Aufbau eines gigabitfähigen Glasfasernetzes im Markt Emskirchen Referenznummer der Bekanntmachung: n. def.
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emskirchen
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 91448
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gigabitbayern.de/emskirchen
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau eines gigabitfähigen Glasfasernetzes im Markt Emskirchen
Auswahlverfahren im Rahmen der Bay. Gigabitrichtlinie zum Aufbau und Betrieb eines geförderten Glasfasernetzes.
Emskirchen - Ortsteile
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
In Emskirchen - Ortsteile soll im Rahmen des Auswahlverfahrens ein Netzbetreiber für den Auschluss von 671 Adressen an ein ultraschnelles NGA-Netz gefunden werden.
Davon sind 143 Adressen gewerblich: Geforderte Bandbreite = mind. 1 Gbit/s symmetrisch.
Davon sind 528 Adressen privat: Geforderte Bandbreite = mind. 200 Mbit/s symmetrisch.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke(40)
- Kriterium: Technisches Konzept(30)
- Kriterium: Endkundenpreise(10)
- Kriterium: Anbietervielfalt(15)
- Kriterium: Inbetriebnahme(5)
Emskirchen - Außenbereiche
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
In Emskirchen - Außenbereiche soll im Rahmen des Auswahlverfahrens ein Netzbetreiber für den Auschluss von 33 Adressen an ein ultraschnelles NGA-Netz gefunden werden.
Davon sind 8 Adressen gewerblich: Geforderte Bandbreite = mind. 1 Gbit/s symmetrisch.
Davon sind 25 Adressen privat: Geforderte Bandbreite = mind. 200 Mbit/s symmetrisch.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke(40)
- Kriterium: Technisches Konzept(30)
- Kriterium: Endkundenpreise(10)
- Kriterium: Anbietervielfalt(15)
- Kriterium: Inbetriebnahme(5)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Nachweise gemäß Bekanntmachung Ziff. 6
Registrierung als Betreiber öffentlciher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 27
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.