Generalsanierung Walter-Höllerer-Realschule Sulzbach-Rosenberg - Außenanlagen BA 2 Referenznummer der Bekanntmachung: WHR-GS-85
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Walter-Höllerer-Realschule Sulzbach-Rosenberg - Außenanlagen BA 2
Generalsanierung Walter-Höllerer-Realschule, Erlheimer Weg 10, 92237 Sulzbach-Rosenberg - Außenanlagen BA 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Maßnahme Garten- und Landschaftsbauarbeiten Sporthalle im Zuge des Neubaus der Sporthalle
umfasst, im Wesentlichen folgende Leistungen:
- Rückbau bestehender Oberflächenbefestigungen
- Abbruch von Tragschichten
- Erdarbeiten zur Geländeangleichung
- Fundamente für kleinere Bauwerke
- Kanalbauarbeiten für Regenwasser, DN 100 – 150 mit Einlaufvorrichtungen
- Verlegung von Leerrohren und Errichtung von Leuchtenfundamenten
- Errichtung von Mauern und Sitzgelegenheiten aus Betonfertigteilen
- Pflasterarbeiten mit Betonpflaster mit zugehörigem Unterbau und Einfassungen
- Einbau von Ausstattungsgegenständen
- Bepflanzung und Anlage von Rasenflächen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsführung entspricht den Anforderungen der VOB/A § 6 EG. Soweit der Eignungsnachweis nicht durch eine Präqualifikation erbracht wurde, ist eine Eigenerklärung mit den Angebotsunterlagen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.