Trockenbau 1: Wände / Brandschutzvorhänge / Zargen und Türen Referenznummer der Bekanntmachung: KB.1141.002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbau 1: Wände / Brandschutzvorhänge / Zargen und Türen
München Klinik Bogenhausen, Neubau Erweiterung Ost (Neubau, HLP, Energiezentrale)
München Klinik Bogenhausen Englschalkinger Straße 77 81925 München
Mit dem Leistungsverzeichnis werden die Trockenbauarbeiten für die Montagewände, inkl. Türzargen/-elemente und Brandschutzvorhänge sowie eines Außenwand-Leichtbausystems ausgeschrieben. Die Massen von im LV abgefragten Hauptpositionen schlüsseln sich folgendermaßen für den Erweiterungsneubau auf:
- ca. 10.770 m² GK-Montagewände F0, d = 150 mm, Wandhöhe bis 5,70m
- ca. 8.757 m² GK-Montagewände F30, d = 150 mm, Wandhöhe bis 5,70m
- ca. 1.590 m² GK-Montagewände F90, d = 150 mm, Wandhöhe bis 5,70m
- ca. 154 m² GK-Montagewände F0-F30, d = 150 mm, mit Strahlenschutz 1,0mm Pb
- ca. 2.065 m² GK-Trockenputz an Wänden aus MWK/Beton
- ca. 379 Stück Türzargen aus Stahlblech, 1-teilig, b/h = 1,01m-1,26m/ 2,135m
- ca. 17 Stück Holztürelemente T30/T30-RS, b/h = 1,01m-1,26m/ 2,135m
- ca. 42 Stück Stahlblechtürelemente T90/T90-RS, b/h = 1,01m-1,26m/ 2,135m
- ca. 10 Stück Brandschutzvorhänge EI30 bis EI90, b/h = 2,20m/ 2,70m
- ca. 270 m² Außenwand-Leichtbausystem als Doppelständerkonstruktion, d=34cm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trockenbau 1: Wände / Brandschutzvorhänge / Zargen und Türen
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y32RSJ8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig,
soweit:
1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.