T2-307.2 Estricharbeiten - Gussasphaltestrich Referenznummer der Bekanntmachung: 65-21-108
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
T2-307.2 Estricharbeiten - Gussasphaltestrich
Gebundene Schüttung, Installationsebene 1.500 m2
Trittschalldämmschicht Blähperlit/Mineralwolle-Mehrschichtdämmplatten 1.500 m2
Gussasphaltestrich mit beschichteter Oberfläche 700 m2
Gussasphaltestrich mit Terrazzooberfläche 800 m2
2-K Epoxidharz-Versiegelung 700 m2
2-K Acrylat-Versiegelung 800 m2
85354 Freising
Gebundene Schüttung, Installationsebene 1.500 m2
Trittschalldämmschicht Blähperlit/Mineralwolle-Mehrschichtdämmplatten 1.500 m2
Gussasphaltestrich mit beschichteter Oberfläche 700 m2
Gussasphaltestrich mit Terrazzooberfläche 800 m2
2-K Epoxidharz-Versiegelung 700 m2
2-K Acrylat-Versiegelung 800 m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Estricharbeiten - Gussasphaltestrich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland
Ausgleichsschüttung / Oberflächenbehandlung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1