MPI für Verhaltensbiologie in Konstanz, Institutsneubau, Tragwerksplanung Hochbau und Tragwerks- und Objektplanung Baugrubenumschließung inkl. Wasserhaltung Referenznummer der Bekanntmachung: Z.ORNR.A.000306.VgV.TWP.2113
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
MPI für Verhaltensbiologie in Konstanz, Institutsneubau, Tragwerksplanung Hochbau und Tragwerks- und Objektplanung Baugrubenumschließung inkl. Wasserhaltung
Gegenstand der zu vergebenden Aufträge (TW01 und TW02) sind die Tragwerksplanung für das Gebäude (TW01), sowie die Objektplanung inklusive Tragwerksplanung für die Baugrubenumschließung und Wasserhaltung (TW02) eines Institutsgebäude mit Laboren, Tierhaltung, Seminar, Büros und Aufenthaltsräumen in Hanglage auf dem Campus der Universität in Konstanz. Die zu vergebende Aufträge umfasst Leistungen nach §§ 49-52 HOAI 2021 sowie nach §§ 43-44 HOAI 2021. Mit dieser Ausschreibung werden zwei Verträge mit einem Auftragnehmer beauftragt.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) der EU-Bekanntmachung beschrieben.
Die Kostenobergrenze für die Gesamtbaukosten der Baumaßnahme nach KGR 200 bis 700 beträgt ca. 52 Mio. EUR (netto). Davon betragen die KGR 300 und KGR 400 ca. 37 Mio. EUR (netto).
Honorarparameter: Honorarzone IV Basissatz
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung sind die bereitgestellten Vertragsdokumente.
Konstanz
Allgemeine Informationen zum Institut und des Bauvorhabens
Das Max-Planck-Institut für Verhaltensbiologie soll einen Institutsneubau für 3 wissenschaftliche Abteilungen und 6 Forschungsgruppen auf dem Universitätsgelände in Konstanz erhalten. Das Grundstück in Hanglage hat eine Größe von ca. 6.800 qm. Es ist Teil des Parkplatzes Nord der allseitig von einem FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat) mit naturschutzrechtlich und -fachlich sehr hoher Bedeutung umschlossen ist.
Der Neubau umfasst Büro- und Kommunikationsflächen, Labore, Seminarbereich und Cafeteria und einen experimentellen Bereich mit Tierhaltungen (Aquarien, Insekten, Kleinsäuger). Das Gebäude soll erweiterungsfähig geplant werden. Die Planung hat mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte einbeziehen.
Angaben zur Planungsleistung Baugrubenumschließung
Es sind die örtlichen Gegebenheiten (ehemalig Parkplatz, Hanglage, Baugrund, Grundwasser, FFH) zu berücksichtigen. Auf Grund der Hanglage schneidet der Neubau bis zu ca. 10 m in das Gelände ein. In diesen Bereichen muss die Baugrube verbaut werden. Die Verbauart ist inkl. der Wasserhaltung zu planen.. Die Hinweise für das Bauen in Erdbebengebieten Baden-Württembergs sind zu beachten. Das Grundstück liegt in der Erdbebenzone 2.
Die Honorierung erfolgt auf Grundlage der HOAI 2021. Weitere Regelungen sind den Vertragsdokumenten zu entnehmen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen in Konstanz bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Es wird eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen
Zunächst werden mit dem gesuchten Auftragnehmer zwei Verträge über die Leistungsphasen 2 geschlossen.
Im weiteren ist eine stufenweise Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen (LPH 3-6) zur Tragwerksplanung Gebäude und zur Tragwerks Baugrubenumschließung sowie eine stufenweise Beauftragung der Objektplanung zur Baugrubenumschließung der nachfolgenden Leistungsphasen (LPH 3-8), s. § 3 der Vertragsdokumente, vorgesehen.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV - die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Zu Ziffer II.2.7):Tragwerksplanung Neubau:
Gesamtlaufzeit: voraussichtlich 60 Monate (LPH 2-8 / Fertigstellung Gebäude)
Beginn: voraussichtlich Januar 2022 (Nach Zuschlagserteilung des VgV-Verfahrens)
Ende: voraussichtlich Oktober 2026
Baugrubenumschließung:
Gesamtlaufzeit: voraussichtlich 35 Monate (LPH 2-8)
Beginn: voraussichtlich Januar 2022 (Nach Zuschlagserteilung des VgV-Verfahrens)
Ende: voraussichtlich September 2024
Zu Ziffer II.2.9): Erläuterung zur allgemeinen Punktevergabe:
Die je Kriterium erzielten Bewertungspunkte werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien.
Bei den vorgenannten Bewertungskriterien (4) und (5) erfolgt die Bewertung entsprechend der bei diesem Kriterien spezifisch angegebenen Bewertungsabstufungen. Für alle anderen Kriterien erfolgt die Bewertung anhand einer Wertungsskala von 0-4 Punkten, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sog. diskursive Wertung).
Der im jeweiligen Kriterium jeweils vorteilhafteste Teilnahmeantrag erhält 4 Punkte.
Die weitere Punktvergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten
Teilnahmeantrag:
3 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist geringfügige Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf.
2 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist deutliche Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf.
1 Punkt: Der Teilnahmeantrag weist schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten
Teilnahmeantrag auf.
0 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist gegenüber dem besten Teilnahmeantrag nicht oder kaum einschlägige/unbrauchbare Angaben auf
Sind für die oben genannten Bewertungskriterien Angaben/ Nachweise/ Erklärungen/ Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese nicht nachgefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MPI für Verhaltensbiologie in Konstanz, Institutsneubau, Tragwerksplanung Hochbau und Tragwerks- und Objektplanung Baugrubenumschließung inkl. Wasserhaltung
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten:
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=SG3Q0hASsBg%253d
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Teilnahmeantrag einreichen“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z.B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, „das Verhandlungsverfahren“, gilt folgendes:
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=SG3Q0hASsBg%253d
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab.
Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).