Sicherheitsdienstleistungen European Championships Munich 2022 Los 3 - Olympiapark mit Olympiastadion und Olympiahalle Referenznummer der Bekanntmachung: EC 29
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen European Championships Munich 2022 Los 3 - Olympiapark mit Olympiastadion und Olympiahalle
Die Olympiapark München GmbH als Veranstalter der EC22 sucht ein Sicherheitsdienstleistungsunternehmen, dass an den Wettkampfstätten im Oympiapark im engen Zusammenwirken mit dem Safety & Security Team des Veranstalters, den behördlichen Sicherheitsorganisationen, den Sanitäts- und Rettungsdiensten owie nachgeordneter Fach- und Sicherheitsfunktionen für die Umsetzung des Sicherheits- und Ordnungsdienstkonzeptes sowie bei Bedarf für die Durchsetzung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes sorgt und einen störungsfreien Verlauf der European Championships Munich 2022 und den größtmöglichen Schutz der Athleten und ihrer Betreuer, der Zuschauer, Gäste und des eingesetzten Funktionspersonals der teilnehmenden Teams und Dienstleister der EC22 gewährleistet. Daneben erbringt der Auftragnehmer übergreifende Beratungs- und Organisationsleistungen.
Sicherheitsdienstleistungen EC 2022 - Los 3: Olympiapark mit Olympiastadion und Olympiahalle
München
Die Olympiapark München GmbH als Veranstalter der EC22 sucht ein Sicherheitsdienstleistungsunternehmen, das an den Wettkampfstätten im Olympiapark im engen Zusammenwirken mit dem Safety & Security Team des Veranstalters, den behördlichen Sicherheitsorganisationen, den Sanitäts- und Rettungsdiensten sowie nachgeordneter Fach- und Sicherheitsfunktionen für die Umsetzung des Sicherheits- und Ordnungsdienstkonzeptes sowie bei Bedarf für die Durchsetzung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes sorgt und einen störungsfreien Verlauf der European Championships Munich 2022 und den größtmöglichen Schutz der Athleten und ihrer Betreuer, der Zuschauer, Gäste und des eingesetzten Funktionspersonals der teilnehmenden Teams und Dienstleister der EC22 gewährleistet. Der AN hat gemäß den Anforderungen des AG die Besetzung des Kontroll- und Ordnungsdienstes für die EC22 durch qualifiziertes und eingewiesenes Sicherheitspersonal zu erbringen.Daneben erbringt der Auftragnehmer übergreifende Beratungs- und Organisationsleistungen. Neben diesen allgemeinen Aufgaben übernimmt der Auftragnehmer im Los 3 folgende zusätzlichen Aufgaben:
Besondere Aufgaben Olympiapark
• Überwachung Publikumsverkehr, Besucherlenkung, Vermeidung hoher Personendichten (Crowd Management).
• Stichprobenartige, anlassbezogene Kontrollen.
• Unterstützung Streckenabsicherung bei Mountainbike und Triathlon.
• Unterstützung bei der Sicherung der Veranstaltungsflächen „The Roofs“ und der Eröffnungsfeier am 10.08.2022.
• Unterstützende Maßnahmen der Baustellensicherung, Kontrolle von Arbeitsschutzregeln.
• Zufahrtskontrollen Berechtigter zu Veranstaltungsflächen.
• Streifendienst, Kontrollfahrten und Nachtwache auf der gesamten Veranstaltungsfläche.
• Dem Sicherheitsdienst wird die Überwachung des Hausrechts übertragen.
Besondere Aufgaben Olympiastadion und Olympiahalle
• Überwachung Publikumsverkehr, Besucherlenkung, Vermeidung hoher Personendichten (Crowd Management).
• Taschen- und Personenkontrollen, ggf. Kontrolle Covid 19-Schutz-Nachweise.
• Streifendienst, Kontrollgänge und Nachtwache an den Veranstaltungsörtlichkeiten.
• Zugangskontrolle während Auf- und Abbau.
• Unterstützende Maßnahmen der Baustellensicherung, Kontrolle von Arbeitsschutzregeln.
Dem Sicherheitsdienst wird die Überwachung des Hausrechts übertragen. Eine Durchsetzung von Maßnahmen kann nur im Rahmen der Not- und Jedermannsrechte erfolgen. Hierzu agiert er möglichst präventiv, proaktiv und in der Kommunikation deeskalierend. Sollte eine Störung dadurch nicht behoben werden können, informiert der Sicherheitsdienst die Polizei. Eine Durchsetzung von Maßnahmen kann nur im Rahmen der Not- und Jedermannsrechte erfolgen. Hierzu agiert er möglichst präventiv, proaktiv und in der Kommunikation deeskalierend. Sollte eine Störung dadurch nicht behoben werden können, informiert der Sicherheitsdienst die Polizei.
Die Hausordnungsdienste (HOD) im Olympiastadion und in der Olympiahalle sind vom AG bereits beauftragt. Die HOD sind für das Olympiastadion und für die Olympiahalle daher nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Der HOD besetzt sicherheitsrelevante Positionen und ist für Räumungen verantwortlich als auch Einlass-/Ticketkontrollen, für die Besetzung der Notausgänge sowie Blockzugänge und Treppen/Tribünen. Darüber hinaus übernimmt der HOD im Olympiastadion die Zaunsicherung.
C.1 Transport- und Reisekosten
C. 2 Unterbringung
C. 3 Verpflegung
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die auftragsgegenständlichen Leistungen wurden zusammen mit weiteren Leistungen in den Losen 1 (Münchener Innenstadt) und Los 2 (Olympiarregattaanlage) bereits in einem vorangegangenen Vergabeverfahren im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb wegen äußerster Dringlichkeit ausgeschrieben. Ein Auftrag für Los 3 konnte jedoch mangels eingegangener wertbarer Angebote nicht erteilt werden. Das Verfahren für Los 3 musste daher aufgehoben werden. Für die erneute Ausschreibung der Leistungen in Los 3 bestand weiterhin eine begründete äußerste Dringlichkeit, sodass auch für die erneute Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV gegeben waren: Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist eine unvorhersehbare Marktsituation im Bereich der Veranstaltungssicherheit eingetreten. Ereignisse sind unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der Sphäre des öffentlichen Auftraggebers liegen, unvorhersehbar, wenn mit ihnen auch bei Anlegung eines hohen objektiven Sorgfaltsmaßstabs bei pflichtgemäßer Risikoabwägung nicht gerechnet werden konnte. Vorliegend war ein außergewöhnlicher Anstieg der Nachfrage nach ähnlichen Dienstleistungen in München und Umgebung während der EC in Kombination mit einer erheblichen Störung der Leistungskette zu erwarten. Wie eine Markterkundung ergeben hat, war davon auszugehen, dass aufgrund des durch die Corona-Pandemie ausgedünnten Personalstamms nicht mehr ausreichend Sicherheitspersonal zur Verfügung stehen wird, wenn die Vergabe nicht bis Anfang Dezember durchgeführt worden ist. Dies wäre auch bei Verkürzung der Verfahrensfristen auf das zulässige Mindestmaß nicht mehr zu gewährleisten gewesen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsdienstleistungen EC 2022 - Los 3: Olympiapark mit Olympiastadion und Olympiahalle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Personalgestellung, Teilbereichsübernahme
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Wertangaben in Abschnitt V.2.4) handelt es sich nicht um die bezuschlagten Auftragswert-Angaben. Auf die Mitteilung der Vertragswerte wurde
aus Gründen des Schutzes berechtigter Interessen des ausgewählten Bieters verzichtet (§ 39 Abs. 6 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt,
— der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat,
— mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Der Vertrag zu Los 3 ist bereits abgeschlossen worden. Ein wirksam geschlossener Vertrag kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden (vgl. § 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Allerdings kann nach § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren die Unwirksamkeit festgestellt werden. Insoweit gelten nach § 135 Abs. 2 GWB jedoch bestimmte Fristen. Diese Bestimmung lautet: „Die Unwirksamkeit (...) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.