Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession über Planung, Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den Gemeinden Falkenberg, Dietersburg, Malgersdorf, Markt Massing, Schönau

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Falkenberg
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-falkenberg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vg-falkenberg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av14d891-eu
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch via: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av14d891-eu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession über Planung, Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den Gemeinden Falkenberg, Dietersburg, Malgersdorf, Markt Massing, Schönau

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftraggeber führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Vergabeverordnung-VgV) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß der „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015“ („NGA-Rahmenregelung“, Anlage 31) sowie der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015 in der Fassung der 1. Novelle vom 3.7.2018, zuletzt überarbeitet am 18.8.2020 (nachfolgend „RL BMVI“ genannt, Anlage 30).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:

1 und 2

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession über Planung, Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den Gemeinden Falkenberg, Malgersdorf, Markt Massing, Schönau

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64200000 Fernmeldedienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Hauptort der Ausführung:

Gemeinden Falkenberg, Malgersdorf, Markt Massing, Schönau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beim Ausbaugebiet des Loses 1 handelt es sich um weiße NGA-Flecken i.S.d. RL BMVI (Anlage 31), welche der Konzessionsnehmer mit einem Gigabit-Netz ausbauen soll. Dabei sind für alle Teilnehmer (Gebäude, da die Bundesförderung gem. Anlage 31, Fußnote 4 der RL BMVI auf die Förderung bis zur Gebäudeinnenwand beschränkt ist) im Ausbaugebiet zuverlässig Bandbreiten von einem Gigabit/s im Download und 200 Mbit/s im Upload zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen (gem. Fußnote 5 der RL BMVI [Anlage 31]) im Ausbaugebiet zu tätigen sind. Das Ausbaugebiet des Loses 1 umfasst Adressen in den Gemeinden Falkenberg, Malgersdorf, Markt Massing, Schönau.

Der Konzessionsnehmer errichtet und betreibt die dazu erforderliche passive Netzinfrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler und Anschlusseinrichtungen) zur Versorgung des Ausbaugebietes. Durch den Konzessionsnehmer erfolgen weiterhin die fachgerechte Planung und betriebsbereite Bereitstellung weiterer Komponenten und der aktiven Technik zur Erschließung aller technisch ausbaubaren oder der im Zuge der Maßnahme neu zu errichtenden Verteiler oder gleichwertiger Gigabit-Komponenten im Ausbaugebiet.

In Anlage befinden sich die relevanten Unterlagen und Anlagen (1-44), bestehend insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1), dem Muster zur Ausweisung der Wirtschaftlichkeitslücke (Anlage 2), einer kartenmäßigen Darstellung des Ausbaugebietes (Anlagen 3-4), den Adresslisten (Anlagen 5-8), sowie dem Muster-Kooperationsvertrag (Anlage 22). Die genauen Anforderungen an die geforderte Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1).

Der Auftraggeber beabsichtigt, dem selektierten Konzessionsnehmer einen Investitionszuschuss zu gewähren, der die Wirtschaftlichkeitslücke abdeckt („Wirtschaftlichkeitslückenförderung“) falls hierzu Bedarf besteht. Den Bedarf haben die Konzessionsnehmer detailliert in einem vom Auftraggeber vorgegebenen Muster anhand einer Kalkulation über einen Zeitraum von 7 Jahren nachzuweisen. Der Investitionszuschuss wird nur vorbehaltlich des Erhalts eines entsprechenden Förderbescheides durch die Bundesrepublik Deutschland auf Basis der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 zugesagt.

Die einzureichenden Angebote müssen unter anderem Angaben über die technische Umsetzung, die zu erreichenden Bandbreiten sowie die Erweiterungsmöglichkeiten der Breitbandlösungen hinsichtlich räumlicher Erweiterung und zukünftiger Erhöhung der Bandbreiten enthalten Die verbindlichen Mindestanforderungen an ein wirksames Angebot ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1).

In dem von dem Konzessionsnehmer mit dem Auftraggeber abzuschließenden Kooperationsvertrag (Anlage 22) verpflichtet sich der Konzessionsnehmer, das geförderte Gigabit-Netz im Ausbaugebiet für die Dauer von mindestens 7 Jahren zu betreiben.

Für den Zeitraum von mindestens 7 Jahren hat sich der Konzessionsnehmer zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene zu verpflichten. Dies umfasst insbesondere den Zugang zu Leerrohren sowie zum Kabelverzweiger, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang sowie vollständig entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit:

Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung des Loses bei Überschreitung einer Wirtschaftlichkeitslücke von [Betrag gelöscht] EUR wegen Unwirtschaftlichkeit aufzuheben.

Bieterfragen:

Bieterfragen sind bis 10 Tage vor Ablauf des Schlusstermins nach IV.2.2.) zulässig.

Bindefrist:

Bindefrist für Ihr Angebot ist der 23.10.2021.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession über Planung, Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in der Gemeinde Dietersburg

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64200000 Fernmeldedienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Hauptort der Ausführung:

Dietersburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beim Ausbaugebiet des Loses 2 handelt es sich um weiße NGA-Flecken i.S.d. RL BMVI (Anlage 31), welche der Konzessionsnehmer mit einem Gigabit-Netz ausbauen soll. Dabei sind für alle Teilnehmer (Gebäude, da die Bundesförderung gem. Anlage 31, Fußnote 4 der RL BMVI auf die Förderung bis zur Gebäudeinnenwand beschränkt ist) im Ausbaugebiet zuverlässig Bandbreiten von einem Gigabit/s im Download und 200 Mbit/s im Upload zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen (gem. Fußnote 5 der RL BMVI [Anlage 31]) im Ausbaugebiet zu tätigen sind. Das Ausbaugebiet des Loses 2 umfasst Adressen in der Gemeinde Dietersburg.

Der Konzessionsnehmer errichtet und betreibt die dazu erforderliche passive Netzinfrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler und Anschlusseinrichtungen) zur Versorgung des Ausbaugebietes. Durch den Konzessionsnehmer erfolgen weiterhin die fachgerechte Planung und betriebsbereite Bereitstellung weiterer Komponenten und der aktiven Technik zur Erschließung aller technisch ausbaubaren oder der im Zuge der Maßnahme neu zu errichtenden Verteiler oder gleichwertiger Gigabit-Komponenten im Ausbaugebiet.

In Anlage befinden sich die relevanten Unterlagen und Anlagen (1-44), bestehend insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1), dem Muster zur Ausweisung der Wirtschaftlichkeitslücke (Anlage 2), einer kartenmäßigen Darstellung des Ausbaugebietes (Anlagen 3-4), der Adressliste (Anlage 9), sowie dem Muster-Kooperationsvertrag (Anlage 22). Die genauen Anforderungen an die geforderte Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1).

Der Auftraggeber beabsichtigt, dem selektierten Konzessionsnehmer einen Investitionszuschuss zu gewähren, der die Wirtschaftlichkeitslücke abdeckt („Wirtschaftlichkeitslückenförderung“) falls hierzu Bedarf besteht. Den Bedarf haben die Konzessionsnehmer detailliert in einem vom Auftraggeber vorgegebenen Muster anhand einer Kalkulation über einen Zeitraum von 7 Jahren nachzuweisen. Der Investitionszuschuss wird nur vorbehaltlich des Erhalts eines entsprechenden Förderbescheides durch die Bundesrepublik Deutschland auf Basis der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 zugesagt.

Die einzureichenden Angebote müssen unter anderem Angaben über die technische Umsetzung, die zu erreichenden Bandbreiten sowie die Erweiterungsmöglichkeiten der Breitbandlösungen hinsichtlich räumlicher Erweiterung und zukünftiger Erhöhung der Bandbreiten enthalten Die verbindlichen Mindestanforderungen an ein wirksames Angebot ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1).

In dem von dem Konzessionsnehmer mit dem Auftraggeber abzuschließenden Kooperationsvertrag (Anlage 22) verpflichtet sich der Konzessionsnehmer, das geförderte Gigabit-Netz im Ausbaugebiet für die Dauer von mindestens 7 Jahren zu betreiben.

Für den Zeitraum von mindestens 7 Jahren hat sich der Konzessionsnehmer zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene zu verpflichten. Dies umfasst insbesondere den Zugang zu Leerrohren sowie zum Kabelverzweiger, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang sowie vollständig entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit:

Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung des Loses bei Überschreitung einer Wirtschaftlichkeitslücke von [Betrag gelöscht] EUR wegen Unwirtschaftlichkeit aufzuheben.

Bieterfragen:

Bieterfragen sind bis 10 Tage vor Ablauf des Schlusstermins nach IV.2.2.) zulässig.

Bindefrist:

Bindefrist für Ihr Angebot ist der 23.10.2021.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf einen Nachunternehmer stützen möchte, hat er die nachfolgend geforderten Nachweise auch für das vorgesehene Nachunternehmen abzugeben. Handelt es sich bei dem Bewerber um eine Bietergemeinschaft, so sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen (Anlage 24).

Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Nachweise sind in deutscher Sprache abzugeben.

Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung, zu fordern.

Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete, rechtsverbindliche Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben (Mindestanforderungen) (Anlage 24):

a) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften,

b) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, sowie

c) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen dieses Auswahlverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu handeln.

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Mindestanforderungen):

a) Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bewerber.

b) Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- und Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen.

c) Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur und der Übertragung der Wegerechte durch die Bundesnetzagentur.

d) Eigenerklärung erklärte Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden (Anlage 25).

e) Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen und im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. (Anlage 25).

f) Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat (Anlage 25).

g) Eigenerklärung, dass die in § 42 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden (Anlage 23).

h) Erklärung, dass der Bewerber die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird (Anlage 25).

i) Erklärung, dass der Bewerber das Mindestlohngesetz einhält (Anlage 25).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Mindestanforderungen):

j) Jahresabschlüsse oder Bilanzen des bewerbenden Unternehmens jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vorlage vor Vertragsabschluss) und Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des sich bewerbenden Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anlage 23). Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Jahre vor (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Mindestanforderungen):

k) Angabe von mindestens 5 Referenzen aus den letzten 7 Jahren vor Ende der Bewerbungsfrist über die Ausführung von Leistungen, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, mit Angabe des jeweiligen Auftragswertes. Die Mindestanzahl der Referenzen muss für jeden der Leistungsteile Bau und Betrieb von Gigabit-Netzen gesondert nachgewiesen werden (Anlage 26 und 27). Kann ein Bewerber nicht für alle Leistungsbereiche Referenzen vorweisen, so hat er diese Leistungsteile ggf. unter Einbindung von entsprechend erfahrenen Unterauftragsnehmern nachzuweisen.

l) Erklärung über die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität) einschließlich indikativer Angabe von Vorleistungspreisen. Dabei ist zu beachten, dass mit der geförderten Maßnahme eine vollständige Entbündelung des Zuganges und alle Arten von Netzzugang (Leerrohr-, Glasfaser-, Bitstream-Zugang) möglich sein müssen. Alternativ zum physisch entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung kann auch ein von der EU Kommission genehmigter virtueller Zugang (VULA) ermöglicht werden.

m) Erklärung, dass die unter III.1.3.l) aufgeführten Vorleistungsprodukte so früh wie möglich vor Inbetriebnahme des geförderten Netzes, spätestens bei der Inbetriebnahme des geförderten Netzes und bezüglich der angebotenen Endkundendienste 6 Monate vor Markteinführung zur Verfügung stehen.

n) Angaben über die eingesetzte Breitbandtechnologie und kartenmäßige Darstellung der damit zur Verfügung gestellten Bandbreiten. Die Breitbandtechnologie muss gewährleisten, dass eine Skalierbarkeit nach oben gegeben ist und dass die Anwender eine stabile Bandbreitenverfügbarkeit auch dann haben, wenn die Zahl der Nutzer steigt. Eine Abweichung ist dann möglich, wenn die physikalische Grundstruktur (z. B. bei VDSL-Netzen die Verfügbarkeit von Kabelverzweigern oder die Entfernung von KVz und Hausanschluss) eine Verfügbarkeit in dieser Höhe nicht zulässt. Hiervon wird jedoch im Rahmen der vorliegenden Realisierung des Netzes nicht ausgegangen. Für diesen Fall soll der Anbieter dies darstellen und die Gründe aufzeigen.

III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Unternehmen, welche nach § 6 Telekommunikationsgesetz für die Erbringung von Telekommunikationsdiensten bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind und die entsprechenden Wegerechte gem. §§ 68 Abs. 1, 69 TKG für das ausgeschriebene Ausbaugebiete durch die Bundesnetzagentur übertragen wurden.

III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:

Vorhandene Infrastrukturen sind weitestgehend in die Ausführungsplanung einzubeziehen. Es ist durch Erklärung nachzuweisen, dass eine Prüfung der Berücksichtigung vorhandener, nutzbarer und in dem von der Bundesnetzagentur geführten Infrastrukturatlas dokumentierten Infrastrukturen im Rahmen der Netzplanung durchgeführt wurde.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 23/08/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der zu vergebende Auftrag wird als Dienstleistungskonzession eingestuft. Das Verfahren folgt den von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.6.2006 (ABl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten primärrechtlichen Grundsätzen, die auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen gelten. Die Auswahl des Zuschlagsempfängers hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der Europäischen Kommission bestehen oder die Besonderheit der Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig machen. Abweichungen vom herkömmlichen Vergabeverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) oder der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ergeben sich daher aus den genannten Besonderheiten der Beihilfegewährung. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung der Dienstleistungskonzession an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Auftrag“, „Teilnahmeantrag“ etc. verwendet werden.

Der Bieter soll mit dem Teilnahmeantrag ein Angebot zur Herstellung einer Breitbandversorgung einreichen, welches eine detaillierte Kalkulation des geforderten Zuschusses über einen Zeitraum von 7 Jahren als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs beinhaltet. Ein Angebot über den Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in FTTB/FTTH-Struktur hat den Netzabschluss beim Kunden mit zu umfassen; entsprechend sind die Investitionskosten bis einschließlich Netzabschluss (Hausanschluss und Anschlusseinrichtung) in der Wirtschaftlichkeitslücke berücksichtigungsfähig. Für die Wirtschaftlichkeitslücke haben die Teilnehmer das bereit gestellte Muster zu verwenden und vollständig auszufüllen (Anlage 2).

Mit der Abgabe desr Teilnahmeunterlagen Angebots erklärt sich der Wirtschaftsteilnehmer bereit, dass das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens (Vergabeentscheidung) auf der Bundesplattform www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht wird.

Das Angebot hat sämtliche im Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Anlage 28) an den Auftraggeber enthaltenen Vorgaben inklusive der Nebenbestimmungen (Anlagen 32-40) einzuhalten und umzusetzen. Die Nichteinhaltung einer Vorgabe kann zum sofortigen Ausschluss aus dem Auswahlverfahren führen. Im Übrigen gelten die Mindestbedingungen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" (Anlage 30), des Leitfadens zu Förderrichtline (Anlage 29) und der NGA-Rahmenregelung (Anlage 31) sowie der Kofinanzierungsrichtline Bayern (Anlage 44).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB).

Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/07/2021

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Germering
Geroldsgrün
Gerolsbach
Gerolzhofen
Gersthofen
Gessertshausen
Giebelstadt
Gilching
Glattbach
Glonn
Gmund am Tegernsee
Gnotzheim
Goldbach (Unterfranken)
Goldkronach
Görisried
Gößweinstein
Graben
Gräfelfing
Grafenau
Gräfenberg
Grafenrheinfeld
Grafenwiesen
Grafenwöhr
Grafing bei München
Grafrath
Grainau
Grainet
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Grassau
Greding
Greifenberg
Grettstadt
Griesstätt
Gröbenzell
Großaitingen
Großhabersdorf
Großheubach
Großmehring
Großostheim
Großwallstadt
Grünwald
Gundelfingen an der Donau
Gundelsheim
Gundremmingen
Günzburg
Gunzenhausen
Gutenstetten
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Haar
Haarbach
Hagelstadt
Hahnbach
Haibach
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Haimhausen
Haiming
Haldenwang
Haldenwang (Günzburg)
Halfing
Hallbergmoos
Hallerndorf
Hallstadt
Hammelburg
Happurg
Harburg (Schwaben)
Haselbach
Haßfurt
Hausen
Hausham
Hauzenberg
Hebertshausen
Heideck
Heidenheim (Mittelfranken)
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Heiligenstadt
Heilsbronn
Heimenkirch
Heinersreuth
Heldenstein
Helmbrechts
Helmstadt
Hemau
Hemhofen
Henfenfeld
Hengersberg
Hepberg
Heroldsbach
Heroldsberg
Herrieden
Herrsching am Ammersee
Hersbruck
Herzogenaurach
Heßdorf
Hilgertshausen-Tandern
Hilpoltstein
Hinterschmiding
Hirschaid
Hirschau
Hitzhofen
Höchberg
Höchstadt an der Aisch
Höchstädt an der Donau
Hof
Hofheim in Unterfranken
Hofkirchen
Hohenbrunn
Hohenburg
Hohenfels (Oberpfalz)
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Hohenlinden
Hohenpeißenberg
Hohenroth
Hohenschäftlarn
Hohenthann
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Hohenwarth
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Hollfeld
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Ilmmünster
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Ingenried
Ingolstadt
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Polling (bei Weilheim)
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Postmünster
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Röthenbach an der Pegnitz
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Rott am Inn
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Röttenbach (Landkreis Roth)
Rottenbuch
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