21 E 053 – Brückenbauarbeiten gemäß DIN 18299, DIN 1993-1, DIN 1090- und DIN 1090-2 Referenznummer der Bekanntmachung: 21 E 053
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
21 E 053 – Brückenbauarbeiten gemäß DIN 18299, DIN 1993-1, DIN 1090- und DIN 1090-2
Neubau Geh-Radwegbrücke Sinzing.
Landkreis Regensburg, Sinzing
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke in Stahlbauweise über die Donau, welche auf den vorhandenen, freien Widerlagern und Pfeilern der Eisenbahnbrücke aufgelagert wird.
Überbau
Der Überbau wird als Dreifeldträger aus Stahl mit den Stützweiten 81,20 – 81,20 – 81,20 m geplant. Der Brückenquerschnitt wird als Trogquerschnitt mit 4,50 m hohen Fachwerkträgern aus Hohlprofilen und Streben in Längsrichtung und einer orthotropen Fahrbahnplatte ausgeführt. Die Breite zwischen den Geländern beträgt 4,0 m.
Pfeiler und Widerlager
Als Unterbauten werden die bestehenden Pfeiler und Widerlager der in Betrieb befindlichen, direkt benachbarten Eisenbahnbrücke, verwendet. Der Auflagerbereich für die neue Geh-Radwegbrücke wurde für die Eisenbahnbrücke konzipiert und in Betrieb genommen. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde eine neue Eisenbahnbrücke in Richtung Unterstrom der Donau gebaut, diese lagert nun auf der anderen Seite der durchgehenden Bestandsunterbauten auf. Auf den derzeit freien, bestehenden Unterbauten, werden neue Betonsockel für die Aufnahme der neuen Geh-Radwegbrücke erstellt.
Zugang zum Wasserpfeiler Achse 30 in der Donau
Der Zugang zu dem in der Donau stehenden Pfeiler ist nur vom westlichen Ufer der Donau aus mit Booten oder Schiffen möglich. Ein Zugang über die Eisenbahnbrücke ist nicht möglich.
Sperrtermine DB Strecke für die Montage der Brückensegmente
Für die Montage der Brückensegmente stehen im August 2023, die bereits angemeldeten nächtlichen Sperrtermine mit jeweils ca. 6 Stunden zur Verfügung.
Massen:
— Stahl für den Brückenüberbau ca. 550 to,
— Stahlbeton für Betonergänzungen an vorh. Unterbauten ca. 50 m3,
— Betonstahl ca. 10 to,
— Geländer gesamt ca. 550 m,
— Erdmassen, Aus- und Einbau für Kranstandflächen u. Hilfsunterstützungen gesamt ca. 5 000 m3,
— Dünnschichtbelag Brückenfläche ca. 1 000 m2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist mit dem Angebot die Präqualifikation der Bewerber bzw. das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (VHB Bayern) oder die Europäische Eigenerklärung (EEE) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 16a VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Bewerber müssen die Eintragungen in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind und/oder der Handwerksrolle Ihres Sitzes, nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (§ 6 EU VOB/A i.V.m. § 6a EU Nr. 1 VOB/A).
Für Bietergemeinschaften gilt § 43 VgV und § 6 EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A.
Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
Dieser ist der Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens = rechtswirksame Auftragsvergabe.
Er ist der Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholungen von Verfahrensschritten.
Davon unberührt ist die Befugnis zur Antragstellung auf Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer.
Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. i. d. Zusammensetzung einer AG anzuzeigen.
Bei Nachunternehmerleistungen ist anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen, § 6a EU Nr. 3i VOB/A.
Die Eignungsleihe ist in § 47 VgV und § 6d EU VOB/A geregelt. Im Falle einer Eignungsleihe werden entsprechende Nachweise von Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, gefordert.
Teilnahmebedingungen siehe unter Punkt III.1.1)
Nachweis Schweißzertifikat nach DIN EN 1090-1 und DIN EN 1090-2 in Anforderungsklasse EXC3 für die Ausführung von geschweißten Bauteilen, Tragwerken und Bauwerken aus Stahl.
Bei der Ausführung und Montage der Stahlbauteile sind die Anforderungen für die Ausführungsklasse EXC3 gemäß DIN EN 1090-2, Tabelle A. 3 zu erfüllen.
Nachweis von bereits in den letzten 5 Jahren durch den Bieter Realisierten Stahlbrücken mit m.
Die Anzahl der Semente der hierbei montierten Einzelsegmente (Schüsse) muss mindestens 2 Segmente betragen.
Die einzureichende Angebotsplanung wird gemäß der Wertungsmatrix auf Berücksichtigung aller Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis überprüft und bewertet. Es erfolgen die Überprüfung der grundsätzlichen statischen Vorgaben aus der geprüften Entwurfsplanung, sowie der vom AN gewählten Behelfsgründung für die
Hilfsunterstützungen und Angebotsplanung Kranabstützflächen inkl. Berücksichtigung der Auflagen des Umweltamtes und WWA.
Die Bewertung des Preisangebotes ergibt sich aus dem Angebotspreis abzüglich eines Wertes X in %, der der Punktzahl entspricht, die bei der inhaltlichen Wertung der Angebotsplanung erzielt wird.
Für die Aufwendungen zur Abgabe eines wertbaren Angebotes inkl. der geforderten Unterlagen, erhält jeder Bieter, der die Wertungsschritte I und II (Eignungsprüfung) bestanden hat, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5 000 € brutto.
Gemäß Eignungsnachweise § 6a EU Nr. 3 VOB/A
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabeamt Stadt Regensburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt elektronisch über www.vergabe.bayern.de anzuzeigen.
Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de. Fragen sind zwingend über die Fragefunktion auf der Vergabeplattform zum frühestmöglichen Zeitpunkt – wenn möglich – bis 7 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]