Generalunternehmerleistung Referenznummer der Bekanntmachung: H30015621
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalunternehmerleistung
Generalunternehmerleistung einschließlich der erforderlichen Planung für den Neubau eines Übernachtungsschutzes für Obdachlose und einer medizinischen Einrichtung in Holz-Hybrid-Systembauweise mit Tiefgarage in der Lotte-Branz-Straße in München.
Gegenstand des Auftrags ist auf dem Flurstück-Nr. 137/33 des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1505 die Neuerrichtung des Übernachtungsschutzes und der medizinischen Einrichtung in München, Lotte-Branz-Straße, damit auch in Zukunft eine Kälteschutzeinrichtung in seiner jetzigen konzeptionellen Ausgestaltung bestehen bleibt. Zudem soll für die Durchführung von Asylbewerberuntersuchungen nach § 62 Asylgesetz und § 4 Asylbewerberleistungsgesetz in unmittelbarer Nähe zur Erstaufnahmeeinrichtung der Regierung von Oberbayern im Euroindustriepark eine medizinische Einrichtung geschaffen werden. Der Auftrag umfasst die erforderliche Planung (insbesondere Ausführungsplanung) und schlüsselfertige, betriebsbereite Herstellung des Neubaus. Das von der Lotte-Branz-Straße her erschlossene Gebäude soll gemeinsam von den beiden Nutzungseinheiten Übernachtungsschutz und medizinischen Einrichtung bezogen werden.
Der Übernachtungsschutz für obdachlose Familien, Frauen, Männer und Diverse mit ca. 800 Schlafplätzen und die medizinische Einrichtung zur Untersuchung von Asylbewerbern und Obdachlosen werden mit zugehörigen Büro- und Verwaltungsflächen sowie einer Tiefgarage im gemeinsamen Projekt Lotte-Branz-Straße geplant.
Die beiden Nutzungsbereiche werden in einem gemeinsamen Gebäude mit einheitlicher Baugestaltung und mit voneinander getrennten Funktionsbereichen umgesetzt. Die Ausführung soll als Holzhybridbau in vorgefertigter Holz-Hybrid-Systembauweise erfolgen.
Der Leistungsumfang des AN ist die funktions-, betriebs- und schlüsselfertige Erstellung der Gesamtmaßnahme (sämtliche Bau- und Technikgewerke ohne Innenausstattung) in bezugs- und nutzungsfertiger Ausführung einschließlich Architekten- und Fachplanungsleistungen. Hierbei hat der AN die vorliegende Entwurfsplanung zu prüfen und auf dieser für die Fortführung aller erforderlichen Planungsleistungen aufzusetzen. So sind auch die komplette Leistungsphase 5 sowie die Werk- und Montageplanung vom AN zu erstellen und zur Prüfung und Freigabe an den AG zu übermitteln.
Eine ausführliche Leistungsbeschreibung finden die interessierten Wirtschaftsteilnehmer in der mit den Vergabeunterlagen abrufbaren FLB.
Bewerber, die schon eine Mindestanforderung nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Unter denjenigen Bewerbern, die alle geforderten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, wählt der Auftraggeber anhand der unten genannten Bewertungskriterien 5 geeignete Bewerber aus, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Sofern mehr als 5 geeignete Bewerber vorhanden sind, werden die 5 Bewerber ausgewählt, die bei den unten genannten Bewertungskriterien insgesamt mit der höchsten Punktzahl bewertet wurden. Hierzu wird anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen eine Rangfolge der Bewerber gebildet. Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Punktanzahl wie der fünftbeste Bewerber, so entscheidet zwischen allen mit dem Fünftbesten gleichauf liegenden Bewerbern das Los, welcher dieser Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die Höchstzahl von 5 Bietern nicht überschritten wird. Sofern weniger als 5 geeignete Bewerber vorhanden sind, ist grundsätzlich beabsichtigt, das Vergabeverfahren mit den geeigneten Bewerbern fortzuführen.
Die Auswahl erfolgt anhand der nachfolgenden Kriterien:
1) Umsatz für vergleichbare Leistungen
Umsatz für vergleichbare Leistungen (vergleichbar sind Umsätze aus Aufträgen des Bewerbers, die sowohl die Planung (mindestens die Ausführungsplanung) als auch die schlüsselfertige Errichtung eines Hochbauvorhabens durch ihn als Generalunter-/-übernehmer zum Gegenstand hatten), im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019), jeweils in Euro brutto.
Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen (im vorgenannten Sinn) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019) von jeweils mindestens brutto 10 Mio. EUR/Jahr.
a) Erreichbare Punktzahl ungewichtet:
Für den Umsatz können max. 10 Punkte (P) nach folgenden Kriterien erreicht werden:
0 P: 10 Mio. EUR < Umsatz < 12 Mio. EUR
1 P: 12 Mio. EUR < Umsatz < 14 Mio. EUR
2 P: 14 Mio. EUR < Umsatz < 16 Mio. EUR
3 P: 16 Mio. EUR < Umsatz < 18 Mio. EUR
4 P: 18 Mio. EUR < Umsatz < 20 Mio. EUR
5 P: 20 Mio. EUR < Umsatz < 22 Mio. EUR
6 P: 22 Mio. EUR < Umsatz < 24 Mio. EUR
7 P: 24 Mio. EUR < Umsatz < 26 Mio. EUR
8 P: 26 Mio. EUR < Umsatz < 28 Mio. EUR
9 P: 28 Mio. EUR < Umsatz < 30 Mio. EUR
10 P: 30 Mio. EUR < Umsatz
b) Gewichtung und erreichbare Punktzahl gewichtet:
1fach = max. 10 Punkte
2) Referenzprojekte von Generalunter-/-übernehmerleistungen
Vergleichbare Referenzprojekte von Generalunter-/-übernehmerleistungen (schlüsselfertiges Bauen) des Bewerbers.
Es werde nur die besten 3 wertbaren Referenzen gewertet, auch wenn mehr als 3 Referenzen eingereicht werden.
Jede Referenz muss die nachfolgenden Kriterien zur Wertbarkeit erfüllen, um wertbar zu sein.
— Jede Referenz darf nur einen (1) Auftrag betreffen; eine Kombination mehrerer Aufträge ist nur bei Folgebeauftragungen im selben Referenzprojekt möglich
— Referenzprojekt wurde zwischen dem 01.01.2016 und dem Ende der Teilnahmefrist fertig gestellt
— Gegenstand der Referenzleistung: Wohngebäude und/oder medizinische Einrichtung oder Gebäude vergleichbarer Komplexität
— Auftragswert der Referenzleistung ≥ EUR 10 Mio. brutto Abrechnungssumme
— Neubau oder grundhafte Sanierung oder erhebliche Erweiterung
— Realisierung über vorgefertigte Bauteile, die mind. 20 % des beauftragten Bauvolumens ausmachen
a) Erreichbare Punktzahl ungewichtet:
Je Referenz können max. 4 Punkte nach folgenden Kriterien erreicht werden:
— Auftragswert der Referenzleistung mind. EUR 20 Mio. brutto Abrechnungssumme = 1 Punkt
— Neubau = 1 Punkt
— vorgefertigte Bauteile machen einen hohen Anteil des beauftragten Bauvolumens aus (mind. 30 %) = 1 Punkt
— Realisierung als Holz- bzw. Holz-Hybrid-Bauweise = 1 Punkt
Insgesamt können also für die 3 Referenzprojekte bis zu maximal 12 Punkte (3 x 4 = 12) erzielt werden.
b) Gewichtung und erreichbare Punktzahl gewichtet:
2 fach = max. 24 Punkte
Bei dem unter Ziffer II.2.7) genannten Termin für den Vertragsbeginn (14.12.2021) handelt es sich um den voraussichtlichen Zeitpunkt der Beauftragung. Dieser Termin kann sich verfahrensbedingt verschieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeiner Hinweis:
Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe, sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
1) Eintragung in das Berufsregister:
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
2) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft:
Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
3) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
4) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt:
Eigenerklärung, dass
— keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
— keine Person, deren verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten zwei Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
— kein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
— zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde
Mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
5) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung:
Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
1) Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bewerber verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und i.H.v. mind. 3 Mio. EUR für Vermögensschäden und i.H.v. mind. 0,5 Mio. EUR für Bearbeitungsschäden (je 2-fach maximiert/Jahr) oder ist im Auftragsfalle entsprechend versicherbar. Zum Nachweis legt der Bewerber eine Bestätigung der Versicherung oder eines Versicherungsmaklers oder eine Kopie der Versicherungspolice bei.
2) Umsatz des Unternehmens:
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) mit vergleichbaren Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vergleichbar sind Umsätze aus Aufträgen des Bewerbers, die sowohl die Planung (mindestens die Ausführungsplanung) als auch die schlüsselfertige Errichtung eines Hochbauvorhabens durch ihn als Generalunter-/-übernehmer zum Gegenstand hatten. Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen (im vorgenannten Sinn) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019) von jeweils mindestens brutto 10 Mio. EUR/Jahr.
1) Mindestanforderung an die Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bewerber verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und i.H.v. mind. 3 Mio. EUR für Vermögensschäden und i.H.v. mind. 0,5 Mio. EUR für Bearbeitungsschäden (je 2-fach maximiert/Jahr) oder ist im Auftragsfalle entsprechend versicherbar.
2) Mindestanforderung an Umsatz des Unternehmens:
Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019) von jeweils mindestens brutto 10 Mio. EUR/Jahr. Vergleichbar sind Umsätze aus Aufträgen des Bewerbers, die sowohl die Planung (mindestens die Ausführungsplanung) als auch die schlüsselfertige Errichtung eines Hochbauvorhabens durch ihn als Generalunter-/-übernehmer zum Gegenstand hatten)
1) Referenzen:
Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Referenzprojekte sind vergleichbar, wenn diese Generalunter-/-übernehmerleistungen (schlüsselfertiges Bauen) zum Gegenstand haben.
Mindestanforderungen:
Der Bewerber muss mindestens eine (1) wertbare Referenz über die Ausführung von Leistungen benennen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind UND eine Realisierung als Holz- bzw. Holz-Hybrid-Bauweise betreffen.
Jede Referenz muss die nachfolgenden Kriterien erfüllen, um wertbar zu sein (Mindestanforderungen für die Wertbarkeit der Referenzen):
— Jede Referenz darf nur einen (1) Auftrag betreffen; eine Kombination mehrerer Aufträge ist nur bei Folgebeauftragungen im selben Referenzprojekt möglich
— Referenzprojekt wurde zwischen dem 1.1.2016 und dem Ende der Teilnahmefrist fertig gestellt
— Gegenstand der Referenzleistung: Wohngebäude und/oder medizinische Einrichtung oder Gebäude vergleichbarer Komplexität
— Auftragswert der Referenzleistung ≥ 10 Mio. EUR brutto Abrechnungssumme
— Neubau oder grundhafte Sanierung oder erhebliche Erweiterung
— Realisierung über vorgefertigte Bauteile, die mind. 20 % des beauftragten Bauvolumens ausmachen
Hinsichtlich der Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, werden nur die besten 3 wertbaren Referenzen gewertet, auch wenn mehr als 3 Referenzen eingereicht werden.
2) Arbeitskräfte:
Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
Mindestanforderung an die Referenzen:
Der Bewerber muss mindestens eine (1) wertbare Referenz über die Ausführung von Leistungen benennen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind UND eine Realisierung als Holz- bzw. Holz-Hybrid-Bauweise betreffen.
Jede Referenz muss die nachfolgenden Kriterien erfüllen, um wertbar zu sein (Mindestanforderungen für die Wertbarkeit der Referenzen):
— Jede Referenz darf nur einen (1) Auftrag betreffen; eine Kombination mehrerer Aufträge ist nur bei Folgebeauftragungen im selben Referenzprojekt möglich
— Referenzprojekt wurde zwischen dem 1.1.2016 und dem Ende der Teilnahmefrist fertig gestellt
— Gegenstand der Referenzleistung: Wohngebäude und/oder medizinische Einrichtung oder Gebäude vergleichbarer Komplexität
— Auftragswert der Referenzleistung ≥ EUR 10 Mio. brutto Abrechnungssumme
— Neubau oder grundhafte Sanierung oder erhebliche Erweiterung
— Realisierung über vorgefertigte Bauteile, die mind. 20 % des beauftragten Bauvolumens ausmachen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abgewickelt werden können, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern, § 3b EU Abs. 3 Nr. 8 VOB/A. Es ist beabsichtigt, lediglich mit den 3 besten (wirtschaftlichsten) Bietern – bezogen auf die Erstangebote – zu verhandeln. Diejenigen Bieter, die nicht zur Verhandlung aufgefordert werden, dürfen auch kein endgültiges Angebot abgeben und haben somit keine Chance mehr, den Zuschlag zu erhalten.
Der Auftraggeber kann den Auftrag aber auch bereits auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, weil er sich diese Möglichkeit in der EU-Auftragsbekanntmachung vorbehalten hat (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A).
Der Auftraggeber wird (mindestens) die Bieter/Bietergemeinschaften, die mit ihren Erstangeboten nach einer Auswertung anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien auf den ersten 3 Plätzen liegen, zur Teilnahme an Verhandlungsgesprächen auffordern, soweit er nicht bereits den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Erstangebot erteilt. Der Auftraggeber verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 6 VOB/A).
Die Bieter werden daher eindringlich angehalten, bereits mit der elektronischen Abgabe ihrer Erstangebote auf einer gesonderten Anlage Anregungen zu machen, über welche einzelnen vertraglichen Regelungen eine Verhandlung aus ihrer Sicht sinnvoll erscheint (sog. Verhandlungsvorschläge).
Hierbei sollen die Bieter ihre Verhandlungsvorschläge jeweils wie folgt gliedern:
1. Zitat der Regelung, über die eine Verhandlung erwünscht ist,
2. Alternativer Formulierungsvorschlag für diese Regelung; und
3. Begründung, warum diese Regelung in diesem Sinne verhandelt werden soll und welche Vorteile durch eine etwaige Änderung für den Auftraggeber und den Auftragnehmer entstehen würde.
Die Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass Verhandlungsverschläge, die nicht bereits auf gesonderter Anlage mit dem Erstangebot eingereicht wurden, diskutiert oder gar verhandelt werden.
Je nach Umfang des Verhandlungsbedarfs und konkretem Verlauf der Verhandlungen können mehrere Verhandlungsrunden und/oder separate Verhandlungsrunden zu Einzelthemen (z. B. Vertragsverhandlungen, Verhandlungen zu den technischen Angebotsunterlagen etc.) stattfinden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB genannten Zulässigkeitsvoraussetzungen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.