Straßen- und Brückenbauarbeiten, Neubau BW 8-2 über B173 neu, Neubau BW 9-2 über B173 neu Referenznummer der Bekanntmachung: 20 060 20 S 252
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 951 / 9530-0
Fax: +49 951 / 9530-2999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßen- und Brückenbauarbeiten, Neubau BW 8-2 über B173 neu, Neubau BW 9-2 über B173 neu
Verlegung öffentlicher Feldweg,
— Neubau BW 8-2 über B173 neu,
— Neubau BW 9-2 über B173 neu;
— Ort der Ausführung: B 173 Lichtenfels — Kronach, BA 3, Michelau — Zettlitz.
96272 Hochstadt am Main
B 173 Lichtenfels — Kronach, BA 3, Michelau — Zettlitz,
Verlegung öffentlicher Feldweg, Neubau BW 8-2 über B173 neu,
Neubau BW 9-2 über B173 neu
Straßenbau:
— 6 800 m3 Oberboden abtragen und andecken,
— 9 500 m3 Boden lösen und einbauen,
— 500 m3 Entwässerung-, Leitungsgräben herstellen,
— 170 m Straßenentwässerung herstellen,
— 1 100 m3 Frostschutzschichten, Bankette herstellen,
— 2 000 m2 Asphalttragschichten herstellen,
— 2 350 m2 Asphaltdeckschichten herstellen.
Brückenbau:
— 7 200 m3 Baugruben herstellen,
— 480 m3 Fundamente/Rahmenstiele unterer Teil herstellen,
— 260 m3 Aufgehende Rahmenstiele herstellen,
— 720 m3 Überbau mit Rahmenknoten herstellen,
— 500 m2 Abdichtung herstellen,
— 6 000 m3 Bauwerkshinterfüllung herstellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Straßen- und Brückenbauarbeiten, Neubau BW 8-2 über B173 neu
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
Telefon: +49 951 / 9530-0
Fax: +49 951 / 9530-2999