1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rosenheim, vertreten durch die Stadt Wasserburg am Inn
Rechtsform der zuständigen Behörde: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Personenbeförderung mit Omnibussen im Stadtbusverkehr Wasserburg a. Inn | MVV-Regionalbuslinie 431
Beschreibung: Linienverkehr nach § 42 PBefG auf der MVV-Regionalbuslinie 431 Stadtverkehr Wasserburg a. Inn
Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Aufgabenträger des Stadtbusverkehrs nach Art. 8 BayÖPNVG ist der Landkreis Rosenheim. Die Stadt Wasserburg a. Inn übernimmt jedoch auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis die Organisation des Stadtbusverkehrs und trägt die Betriebskosten.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
vgv -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Personenbeförderung mit Omnibussen im Stadtbusverkehr Wasserburg a. Inn | MVV-Regionalbuslinie 431
Beschreibung: 1. Der Landkreis Rosenheim als Aufgabenträger, vertreten durch die Stadt Wasserburg a. Inn, beabsichtigt, vorbehaltlich der Beschlussfassung in den zuständigen kommunalen Gremien, die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für den öffentlichen Personennahverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 431 nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m.a § 8a Abs. 2 PBefG, § 103 GWB. Die zu vergebenden Verkehrsleistungen haben zum derzeitigen Planungsstand folgende voraussichtlichen Inhalte: - Laufzeit des Verkehrsvertrages: 10.12.2028 bis voraussichtlich 09.12.2038 (10 Jahre). - Verkehrsleistung von ca. 214.000 Nwkm pro Jahr (inklusive Leerfahrten). - Einsatz von drei Neufahrzeugen (davon - ggf. nach Übergangsfrist - zwei Niederflur-E-Bussen sowie einen Niederflur-Bus mit der Möglichkeit eines abweichenden Antriebs mit mindestens 12 m Länge. Mindestens 65 % der Verkehrsleistungen sind mit den beiden E-Bussen zu erbringen. Die Inbetriebnahme der E-Fahrzeuge erfolgt bis spätestens 01.01.2031. In der Übergangszeit können optional neue oder gebrauchte Dieselbusse eingesetzt werden. - Geschätzter Auftragswert ohne MWSt pro Jahr: zwischen 850.000 und 900.000 EUR - Die Bedienung umfasst ca. 14 Haltestellen von Montag bis Sonntag. Nähere Informationen zu den zu bedienenden Haltestellen, dem aktuell geltenden Fahrplan und Takt sind unter https://www.wasserburg.de/stadtbus einsehbar. Die Vergabe erfolgt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gem. § 15 VgV. Auf dieses Verfahren bezieht sich die Angabe oben unter Abschnitt 2.1 (Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)). Der Beginn des Ausschreibungsverfahrens ist für den 10.09.2027 vorgesehen. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen (vgl. Art. 4 Abs. 7 VO (EG) Nr. 1370/2007). 2. Hinweis gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG: Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Omnibussen im Linienverkehr ist nach § 12 Abs. 6 PBefG spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Die Genehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit dem Aufgabenträger verspätete Anträge zulassen. 3. Einräumung ausschließlicher Rechte Zum Schutz der gegenständlichen Personenverkehrsdienste, die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag vergeben werden sollen, soll dem Betreiber ein ausschließliches Recht im Sinne v. Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 8 Personenbeförderungsgesetz gewährt werden. Es soll räumlich und zeitlich andere Verkehrsleistungen ausschließen, die die zu vergebende Linie wirtschaftlich nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Definition des ausschließlichen Rechts erfolgt im öffentlichen Dienstleistungsauftrag und wird im Bericht des Landkreises Rosenheim nach Art. 7 Abs. 1 VO (EG) 1370/2007 bekannt gemacht werden. 4. Angabe von Qualitätszielen / Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs auf der MVV-Regionalbuslinie 431 entsprechend dem jeweils geltenden Fahrplan zu den Tarif- und Beförderungsbedingungen der MVV (siehe oben unter 1.). Die aktuellen Beförderungs- und Tarifbedingungen sind einsehbar unter https://www.mvv-muenchen.de/tickets-und-abos/rund-um-tickets/tarifsystem/befoerderungs-und-tarifbestimmungen. Die Tarifzonen sind einsehbar unter https://www.wasserburg.de/stadtbus. Die Tarif- und Beförderungsbedingungen sowie das Fahrplanangebot und die genannten Anforderungen sind Teil der vom Aufgabenträger nach Art, Umfang und Qualität festgelegten ausreichenden Verkehrsbedienung im Sinne der §§ 8, 8a und 13 Abs. 2a PBefG. Ergänzend gelten die unter 1. genannten Anforderungen. Nähere Angaben zu den im MVV geltenden Qualitätszielen sind aus dem Muster der Leistungsbeschreibung und des Verkehrsvertrages erkennbar, einsehbar unter https://www.mvv-muenchen.de/mvv-und-service/ausschreibungen/index.html 5. Besondere Bedingungen Die Erbringung der zu vergebenden Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Es gelten die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge: 214 000 Kilometer
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wasserburg am Inn
Postleitzahl: 83512
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Landkreis (DE21K)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Stadtgebiet der Stadt Wasserburg am Inn
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 10/12/2028
Enddatum der Laufzeit: 09/12/2038
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Rosenheim, vertreten durch die Stadt Wasserburg am Inn
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rosenheim, vertreten durch die Stadt Wasserburg am Inn
Registrierungsnummer: DE131205073
Registrierungsnummer: DE 185469002
Stadt: Wasserburg am Inn
Postleitzahl: 83512
Land, Gliederung (NUTS): Rosenheim, Landkreis (DE21K)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stadt Wasserburg am Inn
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: KDW Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer: DE293064589
Postanschrift: Galileiplatz 1
Stadt: München
Postleitzahl: 81679
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d98a481b-bc21-4003-8e5f-7abbaae6a32e - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/09/2026 12:04:15 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 627129-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 176/2026
Datum der Veröffentlichung: 11/09/2026