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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Starnberg
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Neubau Gymnasium Herrsching - Heizung/Kälte
Beschreibung: Der Landkreis Starnberg benötigt für den Neubau des Gymnasiums Herrsching die TGA Heizung inkl. Kältetechnik (ohne Isolierung). Es ist eine zusätzliche Leistung notwendig. Es wird das elektrische Anklemmen und Verkabeln der Umluftkühlgeräte mit dem bauseits zur Verfügung gestellten Stromanschluss und der Thermostate. Die Umluftkühlgeräte und die zugehörigen Thermostate wurden bereits angeboten und im Zuge der Beauftragung geliefert und montiert. Zu diesem Zeitpunkt wurde davon ausgegangen, dass die Verkabelungs- und Anklemmarbeiten durch die vom Bauherrn beauftragte Elektrofirma ausgeführt werden. Die Elektrofirma lehnte aber aus Gewährleistungsgründen die Ausführung ab. Um die Geräte in funktionierenden Zustand zu versetzen, ist das Anklemmen und das Verkabeln der Umluftkühlgeräte durch den Auftragnehmer auszuführen.
Kennung des Verfahrens: fe1b77d2-bfc6-4aea-984b-59d47607241e
Interne Kennung: NGH_EU_33/23
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45315000 Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Herrsching am Ammersee
Postleitzahl: 82211
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Neubau Gymnasium Herrsching - Heizung/Kälte
Beschreibung: Der Landkreis Starnberg benötigt für den Neubau des Gymnasiums Herrsching die TGA Heizung inkl. Kältetechnik (ohne Isolierung). Es ist eine zusätzliche Leistung notwendig. Es wird das elektrische Anklemmen und Verkabeln der Umluftkühlgeräte mit dem bauseits zur Verfügung gestellten Stromanschluss und der Thermostate. Die Umluftkühlgeräte und die zugehörigen Thermostate wurden bereits angeboten und im Zuge der Beauftragung geliefert und montiert. Zu diesem Zeitpunkt wurde davon ausgegangen, dass die Verkabelungs- und Anklemmarbeiten durch die vom Bauherrn beauftragte Elektrofirma ausgeführt werden. Die Elektrofirma lehnte aber aus Gewährleistungsgründen die Ausführung ab. Um die Geräte in funktionierenden Zustand zu versetzen, ist das Anklemmen und das Verkabeln der Umluftkühlgeräte durch den Auftragnehmer auszuführen.
Interne Kennung: NGH_EU_33/23
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45315000 Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Herrsching am Ammersee
Postleitzahl: 82211
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Opbacher Installationen GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: NGH_EU_33/23_3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert des Angebots: 9 302,06 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: NGH_4020_Hei_36
Datum der Auswahl des Gewinners: 21/07/2023
Datum des Vertragsabschlusses: 14/08/2023
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 509981-2023
Identifikator des geänderten Vertrags: NGH_4020_Hei_36
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Es ist eine zusätzliche Leistung notwendig. Es wird das elektrische Anklemmen und Verkabeln der Umluftkühlgeräte mit dem bauseits zur Verfügung gestellten Stromanschluss und der Thermostate notwendig. Die Umluftkühlgeräte und die zugehörigen Thermostate wurden bereits angeboten und im Zuge der Beauftragung geliefert und montiert. Zu diesem Zeitpunkt wurde davon ausgegangen, dass die Verkabelungs- und Anklemmarbeiten durch die vom Bauherrn beauftragte Elektrofirma ausgeführt werden. Die Elektrofirma lehnte aber aus Gewährleistungsgründen die Ausführung ab. Um die Geräte in funktionierenden Zustand zu versetzen, ist das Anklemmen und das Verkabeln der Umluftkühlgeräte durch den Auftragnehmer auszuführen. Dies ist technisch erforderlich, um den Werkerfolg zu erreichen und den weiteren Bauablauf nicht zu stören. Diese zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Im Hinblick auf die Inbetriebnahme der Schule ist dies der wirtschaftlichste Weg. Bei den zu erbringenden Leistungen durch die Entscheidung und Umsetzung der Inbetriebnahme der Schule handelt es sich um solche, die ursprünglich nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen waren. Die Erbringung der Zusatzleistung muss entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistung stehen, führen (Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 132 GWB Rn. 49). Ein weiterer Auftragnehmer auf der Baustelle hätte weitere Aufenthaltsräume für das Personal benötigt. Gleichzeitig wäre dadurch ein erhöhter Koordinierungs- und Überwachungsaufwand auf der Baustelle für den Auftraggeber entstanden. Dadurch wären Bauzeitverzögerungen auch in anderen Gewerken entstanden, die wiederum zu Anpassungswünschen bei den Vertragsfristen von anderen Auftragnehmern geführt hätten. Daneben hätten Ersatzansprüchen von Auftragnehmern in anderen Gewerken zum Ausgleich von Materialpreissteigerungen während des Verzögerungszeitraumes gedroht. Hierdurch wären erhebliche Mehrkosten bei dem Auftraggeber entstanden. Diese hätten - zusammen mit den Kosten für den gesteigerten Koordinierungs- und Überwachungsaufwand - zu Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen gestanden hätten, geführt. Folglich wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden gewesen. Somit steht eine Neuausschreibung auch nicht im Verhältnis zur Höhe der auszuschreibenden Leistung. Technisch gesehen, ist die Ausführung der Leistung aufgrund von Gewährleistungsgründen durch die ausführende Firma notwendig. Die eigentliche Elektrofirma hat aus Gewährleistungsgründen den Anschluss abgelehnt. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aufgrund von den Gewährleistungsgründen technisch nicht möglich und ist somit mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 2.021.878,14 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 9.302,06 EUR (brutto).
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Es ist eine zusätzliche Leistung notwendig. Es wird das elektrische Anklemmen und Verkabeln der Umluftkühlgeräte mit dem bauseits zur Verfügung gestellten Stromanschluss und der Thermostate. Die Umluftkühlgeräte und die zugehörigen Thermostate wurden bereits angeboten und im Zuge der Beauftragung geliefert und montiert. Zu diesem Zeitpunkt wurde davon ausgegangen, dass die Verkabelungs- und Anklemmarbeiten durch die vom Bauherrn beauftragte Elektrofirma ausgeführt werden. Die Elektrofirma lehnte aber aus Gewährleistungsgründen die Ausführung ab. Um die Geräte in funktionierenden Zustand zu versetzen, ist das Anklemmen und das Verkabeln der Umluftkühlgeräte durch den Auftragnehmer auszuführen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Opbacher Installationen GmbH
Registrierungsnummer: FN 299609 b
Postanschrift: Karl-Mauracher Weg 34
Stadt: Fügen
Postleitzahl: 6263
Land, Gliederung (NUTS): Tiroler Unterland (AT335)
Land: Österreich
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Starnberg
Registrierungsnummer: 11711450175
Abteilung: Team 12.21
Postanschrift: Strandbadstraße 2
Stadt: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
Telefon: +49 815114877985
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2b788247-5c47-4fcd-94c6-ea079c36b16c - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/09/2026 10:43:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 615935-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 172/2026
Datum der Veröffentlichung: 07/09/2026