1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Fürth
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr
Beschreibung: Der Leistungsumfang für diese Vergabe umfasst die Personenverkehrsdienste des Linien- bündels 2 „Zirndorf / Oberasbach“ mit folgenden Linien: Linienbündel 2 „Zirndorf / Oberasbach“ VGN-Linien: 101 (bisher: Linie 70): Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Kneippallee 102 (bisher: Linie 72): Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Realschule 103 (bisher: Linie 71): Fürth Hbf – Gebersdorf (U) – Oberasbach Linder Siedlung – Zirndorf Bf 104: Zirndorf Bf – Oberasbach – Altenberg – Zirndorf Bf Verkehrsleistung: Basisvariante Linienverkehr: ca. 696.095 km p.a. Fahrplanstunden Festverkehr: 35.537 Stunden p.a. Optionale Variante: Linienverkehr: ca. 700.455 km p.a. Fahrplanstunden Festverkehr: 35.751 Stunden p.a. Laufzeit: Die Laufzeit aller Linien beginnt gleichzeitig am 12.12.2027 Die Laufzeit aller Linien endet gleichzeitig am 08.12.2035.
Kennung des Verfahrens: 7b262436-46af-4466-b4f4-22efac34581c
Interne Kennung: 804.2026/003047
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Leistungsumfang für diese Vergabe umfasst die Personenverkehrsdienste des Linien- bündels 2 „Zirndorf / Oberasbach“ mit folgenden Linien: Linienbündel 2 „Zirndorf / Oberasbach“ VGN-Linien: 101 (bisher: Linie 70): Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Kneippallee 102 (bisher: Linie 72): Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Realschule 103 (bisher: Linie 71): Fürth Hbf – Gebersdorf (U) – Oberasbach Linder Siedlung – Zirndorf Bf 104: Zirndorf Bf – Oberasbach – Altenberg – Zirndorf Bf Verkehrsleistung: Basisvariante Linienverkehr: ca. 696.095 km p.a. Fahrplanstunden Festverkehr: 35.537 Stunden p.a. Optionale Variante: Linienverkehr: ca. 700.455 km p.a. Fahrplanstunden Festverkehr: 35.751 Stunden p.a. Laufzeit: Die Laufzeit aller Linien beginnt gleichzeitig am 12.12.2027 Die Laufzeit aller Linien endet gleichzeitig am 08.12.2035.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Im Pinderpark 2
Stadt: Zirndorf
Postleitzahl: 90513
Land, Gliederung (NUTS): Fürth, Landkreis (DE258)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr
Beschreibung: Der Leistungsumfang für diese Vergabe umfasst die Personenverkehrsdienste des Linien- bündels 2 „Zirndorf / Oberasbach“ mit folgenden Linien: Linienbündel 2 „Zirndorf / Oberasbach“ VGN-Linien: 101 (bisher: Linie 70): Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Kneippallee 102 (bisher: Linie 72): Nürnberg Virnsberger Str. – Gebersdorf (U) – Zirndorf Realschule 103 (bisher: Linie 71): Fürth Hbf – Gebersdorf (U) – Oberasbach Linder Siedlung – Zirndorf Bf 104: Zirndorf Bf – Oberasbach – Altenberg – Zirndorf Bf Verkehrsleistung: Basisvariante Linienverkehr: ca. 696.095 km p.a. Fahrplanstunden Festverkehr: 35.537 Stunden p.a. Optionale Variante: Linienverkehr: ca. 700.455 km p.a. Fahrplanstunden Festverkehr: 35.751 Stunden p.a. Laufzeit: Die Laufzeit aller Linien beginnt gleichzeitig am 12.12.2027 Die Laufzeit aller Linien endet gleichzeitig am 08.12.2035.
Interne Kennung: 804.2026/003047
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Fürth, Landkreis (DE258)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 12/12/2027
Enddatum der Laufzeit: 08/12/2035
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen Der Bieter betreibt Linienverkehre nach § 42 PBefG oder vergleichbarem als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer. Der Bieter ist bereits als Auftragnehmer im Linienverkehr nach § 42 PBefG oder vergleichbarem tätig. Der Bieter ist in artverwandten Geschäftsfeldern (z.B. Schülerbeförderung) tätig.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Beschreibung des Eignungskriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt und die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 f. GWB sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu ersetzen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Neben dem Gesamtkostenpreis laut Kalkulationsblatt wird sodann beim Wertungspreis die zu erwartende Preissteigerung bei den Preisbestandteilen C (Fahrpersonalkosten) und B2 (variable Fahrzeugkosten) berücksichtigt: Für den Zeitraum des Auftrags sind spürbare Preissteigerungen bei diesen Preisbestandteilen zu erwarten, insbesondere im Bereich der Energiekosten, die aus heutiger Sicht nicht bezifferbar sind. Für den Wertungspreis wird un- terstellt, dass die Summe der Preisbestandteile im Mittelwert der Vertragslaufzeit (12.12.2027 – 08.12.2035) um 10 Prozent über dem Niveau des Angebotspreises liegen wird. Daher wird für den Wertungspreis ein Aufschlag von 10 Prozent auf die Summe der ge- nannten Preisbestandteile der einzelnen Angebote vorgenommen. Damit ermittelt sich der Wertungspreis wie folgt: Gesamtkostenpreis + 0,1 * (Preisbestandteil B2 + Preisbestandteil C) = Wertungspreis („W“)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/10/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/10/2026 09:05:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken
Informationen über die Überprüfungsfristen: Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Vergabenachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Fürth
Registrierungsnummer: 09573000-61210000-84
Postanschrift: Im Pinderpark 2
Stadt: Zirndorf
Postleitzahl: 90513
Land, Gliederung (NUTS): Fürth, Landkreis (DE258)
Land: Deutschland
Telefon: 091197731214
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Abteilung: Vergabekammer Nordbayern
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49981531277
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: add48ab9-745e-4a96-b318-4d25dc4b670a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/09/2026 08:26:41 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 610624-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 171/2026
Datum der Veröffentlichung: 04/09/2026