1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Altenstadt/WN
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Abbrucharbeiten und Bodensanierung Connemara-Halle und Büro / Kantine
Beschreibung: Abbrucharbeiten und Bodensanierung Connemara-Halle und Büro / Kantine
Kennung des Verfahrens: 3472befd-8a0b-4afe-b82d-9d385178cbc5
Vorherige Bekanntmachung: 218281-2026
Interne Kennung: 0220_11/26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45111100 Abbrucharbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten, 45112360 Bodensanierungsarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Baptist-Kraus-Straße 5
Stadt: Altenstadt an der Waldnaab
Postleitzahl: 92665
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt a. d. Waldnaab (DE237)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 187 050,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AM8G9# 1) Bietergemeinschaften: Die Bietergemeinschaft hatte mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Hierfür hatte die Bietergemeinschaft das Formblatt 234 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Auf Verlangen der Vergabestelle war eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte / mit Siegel versehene Erklärung abzugeben. 2) Eignungsverleihende Unterauftragnehmer: Beabsichtigte der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (= eignungsverleihende Unterauftragnehmer) zu bedienen, so musste er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Hierfür hatte der Bieter das Formblatt 235 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter hatte auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Ferner hatte der Bieter das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Er hatte den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nahm der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung war gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hatte andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Für weitere Einzelheiten wurde verwiesen auf das Formblatt 212EU. Unterlagen, die auf (gesondertes) Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (eignungsverleihende Unterauftragnehmer / (reine) Unterauftragnehmer); - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen der anderen Unternehmen (eignungsverleihende Unterauftragnehmer / (reine) Unterauftragnehmer). 3) Unterauftragsvergabe: Der Bieter hatte in seinem Angebot die Leistungen, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt (= Nachunternehmerleistungen von (reinen) Unterauftragnehmern), in dem Formblatt 233 anzugeben. Bei einem entsprechenden Einsatz von anderen Unternehmen (= reine Unterauftragnehmer) waren auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Waren die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Für weitere Einzelheiten wurde verwiesen auf das Formblatt 212EU. Unterlagen, die auf (gesondertes) Verlangen der Vergabestelle vorzulegen waren - Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle hatte der Bieter die Namen der Nachunternehmer zu benennen (vgl. Formblatt 233); - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (eignungsverleihende Unterauftragnehmer / (reine) Unterauftragnehmer); - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen der anderen Unternehmen (eignungsverleihende Unterauftragnehmer / (reine) Unterauftragnehmer). 4) Urkalkulation auf gesondertes Verlangen: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle hatte der Bieter die Urkalkulation bzw. Auszüge aus der Urkalkulation vorzulegen zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise. 5) Ergänzende Angaben zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: a) Erfassung des wirtschaftlich Berechtigten: Erhebung von Daten zur Erfassung des wirtschaftlich Berechtigten: Der Bieter, der nach Abschluss der Wertung der Angebote für den Zuschlag vorgesehen ist, hatte auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers die Angaben zu seinen wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des § 3 Geldwäschegesetz (GwG) innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen. Die Vorlage hatte vollständig und unter Verwendung des von dem Auftraggeber bereitgestellten Formulars zu erfolgen. Die Angaben mussten folgende Daten enthalten: - Vorname(n); - Nachname; - Geburtsdatum; - Steuer-Identifikationsnummer. Sofern Unteraufträge im Gesamtwert von mehr als 50.000 Euro (netto) von dem Bieter vergeben wurden, hatte der Bieter zusätzlich folgende Angaben vorzulegen: - Unternehmensname; - Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wurden die geforderten Angaben nicht oder nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. b) Qualifikationsnachweise Bauleiter und stellvertretender Bauleiter: Der Bieter hatte mit seinem Angebot den für die Ausführung der Leistungen vorgesehenen Bauleiter und den stellvertretenden Bauleiter namentlich zu benennen. Der Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag in Betracht kam, hatte auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der festgelegten Frist nachzuweisen, dass der benannte Bauleiter und der benannte stellvertretende Bauleiter über die für die Ausführung der Leistungen nach den einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften erforderlichen Qualifikationen verfügt. Der Bieter hatte für den benannten Bauleiter und den benannten stellvertretenden Bauleiter folgende Nachweise oder gleichwertige Nachweise vorzulegen: - Sachkundenachweis nach TRGS 519; - Sachkundenachweis nach DGUV-Regel 101-004; - oder ein Nachweis, aus dem sich eine gleichwertige Sachkunde ergibt. Wurden die angeforderten Nachweise nicht fristgerecht oder nicht vollständig vorgelegt, wurde das Angebot ausgeschlossen. Im Falle der Auftragserteilung war der Auftragnehmer verpflichtet, die entsprechenden Leistungen durch den benannten Bauleiter bzw. den benannten stellvertretenden Bauleiter ausführen zu lassen. Ein Austausch des benannten Bauleiters oder des benannten stellvertretenden Bauleiters während der Vertragsausführung bedurfte der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Der Auftraggeber war berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn der vorgesehene Ersatzbauleiter bzw. der vorgesehene stellvertretende Ersatzbauleiter nicht mindestens über die Qualifikationen verfügt, die nach den vorstehenden Anforderungen für den jeweils zu ersetzenden Bauleiter bzw. stellvertretenden Bauleiter nachzuweisen waren. 6) Ergänzende Angaben zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärte, dass er/sie bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn/sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält/einhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt/gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gemäß § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt bezahlt/bezahlen. (StMWi Az.: Z4-5801/21/5 vom 19.11.2019). Der Bieter / die Bietergemeinschaft hatte hierfür das Formblatt 213.H vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. 7) Weitere Angaben des Bieters / der Bietergemeinschaft: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hatte mit der Abgabe des Angebots Folgendes zu erklären: - ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n). - mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. - ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den "Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)" geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. - das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz "oder gleichwertig" enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden. - ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme dieses Vertrages entrichten werde(n), falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. - ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hatte hierfür das Formblatt 213.H vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Abbrucharbeiten und Bodensanierung Connemara-Halle und Büro / Kantine
Beschreibung: Das Vergabeverfahren ist Bestandteil des Sanierungsvorhabens der ehemaligen Bleikristallfabrik Beyer & Co. - Bereich Connemara. Das Bauvorhaben befindet sich in der Baptist-Kraus-Straße 5 in 92665 Altenstadt a.d. Waldnaab. Für das ehemalige Fabrikgelände wurde ein Gesamtkonzept entwickelt, wonach in einem ersten Schritt der nördliche Bereich zwischen dem Betriebsgelände und der Werksdeponie revitalisiert werden soll. Für das Sanierungsvorhaben wurde zum Zwecke der Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 12 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A eine Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Union (TED - Tenders Electronic Daily) unter der Veröffentlichungsnummer 218281-2026 am 30. März 2026 veröffentlicht. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens waren die in der Vorinformation unter Ziffer 2.1.4 bezeichneten Bauleistungen der ersten Ausführungsstufe der Altlastensanierung. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen den Rückbau der Connemara-Halle sowie des ehemaligen Bürogebäudes mit Kantine auf dem Grundstück Fl.-Nr. 155/9 sowie die Bodensanierung auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 155/4 und 155/9 der Gemarkung Altenstadt a.d. Waldnaab. Die beiden Grundstücke sind Teil des ehemaligen Betriebsgeländes der Bleikristallfabrik Beyer & Co. GmbH. Das auf Fl.-Nr. 155/4 befindliche ehemalige Verwaltungsgebäude bleibt erhalten und soll künftig als "Kreativhaus" genutzt werden. Das dort vorhandene Biotop ist dauerhaft zu erhalten und zu schützen. Für Fl.-Nr. 155/9 ist nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen die Errichtung von Spiel- und Abenteuerflächen mit Wegeverbindungen vorgesehen. Im Rahmen der Sanierung sind die Flächen der Grundstücke Fl.-Nr. 155/4 und 155/9 für eine empfindliche Nutzung, insbesondere als Kinderspielflächen sowie zum Anbau von Nutzpflanzen (Baum- und Strauchobst, ggf. Gemüse), herzurichten. Hierzu erfolgt zunächst der Rückbau der Bestandsgebäude auf Fl.-Nr. 155/9. Anschließend ist durch Bodensanierungsmaßnahmen, insbesondere einen Bodenaustausch bis mindestens 0,60 m Tiefe, sicherzustellen, dass die Anforderungen der BBodSchV für die vorgesehene Nutzung eingehalten werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auf dem benachbarten Grundstück Fl.-Nr. 155 zumindest zeitweise parallel umfangreiche Rückbau- und Bodensanierungsarbeiten durchgeführt werden. Das Vorhaben wird teilweise aus Mitteln der Europäischen Union gefördert. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021-2027.
Interne Kennung: 0220_11/26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45111100 Abbrucharbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten, 45112360 Bodensanierungsarbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: - Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten (§ 1 Abs. 3 VOB/B). - Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem Auftragnehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden (§ 1 Abs. 4 VOB/B). - Weicht die ausgeführte Menge der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um nicht mehr als 10 v. H. von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche Einheitspreis (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B). Für die über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B). Bei einer über 10 v. H. hinausgehenden Unterschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen der Einheitspreis für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung oder Teilleistung zu erhöhen, soweit der Auftragnehmer nicht durch Erhöhung der Mengen bei anderen Ordnungszahlen (Positionen) oder in anderer Weise einen Ausgleich erhält. Die Erhöhung des Einheitspreises soll im Wesentlichen dem Mehrbetrag entsprechen, der sich durch Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und Baustellengemeinkosten und der Allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Menge ergibt. Die Umsatzsteuer wird entsprechend dem neuen Preis vergütet (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B). Sind von der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung andere Leistungen abhängig, für die eine Pauschalsumme vereinbart ist, so kann mit der Änderung des Einheitspreises auch eine angemessene Änderung der Pauschalsumme gefordert werden (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 VOB/B). - Verlangt der Auftraggeber Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag, besonders den Technischen Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Verkehrssitte, nicht zu beschaffen hat, so hat er sie zu vergüten (§ 2 Abs. 9 Nr. 1 VOB/B). - Lässt er vom Auftragnehmer nicht aufgestellte technische Berechnungen durch den Auftragnehmer nachprüfen, so hat er die Kosten zu tragen (§ 2 Abs. 9 Nr. 2 VOB/B). - Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind (§ 15) (§ 2 Abs. 10 VOB/B). - Der Auftraggeber ist befugt, unter Wahrung der dem Auftragnehmer zustehenden Leitung (Absatz 2) Anordnungen zu treffen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistung notwendig sind. Die Anordnungen sind grundsätzlich nur dem Auftragnehmer oder seinem für die Leitung der Ausführung bestellten Vertreter zu erteilen, außer wenn Gefahr im Verzug ist. Dem Auftraggeber ist mitzuteilen, wer jeweils als Vertreter des Auftragnehmers für die Leitung der Ausführung bestellt ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B). Hält der Auftragnehmer die Anordnungen des Auftraggebers für unberechtigt oder unzweckmäßig, so hat er seine Bedenken geltend zu machen, die Anordnungen jedoch auf Verlangen auszuführen, wenn nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wenn dadurch eine ungerechtfertigte Erschwerung verursacht wird, hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 VOB/B). - Für den Fall, dass sich die (tatsächliche / fiktive) Abnahme über die angegebene Ausführungsfrist verzögert, verlängert sich die Laufzeit des Vertrags bis zur (tatsächliche / fiktive) Abnahme.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Baptist-Kraus-Straße 5
Stadt: Altenstadt an der Waldnaab
Postleitzahl: 92665
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt a. d. Waldnaab (DE237)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 218281-2026
Zusätzliche Informationen: Hinweis zu Formvorgaben: Sofern ein Formblatt eine Unterschrift oder einen Firmenstempel vorsah, galt diese Anforderung als erfüllt, sobald der Bieter das ausgefüllte Formblatt über sein Benutzerkonto auf der E-Vergabeplattform hochgeladen hat. Die elektronische Einreichung des Angebots samt aller Formblätter und Anlagen bringt den Rechtsbindungswillen des Bieters zum Ausdruck und bestätigt, dass sämtliche eingereichten Unterlagen und Erklärungen Bestandteil seines Angebots sind, unabhängig davon, ob einzelne Dokumente eine handschriftliche Unterschrift oder einen Stempel enthielten. Ein Ausschluss des Angebots allein aufgrund fehlender Unterschriften oder Stempel auf einzelnen Formblättern erfolgte daher nicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis (brutto)
Beschreibung: Der Preis war das einzige Zuschlagskriterium. 1) Der Bieter hatte den Gesamtpreis (brutto) in dem Formblatt 213, dort unter Ziffer 2, anzugeben. Im Falle von Widersprüchen ging der angegebene Gesamtpreis (brutto) des Leistungsverzeichnisses vor. Der Bieter hatte zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben konnte er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führte dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung war insoweit nicht möglich. 2) Der Preis wurde aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen wurden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Altenstadt/WN
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 786 138,60 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Geiger Umwelt GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 786 138,60 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: 0220_01/26: Abbrucharbeiten - Bereich Connemara
Datum des Vertragsabschlusses: 01/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 786 138,60 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1 620 581,37 EUR
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Altenstadt/WN
Registrierungsnummer: DE419620112
Postanschrift: Hauptstraße 6
Stadt: Altenstadt an der Waldnaab
Postleitzahl: 92665
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt a. d. Waldnaab (DE237)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsleitung
Telefon: +49 9602 6331 0
Fax: +49 9602 6331 44
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Geiger Umwelt GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE192108222
Postanschrift: Wilhelm-Geiger-Straße 1
Stadt: Oberstdorf
Postleitzahl: 87561
Land, Gliederung (NUTS): Oberallgäu (DE27E)
Land: Deutschland
Kontaktperson: /
Telefon: +49 8322 18-0
Fax: +49 8322 18-180
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1c09e047-70fc-4538-a34c-0d7547111f20 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/09/2026 17:45:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 607546-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 170/2026
Datum der Veröffentlichung: 03/09/2026