5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45214700 Bauarbeiten für Studentenwohnheime, 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja, unter Beachtung von § 132 GWB. - Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten (§ 1 Abs. 3 VOB/B). - Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem Auftragnehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden (§ 1 Abs. 4 VOB/B). - Weicht die ausgeführte Menge der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um nicht mehr als 10 v. H. von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche Einheitspreis (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B). Für die über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B). Bei einer über 10 v. H. hinausgehenden Unterschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen der Einheitspreis für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung oder Teilleistung zu erhöhen, soweit der Auftragnehmer nicht durch Erhöhung der Mengen bei anderen Ordnungszahlen (Positionen) oder in anderer Weise einen Ausgleich erhält. Die Erhöhung des Einheitspreises soll im Wesentlichen dem Mehrbetrag entsprechen, der sich durch Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und Baustellengemeinkosten und der Allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Menge ergibt. Die Umsatzsteuer wird entsprechend dem neuen Preis vergütet (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B). Sind von der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung andere Leistungen abhängig, für die eine Pauschalsumme vereinbart ist, so kann mit der Änderung des Einheitspreises auch eine angemessene Änderung der Pauschalsumme gefordert werden (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 VOB/B). - Verlangt der Auftraggeber Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag, besonders den Technischen Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Verkehrssitte, nicht zu beschaffen hat, so hat er sie zu vergüten (§ 2 Abs. 9 Nr. 1 VOB/B). - Lässt er vom Auftragnehmer nicht aufgestellte technische Berechnungen durch den Auftragnehmer nachprüfen, so hat er die Kosten zu tragen (§ 2 Abs. 9 Nr. 2 VOB/B). - Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind (§ 15) (§ 2 Abs. 10 VOB/B). - Der Auftraggeber ist befugt, unter Wahrung der dem Auftragnehmer zustehenden Leitung (Absatz 2) Anordnungen zu treffen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistung notwendig sind. Die Anordnungen sind grundsätzlich nur dem Auftragnehmer oder seinem für die Leitung der Ausführung bestellten Vertreter zu erteilen, außer wenn Gefahr im Verzug ist. Dem Auftraggeber ist mitzuteilen, wer jeweils als Vertreter des Auftragnehmers für die Leitung der Ausführung bestellt ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B). Hält der Auftragnehmer die Anordnungen des Auftraggebers für unberechtigt oder unzweckmäßig, so hat er seine Bedenken geltend zu machen, die Anordnungen jedoch auf Verlangen auszuführen, wenn nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wenn dadurch eine ungerechtfertigte Erschwerung verursacht wird, hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 VOB/B). - Für den Fall, dass sich die (tatsächliche / fiktive) Abnahme über die angegebene Ausführungsfrist verzögert, verlängert sich die Laufzeit des Vertrags bis zur (tatsächliche / fiktive) Abnahme.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hans-Leipelt-Straße 7
Stadt: München
Postleitzahl: 80805
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 25/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 01/03/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Hinweis zu der Laufzeit des Vertrags: Der Auftraggeber teilt mit, dass sich die für die Parteien verbindlichen Ausführungsfristen aus § 16 Abs. 1 des Totalunternehmervertrags (Anlage 907) ergeben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Bewertung der beruflichen Befähigung und Erfahrung
Beschreibung: Bewertet wird die berufliche Befähigung und berufsspezifische Erfahrung in Monaten anhand von persönlichen Referenzprojekten für die folgenden Rollen: - Rolle 1.1: Projektleiter Planung - Rolle 1.2: Projektleiter Bauausführung - Rolle 1.3: Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung - Rolle 1.4: Stellvertretender Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung Die Rollen 1.1 bis 1.4 sind von mindestens drei (3) verschiedenen Personen zu besetzen. Der Gesamtprojektleiter (Rolle 1.3) und der stellvertretende Gesamtprojektleiter (Rolle 1.4) dürfen nicht personenidentisch sein. Beispiel: Person A wird als Gesamtprojektleiter (Rolle 1.3) und Projektleiter Bauausführung (Rolle 1.2) benannt. Für die Rolle Projektleiter Planung (Rolle 1.1) ist eine andere Person B zu benennen. Der stellvertretende Gesamtprojektleiter (Rolle 1.4) muss in jedem Fall eine weitere, von den übrigen Rollen verschiedene Person C sein. Die nachfolgenden Angaben gelten für alle angegebenen Rollen gleichermaßen: Berechnung der Dauer und Definition des Monats: Für die Ermittlung der Dauer gilt: Ein Monat wird pauschal mit 30 Kalendertagen angesetzt. Die tatsächliche Länge einzelner Kalendermonate (28, 29, 30 oder 31 Tage) bleibt dabei unberücksichtigt. Bei der Ermittlung der Dauer wird auf volle Monate gerundet: - bis einschließlich 14 Kalendertage, die über volle 30-Tage-Monate hinausgehen, werden nicht berücksichtigt (Abrundung), - ab 15 Kalendertagen, die über volle 30-Tage-Monate hinausgehen, wird ein weiterer voller Monat gezählt (Aufrundung). Beispiel: Ein persönliches Referenzprojekt dauert vom 01.07. bis zum 02.09. - Das entspricht zwei (2) vollen 30-Tage-Monaten im Sinne der aufgestellten Definition und einem zusätzlichen Zeitraum von zwei (2) Kalendertagen. - Da dieser zusätzliche Zeitraum weniger als 15 Kalendertage beträgt, wird auf zwei (2) Monate abgerundet. Der Bieter hat daher anhand dieses persönlichen Referenzprojekts eine entsprechende Berufserfahrung von zwei (2) Monaten nachgewiesen. Bewertung überlappender Zeiträume: Bei der Ermittlung der fachspezifischen Berufserfahrung in Monaten werden die Zeiträume der angegebenen persönlichen Referenzprojekte nicht addiert, soweit sie sich zeitlich überschneiden. Maßgeblich ist der Gesamtzeitraum der tatsächlichen Tätigkeit innerhalb des zulässigen Erbringungszeitraums (01.01.2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist). Beispiel: Hat der Projektleiter im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 ein Projekt und im Zeitraum 01.07.2018 bis 30.06.2019 ein weiteres Projekt geleitet, werden die Tätigkeiten nicht addiert. Der überlappende Zeitraum (01.07.2018 bis 31.12.2018) wird nur einmal berücksichtigt, sodass insgesamt 18 Monate Berufserfahrung angerechnet werden. Mindestanforderung: Der Bieter hat für jede Rolle eine fachspezifische Berufserfahrung von mindestens 36 Monaten anhand persönlicher Referenzprojekte nachzuweisen. Erfolgt dieser Nachweis nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Die Ermittlung der fachspezifischen Berufserfahrung der benannten Rolle in Summe erfolgt durch den Auftraggeber auf Grundlage der vom Bieter in der Anlage 600 angegebenen persönlichen Referenzprojekte je Rolle. Rolle 1.1: Projektleiter Planung: Darstellung der beruflichen Befähigung und Erfahrung des Projektleiters Planung hinsichtlich der Berufserfahrung in Monaten im Bereich Generalplanung im Sinne der Koordinierung mindestens - der Objektplanung Gebäude und Innenräume und - der Fachplanung Technische Ausrüstung und - der Fachplanung Tragwerksplanung anhand von persönlichen Referenzprojekten (Anlage 600). Weitere Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte: - Der Projektleiter Planung muss das angegebene persönliche Referenzprojekt mindestens als Projektleiter für die Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung und Fachplanung Tragwerksplanung geleitet haben. - Die Baukosten des jeweiligen Referenzprojekts zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen mindestens 4.500.000,- EUR netto für die Kostengruppen KG 300 + KG 400 (zusammengerechnet). - Erbringungszeitraum: Die Leistungen wurden zwischen dem 01.01.2015 bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erbracht. (Bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt). Anzugeben ist das Datum (TT.MM.JJJ) des Beginns der Leistungen und das Datum (TT.MM.JJJ) des Endes der Leistungen. Ferner hat der Bieter die Dauer der Tätigkeit im angegebenen persönlichen Referenzprojekt als Projektleiter Planung in Monaten anzugeben. Bewertungsschema: Bewertet wird die fachspezifische Berufserfahrung (in Monaten) des Projektleiters Planung anhand von persönlichen Referenzprojekten. Der Bieter hat mindestens so viele persönliche Referenzprojekte anzugeben, bis die geforderte Berufserfahrung im zulässigen Erbringungszeitraum (zwischen 01.01.2015 bis zum Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist) nachgewiesen ist. Fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters Planung in Monaten: Punkte: >= 120 Monate = 4 Punkte = 36 Monate = 0 Punkte < 36 Monate = Ausschluss des Angebots. Die Erfahrung muss nicht zwingend unterbrechungsfrei nachgewiesen werden. Soweit die die Berufserfahrung zwischen 36 Monaten und 120 Monaten liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer fachspezifischen Berufserfahrung von 78 Monaten erhält der Bieter 2 Punkte. Fortsetzung folgt mit Rolle 1.2 (Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Bewertung der beruflichen Befähigung und Erfahrung" beträgt einheitlich 20 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Bewertung der beruflichen Befähigung und Erfahrung (Fortsetzung)
Beschreibung: Fortsetzung: Rolle 1.2: Projektleiter Bauausführung Darstellung der beruflichen Befähigung und Erfahrung des Projektleiters Bauausführung hinsichtlich der Berufserfahrung in Monaten im Bereich: - Generalunter- (GU); oder - Generalüber- (GÜ); oder - Totalunter- (TU); oder - Totalübernehmer (TÜ) anhand von persönlichen Referenzprojekten (Anlage 600). Weitere Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte: - Der Projektleiter Bauausführung muss das angegebene persönliche Referenzprojekt mindestens als Projektleiter Bauausführung im Bereich Generalunter- (GU), Generalüber- (GÜ), Totalunter- (TU) oder Totalübernehmer (TÜ) geleitet haben. - Die Baukosten des jeweiligen Referenzprojekts zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen mindestens 4.500.000,- EUR netto für die Kostengruppen KG 300 + KG 400 (zusammengerechnet). - Erbringungszeitraum: Die Leistungen wurden zwischen dem 01.01.2015 bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erbracht. (Bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt). Anzugeben ist das Datum (TT.MM.JJJ) des Beginns der Leistungen und das Datum (TT.MM.JJJ) des Endes der Leistungen. Ferner hat der Bieter die Dauer der Tätigkeit im angegebenen persönlichen Referenzprojekt als Projektleiter Bauausführung in Monaten anzugeben. Bewertungsschema: Bewertet wird die fachspezifische Berufserfahrung (in Monaten) des Projektleiters Bauausführung anhand von persönlichen Referenzprojekten. Der Bieter hat mindestens so viele persönliche Referenzprojekte anzugeben, bis die geforderte Berufserfahrung im zulässigen Erbringungszeitraum (zwischen 01.01.2015 bis zum Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist) nachgewiesen ist. Fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters Bauausführung im Bereich Generalunter- (GU), Generalüber- (GÜ), Totalunter- (TU) oder Totalübernehmer (TÜ) in Monaten: Punkte: >= 120 Monate = 4 Punkte = 36 Monate = 0 Punkte < 36 Monate = Ausschluss des Angebots. Die Erfahrung muss nicht zwingend unterbrechungsfrei nachgewiesen werden. Soweit die die Berufserfahrung zwischen 36 Monaten und 120 Monaten liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer fachspezifischen Berufserfahrung von 78 Monaten erhält der Bieter 2 Punkte. Rolle 1.3: Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung Darstellung der beruflichen Befähigung und Erfahrung des Projektleiters in der Funktion als Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung im Bereich: - Generalunter- (GU), - Generalüber- (GÜ), - Totalunter- (TU) oder - Totalübernehmer (TÜ) anhand von persönlichen Referenzprojekten (Anlage 600). Weitere Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte: - Der Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung muss das angegebene persönliche Referenzprojekt entweder als Projektleiter Planung und Bauausführung oder als Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung im Bereich Generalunter- (GU), Generalüber- (GÜ), Totalunter- (TU) oder Totalübernehmer (TÜ) geleitet haben. - Die Baukosten des jeweiligen Referenzprojekts zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen mindestens 4.500.000,- EUR netto für die Kostengruppen KG 300 + KG 400 (zusammengerechnet). - Erbringungszeitraum: Die Leistungen wurden zwischen dem 01.01.2015 bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erbracht. (Bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt). Anzugeben ist das Datum (TT.MM.JJJ) des Beginns der Leistungen und das Datum (TT.MM.JJJ) des Endes der Leistungen. Ferner hat der Bieter die Dauer der Tätigkeit im angegebenen persönlichen Referenzprojekt als (Gesamt-)Projektleiter Planung und Bauausführung in Monaten anzugeben. Bewertungsschema: Bewertet wird die fachspezifische Berufserfahrung (in Monaten) des Gesamtprojektleiters Planung und Bauausführung anhand von persönlichen Referenzprojekten. Der Bieter hat mindestens so viele persönliche Referenzprojekte anzugeben, bis die geforderte Berufserfahrung im zulässigen Erbringungszeitraum (zwischen 01.01.2015 bis zum Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist) nachgewiesen ist. Fachspezifische Berufserfahrung des Gesamtprojektleiters Planung und Bauausführung im Bereich Generalunter- (GU), Generalüber- (GÜ), Totalunter- (TU) oder Totalübernehmer (TÜ) in Monaten: Punkte: >= 120 Monate = 4 Punkte = 36 Monate = 0 Punkte < 36 Monate = Ausschluss des Angebots. Die Erfahrung muss nicht zwingend unterbrechungsfrei nachgewiesen werden. Soweit die die Berufserfahrung zwischen 36 Monaten und 120 Monaten liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer fachspezifischen Berufserfahrung von 78 Monaten erhält der Bieter 2 Punkte. Fortsetzung folgt mit Rolle 1.4 (Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Bewertung der beruflichen Befähigung und Erfahrung" beträgt einheitlich 20 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Bewertung der beruflichen Befähigung und Erfahrung (Fortsetzung)
Beschreibung: Fortsetzung: Rolle 1.4: Stellvertretender Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung Darstellung der beruflichen Befähigung und Erfahrung des Projektleiters in der Funktion als stellvertretender Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung im Bereich - Generalunter- (GU), - Generalüber- (GÜ), - Totalunter- (TU) oder - Totalübernehmer (TÜ) anhand von persönlichen Referenzprojekten (Anlage 600). Weitere Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte: - Der stellvertretende Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung muss das angegebene persönliche Referenzprojekt entweder als (Gesamt-)Projektleiter Planung und Bauausführung oder als stellvertretender (Gesamt-)Projektleiter Planung und Bauausführung im Bereich Generalunter- (GU), Generalüber- (GÜ), Totalunter- (TU) oder Totalübernehmer (TÜ) geleitet haben. - Die Baukosten des jeweiligen Referenzprojekts zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen mindestens 4.500.000,- EUR netto für die Kostengruppen KG 300 + KG 400 (zusammengerechnet). - Erbringungszeitraum: Die Leistungen wurden zwischen dem 01.01.2015 bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erbracht. (Bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt). Anzugeben ist das Datum (TT.MM.JJJ) des Beginns der Leistungen und das Datum (TT.MM.JJJ) des Endes der Leistungen. Ferner hat der Bieter die Dauer der Tätigkeit im angegebenen persönlichen Referenzprojekt als (Gesamt-)Projektleiter Planung und Bauausführung bzw. stellvertretender (Gesamt-)Projektleiter Planung und Bauausführung in Monaten anzugeben. Bewertungsschema: Bewertet wird die fachspezifische Berufserfahrung (in Monaten) des stellvertretenden Gesamtprojektleiters Planung und Bauausführung anhand von persönlichen Referenzprojekten. Der Bieter hat mindestens so viele persönliche Referenzprojekte anzugeben, bis die geforderte Berufserfahrung im zulässigen Erbringungszeitraum (zwischen 01.01.2015 bis zum Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist) nachgewiesen ist. Fachspezifische Berufserfahrung des stellvertretenden Gesamtprojektleiters im Bereich Planung und Bauausführung im Bereich Generalunter- (GU), Generalüber- (GÜ), Totalunter- (TU) oder Totalübernehmer (TÜ) in Monaten: Punkte: >= 120 Monate = 4 Punkte = 36 Monate = 0 Punkte < 36 Monate = Ausschluss des Angebots. Die Erfahrung muss nicht zwingend unterbrechungsfrei nachgewiesen werden. Soweit die die Berufserfahrung zwischen 36 Monaten und 120 Monaten liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer fachspezifischen Berufserfahrung von 78 Monaten erhält der Bieter 2 Punkte. Zur punktemäßigen Bewertung - Die Punkte für berufliche Befähigung und Erfahrung des Projektteams wird addiert. Ein Bieter kann für die fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters Planung, des Projektleiters Bauausführung, des Gesamtprojektleiters Planung und Bauausführung und des stellvertretenden Gesamtprojektleiters Planung und Bauausführung maximal 16 Punkte (4 + 4 + 4 + 4) erzielen. - Die addierten Punkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 1,25 multipliziert. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. - Der Bieter kann daher in diesem Zuschlagskriterium maximal 20,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Für die Bewertung der Erfahrung des Projektteams hat der Bieter - die Anlage 600 "Erfahrung des Projektteams" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Zur Veranschaulichung sind je persönlichem Referenzprojekt maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten gestattet, die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten. Der Bieter hat eine Dateibezeichnung zu wählen, die die Zuordnung zu dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt eindeutig ermöglicht. Sollte die Anlage 600 fehlen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten Projektleiter Planung, Projektleiter Bauausführung, Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung und stellvertretender Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung zu erbringen. Der benannte Projektleiter Planung, Projektleiter Bauausführung, Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung und stellvertretende Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung darf nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Für weitere Einzelheiten wird auf den Totalunternehmervertrag (Anlage 907) verwiesen. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter Planung bzw. Projektleiter Bauausführung bzw. Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung bzw. stellvertretende Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter Planung bzw. Projektleiter Bauausführung bzw. Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung bzw. stellvertretender Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung angeboten worden wäre. (Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Bewertung der beruflichen Befähigung und Erfahrung" beträgt einheitlich 20 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Ausführungskonzept zur Verfügbarkeit und Projektorganisation während der Auftragsabwicklung
Beschreibung: Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept zur Verfügbarkeit und Projektorganisation während der Auftragsabwicklung. Hierin hat der Bieter auszuführen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret vorgehen wird, um die nachfolgenden Ziele bestmöglich zu erreichen: - 2.1: Ausreichende Verfügbarkeit aller Projektleiter (aus Zuschlagskriterium 1.1 bis 1.4) vor Ort in München (Hans-Leipelt-Straße 7); - 2.2: möglichst hohe Personalkontinuität durch die Mitglieder des Projektteams während der gesamten Vertragslaufzeit; - 2.3: Sicherstellung eines möglichst reibungslosen Ablaufs der Zusammenarbeit mit den weiteren Stakeholdern vor Ort (siehe funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage 802), Kapitel 4.6). In diesem Zusammenhang hat der Bieter zu informatorischen Zwecken ein Organigramm einzureichen. Darin hat er die konkrete Projektorganisation inklusive der jeweiligen Qualifikationen der Mitglieder des Projektteams darzustellen. Die Darstellung muss Aussagen zur internen Organisation des Projektteams (Projektleitung / Stellvertreter, Ansprechpartner, Zuständigkeiten, Schnittstelle Planung / Ausführung, Bearbeitung der einzelnen Phasen) sowie zur Einbindung der externen Beteiligten (Bauherr, Behörden, externe Sachverständige, etc.) beinhalten. Bewertungsschema (es wird jeweils additiv ein Punkt vergeben, soweit die folgenden Aussagen zutreffen): 1 Punkt: Der Bieter stellt sicher, dass alle Projektleiter (aus Zuschlagskriterium 1.1 bis 1.4) während der gesamten Projektlaufzeit für den Auftragsgeber erreichbar und umfassend auskunftsfähig sind. 1 Punkt: Das Ausführungskonzept ist hinsichtlich der Darstellung, wie eine ausreichende Verfügbarkeit vor Ort sichergestellt werden soll, schlüssig und plausibel. 1 Punkt: Der Bieter stellt sicher, dass für die Projektabwicklung immer genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht und zeigt auf, wie ein Wechsel der Bearbeiter/-innen innerhalb des Projektes durch geeignete Maßnahmen vermieden wird. 1 Punkt: Das Ausführungskonzept stellt nachvollziehbar dar, wie ein möglichst reibungsloser Ablauf der Zusammenarbeit mit den weiteren Stakeholdern vor Ort sichergestellt wird (vgl. funktionale Leistungsbeschreibung, Anlage 802, Kapitel 4.6). Der Bieter hat das Ausführungskonzept zur Verfügbarkeit und Projektorganisation während der Auftragsabwicklung als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Das Ausführungskonzept zur Verfügbarkeit und Projektorganisation während der Auftragsabwicklung ist vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll das Ausführungskonzept wie folgt bezeichnen: Anlage 601_Ausführungskonzept_Verfügbarkeit und Projektorganisation Sollte das Ausführungskonzept zur Verfügbarkeit und Projektorganisation während der Auftragsabwicklung fehlen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Das Ausführungskonzept darf je Unterkriterium einen Umfang von maximal zwei (2) DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Angaben je Unterkriterium ab jeweils der Seite 3 bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite bleibt bei der Bewertung unberücksichtigt. Dabei hat der Bieter in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 2.1"; "Unterkriterium 2.2" und "Unterkriterium 2.3"). Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Unterkriterium 2.1; dann 2.2 und schließlich 2.3). Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zur Verfügbarkeit und Projektorganisation während der Auftragsabwicklung zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das Ausführungskonzept wird im Falle der Auftragserteilung als Anlage 601 Vertragsbestandteil. HINWEIS: Die erzielten Punkte für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept zur Verfügbarkeit und Projektorganisation während der Auftragsabwicklung" werden addiert (maximal 4 Punkte) und sodann multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 1,5. Maximal können in diesem Zuschlagskriterium 6 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Vorzeitige Bezugsfertigkeit
Beschreibung: Bewertet wird eine von dem Bieter angebotene vorzeitige Bezugsfertigkeit im Sinne des § 16 (1) Nr. 5 "Bezugsfertigkeit" des Totalunternehmervertrags (Anlage 907). Der Bieter hat auf der Grundlage des vom Auftraggeber bereitgestellten Rahmenterminplans (Anlage 910) anzugeben, um wie viele Kalendertage die Bezugsfertigkeit gemäß § 16 (1) Nr. 5 des Totalunternehmervertrags (Anlage 907) verkürzt werden kann. Die von dem Bieter angebotene Verkürzung ist - in Kalendertagen anzugeben und - textlich zu erläutern. In der Erläuterung sind die konkreten Maßnahmen darzustellen, die der Bieter im Falle der Auftragserteilung ergreifen wird, um die angebotene Verkürzung der Bezugsfertigkeit sicherzustellen. Eine Punktevergabe nach der nachfolgenden Bewertungssystematik erfolgt nur, wenn - wenn alle geforderten Unterlagen - Angabe der Kalendertage, textliche Erläuterungen und vom Bieter angepasster Rahmentermin - vorliegen; - die angebotene Verkürzung im Rahmenterminplan des Bieters durch konkret angepasste Vorgangsdauern, geänderte Abfolgen oder parallelisierte Arbeitsschritte nachvollziehbar dargestellt ist; und - die textliche Erläuterung schlüssig und mit dem vom Bieter angepassten Rahmenterminplan konsistent ist. Die Bewertungssystematik für eine vorzeitige Bezugsfertigkeit ist wie folgt: Vorzeitige Bezugsfertigkeit in Kalendertagen: Punkte: >= 43 Kalendertage = 4 Punkte <= 14 Kalendertage = 0 Punkte. Soweit die vorzeitige Bezugsfertigkeit in Kalendertagen zwischen 14 Kalendertagen und 43 Kalendertagen liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer vorzeitigen Bezugsfertigkeit von 28,5 Kalendertagen erhält der Bieter 2,00 Punkte. Das Konzept zur vorzeitigen Bezugsfertigkeit ist vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll das Konzept zur vorzeitigen Bezugsfertigkeit wie folgt bezeichnen: Anlage 602_Konzept zur vorzeitigen Bezugsfertigkeit Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines angepassten Rahmenterminplans zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Der im Angebot des Bieters angegebene vorzeitige Fertigstellungstermin gilt im Falle der Auftragserteilung als vereinbarte Beschaffenheit. Die Unterlagen im Zusammenhang mit diesem Zuschlagskriterium - Angabe der Kalendertage, textliche Erläuterungen und angepasster Rahmentermin - werden im Falle der Auftragserteilung als Anlage 602 Vertragsbestandteil. HINWEIS: Die erzielten Punkte (maximal 4 Punkte) werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 3,0. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Maximal können in diesem Zuschlagskriterium 12 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Technisches Ausführungskonzept
Beschreibung: Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes technisches Ausführungskonzept. In dem technischen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um das folgende Ziel bestmöglich zu erreichen: - so zu planen und auszuführen, dass möglichst ein geringer Energieverbrauch (bei verkehrsüblichem Nutzerverhalten) während der Betriebsphase erreicht wird. (0 bis 4 Bewertungspunkte). Das technische Ausführungskonzept darf einen Umfang von maximal zwei (2) DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Angaben ab der Seite 3 bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite bleibt bei der Bewertung unberücksichtigt. Der Bieter hat das technische Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Das technische Ausführungskonzept ist vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll das technische Ausführungskonzept wie folgt bezeichnen: Anlage 603_Technisches Ausführungskonzept Sollte das technische Ausführungskonzept fehlen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines technisches Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem technischen Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das technische Ausführungskonzept wird im Falle der Auftragserteilung als Anlage 603 Vertragsbestandteil. HINWEIS: Die erzielten Bewertungspunkte (maximal 4 Bewertungspunkte) werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 1,5. Maximal können in diesem Zuschlagskriterium 6 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Handskizze - Apartments und Gemeinschaftsflächen
Beschreibung: Bewertet wird eine von dem Bieter mit dem Angebot einzureichende Handskizze der Apartments und Gemeinschaftsflächen nebst textlicher Erläuterungen. Die Handskizze darf nicht das Niveau einer Grundleistung im Sinne der HOAI erreichen, sondern dient der anschaulichen Darstellung konzeptioneller Überlegungen des Bieters zur Ausgestaltung der Apartments und Gemeinschaftsflächen. In der Handskizze hat der Bieter planerisch sowie textlich darzustellen, mit welchen gestalterischen und funktionalen Ansätzen er im Falle der Auftragserteilung vorgehen wird, um die Aufenthaltsqualität in den Apartments und Gemeinschaftsflächen bestmöglich zu steigern (0 bis 4 Bewertungspunkte). Der Bieter hat die Handskizze als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Die Handskizze ist vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll die Handskizze wie folgt bezeichnen: Anlage 604_Handskizze Sollte die Handskizze fehlen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seiner Handskizze zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in der Handskizze enthaltenen gestalterischen und textlichen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Die Handskizze wird im Falle der Auftragserteilung als Anlage 604 Vertragsbestandteil. HINWEIS: Die erzielten Bewertungspunkte (maximal 4 Bewertungspunkte) werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 1,5. Maximal können in diesem Zuschlagskriterium 6 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungsrelevanter Preis (P) = Brutto-Pauschalvergütung
Beschreibung: Der wertungsrelevante Preis (P) ist die Brutto-Pauschalvergütung entsprechend der Anlage 803 "Preisblatt". Bewertungsschema: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Pauschalvergütung erhält die volle Punktezahl von 50 preislichen Leistungspunkten. Alle anderen Angebote erhalten entsprechend weniger preisliche Leistungspunkte - in dem Umfang, in dem ihre angebotene Brutto-Pauschalvergütung prozentual über der niedrigsten Brutto-Pauschalvergütung liegt. Beispiel: Ein Angebot mit einer um 15 % höheren Brutto-Pauschalvergütung als das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Pauschalvergütung erhält 15 % weniger Punkte, also 50 - 15 % = 42,5 preisliche Leistungspunkte. Beträgt die angebotene Brutto-Pauschalvergütung mehr als das Doppelte des Angebotes mit der niedrigsten Brutto-Pauschalvergütung, so werden Minuspunkte vergeben. Beispiel: Liegt die angebotene Brutto-Pauschalvergütung um 115 % über der niedrigsten Brutto-Pauschalvergütung, ergibt sich folgende Bewertung: 50 - 115 % = -7,5 preisliche Leistungspunkte. Der jeweils ermittelte Punktwert wird auf zwei Nachkommastellen mathematisch gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Studierendenwerk München Oberbayern Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)