5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen; mit Vertragsschluss wird die Vertragsstufe 1 beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht.; Weitere besondere Leistungen nach Bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wachtweg 1
Stadt: Ohlstadt
Postleitzahl: 82441
Land, Gliederung (NUTS): Garmisch-Partenkirchen (DE21D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: A. Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 2,0 Mio. € und Deckungssummen für sonstige Schäden von 2,0 Mio. € bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden bzw. sonstigen Schäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Mindestanforderung zu A. Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder Bestätigung der Versicherbarkeit einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: A. Benennung von Referenzprojekten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft. Zu den Referenzprojekten sind in den Formularen folgende Angaben zu machen: a. Name des Unternehmens b. Name des Referenzprojekts c. Name des Auftraggebers und Anschrift d. Zeitpunkt Fertigstellung Referenzprojekt e. Art und Umfang der bearbeiteten Leistungen f. Größenklasse der Kläranlage g. Aufgabenstellung Zusätzlich zum ausgefüllten Referenz-Formular ist jeweils eine individuelle Beschreibung der Referenz auf max. einer DIN A4 Seite mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die im Referenzformular gemachten Anga- ben sind hier durch Text, Pläne und/oder Bilder in geeigneter Weise zu belegen. Mindestanforderung zu A. Bei allen Referenzprojekten muss, spätestens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung, die Leistungsphase 8 fertiggestellt sein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: B. Angabe der aktuellen Anzahl der ständig Beschäftigten, nur Fachkräfte, einschließlich der Inhaber/ Führungskräfte. Anzahl aktuell ständig beschäftigter Fachkräfte (max. 3 Punkte) Die aktuelle Anzahl der beim Bieter / der Bietergemeinschaft ständig beschäftigten Fachkräfte. Hier: Fachkräfte mit akademischem Abschluss (Diplom, MA, BA oder vgl.) einschließlich der Inhaber. Anzahl der aktuell ständig beschäftigten Fachkräfte 3 Fachkräfte oder mehr = 3 Punkte, 2 Fachkräfte oder mehr = 2 Punkte, weniger als 2 Fachkräfte = 0 Punkte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzprojekte Mit jedem Referenzprojekt können nach folgender Verteilung Punkte (in Klammern: maximal erreichbare Punktzahl in diesem Kriterium für alle eingereichten Referenzprojekte) erreicht werden. Aktualität der Referenzprojekte Zeitpunkt der Fertigstellung der letzten erbrachten Leistungsphase nach dem 31.12.2020 = Faktor 1 nach dem 31.12.2015 = Faktor 0,75 vor dem 31..12.2015 = Faktor 0 Leistungsumfang (insgesamt max. 45 Punkte) Leistungsbild „Ingenieurbauwerk“ § 43 HOAI = 5 Punkte (insgesamt max. 15 Punkte) Die Leistungsphasen 2 bis 8 müssen jeweils vollständig erbracht sein. Im Leistungsbild “Ingenieurbauwerk“ werden nur Referenzen zur Planung von Kläranlagen (Neu- oder Umbau) akzeptiert. Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ § 55 HOAI = 5 Punkte (insgesamt max. 15 Punkte) Im Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ werden nur Referenzen zur Planung von Kläranlagen (Neu- oder Umbau) akzeptiert. Die Leistungsphasen 2 bis 8 der Anlagengruppen 1, 3, 4, 5, 7 und 8 müssen jeweils vollständig erbracht sein. Leistungsbild „Tragwerksplanung“ § 51 HOAI = 5 Punkte (insgesamt max. 15 Punkte) Die Leistungsphasen 1 bis 6 müssen jeweils vollständig erbracht sein. Leistungsbild “Verkehrsanlagen“ § 47 HOAI = 5 Punkte (insgesamt max. 15 Punkte) Die Leistungsphasen 2 bis 8 müssen jeweils vollständig erbracht sein. Größenklasse der Kläranlage (insgesamt max. 9 Punkte) Größenklasse 1 = 1 Punkt Größenklasse 2 = 3 Punkte Größenklasse 3 = 3 Punkte Größenklasse 4 oder 5 = 0 Punkte Aufgabenstellung (insgesamt max. 18 Punkte) Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren = 4 Punkte (insgesamt max. 12 Punkte) Belebungsanlage_nach_dem_BIOCOS-Verfahren = 2 Punkte (insgesamt max. 6 Punkte) Mit den Referenzen können maximal 108 Punkte erreicht werden. Es können maximal 111 Punkte je Bewerbung (Referenz und Personal) erreicht werden. Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Die Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber ist 4. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarangebot
Beschreibung: Bewertung Honorar Das in die vergleichende Wertung eingestellte Honorar wird wie folgt in Punkte umgerechnet: Bewertung = 5 * (2-Angebotspreis/Bestpreis) Das Angebot mit dem niedrigsten Honorar erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem Zweifachen des niedrigsten Honorars oder darüber erhält 0 Punkte. Die Punktwertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma. Zur Bewertung des Honorars werden die Stundensätze jeweils mit dem Faktor 50 multipliziert und ebenfalls in Ansatz gebracht. Analog zum Vertrag werden alle Anlagengruppen zusammengefasst ermittelt und in Honorarzone III angesetzt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam - Organisation
Beschreibung: Die Organisation des Projektteams in Form eines Organigramms und Text Dem Auftraggeber kommt es auf eine für das Projekt sinnvolle interne Organisation (u. a. Hierarchie, Vertretungsregelungen, interne Kommunikation) des Projektteams an.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam - Qualifikation und Erfahrung
Beschreibung: Die Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Projektteams Dem Auftraggeber kommt es darauf an, dass die benannten Personen in ihrem Aufgabenbereich über eine hohe Qualifikation und Erfahrung mit der Planung von Kläranlagen besitzen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsenz vor Ort
Beschreibung: Präsenz vor Ort Dem Auftraggeber kommt es auf ein sinnvolles Maß an Präsenz während der Objektüberwachung an. Erläutern Sie kurz, aber nachvollziehbar, mit welcher Häufigkeit und Dauer Sie während der Objektüberwachung vor Ort sind und warum diese Präsenz aus Ihrer Sicht angemessen ist.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/09/2026 14:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).