1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Handwerkskammer für München und Oberbayern
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2.1.
Verfahren
Titel: Projektmanagementleistungen – „Neubau Bildungszentrum Weilheim“ als Rahmenvereinbarung
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt, auf den Grundstücken mit den Fl.Nr. 2321/3, 2321/4, 2321/5, 2322, 2323 und 2323/2, Gemarkung Weilheim in Oberbayern, ein Bildungszentrum zu errichten. Für die Grundstücke liegt zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung kein Bebauungsplan vor. Mit Blick auf die Finanzierung des Bildungszentrums kann es sein, dass die Realisierung (Planung und Bau) der einzelnen Baukörper in Bauabschnitten, welche in zeitlicher Hinsicht auch mehrere Jahre auseinander liegen kann, erfolgt. Das Bauvorhaben ist eine von Bund und Land geförderte Zuwendungsbaumaßnahme auf der Basis der „Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterbildung zu Kompetenzzentren“ der Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Wirtschaft und Energie. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) des Bundes und die einschlägigen Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sind daher zu beachten. Ebenso sind die ANBest-P Bund als Förderauflage zu beachten. Maßgeblich sind jeweils die im Zuwendungsbescheid genannten Förderauflagen der Zuwendungsgeber. Die Einhaltung der Regelungen nach VgV, GWB, HOAI, VOB ist zwingende Voraussetzung für die Zuwendungen. Für die Steuerung des Bauvorhabens beschafft der Auftraggeber in dem gegenständlichen Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb Projektmanagementleistungen für den Neubau des geförderten Bildungszentrum. Gegenstand dieser Projektmanagementleistungen sind insbesondere Projektsteuerungsleistungen im Sinne von Heft 9 Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, erarbeitet von der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung / Projektmanagement“ (AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9), Leistungen des Fördermittel- und Zuwendungsmanagements sowie für die Projektentwicklung im Zusammenhang mit der Schaffung des Baurechts für die Realisierung des Projekts. Das Projekt besteht aus folgenden Teilprojekten: • Erarbeitung Gesamtkonzept (1. Teilprojekt) • Baurechtschaffung (2. Teilprojekt) • Realisierung Bildungszentrum (Planung und Bau) (3. Teilprojekt) Die Teilprojekte können ihrerseits in mehrere Leistungspakete unterteilt werden. Vergeben wird eine Rahmenvereinbarung. Folgende von dem Auftragnehmer zu erbringende Leistungen werden mit der Erteilung des Zuschlags beauftragt und bedürfen keines gesonderten Abrufs (nachfolgend auch „Initialabruf“ genannt): o Projektsteuerung von Städtebaulichen Leistungen: sämtliche Regelleistungen der Teilleistungsbilder Grundlagen und Planung gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „Städtebauliche Leistung“), für das Projekt; o Projektsteuerung: sämtliche Grundleistungen der Projektstufen 1 bis 2.3 gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „Projektsteuerung“), für das Projekt; o Fördermittelmanagement: Regelleistungen der Projektstufen 1 bis 2.3 gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „Fördermittelmanagement“), für das Projekt; o BIM-Management: Regelleistungen des Handlungsbereiches Organisation gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „BIM-Management“), für das Projekt Für Weiteres wird auf Ziffer 3.4 der Rahmenvereinbarung (Anlage 906) verwiesen. Alle weiteren Leistungen werden während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung jeweils per Einzelabruf beauftragt. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: • Anlage 801 – Leistungs- und Vergütungskatalog • Anlage 803 – Projektbeschreibung • Anlage 804 – Gutachten mit Raumprogramm • Anlage 805 – Städtebaulicher Vertrag mit Stadt Weilheim • Anlage 906 – Vertrag.
Kennung des Verfahrens: 494d74a6-e507-4c12-8ddf-89e93efc1615
Interne Kennung: 2026004261
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Narbonner Ring
Stadt: Weilheim
Postleitzahl: 82362
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 240 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 4 212 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber führt vorliegend das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 5 GWB, §§ 14 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3, 17 Abs. 1 Satz 1 VgV durch, weil § 14 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 VgV erfüllt sind. Zunächst liegen die Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV vor, da der zu vergebende Auftrag in wesentlichem Umfang konzeptionelle Lösungen umfasst. Darüber hinaus kann der Auftrag aufgrund konkreter Umstände im Zusammenhang mit seiner Art, seiner besonderen Komplexität sowie insbesondere seines finanziellen und zeitlichen Rahmens nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden, sodass zugleich die Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV erfüllt sind.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB Eigenerklärung (gem § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des OwiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: • § 129 des StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), • § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, • § 261 des StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), • § 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, • § 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, • § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), • § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), • den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), • Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder • den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gem § 124 GWB), dass • das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, • das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, • kein öffentlicher Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, • das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, • kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, • keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, • das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben, • das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder • das Unternehmen nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie bspw Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gem § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 „Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber/das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Dem Bieter/der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 „Ausschlussgründe“ für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 „Ausschlussgründe“ für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Projektmanagementleistungen – „Neubau Bildungszentrum Weilheim“ als Rahmenvereinbarung
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt, auf den Grundstücken mit den Fl.Nr. 2321/3, 2321/4, 2321/5, 2322, 2323 und 2323/2, Gemarkung Weilheim in Oberbayern, ein Bildungszentrum zu errichten. Für die Grundstücke liegt zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung kein Bebauungsplan vor. Mit Blick auf die Finanzierung des Bildungszentrums kann es sein, dass die Realisierung (Planung und Bau) der einzelnen Baukörper in Bauabschnitten, welche in zeitlicher Hinsicht auch mehrere Jahre auseinander liegen kann, erfolgt. Das Bauvorhaben ist eine von Bund und Land geförderte Zuwendungsbaumaßnahme auf der Basis der „Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterbildung zu Kompetenzzentren“ der Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Wirtschaft und Energie. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) des Bundes und die einschlägigen Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sind daher zu beachten. Ebenso sind die ANBest-P Bund als Förderauflage zu beachten. Maßgeblich sind jeweils die im Zuwendungsbescheid genannten Förderauflagen der Zuwendungsgeber. Die Einhaltung der Regelungen nach VgV, GWB, HOAI, VOB ist zwingende Voraussetzung für die Zuwendungen. Für die Steuerung des Bauvorhabens beschafft der Auftraggeber in dem gegenständlichen Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb Projektmanagementleistungen für den Neubau des geförderten Bildungszentrum. Gegenstand dieser Projektmanagementleistungen sind insbesondere Projektsteuerungsleistungen im Sinne von Heft 9 Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, erarbeitet von der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung / Projektmanagement“ (AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9), Leistungen des Fördermittel- und Zuwendungsmanagements sowie für die Projektentwicklung im Zusammenhang mit der Schaffung des Baurechts für die Realisierung des Projekts. Das Projekt besteht aus folgenden Teilprojekten: • Erarbeitung Gesamtkonzept (1. Teilprojekt) • Baurechtschaffung (2. Teilprojekt) • Realisierung Bildungszentrum (Planung und Bau) (3. Teilprojekt) Die Teilprojekte können ihrerseits in mehrere Leistungspakete unterteilt werden. Vergeben wird eine Rahmenvereinbarung. Folgende von dem Auftragnehmer zu erbringende Leistungen werden mit der Erteilung des Zuschlags beauftragt und bedürfen keines gesonderten Abrufs (nachfolgend auch „Initialabruf“ genannt): o Projektsteuerung von Städtebaulichen Leistungen: sämtliche Regelleistungen der Teilleistungsbilder Grundlagen und Planung gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „Städtebauliche Leistung“), für das Projekt; o Projektsteuerung: sämtliche Grundleistungen der Projektstufen 1 bis 2.3 gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „Projektsteuerung“), für das Projekt; o Fördermittelmanagement: Regelleistungen der Projektstufen 1 bis 2.3 gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „Fördermittelmanagement“), für das Projekt; o BIM-Management: Regelleistungen des Handlungsbereiches Organisation gemäß Anlage 801 (Tabellenblatt „BIM-Management“), für das Projekt Für Weiteres wird auf Ziffer 3.4 der Rahmenvereinbarung (Anlage 906) verwiesen. Alle weiteren Leistungen werden während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung jeweils per Einzelabruf beauftragt. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: • Anlage 801 – Leistungs- und Vergütungskatalog • Anlage 803 – Projektbeschreibung • Anlage 804 – Gutachten mit Raumprogramm • Anlage 805 – Städtebaulicher Vertrag mit Stadt Weilheim • Anlage 906 – Vertrag.
Interne Kennung: 25dc740e-e68e-43d4-8334-6419820660fc
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt ein (1) Jahr. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit der formwirksamen Erteilung des Zuschlags. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht der Auftraggeber mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit den Auftragnehmern gegenüber der automatischen Verlängerung widerspricht. Maximal drei (3) Verlängerungen sind möglich. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungen beträgt achtundvierzig (48) Monate.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Narbonner Ring
Stadt: Weilheim
Postleitzahl: 82362
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 240 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 4 212 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# 1. Bewerber- / Bietergemeinschaft Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist, • dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und • dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 „Bewerber-_Bietergemeinschaft“ zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter „andere Unternehmen“ sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Anlage 204 „Eignungsleihe“ auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. 3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 „Unterauftragsvergabe“ vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Unternehmensbezogene Referenzprojekte: Mit dem Teilnahmeantrag sind mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen [Projektmanagementleistungen im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, im Bauwesen] in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Leistungen einzureichen, jeweils mit den folgenden Angaben: • Namen des Referenznehmers (Name des Unternehmens, das die Leistungen ausgeführt hat); • Projektbeschreibung: o Neubau oder Erweiterungsbau [Mindestanforderung]; o mit einer Nutzungsfläche (NUF) von mindestens 8.000 m² [Mindestanforderung]; o mit Baukosten (Kostengruppe 200 bis 700) von mindestens 80.000.000 EUR (brutto) [Mindestanforderung]; o die vom Referenznehmer erbrachten Projektmanagementleistungen im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, im Bauwesen umfassten mindestens die Projektstufen 1 bis einschließlich 5 [Mindestanforderung]; o die Projektstufe 5 wurde mindestens bis Handlungsbereich D erbracht [Mindestanforderung]; • Auftragswert (vereinnahmtes Honorar (brutto) des Projektsteuerers für die Projektmanagementleistungen für die Projektstufen 1 bis 5 im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9); • Erbringungszeitraum (Beginn der Projektstufe 2 nicht vor dem 01.01.2017 und Abschluss der Projektstufe 5 mindestens bis Handlungsbereich D spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren) jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ) [Mindestanforderung]; • Art der Nutzung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts; • Name des öffentlichen oder privaten Auftraggeber (= Referenzgeber). Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Kann ein Bewerber nicht mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die diese Mindestanforderungen, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Nur diejenigen unternehmensbezogene Referenzprojekte, die die Anforderungen erfüllen, werden bei der Bewertung berücksichtigt. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogene Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber/-Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogene Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaften, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber-/Bietergemeinschaften zugerechnet. 3. Hinweis: Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. Fortführung zu den Ausführungen "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" unter "Fortführung: Unternehmensbezogene Referenzprojekte".
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 24,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Fortführung: Unternehmensbezogene Referenzprojekte: 4. Auswahlkriterien: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens zwei (2) und maximal drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen [Projektmanagementleistungen im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, im Bauwesen] anzugeben. Soweit mehr als die angegebene Höchstzahl an geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen: Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Nutzungsfläche (NUF) (1.), Baukosten (Kostengruppe 200 bis 700) (2.) und der Art der Nutzung (3.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts wie folgt: 1. Nutzungsfläche (NUF) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts: >= 11.000 m²: 3 Punkte = 8.000 m²: 0 Punkte < 8.000 m²: Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit die Nutzungsfläche (NUF) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 8.000 m² und 11.000 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Nutzungsfläche (NUF) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 9.500 m² erhält der Bieter 1,50 Punkte. 2. Baukosten (Kostengruppe 200 bis 700) des persönlichen Referenzprojekts: >= 150.000.000 EUR (brutto): 2 Punkte = 80.000.000 EUR (brutto): 0 Punkte < 80.000.000 EUR (brutto): Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit die Baukosten (Kostengruppe 200 bis 700) des persönlichen Referenzprojekts des persönlichen Referenzprojekts zwischen 80.000.000 EUR (brutto) und 150.000.000 EUR (brutto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei Baukosten (Kostengruppe 200 bis 700) des persönlichen Referenzprojekts von 115.000.000 EUR (brutto) erhält der Bieter 1,00 Punkte. 3. Art der Nutzung: Schul- oder Hochschulgebäude [Ein Schul- oder Hochschulgebäude (teilweise auch Bildungsanstalt oder Lehranstalt genannt) ist ein Gebäude in dem Kindern und Jugendlichen und / oder Erwachsenen durch planmäßigen Unterricht Wissen und Bildung vermittelt wird.]: 3 Punkte kein Schul- oder Hochschulgebäude: 0 Punkte Die erzielten Punkte für die Nutzungsfläche (NUF) (1.), die Baukosten (Kostengruppe 200 bis 700) (2.) und die Art der Nutzung (3.) der unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert. Bei maximal drei (3) unternehmensbezogenen Referenzprojekten kann der Bewerber somit maximal 24,00 Punkte (3 Referenzprojekte x 8,00 Punkte (3,00 Punkte + 2,00 Punkte + 3,00 Punkte). Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden die gemäß der Anlage 206 chronologisch ersten drei (3) geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte gewertet. Zusätzlich eingereichte Projektblätter werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches unternehmensbezogene Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 „Unternehmensbezogene Referenzprojekte“ zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die bestimmte Höchstzahl an Bewerbern nicht überschritten wird. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 0,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto): Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801] HINWEIS: Das Zuschlagskriterium „Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)“ ist für alle Leistungen, auch für solche, die nicht unmittelbar mit Erteilung des Zuschlags beauftragt werden, wertungsrelevant.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Erfahrung des Projektteams, 2. Ausführungskonzept
Beschreibung: 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus • einem Projektleiter und • einem stellvertretenden Projektleiter jeweils anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten über Projektmanagementleistungen im Sinne AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, im Bauwesen. Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren angebotenen Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren angebotenen stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der angebotene Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der angebotene stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: (i) Das persönliche Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Projektmanagementleistungen im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, im Bauwesen umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: • Neubau oder Erweiterungsbau; • mit einer Nutzungsfläche (NUF) von mindestens 8.000 m²; • mit Baukosten (Kostengruppe 200 bis 700) von mindestens 80.000.000 EUR (brutto); • die Projektmanagementleistungen im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9, im Bauwesen umfassten mindestens die Projektstufen 1 bis einschließlich 5 im Sinne der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9; • die Projektstufe 5 wurde mindestens bis Handlungsbereich D erbracht; • Abschluss der Projektstufe 5 mindestens bis Handlungsbereich D ist eingetreten zwischen dem 01.01.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren, unter Angabe eines Datums des Abschlusses (TT.MM.JJJJ); • Das persönliche Referenzprojekt muss ein Bauvorhaben im Sinne des § 99 Nr. 4 GWB sein, für das der Auftraggeber Mittel erhalten hat, mit denen dieses Bauvorhaben zu mehr als 50 Prozent subventioniert wurde. Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters jeweils die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Bei maximal zwei (2) wertbaren persönlichen Referenzprojekten in der Ziffer 1., 2. und 3 können je Rolle maximal 16,00 Punkte erzielt werden. Für die beiden Rollen zusammen können somit maximal 32,00 Punkte (2 x 16,00) erzielt werden. HINWEIS: Die erreichten (addierten) Punkte für beide vorgesehenen Personen werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 0,625. Maximal können für das Zuschlagskriterium „Persönliche Erfahrung des Projektteams“ 20,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. Sollte die Anlage 601 „Erfahrung des Projektteams“ fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. 2. Ausführungskonzept: Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die nachfolgenden Ziele bestmöglich zu erreichen. • Termintreue: Der Bieter hat anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn die Einhaltung der für die einzelnen Planungs-, Vergabe- und Bauabschnitte festzulegenden Projekt- und Vertragstermine bestmöglich steuern, überwachen und fördern wird, um das Ziel der termingerechten Planung, Vergabe, Bauausführung, Inbetriebnahme und Übergabe des Bildungszentrums sicherzustellen. • Gewinnung und Absicherung von Fördermitteln: Der Bieter hat anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn bestmöglich möglichst viele Fördermittel nach der Förderung von Überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie für das gegenständliche Hochbauprojekt gewinnen und während der gesamten Projektlaufzeit absichern wird, um das Ziel Gewinnung und Absicherung von Fördermitteln zu erreichen. • Kostenkontrolle: Der Bieter hat anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass das Ziel der Einhaltung der Kostenobergrenzen erreicht wird, insbesondere hat der Bieter Möglichkeiten von sinnvollen Kosteneinsparungen bei gleichbleibend qualitativ hochwertiger Ausführung darzustellen. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist nicht möglich. HINWEIS: Insgesamt kann der Bieter in dem Zuschlagskriterium „Ausführungskonzept“ maximal 15 Bewertungspunkte erreichen. Die für die einzelnen Unterkriterien erreichten (addierten) Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 50/15. Maximal können für das Zuschlagskriterium „Ausführungskonzept“ 50,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. Die Einzelheiten zur Bewertungssystematik der Zuschlagskriterien "1. Erfahrung des Projektteams" für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als auch des stellvertretenden Projektleiters und "2. Ausführungskonzept" ergeben sich aus Kapitel 6.2.4 und 6.2.5 des Vergabeleitfadens (Anlage 900).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 01/10/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz „Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen“ ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801] werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Nachgeforderte Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] geschlossen. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. 2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung: Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, welche nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, a) dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat; sowie b) dass die Bauleistungen gewerkeweise ausgeschrieben werden (zum Schutz mittständischer Interessen). 3. Datenschutz: 4. Erklärung Bezug Russland Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 Erklärung_Bezug_Russland“ zu verwenden und ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Handwerkskammer für München und Oberbayern
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Handwerkskammer für München und Oberbayern
Registrierungsnummer: c7db0a82-a08c-48f1-a410-1324ff8ead09
Abteilung: Vergabestelle/Jusiziariat
Postanschrift: Max-Joseph-Str. 4
Stadt: München
Postleitzahl: 80333
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle/Jusiziariat
Telefon: +49 895119476
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 39cf0cc6-707b-48d4-a037-955e00d31f4d
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 435e2cd0-b649-4208-a0a5-c14ad7d37d80 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/08/2026 09:52:43 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 573030-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 159/2026
Datum der Veröffentlichung: 19/08/2026