5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung, 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung gemäß Vertragsunterlagen nebst Anlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 81667
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 22/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: A) Eigenerklärung zu den Basisinformation des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) (Formblatt T0-01-04).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: B) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und 14 BTTG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Bewerber anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bewerber die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt T0-01-05)
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt T0-01-06). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 lit. A bis G geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Name der erklärenden Person des Bewerbergemeinschaftsmitglieds ist auf dem Formblatt anzugeben.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV). Dabei ist der Name der erklärenden Person des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten im Rahmen der Eignungsleiheerklärung anzugeben (Formblatt T0-01-07). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Unternehmens, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG ,§ 22 LkSG und § 14 BTTG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bewerber zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt T0-01-05) b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). c) Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Eine entsprechende Erklärung wird gefordert (vgl. Formblatt T0-01-07).
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: E) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt T0-01-08). Als vergleichbare Dienstleistungen werden gewertet: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Elektroplanung - ELT) für allgemeine Hochbauprojekte sowie diesbezügliche Controlling-Leistungen. MINDESTANFORDERUNG UMSATZ FÜR VERGLEICHBARE LEISTUNGEN: Gefordert wird ein Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens 400.000,00 EUR (netto) pro Geschäftsjahr. Der Bewerber muss also für JEDES der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Mindestjahresumsatz für vergleichbare Leistungen von 400.000,00 EUR (netto) vorweisen.Als vergleichbare Dienstleistungen werden gewertet: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Elektroplanung - ELT) für allgemeine Hochbauprojekte sowie diesbezügliche Controlling-Leistungen.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: F) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er zur Ausführung von Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Elektroplanung – ELT) berechtigt ist (§ 44 Abs. 1 VgV). Für den Fall, dass der Bewerber in den begrenzten Kreis der Bewerber aufgenommen wird, der zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird, behält sich der Auftraggeber die Anforderung des Nachweises gem. § 44 Abs. 1 VgV vor (Formblatt T0-01-09). Bei Bewerbergemeinschaften muss die Erklärung für alle Bewerbergemeinschaftsmitglieder gesondert vorgelegt werden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: G) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten 10 (zehn) Kalenderjahren (seit 2016) erbrachten Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Elektroplanung - ELT) für allgemeine Hochbauprojekte sowie diesbezügliche Controlling-Leistungen unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme), Leistungsumfang (ausgeführte Leistungsphasen (LPH), bearbeitete Anlagengengruppen), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung), des Projektvolumens (KGR 440, 450 nach DIN 276) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail- Adresse). Eine Bescheinigung des Auftraggebers ist nicht erforderlich. Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt T0-01-10 oder eigenständig erstellte Referenzliste).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: H) Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden – Teil 1 – Darstellung des Bewertungskriteriums: 1. Es werden (soweit vorhanden) mindestens 3, maximal 5 Bewerber zum Verhandlungs-verfahren aufgefordert.2. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Bewerbers. Diese wird anhand von Referenzen ermittelt. Da für die TU-Controlling-Leistungen maßgeblich ist, dass das zu beauftragende Büro selbst in der Lage ist, die notwendigen Fachplanungsleistungen zu erbringen, wird die differenzierende Wertung auch anhand der klassischen Planungsreferenzen für Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Elektroplanung - ELT) für die Anlagengruppen 4 und 5 gem. § 53 Abs. 2 HOAI durchgeführt.3. Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV wird hingewiesen. 4.Die Angaben der zu wertenden Referenzen sind im Formblatt T0–01–11 einzutragen, das mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist. 5. Für Wertung gemäß §17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV werden im Rahmen der Grundwertung maximal drei (3) Referenzprojekte betreffend Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Elektroplanung - ELT) für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) mindestens für die Anlagengruppen Nr. 4 (Starkstromanlagen) und Nr. 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) gem. § 53 Abs. 2 HOAI aus den letzten zehn (10) Kalenderjahren (Inbetriebnahme des Vorhaben nicht älter als 2016) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme), Leistungsumfang (ausgeführte Leistungsphasen (LPH), bearbeitete Anlagengruppen), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung), des Projektvolumens (KGR 440, 450 nach DIN 276) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail- Adresse) (Form-blatt T0–01–11) zu Grunde gelegt.6. Die Bewertung der im Rahmen der Grundwertung anzugebenden Referenzen erfolgt anhand der folgenden Unterkriterien: Die Referenzen werden jeweils anhand des Projektvolumens und des ausgeführten Leistungsumfangs wie folgt gewertet: Projektvolumen (KGR 440, 450) ≥ 25,0 Mio. EUR (netto): max. 5 Wertungspunkte, Leistungsumfang - Leistungsphasen 3,4,5 und 8 gem. §§ 53, 55 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI: max. 4 Wertungspunkte. 7.Es können darüber hinaus für die im Rahmen der Grundwertung anzugebenden Referenzen die folgenden Zusatzpunkte erreicht werden: a) Es können JE zur Wertung eingereichter Referenz drei (3) Zusatzpunkte erreicht werden, wenn die Referenz eine Sanierung betrifft. Die Sanierungsmaßnahmen sind zu beschreiben. Eine Referenz ist ein Sanierungsprojekt im Sinne der Referenzanforderung, wenn das Gesamtprojekt eine Sanierung darstellt oder der Anteil der Sanierung an dem zur Wertung eingereichten Referenzprojekt muss mindestens 5,0 Mio. EUR netto beträgt. Sanierung im Sinne der Referenzanforderung ist die baulich-technische Wiederherstellung oder Modernisierung von Gebäuden mit dem Ziel der Wiederherstellung eines standsicheren, gebrauchstauglichen und zweckbestimmt nutzbaren Zustands des Gebäudes. Soweit die Sanierung ausschließlich die Fassade bzw. ausschließlich die energetische Sanierung des Gebäudes betroffen hat, ist dies nicht ausreichend, um die Zusatzpunkte zu erlangen. b) Weitere drei (3) Zusatzpunkte können JE zur Wertung eingereichter Referenz erreicht werden, wenn die Referenzen die Verwirklichung oder Sanierung eines Konzertsaals mit mindestens 500 Plätzen beinhaltet. Die Maßnahme ist hinsichtlich des Konzertsaals zu beschreiben. Die Größe des Konzertsaals ist anzugeben. 8. Sonderwertung für bis zu zwei (2) ZUSÄTZLICHE CONTROLLING-REFERENZEN: Es werden zudem bis zu zwei (2) zusätzliche Controlling-Referenzen hinsichtlich Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Elektroplanung - ELT) für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) mit jeweils zwei (2) Zusatzpunkten gewertet, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllen: a) Leistungsumfang des Bewerbers im Rahmen der Referenz: vergleichbare Überwachungs-, Prüf- und Kontrolltätigkeiten hinsichtlich der durch ein anderes Büro erbrachten Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Elektroplanung – ELT) in den Leistungsphasen 3, 4, 5 und 8 gem. §§ 53, 55 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI und hinsichtlich der Anlagengruppen 4 und 5 gem. § 53 Abs. 2 HOAI b) Ausführungszeitraum: aus den letzten zehn (10) Kalenderjahren (Inbetriebnahme des Vorhaben nicht älter als 2016) c) Projektvolumen (KGR 440, 450) ≥ 10,0 Mio. EUR (netto) d) Die erbrachten Leistungen sind im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistungsbeschreibung zu beschreiben. Darüber hinaus sind die folgenden Angaben zu machen: unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung), des Projektvolumens (KGR 440, 450 nach DIN 276) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail- Adresse). Es werden nur abgeschlossene Referenzen (vollständige Erbringung des beauftragten Leistungsumfangs) gewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen: Fortsetzung zu H) - Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden – Teil 2: 9. Weitere Hinweise zur Wertung: a) Je Referenzprojekt können somit max. neun (9) Punkte, bei max. drei (3) zu wertenden Referenzprojekten max. siebenundzwanzig (27) Punkte (3 x 9 Punkte) erreicht werden. Insgesamt können demnach einschließlich Zusatzpunkten 49 Punkte (3x9 Punkte (Grundwertung) + 3x3 Zusatzpunkte (Grundwertung) + 3x3 Zusatzpunkte (Grundwertung) + 2x2 Zusatzpunkte (Sonderwertung) erreicht werden. b) Geringere Projektvolumina oder eine geringerer Leistungsumfang werden bei den Referenzen, die im Rahmen Grundwertung angegeben werden, bei Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte. c) Es werden auch bei den Referenzen, die im Rahmen der Grundwertung angegeben werden, ausschließlich abgeschlossene Projekte gewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn alle beauftragten Leistungen erbracht wurden. Im Fall der Beauftragung aller Leistungsphasen (LPH 1-9) gilt ein Projekt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 vollständig abgeschlossen worden. Soweit nicht alle Leistungsphasen beauftragt worden sind, gilt ein Projekt als abgeschlossen, wenn der beauftragte Leistungsumfang vollständig erbracht worden ist. d) Eine Mehrfachverwertung von Referenzprojekten ist nicht zulässig. Um die volle Punktzahl erreichen zu können, sind im Rahmen der Grundwertung mindestens drei (3) und im Rahmen der Sonderwertung mindestens zwei (2) unterschiedliche Referenzen zu nennen. e) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern zu einer Wertung des fehlenden Bereichs mit 0 Punkten. f) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projekts durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projekts gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben und es sind Angaben zu den Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), den Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt (vgl. abgefragte Angaben in Formblatt T0–01–11). g) Soweit ein Bewerber eine der angegebenen Referenzen als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommenen Leistungen in Prozent vgl. T0–01–11). h) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Festpreishonorar
Beschreibung: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt darüber hinaus auf Grundlage des angebotenen Festpreishonorars für die ausgeschriebene Leistung (alle Leistungsstufen der Leistungsbeschreibung). Die Wertung des Preises erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters auf dem Preisblatt (Formblatt T1-01-09). Dabei hat der Bieter geforderten Preisangaben zu machen. Hinsichtlich der Kalkulation und genauen Wertungssystematik wird auf Ziffer 5.3.5 und 5.5.3 der Verfahrensbedingungen (T0-01-02) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Qualifikation und Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten Personals
Beschreibung: Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf Grundlage der fachlichen Qualifikation und Erfahrung (Qualität) des eingesetzten Personals und damit auf Basis der persönlichen Referenzen für die folgenden Personen: der für das ausschreibungsgegenständliche Projekt vorgesehene Projektleiter sowie dessen Stellvertreter und der für das ausschreibungsgegenständliche Projekt vorgesehene Kontrollbauleiter. Hinsichtlich der Anforderungen an die Referenzen sowie der genauen Wertungssystematik wird auf die Ziffern 5.3.4 und 5.5.2 der Verfahrensbedingungen (T0-01-02) verwiesen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bewerber- und Bieterunterunterlagen können nach ermessensgerechter Entscheidung des Auftraggebers nachgefordert werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist. Auf § 56 VgV wird verwiesen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es wird bereits jetzt auf Folgendes hingewiesen: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher mit dem Angebot die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt T1-01-06). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH