Abensberg
Adelsdorf
Adelsried
Adelzhausen
Adlkofen
Affing
Ahorn
Ahorntal
Aichach
Aindling
Ainring
Aiterhofen
Albaching
Allersberg
Allershausen
Alling
Altdorf
Alteglofsheim
Altenkunstadt
Altenmünster
Altenstadt
Altenstadt (Oberbayern)
Altenstadt an der Waldnaab
Altmannstein
Altomünster
Altötting
Alzenau
Amberg
Amerang
Ampfing
Ansbach
Apfeldorf
Aresing
Arnbruck
Arnschwang
Arnstein (Unterfranken)
Arnstorf
Arrach
Arzberg
Asbach-Bäumenheim
Aschaffenburg
Aschau im Chiemgau
Aschheim
Aßling
Au am Inn
Au in der Hallertau
Auerbach in der Oberpfalz
Aufseß
Augsburg
Auhausen
Aurach
Außernzell
Aying
Aystetten
Baar-Ebenhausen
Babenhausen
Bad Abbach
Bad Aibling
Bad Bayersoien
Bad Berneck im Fichtelgebirge
Bad Birnbach
Bad Bocklet
Bad Brückenau
Bad Endorf
Bad Feilnbach
Bad Füssing
Bad Griesbach im Rottal
Bad Grönenbach
Bad Hindelang
Bad Kissingen
Bad Kohlgrub
Bad Königshofen im Grabfeld
Bad Kötzting
Bad Neustadt an der Saale
Bad Reichenhall
Bad Rodach
Bad Staffelstein
Bad Steben
Bad Tölz
Bad Wiessee
Bad Windsheim
Bad Wörishofen
Baierbrunn
Baiersdorf
Balderschwang
Bamberg
Barbing
Bärnau
Baudenbach
Baunach
Bayerisch Eisenstein
Bayerisch Gmain
Bayreuth
Bayrischzell
Bechhofen
Beilngries
Bellenberg
Benediktbeuern
Beratzhausen
Berching
Berg
Berg (Oberfranken)
Berg bei Neumarkt in der Oberpfalz
Bergen (Chiemgau)
Bergkirchen
Bergrheinfeld
Bergtheim
Bernau am Chiemsee
Bernbeuren
Bernhardswald
Bernried
Bessenbach
Betzenstein
Biberbach
Bibertal
Bidingen
Bindlach
Birkenfeld (Unterfranken)
Bischofsheim an der Rhön
Bischofsmais
Bischofswiesen
Bissingen
Blaibach
Blaichach
Bobingen
Bockhorn (Oberbayern)
Bodenkirchen
Bodenmais
Bodenwöhr
Bogen
Brannenburg
Breitengüßbach
Bruck in der Oberpfalz
Bruckberg (Niederbayern)
Bruckmühl
Brunnthal
Bubenreuth
Buch am Erlbach
Buchbach
Büchenbach
Büchlberg
Buchloe
Burgau
Burgberg im Allgäu
Burgbernheim
Burgebrach
Burghaslach
Burghausen
Burgheim
Burgkirchen
Burgkunstadt
Burglengenfeld
Burgsinn
Burgthann
Burkardroth
Burtenbach
Buttenwiesen
Bütthard
Buxheim (Oberbayern)
Cadolzburg
Cham
Chamerau
Chieming
Coburg
Colmberg
Creußen
Dachau
Dammbach
Dasing
Deggendorf
Deining
Denkendorf
Dettelbach
Diedorf
Dießen am Ammersee
Diespeck
Dietenhofen
Dietfurt
Dietmannsried
Dietramszell
Dillingen an der Donau
Dingolfing
Dinkelsbühl
Dinkelscherben
Dittelbrunn
Döhlau
Donaustauf
Donauwörth
Donnersdorf
Dorfen
Dörfles-Esbach
Dorfprozelten
Drachselsried
Durach
Dürrwangen
Ebelsbach
Ebensfeld
Ebermannsdorf
Ebermannstadt
Ebern
Ebersberg
Ebersdorf bei Coburg
Ebrach
Eching
Eching (Landkreis Landshut)
Eckental
Eckersdorf
Ederheim
Eggenfelden
Eggenthal
Eggstätt
Eging am See
Egling
Egmating
Ehekirchen
Ehingen (Mittelfranken)
Eibelstadt
Eichenau
Eichendorf
Eichstätt
Eiselfing
Eitting
Ellingen
Elsenfeld
Eltmann
Emmering
Engelthal
Erbendorf
Erding
Erdweg
Eresing
Ergersheim
Ering
Erkheim
Erlangen
Erlenbach am Main
Eschenbach in der Oberpfalz
Eschlkam
Eslarn
Essenbach
Estenfeld
Etzenricht
Euerdorf
Eurasburg
Eußenheim
Fahrenzhausen
Falkenberg
Falkenberg (Niederbayern)
Falkenstein (Oberpfalz)
Farchant
Faulbach
Feilitzsch
Feldafing
Feldkirchen
Feldkirchen-Westerham
Fensterbach
Feucht
Feuchtwangen
Finsing
Fischbachau
Fladungen (Rhön-Grabfeld)
Floß
Forchheim
Frammersbach
Frasdorf
Frauenau
Fraunberg
Freihung
Freilassing
Freising
Fremdingen
Frensdorf
Freudenberg
Freystadt
Freyung
Fridolfing
Friedberg
Friedenfels
Frontenhausen
Fuchstal
Fürstenfeldbruck
Fürstenstein
Fürstenzell
Fürth
Furth im Wald
Füssen
Gablingen
Gaimersheim
Gaißach
Gangkofen
Garching an der Alz
Garching bei München
Garmisch-Partenkirchen
Gars am Inn
Gaukönigshofen
Gauting
Gefrees
Geiselhöring
Geisenfeld
Geisenhausen
Geldersheim
Geltendorf
Gemünden am Main
Georgensgmünd
Gerbrunn
Geretsried
Germaringen
Germering
Geroldsgrün
Gerolzhofen
Gersthofen
Gessertshausen
Giebelstadt
Gilching
Glattbach
Glonn
Gmund am Tegernsee
Gnotzheim
Goldbach (Unterfranken)
Goldkronach
Gößweinstein
Graben
Grabenstätt
Gräfelfing
Grafenau
Gräfenberg
Grafenrheinfeld
Grafenwöhr
Grafing bei München
Grafrath
Grainau
Grainet
Grasbrunn
Grassau
Greding
Greifenberg
Griesstätt
Gröbenzell
Großbardorf
Großkarolinenfeld
Großlangheim
Großmehring
Großostheim
Großwallstadt
Grub am Forst
Grünwald
Gundelfingen an der Donau
Günzburg
Gunzenhausen
Gutenstetten
Haag in Oberbayern
Haar
Haarbach
Hahnbach
Haibach
Haidmühle
Haimhausen
Haiming
Haldenwang
Haldenwang (Günzburg)
Halfing
Hallbergmoos
Hallerndorf
Hallstadt
Hammelburg
Happurg
Harburg (Schwaben)
Haßfurt
Hausen
Hausham
Hauzenberg
Hebertshausen
Heidenheim (Mittelfranken)
Heigenbrücken
Heiligenstadt
Heilsbronn
Heimenkirch
Heldenstein
Helmbrechts
Helmstadt
Hemau
Henfenfeld
Hengersberg
Hepberg
Heroldsbach
Heroldsberg
Herrieden
Herrsching am Ammersee
Hersbruck
Herzogenaurach
Heßdorf
Hilgertshausen-Tandern
Hilpoltstein
Himmelkron
Hirschaid
Hirschau
Höchberg
Höchstadt an der Aisch
Höchstädt an der Donau
Hof
Hofheim in Unterfranken
Hohenbrunn
Hohenburg
Hohenfels (Oberpfalz)
Hohenfurch
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Hohenlinden
Hohenpeißenberg
Hohenroth
Hohenschäftlarn
Hohenthann
Hohenwart
Hollenbach
Hollfeld
Holzkirchen
Horgau
Hösbach
Huglfing
Hunderdorf
Hutthurm
Ichenhausen
Icking
Igensdorf
Ihrlerstein
Illertissen
Illschwang
Immenstadt im Allgäu
Ingenried
Ingolstadt
Inning am Ammersee
Iphofen
Ippesheim
Irchenrieth
Irschenberg
Isen
Ismaning
Jandelsbrunn
Jettingen-Scheppach
Johanniskirchen
Kahl am Main
Kaisheim
Kammeltal
Kammlach
Karlsfeld
Karlshuld
Karlskron
Karlstadt
Karlstein am Main
Kastl (bei Kemnath)
Kaufbeuren
Kaufering
Kelheim
Kemnath
Kempten (Allgäu)
Kiefersfelden
Kinding
Kinsau
Kipfenberg
Kirchanschöring
Kirchberg im Wald
Kirchdorf am Inn
Kirchdorf im Wald
Kirchehrenbach
Kirchenlamitz
Kirchensittenbach
Kirchenthumbach
Kirchheim bei München
Kirchheim in Schwaben
Kirchroth
Kirchseeon
Kirchweidach
Kissing
Kitzingen
Kleinheubach
Kleinlangheim
Kleinostheim
Knetzgau
Kochel am See
Kohlberg
Kolbermoor
Kolitzheim
Königsberg in Bayern
Königsbrunn
Königsdorf
Königsmoos
Konnersreuth
Konradsreuth
Kösching
Kraftisried
Kraiburg am Inn
Kranzberg
Kronach
Krumbach
Krummennaab
Kühbach
Kulmbach
Kümmersbruck
Künzing
Küps
Kutzenhausen
Laaber
Laberweinting
Lalling
Lam
Landau an der Isar
Landsberg am Lech
Landshut
Langdorf
Langenaltheim
Langenbach
Langquaid
Langweid am Lech
Lappersdorf
Lauben
Lauf an der Pegnitz
Laufach
Laufen an der Salzach
Lauingen
Lautertal (Oberfranken)
Leiblfing
Leidersbach
Leinburg
Leipheim
Lengdorf
Lenggries
Lenting
Leutershausen
Lichtenau (Mittelfranken)
Lichtenfels
Lindau am Bodensee
Lindenberg im Allgäu
Lisberg
Litzendorf
Lohr am Main
Lonnerstadt
Ludwigsstadt
Luhe-Wildenau
Mainaschaff
Mainbernheim
Mainburg
Mainleus
Maisach
Mallersdorf-Pfaffenberg
Mammendorf
Mamming
Manching
Mantel
Margetshöchheim
Marklkofen
Markt Erlbach
Markt Indersdorf
Markt Schwaben
Markt Taschendorf
Marktbreit
Marktheidenfeld
Marktleugast
Marktoberdorf
Marktredwitz
Marktrodach
Marktschorgast
Maroldsweisach
Marquartstein
Marxheim
Maßbach
Mauern
Mauth
Maxhütte-Haidhof
Meeder
Megesheim
Meinheim
Meitingen
Mellrichstadt
Memmelsdorf
Memmingen
Memmingerberg
Mengkofen
Merching
Mering
Mertingen
Mettenheim
Miesbach
Miltenberg
Mindelheim
Mintraching
Missen
Mistelbach
Mistelgau
Mitteleschenbach
Mittelneufnach
Mittenwald
Mitterteich
Mitwitz
Möhrendorf
Mömbris
Mömlingen
Moos (Niederbayern)
Moosach
Moosburg
Moosinning
Moosthenning
Möttingen
Mühldorf am Inn
Mühlhausen (Oberpfalz)
Münchberg
München
München-Flughafen
Münchsmünster
Münnerstadt
Münsing
Murnau am Staffelsee
Nabburg
Nagel
Naila
Nandlstadt
Nassenfels
Nennslingen
Nersingen
Nesselwang
Neu-Ulm
Neualbenreuth
Neubeuern
Neubiberg
Neubrunn
Neuburg am Inn
Neuburg an der Donau
Neuendettelsau
Neuendorf
Neufahrn
Neufahrn in Niederbayern
Neuhaus am Inn
Neuhaus an der Pegnitz
Neuherberg
Neuhof an der Zenn
Neuhütten (Unterfranken)
Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
Neukirchen vorm Wald
Neumarkt in der Oberpfalz
Neumarkt-Sankt Veit
Neunburg vorm Wald
Neunkirchen am Brand
Neunkirchen am Sand
Neuötting
Neureichenau
Neuried (bei München)
Neusäss
Neusorg
Neustadt am Kulm
Neustadt an der Aisch
Neustadt an der Donau
Neustadt an der Waldnaab
Neustadt bei Coburg
Neutraubling
Niederaichbach
Niederalteich
Niederschönenfeld
Niederviehbach
Niederwerrn
Niederwinkling
Nittenau
Nittendorf
Nordendorf
Nordhalben
Nordheim vor der Rhön
Nördlingen
Nüdlingen
Nürnberg
Oberammergau
Oberasbach
Oberaudorf
Oberaurach
Oberding
Oberdolling
Oberelsbach
Obergünzburg
Oberhaching
Oberkotzau
Obermichelbach
Obernbreit
Obernburg am Main
Oberneuching
Obernzell
Obernzenn
Oberpöring
Oberreichenbach
Oberschneiding
Oberschönegg
Oberschwarzach
Oberschweinbach
Oberstaufen
Oberstdorf
Oberthulba
Obertraubling
Obertrubach
Oberviechtach
Obing
Ochsenfurt
Odelzhausen
Oerlenbach
Oettingen in Bayern
Offenberg
Offingen
Ohlstadt
Olching
Osterhofen
Ostheim vor der Rhön
Ottensoos
Ottobrunn
Oy-Mittelberg
Painten
Parkstein
Parsberg
Passau
Pastetten
Patersdorf
Pegnitz
Peißenberg
Peiting
Penzberg
Penzing
Perlesreut
Petersaurach
Petersdorf (Schwaben)
Petershausen
Pfaffenhausen
Pfaffenhofen an der Ilm
Pfaffenhofen an der Roth
Pfarrkirchen
Pfatter
Pfeffenhausen
Pförring
Pforzen
Pfreimd
Pfronten
Piding
Pielenhofen
Pilsach
Pinzberg
Planegg
Plattling
Pleinfeld
Pleiskirchen
Pleystein
Pliening
Plößberg
Pocking
Poing
Polling (bei Mühldorf am Inn)
Polling (bei Weilheim)
Poppenhausen
Postbauer-Heng
Postmünster
Pottenstein
Pöttmes
Prackenbach
Prem
Pressath
Presseck
Pressig
Pretzfeld
Prichsenstadt
Prien am Chiemsee
Prittriching
Prutting
Puchheim
Pullach im Isartal
Puschendorf
Putzbrunn
Pyrbaum
Rain
Ramsau bei Berchtesgaden
Rattenberg
Raubling
Rauhenebrach
Regen
Regensburg
Regenstauf
Regnitzlosau
Rehau
Rehling
Reichenberg (Unterfranken)
Reichenschwand
Reichertshausen
Reichling
Reisbach
Reischach
Reit im Winkl
Rennertshofen
Ried (bei Mering)
Rieden am Forggensee
Riedenburg
Rieneck
Rimbach (Oberpfalz)
Rimpar
Rimsting
Rinchnach
Rödental
Roding
Roggenburg
Rohr
Rohr in Niederbayern
Rohrbach (Ilm)
Rohrdorf
Röhrmoos
Röhrnbach
Rosenheim
Roßhaupten
Roßtal
Roth
Röthenbach (Allgäu)
Röthenbach an der Pegnitz
Rothenbuch
Rothenburg ob der Tauber
Rothenfels am Main
Röthlein
Rott (Landkreis Landsberg am Lech)
Rott am Inn
Rottach-Egern
Röttenbach (bei Erlangen)
Röttenbach (Landkreis Roth)
Rottenburg an der Laaber
Rottendorf
Rotthalmünster
Röttingen
Rötz
Rückersdorf
Rudelzhausen
Rügland
Ruhmannsfelden
Ruhpolding
Ruhstorf an der Rott
Saaldorf-Surheim
Sachsen bei Ansbach
Sailauf
Saldenburg
Samerberg
Sandberg
Sankt Englmar
Sauerlach
Schauenstein
Schechen
Scheidegg
Scheßlitz
Scheyern
Schierling
Schillingsfürst
Schirnding
Schliersee
Schlüsselfeld
Schmidgaden
Schnaitsee
Schnaittach
Schnaittenbach
Schnelldorf
Schöllkrippen
Schöllnach
Schönau am Königssee
Schönberg
Schondorf am Ammersee
Schongau
Schonungen
Schönwald
Schrobenhausen
Schwabach
Schwabmünchen
Schwabsoien
Schwaig bei Nürnberg
Schwandorf
Schwangau
Schwanstetten
Schwarzach
Schwarzach am Main
Schwarzenbruck
Schwarzenfeld
Schweinfurt
Schweitenkirchen
Schwindegg
Seefeld
Seeg
Seeon-Seebruck
Seeshaupt
Selb
Selbitz
Senden
Siegenburg
Siegsdorf
Sigmarszell
Simbach
Simbach am Inn
Sinzing
Sommerach
Sommerhausen
Sonnefeld
Sonnen
Sonthofen
Spalt
Speichersdorf
Spelle
Spiegelau
Stadtbergen
Stadtlauringen
Stadtprozelten
Stallwang
Starnberg
Stegaurach
Stein
Steinbach am Wald
Steinfeld (Unterfranken)
Steingaden
Steinhöring
Stephanskirchen
Stockheim (Oberfranken)
Stockstadt am Main
Stötten am Auerberg
Straßkirchen
Straßlach
Straubing
Strullendorf
Sugenheim
Sulzbach am Main
Sulzbach-Rosenberg
Sulzberg
Sünching
Tacherting
Tapfheim
Taufkirchen
Tegernsee
Teisendorf
Teisnach
Tettenweis
Teublitz
Thalmassing
Thannhausen
Thierhaupten
Thiersheim
Thyrnau
Tiefenbach
Tiefenbach (bei Landshut)
Tirschenreuth
Titting
Tittling
Tittmoning
Töging am Inn
Traitsching
Traunreut
Traunstein
Treuchtlingen
Triefenstein
Tröstau
Trostberg
Tuntenhausen
Türkenfeld
Türkheim
Tüßling
Tutzing
Üchtelhausen
Uffenheim
Uffing am Staffelsee
Unterdießen
Unterföhring
Untergriesbach
Unterhaching
Untermerzbach
Unterschleißheim
Unterschwaningen
Ursberg
Ursensollen
Urspringen
Uttenreuth
Valley
Vaterstetten
Veitshöchheim
Viechtach
Vilgertshofen
Vilsbiburg
Vilseck
Vilshofen
Vohburg an der Donau
Vohenstrauß
Vöhringen
Volkach
Wackersdorf
Waging am See
Waidhaus
Waischenfeld
Wald
Waldaschaff
Waldbrunn
Waldbüttelbrunn
Waldershof
Waldkirchen
Waldkraiburg
Waldmünchen
Waldsassen
Waldthurn
Wallenfels
Wallersdorf
Wallerstein
Waltenhofen
Warngau
Wartenberg
Wasserburg am Inn
Wasserlosen
Wegscheid
Wehringen
Weichering
Weichs
Weiden in der Oberpfalz
Weidenbach (Mittelfranken)
Weidenberg
Weiherhammer
Weil
Weiler-Simmerberg
Weilheim in Oberbayern
Weißenbrunn
Weißenburg
Weisendorf
Weißenhorn
Weitramsdorf
Welden
Wemding
Wendelstein
Weng (Isar)
Wenzenbach
Wernberg-Köblitz
Werneck
Wertach
Weßling
Westendorf (Ostallgäu)
Wettstetten
Weyarn
Wiesau
Wiesent
Wiesentheid
Wiesenttal
Wiesthal
Wilburgstetten
Wildflecken
Wildsteig
Wilhelmsdorf (Mittelfranken)
Wilhelmsthal
Willanzheim
Windach
Windischeschenbach
Windorf
Windsbach
Winhöring
Winzer
Wittibreut
Wolframs-Eschenbach
Wolfratshausen
Wolnzach
Wörnitz
Wörth
Wörth am Main
Wörth an der Donau
Wörthsee
Wunsiedel
Wurmannsquick
Würzburg
Zeitlarn
Zeitlofs
Zell (Oberpfalz)
Zell am Main
Zellingen
Ziertheim
Zirndorf
Zolling
Zorneding
Zugspitze
Zusmarshausen
Zwiesel

Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Fortführung der Unterstützungs-Dienstleistung für QS-/ Testmanagement im Gesamtressort StMELF (Anforderungsanalyse)

561165-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Fortführung der Unterstützungs-Dienstleistung für QS-/ Testmanagement im Gesamtressort StMELF (Anforderungsanalyse)
OJ S 155/2026 13/08/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Fortführung der Unterstützungs-Dienstleistung für QS-/ Testmanagement im Gesamtressort StMELF (Anforderungsanalyse)
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist die Fort- und Weiterführung des in einem offenen Verfahren bereits vergebenen Auftrags und der Abschluss der im vorangegangenen Verfahren begonnenen Anforderungsanalyse für das neu zu entwickelnde Zahlungsverfahren (ZAV) des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Die Anforderungsanalyse soll als systematischer Prozess zur Erhebung, Dokumentation und Bewertung aller Anforderungen der neu zu programmierenden Fachanwendungen und dem Zahlungsverfahren zur Abwicklung von Fördermaßnahmen mit EU-Beteiligung dienen. Im Zuge der bisherigen Vertragsdurchführung hat sich eine hochintegrierte Systemarchitektur etabliert, die wesentlich für das ordnungsgemäße Funktionieren der Leistung ist. Im Rahmen der weiteren Projektdurchführung hat sich ein zuvor nicht vorhersehbarer Mehrbedarf ergeben, um die Anforderungsanalyse abzuschließen. Dieser übersteigt den zeitlichen Rahmen des Ursprungsvertrages. Gegenstand der Fortführung ist der Abschluss der Qualitätssicherung und des Testmanagements des Projektes gegebenenfalls inklusive Anpassung der Anforderungsanalyse.
Kennung des Verfahrens: c14f213f-43fb-4585-863b-ed2b4b200106
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Fortführung der Unterstützungs-Dienstleistung für QS-/ Testmanagement im Gesamtressort StMELF (Anforderungsanalyse)
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist die Fort- und Weiterführung des in einem offenen Verfahren bereits vergebenen Auftrags und der Abschluss der im vorangegangenen Verfahren begonnenen Anforderungsanalyse für das neu zu entwickelnde Zahlungsverfahren (ZAV) des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Die Anforderungsanalyse soll als systematischer Prozess zur Erhebung, Dokumentation und Bewertung aller Anforderungen der neu zu programmierenden Fachanwendungen und dem Zahlungsverfahren zur Abwicklung von Fördermaßnahmen mit EU-Beteiligung dienen. Im Zuge der bisherigen Vertragsdurchführung hat sich eine hochintegrierte Systemarchitektur etabliert, die wesentlich für das ordnungsgemäße Funktionieren der Leistung ist. Im Rahmen der weiteren Projektdurchführung hat sich ein zuvor nicht vorhersehbarer Mehrbedarf ergeben, um die Anforderungsanalyse abzuschließen. Dieser übersteigt den zeitlichen Rahmen des Ursprungsvertrages. Gegenstand der Fortführung ist der Abschluss der Qualitätssicherung und des Testmanagements des Projektes gegebenenfalls inklusive Anpassung der Anforderungsanalyse.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Wirtschaftlichstes Angebot Berechnungsmethode: UfAB 2018: Reine Preiswertung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 1 821 806,10 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter ist vorliegend nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV zulässig, weil zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (1.). Zudem sind die Voraussetzungen nach § 14 Abs. 6 VgV erfüllt, da es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist (2.). EU-weit kann nur ein einziges Unternehmen den Auftrag in Bayern durchführen. Das betreffende Unternehmen, die xapio GmbH, kann ausschließlich die nachgefragte Leistung im Rahmen des Leistungsbestimmungsrechts erbringen. 1. Nachweis des Alleinstellungsmerkmals aufgrund technischer Gründe Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb erfordert das – vom öffentlichen Auftraggeber darzulegende und ggf. zu beweisende – objektive Fehlen von Wettbewerb aus technischen Gründen. Dies verdeutlicht der Erwägungsgrund 50 zu Art. 32 der RL 2014/24/EU, welchem die nationalen Vorschriften fast wortgleich nachgebildet sind: „Angesichts der negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb sollen Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung nur unter sehr außergewöhnlichen Umständen zur Anwendung kommen. Die Ausnahme sollte auf Fälle beschränkt bleiben, in denen eine Veröffentlichung entweder aus Gründen extremer Dringlichkeit wegen unvorhersehbarer und vom öffentlichen Auftraggeber nicht zu verantwortender Ereignisse nicht möglich ist oder in denen von Anfang an klar ist, dass eine Veröffentlichung nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen würde, nicht zuletzt, weil objektiv nur ein einziger Wirtschaftsteilnehmer in der Lage ist, den Auftrag auszuführen. Dies ist z. B. der Fall bei Kunstwerken, bei denen der einzigartige Charakter und Wert des Kunstgegenstandes selbst untrennbar an die Identität des Künstlers gebunden ist. Ausschließlichkeit kann auch aus anderen Gründen erwachsen, doch nur Situationen einer objektiven Ausschließlichkeit können den Rückgriff auf das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung rechtfertigen, sofern die Ausschließlichkeitssituation nicht durch den öffentlichen Auftraggeber selbst mit Blick auf das anstehende Vergabeverfahren herbeigeführt wurde. Öffentliche Auftraggeber, die auf diese Ausnahme zurückgreifen, sollten begründen, warum es keine vernünftigen Alternativen oder keinen vernünftigen Ersatz gibt, wie die Nutzung alternativer Vertriebswege, einschließlich außerhalb des Mitgliedsstaats des öffentlichen Auftraggebers oder die Erwägung funktionell vergleichbarer Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen. Ist die Ausschließlichkeit auf technische Gründe zurückzuführen, so sollten diese im Einzelfall genau beschrieben und nachgewiesen werden. Als solche könnten beispielsweise angeführt werden, dass es für einen Wirtschaftsteilnehmer technisch nahezu unmöglich ist, die geforderte Leistung zu erbringen, oder dass es nötig ist, spezielles Wissen, spezielle Werkzeuge oder Hilfsmittel zu verwenden, die nur einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer zur Verfügung stehen. Technische Gründe können auch zurückzuführen sein auf konkrete Anforderungen an die Interoperabilität, die erfüllt sein müssen, um das Funktionieren der zu beschaffenden Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen zu gewährleisten.“ Vor diesem Hintergrund ist im Streitfall der Verzicht auf ein wettbewerbliches Verfahren aus folgenden Gründen gerechtfertigt: a. Leistungsgegenstand im Rahmen des Leistungsbestimmungsrechts und Zielsetzung der neuen Beschaffung Gegenstand der Beschaffung ist die Fort- und Weiterführung des in einem offenen Verfahren bereits vergebenen Auftrags und der Abschluss der im vorangegangenen Verfahren begonnenen Anforderungsanalyse für das neu zu entwickelnde Zahlungsverfahren (ZAV), das das Zentrale Auszahlungsprogramm (ZAP) möglichst zeitnah ablösen soll. Über das ZAV, analog zum ZAP, werden alle künftigen Zahlungen des StMELF EDV-gestützt abgewickelt. Es besteht ein hohes jährliches Gesamtvolumen des Zahlungsflusses über das ZAV. Dieses Zahlungsverfahren erfordert besondere Berücksichtigung regulatorischer Vorgaben im Rahmen der EU-konformen Umsetzung und der Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben, Einhaltungen der Vorgaben des Datenschutzes im Bereich sensibler und persönlicher Daten und IT-technischen Sicherheitsstandards. Die Anforderungsanalyse soll als systematischer Prozess zur Erhebung, Dokumentation und Bewertung aller Anforderungen der neu zu programmierenden Fachanwendungen und dem Zahlungsverfahren zur Abwicklung von Fördermaßnahmen mit EU-Beteiligung dienen. Diese Analyse soll eine präzise Grundlage für die fortlaufende Entwicklung schaffen. Insbesondere zur Gewährleistung der vom Auftraggeber vorgegebenen Standards soll durch das Erstellen von Use-Cases funktionale Anforderungen klar definiert werden. Dies dient der Vermeidung von Missverständnissen und bildet eine Basis für Tests, Entwicklungen und Weiterentwicklungen. Im Jahr 2022 wurde der Firma xapio GmbH nach Durchführung eines Vergabeverfahrens der Auftrag zur Durchführung der Anforderungsanalyse für das neue ZAV erteilt. Das System besteht aus fachlich und technisch verzahnten Modulen, zum Beispiel: • Auszahlung • Terminverwaltung • Kontenplan • Pfändungsverwaltung • Debitorenbuch • Berichtswesen Die Module sind so angelegt, dass sie technisch und fachlich vollständig interoperabel sind. Die Anforderungsanalyse ist daher von besonderer Komplexität. Die zugrunde liegenden Prozesse wurden individuell auf die technischen Strukturen, Datenmodelle sowie auf den Bedarf des Auftraggebers zugeschnitten, fortlaufend weiterentwickelt und implementiert.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Im Zuge der bisherigen Vertragsdurchführung hat sich eine hochintegrierte Systemarchitektur etabliert, die wesentlich für das ordnungsgemäße Funktionieren der Leistung ist. Im Rahmen der weiteren Projektdurchführung hat sich ein zuvor nicht vorhersehbarer Mehrbedarf ergeben, um die Anforderungsanalyse abzuschließen. Dieser übersteigt den zeitlichen Rahmen des Ursprungsvertrages, dessen Vertragsende bevorsteht. Die Firma xapio GmbH, die sich seit dieser Zeit fachlich und inhaltlich in die komplexe Struktur dieses Programms bereits eingearbeitet hat, soll das Verfahren zum Abschluss bringen. Es soll somit die ursprüngliche Rahmenvereinbarung mit dem neuen Beschaffungsvorgang um drei weitere Jahre fortgeführt werden. Ziel dieser Beschaffung ist es demnach: • die nahtlose Fortführung des bestehenden Projekts/Systems, • die Sicherstellung der fachlichen, technischen und qualitativen Anforderungen, • die Vermeidung von Systembrüchen, Informationsverlusten und erheblichen Effizienz- und Qualitätsrisiken, • die wirtschaftliche und sichere Leistungserbringung unter Nutzung bestehen- der, erprobter Strukturen. b. Besondere Dringlichkeit der Projektfortführung Es besteht eine besondere Dringlichkeit für die unmittelbare Fortführung des Projektes durch denselben Dienstleister. Das bislang eingesetzte ZAP ist in der Programmiersprache „MeeJava“ programmiert. Spätestens ab Beginn des Jahres 2029 ist ein gesicherter Betrieb des Altsystems nicht mehr gewährleistet. Daher muss im Rahmen eines engen Zeitplans der Entwicklung des ZAV die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Zahlungsflüsse gewährleistet werden, damit die Etablierung des neuen Systems fristgerecht und fehlerfrei erfolgen kann. Insbesondere im Bereich der Anforderungsanalyse des Zahlungsverfahrens und der daraus resultierenden festgestellten Anforderungen und den erkannten Defizi-ten konnte die Entwicklung des Systems im Bereich des Betriebes und der Sicherheit vorangetrieben werden. Die Firma xapio GmbH hat bereits im Rahmen der bisherigen Vertragslaufzeit die geforderten Leistungen bedient. Hierbei ist ein erhebliches Wissen entstanden, das in Form von Dokumentationen und konstanten fachlichen Austausches auch jederzeit abrufbar ist. Ein neuer Dienstleister müsste sich dieses Wissen wieder aufbauen, was insbesondere in Hinblick auf den engen Zeitrahmen nicht möglich ist. Ein neuer Anbieter würde zu einer erheblichen Verzögerung der Problembewältigung führen; vorhandenes Projektwissen könnte verloren gehen und personelle Ressourcen nicht mehr verfügbar sein. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass erkannte Sicherheitslücken oder Prozessschwächen fortbestehen und somit einerseits finanzielle Schäden oder andererseits Datenrisiken drohen. Dies kann insbesondere in den sensiblen Bereichen des Zahlungsverkehrs im Rahmen der Förderabwicklungen nicht hingenommen werden. Zudem könnten durch die Verzögerung Übergangslösungen länger als vorgesehen betrieben werden müssen, was die Fehleranfälligkeit erhöht. Diese Lage entwickelt sich zunehmend kritisch, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die erforderliche Programmpflege eingestellt werden könnte. Die genutzte Architektur wurde für sogenannte Host-Migrationsprojekte angeboten, es handelt sich um keine Java-Standardarchitektur. Dieses Nischenprodukt erfordert Kenntnisse in der nicht mehr zeitgemäßen Programmiersprache Natural. Für neue Projekte wäre diese Technologie nicht zielführend. Zudem sind StMELF-spezifische Anpassungen vorhanden, das Ergebnis namens MeeJava ist so ausschließlich im StMELF eingesetzt. Im StMELF wird mit dem neuen ZAV die Spezialarchitektur MeeJava daher vollständig abgelöst. Die unmittelbare Fortführung des Projektes ist daher notwendig, um eine größtmögliche Risikominimierung zu schaffen und einen ordnungsgemäßen und sicheren Zahlungsbetrieb zu gewährleisten. c. Erworbenes projektspezifisches Know-how Im Rahmen der Projektphase im Bereich der Anforderungsanalyse hat sich die Firma xapio GmbH innerhalb der bestehenden Vertragslaufzeit ein tiefgehendes Verständnis der fachlichen, technischen und regulatorischen Anforderung entwickelt. Das Unternehmen eignete sich gezielt spezifisches System- und Architekturwissen im Laufe der Anforderungsanalyse an. Die Anforderungsanalyse ist bei den großen Bereichen (vgl. obige Aufzählung) weitestgehend abgeschlossen. Nur wenige „Randbereiche“ sind noch abschließend zu behandeln. Mit der inzwischen begonnenen Entwicklung steht nachfolgend die Testung der Programmierung an. Dies erfordert hohes fachliches Know-How, um diesen weiteren Arbeitsschritt in der Programmerstellung umsetzen zu können. Die Komplexität liegt in dem Sachverhalt, dass die genannten unterschiedlichen Bereiche miteinander technisch kommunizieren müssen. Diese programmtechnische Verzweigung in der ganzen Tiefe der Anforderungsanalyse sind aktuell nur der Firma xapio bekannt, weil diese die umfangreiche Dokumentation vorgenommen hat. Ein außenstehendes Unternehmen könnte sich die fachliche Expertise und die Zusammenhänge der erfolgten Dokumentation nicht in einer angemessenen Zeit aneignen. Jeder fachliche Eingriff in die Dokumentation hat im Regelfall Änderungen in anderen Bereichen der Anforderungsanalyse zur Folge. Aufgrund der bestehenden Unsicherheit der weiteren Programmpflege steht das Vorhaben unter einem großen zeitlichen Druck. Somit steht keine Zeit für eine fachliche Einarbeitung eines Dritten zur Verfügung. Die Kosten sind hierbei auch zu beachten. Das ZAV muss in eine einzigartige, historisch gewachsene Gesamt-IT-Architektur des StMELF eingebettet werden. Die Standards der StMELF-Referenzarchitektur Racy10 sind bei der Umsetzung zu beachten. Dabei sind Aspekte der Benutzerführung zu berücksichtigen, da die Nutzung von iBALIS und ZAV einheitliche Bedienkonzepte erfordert. Bestehende Standard-Komponenten (zum Beispiel die zentrale Adressverwaltung) sind zu berücksichtigen.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Insbesondere die Schnittstellen zu bestehenden Fachverfahren und zum ZAV sind individuell ausgestaltet und nicht marktüblich standardisiert. Bei iBALIS handelt es sich um eine Individualprogrammierung für die Zahlstelle des StMELF. Kenntnisse zur Förderabwicklung in iBALIS sind erforderlich, um den Prozess von der Antragsstellung in iBALIS bis zur Auszahlung im Zahlungsverfahren definieren zu können. Der Bearbeitungsstand der Anforderungsanalyse bei den sechs beschriebenen Modulen ist, wie oben beschrieben, bereits weitestgehend abgeschlossen. Die verbleibenden Restarbeiten einschließlich Testung können durch die bereits eingearbeitete Firma xapio GmbH in den folgenden Jahren abgeschlossen werden. Eine frühere Fertigstellung ist denkbar. Die Durchführung von Tests erfordert ein tiefgehendes Verständnis über die sogenannten Anwendungsfälle (Use Cases). Die fachliche Einarbeitung in die komplexen Anwendungsfällen ist sehr aufwendig. Die korrekte Definition der Tests ist eine Grundlage für die Abnahme der Software und muss sicherstellen, dass sämtliche Anforderungen der Zahlstelle berücksichtigt sind. Das generierte Fachwissen etablierte sich in den letzten drei Jahren in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Referat P4. Diese erfolgte in der Form, dass die Anwendungen und Funktionalitäten des aktuell bestehenden Altprogramms der Firma xapio GmbH dargestellt wurde. Die Firma xapio GmbH hat dies dann in individuelle Anwendungsfälle schriftlich niedergelegt. Die Dokumentation wurde anschließend erneut besprochen, ob die Vorgaben entsprechend umgesetzt wurden. Aufgrund der Neuentwicklung wurden die Anwendungsfälle um zusätzliche Funktionalitäten erweitert bzw. fortgeschrieben, weil die neue Programmsprache deutlich mehr Möglichkeiten zur Verfügung stellt. Dies betrifft insbesondere das Debitorenbuch, weil hier viele Fallmöglichkeiten im Rahmen der Wiedereinziehung von Forderungen auftreten. Hier ist z. B. die automatisierte Erstellung von Bescheiden zu nennen. Weiter wurde die Kommunikation zwischen dem Ministerium und den nachgeordneten Behörden in einigen Bereichen digitalisiert, um eine effiziente Verwaltung hier zu etablieren. Der Datenaustausch zwischen den einschlägigen Kassen und dem neuen Programm wurde ebenfalls digitalisiert. Im Be-reich der Pfändungsverwaltung (Verwaltung Forderung Dritter) wurde die Kommunikation zwischen der Staatsoberkasse Bayern und dem Ministerium vollständig digitalisiert. Diese Umsetzung ermöglicht eine effiziente Bearbeitung der Vorgänge. Die Anforderungen an das neue Programm wurde durch die Firma xapio in bislang 200 Use-Cases niedergelegt. Die Anforderungsanalyse und -spezifikation ZAV wurde in die nachfolgenden Oberpunkte untergliedert. • Allgemein - Anforderungsanalyse Neuprogrammierung ZAP • ZAV - Anwendungsbereichsübergreifend • ZAV Anwendungsbereich - Auskunft • ZAV Anwendungsbereich - Auszahlung • ZAV Anwendungsbereich - Basisdatenverwaltung • ZAV Anwendungsbereich - Berichtswesen (Dashboard) • ZAV Anwendungsbereich - Buchführung • ZAV Anwendungsbereich - Debitorenbuch • ZAV Anwendungsbereich - Verwaltung Forderungen Dritter • ZAV Anwendungsbereich - Datenlieferung an Externe Jeder dargestellte Oberpunkt wurde durch die Firma xapio in viele Einzelprozessbereiche untergliedert. Die dahinterstehende Fachlichkeit wurde von der Firma xapio entsprechend dokumentiert. Für die Entwicklung ist dabei entscheidend, dass die Anwendungsfälle in einer fachlich logischen Reihenfolge den Programmierern zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus hat aufgrund der Zusam-menarbeit mit dem auftraggebenden Referat die Firma xapio vertiefte fachliche Kenntnisse in den folgenden Bereichen: • Verwaltungsmäßige Verfahrensabläufe innerhalb der mehrstufigen Verwaltung. Hierzu zählen auch die Abhängigkeiten der verschiedenen Verwaltungsverfahren. • EU-Vorgaben einschließlich den Berichtspflichten. • Funktionsweisen den verschiedenen Anwendungsbereichen; insbesondere beim Debitorenbuch sind diese in verschiedene Bereiche untergliedert. Diese Aufgaben kann nur die Firma xapio wahrnehmen, weil sie den gesamten Prozessbereich in den verschiedenen Anwendungsbereichen in der kompletten fachlichen Tiefe kennt. Das von der Firma xapio erworbene projektspezifische Know-How wird nachfolgend für zwei Bereiche dargestellt:
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: • Bereich ZAV-Debitorenbuch o Erfahrung in der Umsetzung aller dokumentierten Anwendungsfälle inklusive dem bestehendem Fachdatenmodell, die im Rahmen einer Anforderungsanalyse entstanden sind. o Fähigkeit zur Erstellung von vollständigen validen und plausiblen Testdaten unter Berücksichtigung der fachlichen Abläufe und der vorgegebenen Rahmenbedingungen inklusive Anonymisierungs-konzept. o Grundverständnis des bestehenden Systems ZAP, mit dem derzeit das Debitorenbuch noch betrieben wird. o Grundkenntnisse in der Arbeitsweise von Ausgangs- und Widerspruchsbehörden und deren Zusammenarbeit im Rahmen der Rückforderungsabwicklung und der Einbindung sonstiger Behörden (z.B. Finanzämter im Rahmen einer Vollstreckung). o Kenntnis der verwaltungsmäßigen Anforderungen zur Betreibung eines Rückforderungsmanagements. o Kenntnis der Prozesskette, die zur Entstehung von Rückforderungen führt: Förderantrag – Auszahlung – Rückforderung inklusive der dabei auftretenden Sonderfälle (z.B. Unregelmäßigkeiten). o Grundkenntnis der Arbeitsweise von Fachprogrammen für die Förderabwicklung als Grundlage für Auszahlungen und Rückforderungen. o Kenntnis der zeitlichen Vorgaben für die Rückforderungsabwicklung im Rahmen von Rückforderungs-Perioden (insbesondere Fälligkeiten, Mahntermine durch Kassen und Ämter). o Kenntnis möglicher Verwaltungsverfahren für Rückforderungen (Mahnung, Stundung, Widerspruch, Klage, Vollstreckung, Insolvenz, Zwangssicherungshypothek) und deren Auswirkungen auf laufende Rückforderungen und Meldepflichten. o Kenntnis der Abläufe bei Entscheidungen übergeordneter Behörden in Widerspruchs- und Klageverfahren (Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, gerichtliche Instanzen). o Kenntnisse in der Abwicklung von Auszahlungen an die bzw. Einzahlungen von der Bundeskasse und Staatsoberkasse. o Erfahrung in der buchhalterisch richtigen Verbuchung von Zahlungseingängen aus Rückforderungen inkl. Zinsberechnung für Verzugs- und Stundungszinsen. o Prinzipielle Kenntnis der Rechtsgrundlagen zur Zinsberechnung sowie der gültigen Kleinbetragsregelungen z.B. der Bayerischen Haushaltsordnung, EU-Regelungen. o Grundsätzliche Kenntnis der Vorschriften zur finanziellen Rückverrechnung von wiedereingezogenen Forderungen an die jeweiligen Geldgeber (EU, Land, Bund). o Kenntnis der Rahmenbedingungen für den Rechnungsabschluss am Ende eines EU-Haushaltsjahres. o Kenntnis der Berichtspflichten gegenüber der EU-Kommission (Anhang II, Anhang III, Anhang V). o Kenntnis der Berichts- und Dokumentationspflichten im Rahmen von Unregelmäßigkeiten bei Betrugsverdacht (hier insbesondere Kenntnis des OLAF-Meldeportals). o Kenntnis der Vorgaben zur Sicherstellung und zum Nachweis einer aktiven Verfolgung der Eintreibung von Rückforderungen (Follow-Up, Controlling) in Zusammenarbeit mit der FüAk. • Bereich ZAV-Auszahlung, -Schuldnerverwaltung und -Basisdaten o Umfassende Kenntnis des Gesamtprozesses und der Abläufe in der Auszahlung und Schuldnerverwaltung. o Erfahrung in der Definition der Rollen und Berechtigungen für die Auszahlung, Schuldnerverwaltung und Basisdaten. o Kenntnis der Systemumgebung des Zahlungsverfahrens im Kontext der angebundenen Schnittstellen. o Erfahrung in der Spezifikation von Anforderungen an einen Testdatengenerator, um valide Testdaten für die Fachabnahme zu gewährleisten. o Erfahrung in der Erstellung von vollständigen und fachlich plausiblen Testdaten. o Erfahrung in der Durchführung des Abnahmetests, Erstellung von Fehlertickets in Jira und Kenntnis des übergreifenden Qualitätssicherungsprozesses zur Unterstützung der fachlichen Abnahme von Anwendungsbereichen des Zahlungsverfahrens. o Tiefgehende Erfahrung in der Anforderungsanalyse und -spezifikation in Bezug auf die Import- und Export-Schnittstellen, Erstellung des Fachklassenmodells, Spezifikation der Fachklassen, Erstellung von Statusmodellen, o Spezifikation von Anwendungsfällen und Use Case Diagrammen sowie Maskenentwürfen in den Teilbereichen des Zahlungsverfahrens „Auszahlung“, „Verwaltung Forderungen Dritter“ und „Basis-daten“. o Detailwissen zur Berücksichtigung von Rückforderungen und Forderungen Dritter bei der Ermittlung des Begünstigten und des Auszahlungsbetrages. o Kenntnis in der Abwicklung von Verwahrungen. o Tiefes Verständnis für die Vorgehensweise bei der Ausführung der Zahlung in Abhängigkeit der zuständigen Kasse. o Kenntnis der Ermittlung, Abwicklung und Weitergabe von Zahlungs- und Buchhaltungsdaten. o Detailkenntnis zum Austausch von Finanzdaten im automatisierten Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes. o Kenntnis der Schnittstelle IHV zur Staatsoberkasse Bayern für die Anlieferung von Anordnungs- und Finanzdaten. o Detailkenntnisse in der Erstellung von Auszahlungsunterlagen für die Kassen. o Kenntnis der fachlichen Zusammenhänge in Bezug auf den Zahlstellenleitervermerk. o Grundkenntnisse des Kontenplans gemäß der Nomenklatur der EU-Kommission (ABB-Code – Objektkonto – Haushaltslinie). o Detailwissen in den Zusammenhängen der Fonds- und Projektverwaltung sowie Terminverwaltung der Auszahlung. o Detailwissen der Prozessphasen Erfassung, Bearbeitung, Entscheidung und Abwicklung für Forderungen Dritter. o Fundierte Kenntnisse der Schuldnerakte in Bezug auf die Ermittlung von Dubletten, qualitätsgeprüften Adressdaten sowie auf die Rangermittlung der vorläufigen Zahlungsverbote, Pfändungen, Abtretungen, o Aufrechnungsersuchen und sonstigen Verwaltungsakten. Im Rahmen einer Gesamtabwägung ist nur die Firma xapio fachlich und innerhalb der gegebenen Zeit in der Lage, die noch anstehenden Restarbeiten zu erledigen. Eine neue Firma müsste sich zunächst mit der komplexen Fachlichkeit auseinandersetzen, bevor die Restarbeiten überhaupt begonnen werden können. Es ist dabei nicht auszuschließen, dass es hier zu einem Systembruch kommt.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Der bestehende Zeitdruck würde durch eine neue Firma nochmals deutlich erhöht. Weiter wäre es wirtschaftlich nicht zu vertreten, wenn eine neue Firma die gleichen Arbeiten nochmals nachvollziehen müsste. Im Hinblick auf eine EDV-technisch präzise Umsetzung erfordert die Leistung ein hohes fachliches Spezialwissen sowie ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Interoperabilität, da andernfalls erhebliche Risiken für die EU-konforme Umsetzung bzw. hoheitliche Aufgaben und damit enorme finanzielle Schäden entstehen würden. d. Zusätzliche Leistungen Das zuständige Fachreferat hat die erforderlichen fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse der Firma xapio in vielen Stunden detailliert vermittelt. Die Anwendungsfälle wurden in Reviews vom Fachreferat fachlich abgenommen, ob die Vollständigkeit und Richtigkeit der Anforderungsanalyse vorlagen. Fachliche Nachbesserungen wurden in Zusammenarbeit vorgenommen. Damit die Anwendungsfälle technisch einwandfrei umgesetzt werden können, sind die Entwickler, auf die oben beschriebene vorhandene Fachwissen der Firma xapio GmbH angewiesen.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: 2. Es existiert keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung und der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter gemäß § 14 Abs. 6 VgV Des Weiteren gibt es auch keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung und der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter (§ 14 Abs. 6 VgV). Im Rahmen einer umfassenden Gesamtabwägung aller maßgeblichen tatsächlichen, technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkte ist festzustellen, dass die Beauftragung alternativer Anbieter als unzumutbar einzustufen ist, da sie mit erheblichen Nachteilen, Risiken und Einschränkungen verbunden wäre, die sowohl die ordnungsgemäße Leistungserbringung als auch die Wirtschaftlichkeit und Kontinuität der Fortführung des gesamten Projekts in unvertretbarer Weise beeinträchtigen würde. Das Projekt zur Durchführung der Anforderungsanalyse befindet sich in einem fortgeschrittenen Stadium und steht kurz vor dem Abschluss. Aufgrund des wie oben geschilderten projektspezifischem aufgebauten Know-Hows, der bereits abschließend erfolgten Einarbeitung in die komplexen Rahmenbedingungen sowie der engen Interoperabilität der bisherigen Arbeitsergebnisse mit den eingesetzten Methoden und der darauf basierenden beabsichtigten Testung ist eine Fortführung durch einen anderen Auftragnehmer unzumutbar. Die technischen Arbeitsabschnitte sind gerade wie dargestellt untrennbar miteinander verbunden und bauen im Rahmen der Projektfortführung aufeinander auf. Es ist einem weiteren Unternehmen nicht möglich, die für die Auftragsausführung in Frage kommenden auftragsnotwendigen Fähigkeiten und Ausstattungen (vergleichbare sicherheitsrelevante Verwaltung, bestehendes Fachwissen, insbesondere über technische Infrastruktur unter Berücksichtigung der Kompatibilitäten, spezifische Standards im Rahmen der Anforderungsanalyse und Weiterentwicklung, Sicherheitsprozesse im Rahmen der Entwicklung von IT-Systemen und des Datenschutzes) rechtzeitig zu erwerben (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 14 Rn. 51). Überdies stellt das aufgebaute Wissen interne Geschäftsgeheimnisse der Firma xapio GmbH dar, deren Übertragung nicht Bestandteil der bestehenden Verträge ist. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich das entsprechende Know-How selbstständig aufbauen. Es ist daher anderen Unternehmen objektiv nicht möglich, die Leistung ohne Zugriff auf spezifisches Know-how, proprietäre Strukturen und Systemkomponenten zu erbringen. Bei der Etablierung von zwei Dienstleistern im Rahmen des Projektes der Anforderungsanalyse käme es überdies in dem sensiblen Bereich des zu entwickelnden Zahlungsverfahren (ZAV) zu parallelen Strukturen in Methodik, Dokumentation und Verantwortlichkeit. Jeder Dienstleister verfolgt eigene Vorgehensmodelle, wodurch Anforderungen nicht einheitlich erhoben, strukturiert und priorisiert werden. Dies erzeugt Doppelarbeit, Inkonsistenzen im Anforderungsbestand und Koordinationsaufwand, der zu einem untragbaren Ressourcenaufwand führen würde, um die beiden Stränge letztendlich zusammenzuführen. Es käme zu weiteren Schnittstellen, deren Vermeidung gerade Ziel des Auftraggebers ist, und zu parallelen Prozessen, die die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Steuerungsfähigkeit des Projektes unzumutbar beeinträchtigen. Überdies führen Parallelstrukturen gerade in diesem sensiblen Bereich bei möglichen späteren Leistungsstörungen zu erheblichen Problemen der Nachweisbarkeit. Aufgrund einer umfassenden fachlichen Analyse wurde festgestellt, dass ausschließlich die xapio GmbH in der Lage ist, die geforderte Leistung in der gewünschten Qualität im Rahmen der bestehenden Terminplanung zu erbringen. Nach fachlicher Einschätzung kommt aufgrund der oben dargestellten Argumente, aus tatsächlichen, technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten neben der xapio GmbH kein weiteres zusätzliches Unternehmen in Betracht. Es ist anderen Unternehmen objektiv unmöglich, die geforderte Leistung zeitnah im Sinne einer funktional gleichwertigen Ersatzlösung zu erbringen. Es gibt keine alternativen wettbewerblichen Lösungen, die den Projektzielen entsprechen. Diese Analyse wird im Rahmen der Befragung der einzelnen Projektleiter bestätigt. Diese sind bereits in dem ursprünglichen Projekt, das in einem offenen Verfahren vergeben wurde, sowie der Weiterführung tätig und wissen daher im Detail, welche Leistungen benötigt werden. Zudem handelt es sich um Experten, die einen tiefen langjährigen Erfahrungsschatz und einen sehr guten Überblick über den jeweiligen Markt haben. Auch die Projektleiter haben bestätigt, dass ausschließlich die xapio GmbH die geforderte Leistung erbringen kann. Einen Alternativdienstleister gäbe es am Markt auch nach ihrer Einschätzung nicht. Bei einem Wechsel müsste ein neuer Anbieter dieses Wissen von Grund auf neu erwerben und eigenständig aufbauen, was in Hinblick auf die zeitliche Komponente nicht tragbar wäre.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Das neu zu erstellende Programm ZAV wird in das iBALIS IT-mäßig integriert. Bei iBALIS handelt es sich um eine Individualprogrammierung für die Zahlstelle des StMELF. Die bislang umgesetzte Anforderungsanalyse baut auf der vorhandenen IT-Struktur auf. Eine Ersatzlösung ist im Rahmen der vorgegebenen Proektziele für diese spezielle Anwendung nicht auf dem Markt zu finden. Eine vernünftige Alternative zur Beendigung der fast abgeschlossenen Anforderungsanalyse steht nicht zur Verfügung. Aus den vorgetragenen Gründen kann nur die Firma xapio GmbH, die noch erforderlichen Leistungen der Anforderungsanalyse einschließlich der Testung innerhalb des zwingend vorgegebenen Zeitrahmens erbringen. Der dargestellte Aufwand ist unverhältnismäßig, da das etablierte Wissen der xapio GmbH einzigartig und nicht austauschbar ist. Ein Neubeginn der Anforderungsanalyse oder ein Anbieterwechsel ist daher weder technisch noch zeitlich realisierbar und es würde das Risiko eines Scheiterns der Ablösung des Altsystems erheblich erhöhen. Die Folgen wurden bereits beschrieben. Eine indirekte Neuentwicklung oder Nachbildung des Systems ist vergaberechtlich nicht geschuldet (vgl. Beck VergabeR/Lampert, VgV § 31 Rn. 104). Der Faktor Zeit für die Ablösung des bestehenden „MeeJava“-Systems ist zwingend vorgegeben und lässt keinen Spielraum. Der Endtermin ergibt sich nicht aus organisatorischen Entscheidungen des Auftraggebers, sondern aus objektiven und technischen und personellen Rahmenbedingungen im Bereich der Dienstleistung, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Die Projektlaufzeit wurde von Beginn an realistisch geplant. Der Zeitbedarf der Anforderungsanalyse entspricht branchenüblichen Erfahrungswerten bei vergleichbaren Fachverfahren dieser Größenordnung. Damit kommt die Firma xapio GmbH unionsweit als einziges Unternehmen der nachgefragten Leistung im Sinne der vergaberechtlichen Rechtsprechung in Betracht und es ist von einer faktischen Alleinstellung auszugehen (vgl. Ziekow/Völlink/Völlink, VgV § 14 Rn. 51). Im Rahmen einer umfassenden Gesamtabwägung wären nach den oben genannten Gründen die in Betracht kommenden Alternativlösungen dem Auftraggeber nicht zumutbar. Auch liegt keine künstliche Einschränkung der Parameter vor. Für die Festlegung des Beschaffungsgegenstandes sind, wie oben dargestellt, sachliche und auftragsbezogene Gründe vorhanden. Die Ausschließlichkeitssituation wurde gerade nicht selbst durch den öffentlichen Auftraggeber mit Blick auf das anstehende Vergabeverfahren künstlich herbeigeführt (Erwägungsgrund 50 der RL 2014/24/EU). Die ursprüngliche Beauftragung der Anforderungsanalyse erfolgte nach einem regulären Vergabeverfahren. Die Abhängigkeitssituation ist nicht bewusst herbeigeführt worden, sondern ergibt sich aus der sachlich gebotenen, kontinuierlichen und wirtschaftlichen Projektfortführung. Eine Vermeidung war aufgrund der besonderen technischen und zeitlichen Rahmenbedingungen nicht möglich. Bei Projektstart 2022 war der Umfang / die Tiefe der Use-Cases nicht vorhersehbar. Eine Modularisierung hätte die Projektziele gefährdet. Die Möglichkeit einer Übertragung bzw. Öffnung der Anforderungsanalyse wurde fachlich geprüft. Eine Umsetzung wäre mit einem unverhältnismäßigen Zeit- und Qualitätsrisiko verbunden. Ein völlig anderer Dienstleister müsste erst neue Verfahren implementieren, sich das notwendige Know-How beschaffen, um überhaupt arbeitsfähig zu sein. 3. Ergebnis Aufgrund der o. g. Ausführungen kann die Weiterführung des Projekts nur durch den bisherigen Auftragnehmer erfolgen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 821 806,10 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: xapio GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0000
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Dienstleistungsauftrag

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Registrierungsnummer: 09-8508004-69
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Helmbrechtser Straße 22
Stadt: Münchberg
Postleitzahl: 95213
Land, Gliederung (NUTS): Hof, Landkreis (DE249)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.fueak.bayern.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: xapio GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 121788; Umsatzsteuer Ident.-Nr.:: DE 197628880
Postanschrift: Nymphenburger Straße 90e
Stadt: München
Postleitzahl: 80636
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: info@xapio.de
Telefon: +49 89 121197-0
Internetadresse: https://www.xapio.de
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 34c6b45f-908a-4bdb-b927-c007fd8ef45e - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/08/2026 18:02:56 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 561165-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 155/2026
Datum der Veröffentlichung: 13/08/2026