See the notice on TED website
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Starnberg
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: TGA Gebäudeautomation, MSR - Neubau Gymnasium Herrsching
Beschreibung: Der Landkreis Starnberg benötigt für den Neubau des Gymnasiums in Herrsching die Leistung "TGA Gebäudeautomation, MSR". Es sind notwendige Anpassungen der Programmierung der Heizkreisbelegung im Verwaltungsbereich (Umplanung von Heizkörper auf Fußbodenheizung) erforderlich. Diese sind notwendig, da die W&M-Planung sowie die Programmierung MSR in diesem Bereich auf Basis des Planungsstands Ausführungsplanung LP5 Heizung erfolgte und bereits abgeschlossen war als die Ausführung des Bereiches auf Basis der Umplanung erfolgte und somit die W&M-Planung Fußbodenheizung für diesen Bereich vorlag. Aufgrund der Anpassungen im Verwaltungsbereich (Grundrissänderung in Abstimmung mit der Schulleitung) mussten bereits fertiggestellte W&M-Pläne nochmal angepasst werden. Dies stellt eine zusätzliche Leistung dar, da die ausgeschriebene Leistung wiederholt werden musste.
Kennung des Verfahrens: d4b5da6d-9a81-4cc4-b9b7-94bcf076d538
Interne Kennung: NGH_EU_18/24
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45315700 Installation von Schaltanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48921000 Automatisierungssystem
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Herrsching am Ammersee
Postleitzahl: 82211
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: TGA Gebäudeautomation, MSR - Neubau Gymnasium Herrsching
Beschreibung: Der Landkreis Starnberg benötigt für den Neubau des Gymnasiums in Herrsching die Leistung "TGA Gebäudeautomation, MSR". Es sind notwendige Anpassungen der Programmierung der Heizkreisbelegung im Verwaltungsbereich (Umplanung von Heizkörper auf Fußbodenheizung) erforderlich. Diese sind notwendig, da die W&M-Planung sowie die Programmierung MSR in diesem Bereich auf Basis des Planungsstands Ausführungsplanung LP5 Heizung erfolgte und bereits abgeschlossen war als die Ausführung des Bereiches auf Basis der Umplanung erfolgte und somit die W&M-Planung Fußbodenheizung für diesen Bereich vorlag. Aufgrund der Anpassungen im Verwaltungsbereich (Grundrissänderung in Abstimmung mit der Schulleitung) mussten bereits fertiggestellte W&M-Pläne nochmal angepasst werden. Dies stellt eine zusätzliche Leistung dar, da die ausgeschriebene Leistung wiederholt werden musste.
Interne Kennung: NGH_EU_18/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45315700 Installation von Schaltanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48921000 Automatisierungssystem
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Herrsching am Ammersee
Postleitzahl: 82211
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ENGIE Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: NGH_EU_18/24_2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert des Angebots: 4 093,36 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: NGH_4050_MSR_65
Datum des Vertragsabschlusses: 17/06/2024
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 390368-2024
Identifikator des geänderten Vertrags: NGH_4050_MSR_65
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Es sind notwendige Anpassungen der Programmierung der Heizkreisbelegung im Verwaltungsbereich (Umplanung von Heizkörper auf Fußbodenheizung) erforderlich. Diese sind notwendig, da die W&M-Planung sowie die Programmierung MSR in diesem Bereich auf Basis des Planungsstands Ausführungsplanung LP5 Heizung erfolgte und bereits abgeschlossen war als die Ausführung des Bereiches auf Basis der Umplanung erfolgte und somit die W&M-Planung Fußbodenheizung für diesen Bereich vorlag. Aufgrund der Anpassungen im Verwaltungsbereich (Grundrissänderung in Abstimmung mit der Schulleitung) mussten bereits fertiggestellte W&M-Pläne nochmal angepasst werden. Dies stellt eine zusätzliche Leistung dar, da die ausgeschriebene Leistung wiederholt werden musste. Dies ist notwendig und wichtig für den weiteren Bauablauf und um den Baufortschritt nicht zu stören. Diese zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen. Im Hinblick auf die geplante Inbetriebnahme der Schule ist dies der wirtschaftlichste Weg. Bei den zu erbringenden Leistungen durch die Entscheidung und Umsetzung der Inbetriebnahme handelt es sich um solche, die ursprünglich nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen waren. Die Erbringung der Zusatzleistung muss entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistung stehen, führen (Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 132 GWB Rn. 49). Ein weiterer Auftragnehmer auf der Baustelle hätte weitere Aufenthaltsräume für das Personal benötigt. Gleichzeitig wäre dadurch ein erhöhter Koordinierungs- und Überwachungsaufwand auf der Baustelle für den Auftraggeber entstanden. Dadurch wären Bauzeitverzögerungen auch in anderen Gewerken entstanden, die wiederum zu Anpassungswünschen bei den Vertragsfristen von anderen Auftragnehmern geführt hätten. Daneben hätten Ersatzansprüchen von Auftragnehmern in anderen Gewerken zum Ausgleich von Materialpreissteigerungen während des Verzögerungszeitraumes gedroht. Hierdurch wären erhebliche Mehrkosten bei dem Auftraggeber entstanden. Diese hätten - zusammen mit den Kosten für den gesteigerten Koordinierungs- und Überwachungsaufwand - zu Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen gestanden hätten, geführt. Folglich wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden gewesen. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre auch nicht wirtschaftlich, da die zu beauftragende Summe in keinem Verhältnis zu einer Neuausschreibung mit den dazugehörigen Verzögerungskosten steht. Ein Wechsel wäre auch technisch nicht sinnvoll, da die ausführende Firma das MSR-Netz erbracht hat und somit die Leistung ohne Probleme umsetzen kann. Die Gewährleistung des MSR-Netz muss erhalten bleiben. Da der Auftragnehmer das MSR-Netz und die Dokumentation erstellt hat, ist die Ausführung durch den ursprünglichen Auftragnehmer erforderlich. Der Auftraggeber hätte erhebliche Schwierigkeiten die Eröffnung der Schule durchzuführen. Aus zeitlicher Sicht wäre eine Neuausschreibung nicht wirtschaftlich gewesen. Das Nachtragsangebot beschreibt durch die Planung geänderte Leistungen. Es sind Planungsanpassungen notwendig, die sich aus technischen und bauphysikalischen Anforderungen ergeben. Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um solche, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen des Gewerkes in der Form nicht vorgesehen waren und geändert werden. Wann der öffentliche Auftraggeber die die Änderung erforderlich machenden Umstände nicht vorhersehen konnte, definiert Erwgr. 109 der VRL folgendermaßen: Es handelt sich um „Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der diesem zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können“. Dass Planungsanpassungen vorgenommen werden müssen, konnte vom Auftraggeber nicht vorhergesehen werden, da die Planung und Vorbereitung vor der Besetzung der Schulleitung erfolgen musste. Dass die Anpassungen erfolgen musste in der Art und Weise konnte der Auftraggeber nicht vorsehen und plante die Gegebenheiten nach eigenen Vorgaben. Die Änderungen durch die Schulleitung konnte der Auftraggeber nicht vorhersehen. Er plante mit allen erforderlichen Mitteln und konnte zum Zeitpunkt der Planung nicht auf eine besetzte Schulleitung zurückgreifen. Der Auftraggeber hat im Rahmen seines Wissens diese Planung überprüft. Die Änderung ist notwendig, um die technischen Anforderungen zu erfüllen und eine Umsetzung der Leistung zu ermöglichen. Die Leistungen sind für den Werkerfolg notwendig. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert, da weiterhin Leistungen für die TGA Gebäudeautomation MSR erbracht werden. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 488.613,77 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 4.093,36 EUR (brutto).
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Es sind notwendige Anpassungen der Programmierung der Heizkreisbelegung im Verwaltungsbereich (Umplanung von Heizkörper auf Fußbodenheizung) erforderlich. Diese sind notwendig, da die W&M-Planung sowie die Programmierung MSR in diesem Bereich auf Basis des Planungsstands Ausführungsplanung LP5 Heizung erfolgte und bereits abgeschlossen war als die Ausführung des Bereiches auf Basis der Umplanung erfolgte und somit die W&M-Planung Fußbodenheizung für diesen Bereich vorlag. Aufgrund der Anpassungen im Verwaltungsbereich (Grundrissänderung in Abstimmung mit der Schulleitung) mussten bereits fertiggestellte W&M-Pläne nochmal angepasst werden. Dies stellt eine zusätzliche Leistung dar, da die ausgeschriebene Leistung wiederholt werden musste.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Starnberg
Registrierungsnummer: 11711450175
Abteilung: Team 12.21
Stadt: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Team 12.21
Telefon: +49 815114877985
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: ENGIE Deutschland GmbH
Registrierungsnummer: DE811124529
Stadt: Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land, Gliederung (NUTS): Deggendorf (DE224)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f9ddc0c1-f97a-4297-8579-536d68a65c2e - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/08/2026 08:25:11 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 550771-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 152/2026
Datum der Veröffentlichung: 10/08/2026