Abensberg
Adelsdorf
Adelsried
Adelzhausen
Adlkofen
Affing
Ahorn
Ahorntal
Aichach
Aindling
Ainring
Aiterhofen
Albaching
Allersberg
Allershausen
Alling
Altdorf
Alteglofsheim
Altenbuch
Altenkunstadt
Altenmünster
Altenstadt
Altenstadt (Oberbayern)
Altenstadt an der Waldnaab
Altmannstein
Altomünster
Altötting
Alzenau
Amberg
Amerang
Ampfing
Ansbach
Apfeldorf
Aresing
Arnbruck
Arnschwang
Arnstein (Unterfranken)
Arnstorf
Arrach
Arzberg
Asbach-Bäumenheim
Aschaffenburg
Aschau im Chiemgau
Aschheim
Aßling
Au am Inn
Au in der Hallertau
Auerbach in der Oberpfalz
Aufseß
Augsburg
Auhausen
Aurach
Außernzell
Aying
Aystetten
Baar-Ebenhausen
Babenhausen
Bad Abbach
Bad Aibling
Bad Bayersoien
Bad Berneck im Fichtelgebirge
Bad Birnbach
Bad Bocklet
Bad Brückenau
Bad Endorf
Bad Feilnbach
Bad Füssing
Bad Griesbach im Rottal
Bad Grönenbach
Bad Hindelang
Bad Kissingen
Bad Kohlgrub
Bad Königshofen im Grabfeld
Bad Kötzting
Bad Neustadt an der Saale
Bad Reichenhall
Bad Rodach
Bad Staffelstein
Bad Steben
Bad Tölz
Bad Wiessee
Bad Windsheim
Bad Wörishofen
Baierbrunn
Baiersdorf
Balderschwang
Bamberg
Barbing
Bärnau
Baudenbach
Baunach
Bayerisch Eisenstein
Bayerisch Gmain
Bayreuth
Bayrischzell
Bechhofen
Beilngries
Bellenberg
Benediktbeuern
Beratzhausen
Berching
Berg
Berg (Oberfranken)
Berg bei Neumarkt in der Oberpfalz
Bergen (Chiemgau)
Bergkirchen
Bergrheinfeld
Bergtheim
Bernau am Chiemsee
Bernbeuren
Bernhardswald
Bernried
Bessenbach
Betzenstein
Biberbach
Bibertal
Bidingen
Bindlach
Birkenfeld (Unterfranken)
Bischofsheim an der Rhön
Bischofsmais
Bischofswiesen
Bissingen
Blaibach
Blaichach
Bobingen
Bockhorn (Oberbayern)
Bodenkirchen
Bodenmais
Bodenwöhr
Bogen
Brannenburg
Breitengüßbach
Bruck in der Oberpfalz
Bruckberg (Niederbayern)
Bruckmühl
Brunnthal
Bubenreuth
Buch am Erlbach
Buchbach
Büchenbach
Büchlberg
Buchloe
Burgau
Burgberg im Allgäu
Burgbernheim
Burgebrach
Burghaslach
Burghausen
Burgheim
Burgkirchen
Burgkunstadt
Burglengenfeld
Burgsinn
Burgthann
Burkardroth
Burtenbach
Buttenwiesen
Bütthard
Buxheim (Oberbayern)
Cadolzburg
Cham
Chamerau
Chieming
Coburg
Colmberg
Creußen
Dachau
Dammbach
Dasing
Deggendorf
Deining
Denkendorf
Dettelbach
Diedorf
Dießen am Ammersee
Diespeck
Dietenhofen
Dietfurt
Dietmannsried
Dietramszell
Dillingen an der Donau
Dingolfing
Dinkelsbühl
Dinkelscherben
Dittelbrunn
Döhlau
Donaustauf
Donauwörth
Donnersdorf
Dorfen
Dörfles-Esbach
Dorfprozelten
Drachselsried
Durach
Dürrwangen
Ebelsbach
Ebensfeld
Ebermannsdorf
Ebermannstadt
Ebern
Ebersberg
Ebersdorf bei Coburg
Ebrach
Eching
Eching (Landkreis Landshut)
Eckental
Eckersdorf
Ederheim
Eggenfelden
Eggenthal
Eggstätt
Eging am See
Egling
Egmating
Ehekirchen
Eibelstadt
Eichenau
Eichendorf
Eichstätt
Eiselfing
Eitting
Ellingen
Elsenfeld
Eltmann
Emmering
Engelthal
Erbendorf
Erding
Erdweg
Eresing
Ergersheim
Ering
Erkheim
Erlangen
Erlenbach am Main
Eschenbach in der Oberpfalz
Eschlkam
Eslarn
Essenbach
Estenfeld
Euerdorf
Eurasburg
Eußenheim
Fahrenzhausen
Falkenberg
Falkenberg (Niederbayern)
Falkenstein (Oberpfalz)
Farchant
Faulbach
Feilitzsch
Feldafing
Feldkirchen
Feldkirchen-Westerham
Fensterbach
Feucht
Feuchtwangen
Finsing
Fischbachau
Fladungen (Rhön-Grabfeld)
Floß
Forchheim
Frammersbach
Frasdorf
Frauenau
Fraunberg
Freihung
Freilassing
Freising
Fremdingen
Frensdorf
Freudenberg
Freystadt
Freyung
Fridolfing
Friedberg
Friedenfels
Frontenhausen
Fuchstal
Fürstenfeldbruck
Fürstenstein
Fürstenzell
Fürth
Furth im Wald
Füssen
Gablingen
Gaimersheim
Gaißach
Gangkofen
Garching an der Alz
Garching bei München
Garmisch-Partenkirchen
Gars am Inn
Gaukönigshofen
Gauting
Gefrees
Geiselhöring
Geisenfeld
Geisenhausen
Geldersheim
Geltendorf
Gemünden am Main
Georgensgmünd
Gerbrunn
Geretsried
Germaringen
Germering
Geroldsgrün
Gerolzhofen
Gersthofen
Gessertshausen
Giebelstadt
Gilching
Glattbach
Glonn
Gmund am Tegernsee
Gnotzheim
Goldbach (Unterfranken)
Goldkronach
Gößweinstein
Graben
Grabenstätt
Gräfelfing
Grafenau
Gräfenberg
Grafenrheinfeld
Grafenwöhr
Grafing bei München
Grafrath
Grainau
Grainet
Grasbrunn
Grassau
Greding
Greifenberg
Griesstätt
Gröbenzell
Großbardorf
Großkarolinenfeld
Großlangheim
Großmehring
Großostheim
Großwallstadt
Grub am Forst
Grünwald
Gundelfingen an der Donau
Günzburg
Gunzenhausen
Gutenstetten
Haag in Oberbayern
Haar
Haarbach
Hahnbach
Haibach
Haidmühle
Haimhausen
Haiming
Haldenwang
Haldenwang (Günzburg)
Halfing
Hallbergmoos
Hallerndorf
Hallstadt
Hammelburg
Happurg
Harburg (Schwaben)
Haßfurt
Hausen
Hausham
Hauzenberg
Hebertshausen
Heidenheim (Mittelfranken)
Heigenbrücken
Heiligenstadt
Heilsbronn
Heimenkirch
Heldenstein
Helmbrechts
Helmstadt
Hemau
Henfenfeld
Hengersberg
Hepberg
Heroldsbach
Heroldsberg
Herrieden
Herrsching am Ammersee
Hersbruck
Herzogenaurach
Heßdorf
Hilgertshausen-Tandern
Hilpoltstein
Himmelkron
Hirschaid
Hirschau
Höchberg
Höchstadt an der Aisch
Höchstädt an der Donau
Hof
Hofheim in Unterfranken
Hohenbrunn
Hohenburg
Hohenfels (Oberpfalz)
Hohenfurch
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Hohenlinden
Hohenpeißenberg
Hohenroth
Hohenschäftlarn
Hohenthann
Hohenwart
Hollenbach
Hollfeld
Holzkirchen
Horgau
Hösbach
Huglfing
Hunderdorf
Hutthurm
Ichenhausen
Icking
Igensdorf
Ihrlerstein
Illertissen
Illschwang
Immenstadt im Allgäu
Ingenried
Ingolstadt
Inning am Ammersee
Iphofen
Ippesheim
Irchenrieth
Irschenberg
Isen
Ismaning
Jandelsbrunn
Jettingen-Scheppach
Johanniskirchen
Kahl am Main
Kaisheim
Kammeltal
Kammlach
Karlsfeld
Karlshuld
Karlskron
Karlstadt
Karlstein am Main
Kastl (bei Kemnath)
Kaufbeuren
Kaufering
Kelheim
Kemnath
Kempten (Allgäu)
Kiefersfelden
Kinding
Kinsau
Kipfenberg
Kirchanschöring
Kirchberg im Wald
Kirchdorf am Inn
Kirchdorf im Wald
Kirchehrenbach
Kirchenlamitz
Kirchensittenbach
Kirchenthumbach
Kirchheim bei München
Kirchheim in Schwaben
Kirchroth
Kirchseeon
Kirchweidach
Kissing
Kitzingen
Kleinheubach
Kleinlangheim
Kleinostheim
Knetzgau
Kochel am See
Kolbermoor
Kolitzheim
Königsberg in Bayern
Königsbrunn
Königsdorf
Königsmoos
Konnersreuth
Konradsreuth
Kösching
Kraftisried
Kraiburg am Inn
Kranzberg
Kronach
Krumbach
Krummennaab
Kühbach
Kulmbach
Kümmersbruck
Künzing
Küps
Kutzenhausen
Laaber
Laberweinting
Lalling
Lam
Landau an der Isar
Landsberg am Lech
Landshut
Langdorf
Langenaltheim
Langenbach
Langquaid
Langweid am Lech
Lappersdorf
Lauben
Lauf an der Pegnitz
Laufach
Laufen an der Salzach
Lauingen
Lautertal (Oberfranken)
Leiblfing
Leidersbach
Leinburg
Leipheim
Lengdorf
Lenggries
Lenting
Leutershausen
Lichtenau (Mittelfranken)
Lichtenfels
Lindau am Bodensee
Lindenberg im Allgäu
Lisberg
Litzendorf
Lohr am Main
Lonnerstadt
Ludwigsstadt
Luhe-Wildenau
Mainaschaff
Mainbernheim
Mainburg
Mainleus
Maisach
Mallersdorf-Pfaffenberg
Mammendorf
Mamming
Manching
Mantel
Margetshöchheim
Marklkofen
Markt Erlbach
Markt Indersdorf
Markt Schwaben
Markt Taschendorf
Marktbreit
Marktheidenfeld
Marktleugast
Marktoberdorf
Marktredwitz
Marktrodach
Marktschorgast
Maroldsweisach
Marquartstein
Marxheim
Maßbach
Mauern
Mauth
Maxhütte-Haidhof
Meeder
Megesheim
Meinheim
Meitingen
Mellrichstadt
Memmelsdorf
Memmingen
Memmingerberg
Mengkofen
Merching
Mering
Mertingen
Mettenheim
Miesbach
Miltenberg
Mindelheim
Mintraching
Missen
Mistelbach
Mistelgau
Mitteleschenbach
Mittelneufnach
Mittenwald
Mitterteich
Mitwitz
Möhrendorf
Mömbris
Mömlingen
Moos (Niederbayern)
Moosach
Moosburg
Moosinning
Moosthenning
Möttingen
Mühldorf am Inn
Mühlhausen (Oberpfalz)
Münchberg
München
München-Flughafen
Münchsmünster
Münnerstadt
Münsing
Murnau am Staffelsee
Nabburg
Nagel
Naila
Nandlstadt
Nassenfels
Nennslingen
Nersingen
Nesselwang
Neu-Ulm
Neualbenreuth
Neubeuern
Neubiberg
Neubrunn
Neuburg am Inn
Neuburg an der Donau
Neuendettelsau
Neuendorf
Neufahrn
Neufahrn in Niederbayern
Neuhaus am Inn
Neuhaus an der Pegnitz
Neuherberg
Neuhof an der Zenn
Neuhütten (Unterfranken)
Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
Neukirchen vorm Wald
Neumarkt in der Oberpfalz
Neumarkt-Sankt Veit
Neunburg vorm Wald
Neunkirchen am Brand
Neunkirchen am Sand
Neuötting
Neureichenau
Neuried (bei München)
Neusäss
Neusorg
Neustadt am Kulm
Neustadt an der Aisch
Neustadt an der Donau
Neustadt an der Waldnaab
Neustadt bei Coburg
Neutraubling
Niederaichbach
Niederalteich
Niederschönenfeld
Niederviehbach
Niederwerrn
Niederwinkling
Nittenau
Nittendorf
Nordendorf
Nordhalben
Nordheim vor der Rhön
Nördlingen
Nüdlingen
Nürnberg
Oberammergau
Oberasbach
Oberaudorf
Oberaurach
Oberding
Oberdolling
Oberelsbach
Obergünzburg
Oberhaching
Oberkotzau
Obermichelbach
Obernbreit
Obernburg am Main
Oberneuching
Obernzell
Obernzenn
Oberpöring
Oberreichenbach
Oberschneiding
Oberschönegg
Oberschwarzach
Oberschweinbach
Oberstaufen
Oberstdorf
Oberthulba
Obertraubling
Obertrubach
Oberviechtach
Obing
Ochsenfurt
Odelzhausen
Oerlenbach
Oettingen in Bayern
Offenberg
Offingen
Ohlstadt
Olching
Osterhofen
Ostheim vor der Rhön
Ottobrunn
Oy-Mittelberg
Painten
Parkstein
Parsberg
Passau
Pastetten
Patersdorf
Pegnitz
Peißenberg
Peiting
Penzberg
Penzing
Perlesreut
Petersaurach
Petersdorf (Schwaben)
Petershausen
Pfaffenhausen
Pfaffenhofen an der Ilm
Pfaffenhofen an der Roth
Pfarrkirchen
Pfatter
Pfeffenhausen
Pförring
Pforzen
Pfreimd
Pfronten
Piding
Pielenhofen
Pilsach
Pinzberg
Planegg
Plattling
Pleinfeld
Pleiskirchen
Pleystein
Pliening
Plößberg
Pocking
Poing
Polling (bei Mühldorf am Inn)
Polling (bei Weilheim)
Poppenhausen
Postbauer-Heng
Postmünster
Pottenstein
Pöttmes
Prackenbach
Prem
Pressath
Presseck
Pressig
Pretzfeld
Prichsenstadt
Prien am Chiemsee
Prittriching
Prutting
Puchheim
Pullach im Isartal
Puschendorf
Putzbrunn
Pyrbaum
Rain
Ramsau bei Berchtesgaden
Rattenberg
Raubling
Rauhenebrach
Regen
Regensburg
Regenstauf
Regnitzlosau
Rehau
Rehling
Reichenberg (Unterfranken)
Reichenschwand
Reichertshausen
Reichling
Reisbach
Reischach
Reit im Winkl
Rennertshofen
Ried (bei Mering)
Rieden am Forggensee
Riedenburg
Rieneck
Rimbach (Oberpfalz)
Rimpar
Rimsting
Rinchnach
Rödental
Roding
Roggenburg
Rohr
Rohr in Niederbayern
Rohrbach (Ilm)
Rohrdorf
Röhrmoos
Röhrnbach
Rosenheim
Roßhaupten
Roßtal
Roth
Röthenbach (Allgäu)
Röthenbach an der Pegnitz
Rothenbuch
Rothenburg ob der Tauber
Rothenfels am Main
Röthlein
Rott (Landkreis Landsberg am Lech)
Rott am Inn
Rottach-Egern
Röttenbach (bei Erlangen)
Röttenbach (Landkreis Roth)
Rottenburg an der Laaber
Rottendorf
Rotthalmünster
Röttingen
Rötz
Rückersdorf
Rudelzhausen
Rügland
Ruhmannsfelden
Ruhpolding
Ruhstorf an der Rott
Saaldorf-Surheim
Sachsen bei Ansbach
Sailauf
Saldenburg
Samerberg
Sandberg
Sankt Englmar
Sauerlach
Schauenstein
Schechen
Scheidegg
Scheßlitz
Scheyern
Schierling
Schillingsfürst
Schirnding
Schliersee
Schlüsselfeld
Schmidgaden
Schnaitsee
Schnaittach
Schnaittenbach
Schnelldorf
Schöllkrippen
Schöllnach
Schönau am Königssee
Schönberg
Schondorf am Ammersee
Schongau
Schonungen
Schönwald
Schrobenhausen
Schwabach
Schwabmünchen
Schwabsoien
Schwaig bei Nürnberg
Schwandorf
Schwangau
Schwanstetten
Schwarzach
Schwarzach am Main
Schwarzenbruck
Schwarzenfeld
Schweinfurt
Schweitenkirchen
Schwindegg
Seefeld
Seeg
Seeon-Seebruck
Seeshaupt
Selb
Selbitz
Senden
Siegenburg
Siegsdorf
Sigmarszell
Simbach
Simbach am Inn
Sinzing
Sommerach
Sommerhausen
Sonnefeld
Sonnen
Sonthofen
Spalt
Speichersdorf
Spelle
Spiegelau
Stadtbergen
Stadtlauringen
Stadtprozelten
Stallwang
Starnberg
Stegaurach
Stein
Steinbach am Wald
Steinfeld (Unterfranken)
Steingaden
Steinhöring
Stephanskirchen
Stockheim (Oberfranken)
Stockstadt am Main
Stötten am Auerberg
Straßkirchen
Straßlach
Straubing
Strullendorf
Sugenheim
Sulzbach am Main
Sulzbach-Rosenberg
Sulzberg
Sünching
Tacherting
Tapfheim
Taufkirchen
Tegernsee
Teisendorf
Teisnach
Tettenweis
Teublitz
Thalmassing
Thannhausen
Thierhaupten
Thiersheim
Thyrnau
Tiefenbach
Tiefenbach (bei Landshut)
Tirschenreuth
Titting
Tittling
Tittmoning
Töging am Inn
Traitsching
Traunreut
Traunstein
Treuchtlingen
Triefenstein
Tröstau
Trostberg
Tuntenhausen
Türkenfeld
Türkheim
Tüßling
Tutzing
Üchtelhausen
Uffenheim
Uffing am Staffelsee
Unterdießen
Unterföhring
Untergriesbach
Unterhaching
Untermerzbach
Unterschleißheim
Unterschwaningen
Ursberg
Ursensollen
Urspringen
Uttenreuth
Valley
Vaterstetten
Veitshöchheim
Viechtach
Vilgertshofen
Vilsbiburg
Vilseck
Vilshofen
Vohburg an der Donau
Vohenstrauß
Vöhringen
Volkach
Wackersdorf
Waging am See
Waidhaus
Waischenfeld
Wald
Waldaschaff
Waldbrunn
Waldbüttelbrunn
Waldershof
Waldkirchen
Waldkraiburg
Waldmünchen
Waldsassen
Waldthurn
Wallenfels
Wallersdorf
Wallerstein
Waltenhofen
Warngau
Wartenberg
Wasserburg am Inn
Wasserlosen
Wegscheid
Wehringen
Weichering
Weichs
Weiden in der Oberpfalz
Weidenbach (Mittelfranken)
Weidenberg
Weiherhammer
Weil
Weiler-Simmerberg
Weilheim in Oberbayern
Weißenbrunn
Weißenburg
Weisendorf
Weißenhorn
Weitramsdorf
Welden
Wemding
Wendelstein
Weng (Isar)
Wenzenbach
Wernberg-Köblitz
Werneck
Wertach
Weßling
Westendorf (Ostallgäu)
Wettstetten
Weyarn
Wiesau
Wiesent
Wiesentheid
Wiesenttal
Wiesthal
Wilburgstetten
Wildflecken
Wildsteig
Wilhelmsdorf (Mittelfranken)
Wilhelmsthal
Willanzheim
Windach
Windischeschenbach
Windorf
Windsbach
Winhöring
Winzer
Wittibreut
Wolframs-Eschenbach
Wolfratshausen
Wolnzach
Wörnitz
Wörth
Wörth am Main
Wörth an der Donau
Wörthsee
Wunsiedel
Wurmannsquick
Würzburg
Zeitlarn
Zeitlofs
Zell (Oberpfalz)
Zell am Main
Zellingen
Ziertheim
Zirndorf
Zolling
Zorneding
Zugspitze
Zusmarshausen
Zwiesel

Deutschland – Gebäudereinigung – Ausschreibung Gebäudereinigung - Stadtwerke Landshut

551203-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Gebäudereinigung – Ausschreibung Gebäudereinigung - Stadtwerke Landshut
OJ S 152/2026 10/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Ausschreibung Gebäudereinigung - Stadtwerke Landshut
Beschreibung: Die Stadtwerke Landshut benötigen die Unterhaltsreinigung (UR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten unterteilt in 2 Losen.
Kennung des Verfahrens: 98ce07fd-61e2-4d24-995d-5ca1f1dc37eb
Interne Kennung: 2026-004-DL
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Objektbesichtigung Aufgrund der Komplexität der Objekte, den räumlichen Gegebenheiten, den Arbeitsbedingungen, den Arbeitsschutzanforderungen und den unterschiedlichsten Materialbeschaffenheiten ist eine Objektbesichtigung zwingend durchzuführen. // Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Der Bieter erklärt: - dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1-3 GWB vorliegen. Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1-3 GWB nicht abgegeben wurde: Erklärung, welche(r) der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen Es wurden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 GWB ergriffen - dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen. Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB nicht abgegeben wurde Erklärung, welche(r) der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen Es wurden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1-3 GWB ergriffen - dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB vorliegen. Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB nicht abgegeben wurde Erklärung, welche(r) der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen Es wurden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1-3 GWB ergriffen - dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen. Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nicht abgegeben wurde: Erklärung, welche(r) der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen Es wurden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1-3 GWB ergriffen Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Aus-schluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, sofern ihm ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wird. Weitergehende Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Verordnung (EU) 2016/399 - Schengener Grenzkodex
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im im geschäftliche Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Betrug: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Zahlungsunfähigkeit: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Gebäudereinigung Los 1
Beschreibung: Die Stadtwerke Landshut benötigen die Unterhaltsreinigung (UR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten. Das Los 1 umfasst folgende Objekte für die Leistungserbringung: Stadtwerke Landshut - Verwaltungsgebäude, Christoph-Dorner-Straße 9, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 3.289,99 m2 Stadtwerke Landshut - Sozialgebäude, Christoph-Dorner-Straße 9, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 330,20 m2 Stadtwerke Landshut - Betriebsgebäude, Christoph-Dorner-Straße 9, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 2.063,54 m2 Stadtwerke Landshut - Zentrallager, Christoph-Dorner-Straße 9, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 985,01 m2 Stadtwerke Landshut - Werkstatt, Christoph-Dorner-Straße 9, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 945,10 m2 Maxwehr, Bauhofstraße 5, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 479,10 m2 Kundenzentrum, Altstadt 74, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 99,30 m2 Pumpenwerk, Äußere Münchener Straße 132, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 206,22 m2 Klärwerk, Dirnau 2, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 1.294,99 m2 Biomasseheizkraftwerk (BMHKW), Am Lurzenhof 31, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 499,24 m2 Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) - Bürogebäude, Am Lurzenhof 31, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 292,17 m2 Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) - Containeranlage, Am Lurzenhof 31, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 219,14 m2 Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) - Probencontainer, Am Lurzenhof 31, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 12,00 m2 Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) - Container Außenlager, Am Lurzenhof 31, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 24,76 m2 _____________________________ Gesamtbodenfläche: 10.740,76 m2
Interne Kennung: 2026-004-DL Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919200 Büroreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 84028 Landshut 84036 Landshut
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens bis 31.07.2028 bzw. bis 31.07.2029 schriftlich gekündigt wird. Er endet in jedem Fall automatisch nach 4 Jahren am 31.01.2031. Es bedarf keiner gesonderten Kündigung.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei und höchstens fünf geeignete Referenzen des Bieters, eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten Reinigungsleistungen. Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen Dreijahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind: • Gegenstand der Referenz sind/waren Unterhaltsreinigungsleistungen (UR). • Der Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) der Referenz beträgt mindestens 12 Monate; d. h. die referenzgegenständlichen Leistungen müssen mindestens 12 Monate in Folge erbracht worden sein. • Die Unterhaltsreinigungsleistungen (UR) wurden in einem Gebäude oder mehreren Gebäuden erbracht, das bzw. die überwiegend Büro- oder Verwaltungszwecken dienen. • Jahresreinigungsfläche UR: o Wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft ausschließlich ein Angebot für das Los 2 abgibt, muss die Jahresreinigungsfläche UR der Referenz mindestens 100.000 m² betragen. o Wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot für das Los 1, muss die Jahresreinigungsfläche UR der Referenz mindestens 530.000 m² betragen. Diese höhere Jahresreinigungsfläche von mindestens 530.000 m² gilt dann automatisch auch für das zusätzlich angebotene Los 2. Die geringe Mindestgrenze der Jahresreinigungsfläche von 100.000 m² gilt somit nur, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft kein Angebot für das Los 1 abgibt. • Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft sein, dass die Referenz erbracht hat.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der Qualifikation Objektleitung Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über die Qualifikation der im Auftragsfall als Objektleitung eingesetzten Person. Als Objektleitung ist die Person zu verstehen, die als direkter Ansprechpartner für die Belange der Leistungserbringung der Unterhaltsreinigung unmittelbar dem Auftraggeber qualifiziert zur Verfügung steht und gegenüber den Reinigungskräften weisungsbefugt ist. Die Objektleitung sorgt für eine vertragskonforme, professionelle und termingetreue Leistungserbringung und arbeitet eng und vertrauensvoll mit dem AG-Vertreter zusammen. Übergeordnete und untergeordnete Leitungsfunktionen sind nicht darunter zu verstehen. Die im Auftragsfall als Objektleitung eingesetzte Person muss mindestens - über eine Berufserfahrung von drei Jahren als Objektleitung in Objekten verfügen, die dem Auftragsgegenstand gleichwertig sind, - über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen und in deutscher Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren können; - und über die folgende Qualifikation verfügen: • Bestandene Ausbildung zur innungsgeprüften Objektleitung, wobei die Ausbildung mindestens 10 Vollzeittage (1) gedauert hat und im Rahmen derer die folgenden Inhalte vermittelt und im Rahmen der schriftlichen Abschlussprüfung abgefragt wurden: Grundlagen der Reinigungs- und Hygienetechnik, Reinigungsorganisation und Qualitätssicherung, Angebotsbearbeitung sowie Grundlagen des Vertrags-, Arbeits- und Tarifrechts, Personalführung und Mitarbeiterkommunikation einschließlich Unterweisung und Motivation von Mitarbeitenden sowie Kundenkommunikation, Beschwerdemanagement und Kundenbetreuung; • oder bestandene Ausbildung zum Fachwirt Reinigungs- und Hygienemanagement, wobei die Ausbildung mindestens 8 Vollzeittage gedauert hat und im Rahmen derer die folgenden Inhalte vermittelt und im Rahmen der schriftlichen Abschlussprüfung abgefragt wurden: Grundlagen der Reinigungs- und Hygienetechnik, Technologie der Reinigungs- und Hygienetechnik, Betriebliche Organisation und Kostenrechnung, Personalmanagement und Reklamationsmanagement; • oder staatlich geprüfter Desinfektor (2); • oder abgeschlossene Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk; • oder eine zu den vorstehend genannten Qualifikationen gleichwertige Qualifikation. (1) Als Vollzeittag im Sinne dieses Eignungskriteriums gilt ein Tag mit mindestens 8 Stunden Ausbildungszeit. (2) Als staatlich geprüfter Desinfektor im Sinne dieses Eignungskriteriums gilt jede Person, welche die Voraussetzungen als „geeignete Fachkraft mit besonderer Sachkunde“ im Sinne von § 17 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfüllt und als solche eingesetzt werden kann. Der Auftragnehmer hat auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist nachzuweisen, dass die als Objektleitung im Auftragsfall eingesetzte Person eine der genannten Anforderungen erfüllt.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit mindestens — Personenschäden: 5.000.000,00 EUR; — Sach- und Umweltschäden: 5.000.000,00 EUR; — Vermögensschäden: 1.000.000,00 EUR; — Bearbeitungsschäden: 1.000.000,00 EUR; — Schlüsselverlust: 200.000,00 EUR. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über vorgenannte Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: -
Beschreibung: Preis in Euro Gewichtung des jeweiligen Zuschlagkriteriums: 35% Maximal erreichbare Punkte: 350 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: -
Beschreibung: Produktivstunden Gewichtung des jeweiligen Zuschlagkriteriums: 35% Maximal erreichbare Punkte: 350 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: -
Beschreibung: Aufsichts-/Kontrollstunden Gewichtung des jeweiligen Zuschlagkriteriums: 5% Maximal erreichbare Punkte: 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: -
Beschreibung: Ausführungskonzept Gewichtung des jeweiligen Zuschlagkriteriums: 20% Maximal erreichbare Punkte: 200 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: -
Beschreibung: Nachhaltigkeit Gewichtung des jeweiligen Zuschlagkriteriums: 5% Maximal erreichbare Punkte: 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28493b-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei. Der AG behält sich Nachforderungen von unternehmensbezogenen oder leistungsbezogenen Unterlagen in den Grenzen des § 56 VgV bis zum Ablauf der (gegebenenfalls verlängerten) Bindefrist vor. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Angabe Stadtwerke Landshut
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Landshut
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Südbayern
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Gebäudereinigung Los 2
Beschreibung: Die Stadtwerke Landshut benötigen die Unterhaltsreinigung (UR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten. Das Los 2 umfasst folgende Objekte für die Leistungserbringung: Verkehrsbetrieb, Schulstraße 1, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 822,10 m2 Infopunkt, Bahnhofsplatz, 84032 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 17,89 m2 Parkhaus Altstadt Zentrum, Badstraße 1, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 214,95 m2 Parkhaus Freyung, Gestütstraße 1, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 81,10 m2 Außentoilette - Isarcamping, Breslauer Straße 122, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 1,55 m2 Außentoilette, Tulpenstraße 20, 84032 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 1,55 m2 Außentoilette, Neißestraße 74, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 1,55 m2 Außentoilette, Untere Auenstraße / Max-von-Oppenheim, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 1,55 m2 Außentoilette, Sandstraße, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 1,55 m2 Außentoilette - Preisenberg, Marienstraße 4, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 1,55 m2 öffentliches WC - Parkhaus Altstadt Zentrum, Badstraße 1, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 26,16 m2 öffentliches WC - Parkhaus Freyung, Gestütstraße 1, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 14,29 m2 __________________________ Gesamtbodenfläche: 1.185,79 m2
Interne Kennung: 2026-004-DL Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919200 Büroreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 84028 Landshut 84036 Landshut
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens bis 31.07.2028 bzw. bis 31.07.2029 schriftlich gekündigt wird. Er endet in jedem Fall automatisch nach 4 Jahren am 31.01.2031. Es bedarf keiner gesonderten Kündigung.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzangabe Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei und höchstens fünf geeignete Referenzen des Bieters, eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten Reinigungsleistungen. Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen Dreijahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind: • Gegenstand der Referenz sind/waren Unterhaltsreinigungsleistungen (UR). • Der Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) der Referenz beträgt mindestens 12 Monate; d. h. die referenzgegenständlichen Leistungen müssen mindestens 12 Monate in Folge erbracht worden sein. • Die Unterhaltsreinigungsleistungen (UR) wurden in einem Gebäude oder mehreren Gebäuden erbracht, das bzw. die überwiegend Büro- oder Verwaltungszwecken dienen. • Jahresreinigungsfläche UR: o Wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft ausschließlich ein Angebot für das Los 2 abgibt, muss die Jahresreinigungsfläche UR der Referenz mindestens 100.000 m² betragen. o Wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot für das Los 1, muss die Jahresreinigungsfläche UR der Referenz mindestens 530.000 m² betragen. Diese höhere Jahresreinigungsfläche von mindestens 530.000 m² gilt dann automatisch auch für das zusätzlich angebotene Los 2. Die geringe Mindestgrenze der Jahresreinigungsfläche von 100.000 m² gilt somit nur, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft kein Angebot für das Los 1 abgibt. • Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft sein, dass die Referenz erbracht hat.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe der Qualifikation Objektleitung Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über die Qualifikation der im Auftragsfall als Objektleitung eingesetzten Person. Als Objektleitung ist die Person zu verstehen, die als direkter Ansprechpartner für die Belange der Leistungserbringung der Unterhaltsreinigung unmittelbar dem Auftraggeber qualifiziert zur Verfügung steht und gegenüber den Reinigungskräften weisungsbefugt ist. Die Objektleitung sorgt für eine vertragskonforme, professionelle und termingetreue Leistungserbringung und arbeitet eng und vertrauensvoll mit dem AG-Vertreter zusammen. Übergeordnete und untergeordnete Leitungsfunktionen sind nicht darunter zu verstehen. Die im Auftragsfall als Objektleitung eingesetzte Person muss mindestens - über eine Berufserfahrung von drei Jahren als Objektleitung in Objekten verfügen, die dem Auftragsgegenstand gleichwertig sind, - über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen und in deutscher Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren können; - und über die folgende Qualifikation verfügen: • Bestandene Ausbildung zur innungsgeprüften Objektleitung, wobei die Ausbildung mindestens 10 Vollzeittage (1) gedauert hat und im Rahmen derer die folgenden Inhalte vermittelt und im Rahmen der schriftlichen Abschlussprüfung abgefragt wurden: Grundlagen der Reinigungs- und Hygienetechnik, Reinigungsorganisation und Qualitätssicherung, Angebotsbearbeitung sowie Grundlagen des Vertrags-, Arbeits- und Tarifrechts, Personalführung und Mitarbeiterkommunikation einschließlich Unterweisung und Motivation von Mitarbeitenden sowie Kundenkommunikation, Beschwerdemanagement und Kundenbetreuung; • oder bestandene Ausbildung zum Fachwirt Reinigungs- und Hygienemanagement, wobei die Ausbildung mindestens 8 Vollzeittage gedauert hat und im Rahmen derer die folgenden Inhalte vermittelt und im Rahmen der schriftlichen Abschlussprüfung abgefragt wurden: Grundlagen der Reinigungs- und Hygienetechnik, Technologie der Reinigungs- und Hygienetechnik, Betriebliche Organisation und Kostenrechnung, Personalmanagement und Reklamationsmanagement; • oder staatlich geprüfter Desinfektor (2); • oder abgeschlossene Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk; • oder eine zu den vorstehend genannten Qualifikationen gleichwertige Qualifikation. (1) Als Vollzeittag im Sinne dieses Eignungskriteriums gilt ein Tag mit mindestens 8 Stunden Ausbildungszeit. (2) Als staatlich geprüfter Desinfektor im Sinne dieses Eignungskriteriums gilt jede Person, welche die Voraussetzungen als „geeignete Fachkraft mit besonderer Sachkunde“ im Sinne von § 17 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfüllt und als solche eingesetzt werden kann. Der Auftragnehmer hat auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist nachzuweisen, dass die als Objektleitung im Auftragsfall eingesetzte Person eine der genannten Anforderungen erfüllt.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit mindestens — Personenschäden: 5.000.000,00 EUR; — Sach- und Umweltschäden: 5.000.000,00 EUR; — Vermögensschäden: 1.000.000,00 EUR; — Bearbeitungsschäden: 1.000.000,00 EUR; — Schlüsselverlust: 200.000,00 EUR. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über vorgenannte Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: -
Beschreibung: Preis in Euro Gewichtung des jeweiligen Zuschlagkriteriums: 35% Maximal erreichbare Punkte: 350 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: -
Beschreibung: Produktivstunden Gewichtung des jeweiligen Zuschlagkriteriums: 35% Maximal erreichbare Punkte: 350 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: -
Beschreibung: Aufsichts-/Kontrollstunden Gewichtung des jeweiligen Zuschlagkriteriums: 5% Maximal erreichbare Punkte: 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: -
Beschreibung: Ausführungskonzept Gewichtung des jeweiligen Zuschlagkriteriums: 20% Maximal erreichbare Punkte: 200 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: -
Beschreibung: Nachhaltigkeit Gewichtung des jeweiligen Zuschlagkriteriums: 5% Maximal erreichbare Punkte: 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28493b-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei. Der AG behält sich Nachforderungen von unternehmensbezogenen oder leistungsbezogenen Unterlagen in den Grenzen des § 56 VgV bis zum Ablauf der (gegebenenfalls verlängerten) Bindefrist vor. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Angabe Stadtwerke Landshut
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Landshut
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Südbayern

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
Registrierungsnummer: DE 128 969 415
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Christoph-Dorner-Straße 9
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
Telefon: 087114362015
Fax: 087114362030
Internetadresse: www.stadtwerke-landshut.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 2176-2411
Fax: +49 89 2176-2847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0f0546b6-abc0-4c99-8fa3-b9045432361c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/08/2026 09:56:32 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 551203-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 152/2026
Datum der Veröffentlichung: 10/08/2026