5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Leistungszeit beginnt am 01. April 2027 und endet am 31. März 2030. Der Vertrag endet zu diesem Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber ist einseitig berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag, um dreimal jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern (Option). Die Ausübung der Option muss spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgen und dem Auftragnehmer gegenüber in Textform erklärt werden. Der Auftragnehmer erklärt bereits zu diesem Zeitpunkt Zustimmung zu dieser Option. Der Vertrag endet spätestens am 31. März 2033, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt (DE272)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Eine Besichtigung ist für die Teilnahme an der Ausschreibung zwingend erforderlich. Die Nichtteilnahme an der Objektbesichtigung und/oder das Fehlen der Besichtigungsbestätigung führt zum Ausschluss des Angebots. Für einzelne Raumgruppen bestehen höchstmögliche Reinigungsleistungswerte. Ein Überschreiten der vorgegebenen Reinigungsleistungswerte führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. Für einzelne Stundenverrechnungssätze bestehen Mindestwerte. Ein Unterschreiten der vorgegebenen Mindest-Stundenverrechnungssätze führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. Nur Referenzangaben, die vollständig und innerhalb der Textfelder im Teilnahmeantrag eingetragen sind, werden in die Bewertung einbezogen. Unvollständige oder außerhalb dieser Felder befindliche Referenzangaben bleiben unberücksichtigt. Nur konzeptionelle Angaben, die innerhalb der Textfelder im Angebotsblatt eingetragen sind, werden in die Bewertung einbezogen. Außerhalb dieser Felder befindliche Angaben bleiben unberücksichtigt und werden nicht in die Wertung einbezogen. Es können pro Teilnahmeantrag insgesamt maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Auf Grundlage des Gesamtergebnisses erfolgt eine Rangfolgenbildung. Es werden je Los mindestens 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Liegen mehr als 5 Teilnahmeanträge vor, die alle Mindestanforderungen erfüllen, so wird die Vergabestelle, die in der gebildeten Rangfolge fünf Bewerber mit den höchsten Punktewerten zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Sofern es mehrere Bewerber auf Platz 5 mit der identischen Punktzahl gibt, werden alle "Fünft-Platzierten" zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind auch im Teilnahmeantrag unter Ziffer 14 (Datei: 01a_bkh-kf_reinigung_teilnahmeantrag.xlsx, Reiter: 01_aufforderung_tnw) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 01a_bkh-kf_reinigung_teilnahmeantrag.xlsx) geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um ein I-Kriterium (Informationskriterien). Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Angaben/Eigenerklärungen abzugeben: Allgemeine Unternehmensangaben und Zugehörigkeiten des Bewerbers
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind auch im Teilnahmeantrag unter Ziffer 14 (Datei: 01a_bkh-kf_reinigung_teilnahmeantrag.xlsx, Reiter: 01_aufforderung_tnw) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 01a_bkh-kf_reinigung_teilnahmeantrag.xlsx) geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um ein A-Kriterium (Ausschlusskriterien). Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Angaben/Eigenerklärungen abzugeben: Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, ggf. Selbstreinigungsmaßnahmen, Eigenerklärung zu laufenden Verfahren, Eigenerklärung Bezug Russland, Antikorruptionserklärung, Scientology-Schutzerklärung, Erklärung zum Masernschutz
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind auch im Teilnahmeantrag unter Ziffer 14 (Datei: 01a_bkh-kf_reinigung_teilnahmeantrag.xlsx, Reiter: 01_aufforderung_tnw) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 01a_bkh-kf_reinigung_teilnahmeantrag.xlsx) geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um ein A-Kriterium (Ausschlusskriterien). Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Angaben/Eigenerklärungen abzugeben: Eintragung in Handwerksrolle (Angabe / Erklärung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind auch im Teilnahmeantrag unter Ziffer 14 (Datei: 01a_bkh-kf_reinigung_teilnahmeantrag.xlsx, Reiter: 01_aufforderung_tnw) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 01a_bkh-kf_reinigung_teilnahmeantrag.xlsx) geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um ein A-Kriterium (Ausschlusskriterien). Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Angaben/Eigenerklärungen abzugeben: Angaben zu Umsätzen (Angabe / Erklärung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 VgV)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind auch im Teilnahmeantrag unter Ziffer 14 (Datei: 01a_bkh-kf_reinigung_teilnahmeantrag.xlsx, Reiter: 01_aufforderung_tnw) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 01a_bkh-kf_reinigung_teilnahmeantrag.xlsx) geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um ein A-Kriterium (Ausschlusskriterien). Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Angaben/Eigenerklärungen abzugeben: Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung (Angabe / Erklärung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 VgV)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind auch im Teilnahmeantrag unter Ziffer 14 (Datei: 01a_bkh-kf_reinigung_teilnahmeantrag.xlsx, Reiter: 01_aufforderung_tnw) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 01a_bkh-kf_reinigung_teilnahmeantrag.xlsx) geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um ein A-Kriterium (Ausschlusskriterien). Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Angaben/Eigenerklärungen abzugeben: Angaben zu Mitarbeitenden (Angabe / Erklärung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind auch im Teilnahmeantrag unter Ziffer 14 (Datei: 01a_bkh-kf_reinigung_teilnahmeantrag.xlsx, Reiter: 01_aufforderung_tnw) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 01a_bkh-kf_reinigung_teilnahmeantrag.xlsx) geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um B-Kriterien. Die B-Kriterien (B) werden bewertet. Hierzu werden nachfolgend die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag berechnet. Die jeweilige volle Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche in den nachfolgenden definierten Anforderungen eines B-Kriteriums erfüllt sind und entsprechende Erklärungen/Erläuterungen im Teilnahmeantrag bestätigt sind. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Angaben zum Qualitätsmanagement: 0 Punkte: keine vorhanden bzw. keine verwertbaren/zutreffenden Angaben, 3 Punkte: Eingeführtes und intern überwachtes Sicherungssystem für das Qualitätsmanagement, insbesondere Qualitätssicherung, Reklamations- und Beschwerdemanagement, 5 Punkte: Unternehmen ist nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig) zertifiziert. Es können pro Teilnahmeantrag insgesamt maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Auf Grundlage des Gesamtergebnisses erfolgt eine Rangfolgenbildung. Es werden je Los mindestens 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Liegen mehr als 5 Teilnahmeanträge vor, die alle Mindestanforderungen erfüllen, so wird die Vergabestelle, die in der gebildeten Rangfolge fünf Bewerber mit den höchsten Punktewerten zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Sofern es mehrere Bewerber auf Platz 5 mit der identischen Punktzahl gibt, werden alle „Fünft-Platzierten“ zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind auch im Teilnahmeantrag unter Ziffer 14 (Datei: 01a_bkh-kf_reinigung_teilnahmeantrag.xlsx, Reiter: 01_aufforderung_tnw) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 01a_bkh-kf_reinigung_teilnahmeantrag.xlsx) geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um B-Kriterien. Die B-Kriterien (B) werden bewertet. Hierzu werden nachfolgend die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag berechnet. Die jeweilige volle Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche in den nachfolgenden definierten Anforderungen eines B-Kriteriums erfüllt sind und entsprechende Erklärungen/Erläuterungen im Teilnahmeantrag bestätigt sind. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Angaben zum Umweltmanagement: 0 Punkte: keine vorhanden bzw. keine verwertbaren/zutreffenden Angaben, 3 Punkte: Eingeführtes und intern überwachtes Sicherungssystem für das Umweltmanagement, 5 Punkte: Unternehmen ist nach DIN EN ISO 14001:2015 (oder gleichwertig) zertifiziert. Es können pro Teilnahmeantrag insgesamt maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Auf Grundlage des Gesamtergebnisses erfolgt eine Rangfolgenbildung. Es werden je Los mindestens 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Liegen mehr als 5 Teilnahmeanträge vor, die alle Mindestanforderungen erfüllen, so wird die Vergabestelle, die in der gebildeten Rangfolge fünf Bewerber mit den höchsten Punktewerten zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Sofern es mehrere Bewerber auf Platz 5 mit der identischen Punktzahl gibt, werden alle „Fünft-Platzierten“ zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind auch im Teilnahmeantrag unter Ziffer 14 (Datei: 01a_bkh-kf_reinigung_teilnahmeantrag.xlsx, Reiter: 01_aufforderung_tnw) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 01a_bkh-kf_reinigung_teilnahmeantrag.xlsx) geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um B-Kriterien. Die B-Kriterien (B) werden bewertet. Hierzu werden nachfolgend die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag berechnet. Die jeweilige volle Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche in den nachfolgenden definierten Anforderungen eines B-Kriteriums erfüllt sind und entsprechende Erklärungen/Erläuterungen im Teilnahmeantrag bestätigt sind. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Angaben zum Arbeitsschutzmanagement: 0 Punkte: keine vorhanden bzw. keine verwertbaren/zutreffenden Angaben, 3 Punkte: Eingeführtes und intern überwachtes Sicherungssystem für das Arbeitsschutzmanagement, 5 Punkte: Unternehmen ist nach ISO 45001, OHRIS, SCC, AMS Bau (oder gleichwertig) zertifiziert. Es können pro Teilnahmeantrag insgesamt maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Auf Grundlage des Gesamtergebnisses erfolgt eine Rangfolgenbildung. Es werden je Los mindestens 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Liegen mehr als 5 Teilnahmeanträge vor, die alle Mindestanforderungen erfüllen, so wird die Vergabestelle, die in der gebildeten Rangfolge fünf Bewerber mit den höchsten Punktewerten zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Sofern es mehrere Bewerber auf Platz 5 mit der identischen Punktzahl gibt, werden alle „Fünft-Platzierten“ zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Beschreibung des Eignungskriteriums: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind auch im Teilnahmeantrag unter Ziffer 14 (Datei: 01a_bkh-kf_reinigung_teilnahmeantrag.xlsx, Reiter: 01_aufforderung_tnw) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 01a_bkh-kf_reinigung_teilnahmeantrag.xlsx) geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um B-Kriterien. Die B-Kriterien (B) werden bewertet. Hierzu werden nachfolgend die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag berechnet. Die jeweilige volle Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche in den nachfolgenden definierten Anforderungen eines B-Kriteriums erfüllt sind und entsprechende Erklärungen/Erläuterungen im Teilnahmeantrag bestätigt sind. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Angaben zur technischen Fachkraft, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt ist: 0 Punkte: keine Angabe oder Qualifikation, welche nicht dem Gebäudereiniger-Handwerk zuzuordnen ist, 2 Punkte: Weist eine Qualifikation im Gebäudereiniger-Handwerk auf, welche nachfolgend (3 bis 5 Punkte) nicht aufgelistet ist, 3 Punkte: Weist die Qualifikation als Staatlich geprüfte(r) Desinfektor/in oder Fachwirt/in für Reinigungs- und Hygienemanagement auf, 4 Punkte: Weist die Qualifikation als Gebäudereiniger-Geselle / Gebäudereiniger-Gesellin (Verordnung über die Berufsausbildung zum/r Gebäudereiniger/in vom 21. April 1999 und der Rahmenplan für den Ausbildungsberuf Gebäudereiniger/in) auf, 5 Punkte: Weist die Qualifikation als Gebäudereiniger-Meister / Gebäudereiniger-Meisterin (Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Gebäudereiniger-Handwerk vom 17. November 2020) oder Staatlich geprüfte(r) Techniker/in mit der Fachrichtung Reinigungs- und Hygienetechnik auf. Es können pro Teilnahmeantrag insgesamt maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Auf Grundlage des Gesamtergebnisses erfolgt eine Rangfolgenbildung. Es werden je Los mindestens 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Liegen mehr als 5 Teilnahmeanträge vor, die alle Mindestanforderungen erfüllen, so wird die Vergabestelle, die in der gebildeten Rangfolge fünf Bewerber mit den höchsten Punktewerten zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Sofern es mehrere Bewerber auf Platz 5 mit der identischen Punktzahl gibt, werden alle „Fünft-Platzierten“ zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind auch im Teilnahmeantrag unter Ziffer 14 (Datei: 01a_bkh-kf_reinigung_teilnahmeantrag.xlsx, Reiter: 01_aufforderung_tnw) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 01a_bkh-kf_reinigung_teilnahmeantrag.xlsx) geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um B-Kriterien. Die B-Kriterien (B) werden bewertet. Hierzu werden nachfolgend die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag berechnet. Die jeweilige volle Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche in den nachfolgenden definierten Anforderungen eines B-Kriteriums erfüllt sind und entsprechende Erklärungen/Erläuterungen im Teilnahmeantrag bestätigt sind. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Angaben zu Betriebsleitung und Führungskräften: 0 Punkte: keine Angabe oder weniger als zwei qualifizierte Fach- und Führungskräfte, 3 Punkte: Für die Auftragsausführung stehen mindestens zwei (2) qualifizierte Fach- und Führungskraft (z. B. Meister, Gesellen, Fachwirt, etc.) zur Verfügung, 4 Punkte: Für die Auftragsausführung stehen mindestens drei (3) qualifizierte Fach- und Führungskraft (z. B. Meister, Gesellen, Fachwirt, etc.) zur Verfügung, 5 Punkte: Für die Auftragsausführung stehen mindestens vier (4) oder mehr qualifizierte Fach- und Führungskraft (z. B. Meister, Gesellen, Fachwirt, etc.) zur Verfügung. Es können pro Teilnahmeantrag insgesamt maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Auf Grundlage des Gesamtergebnisses erfolgt eine Rangfolgenbildung. Es werden je Los mindestens 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Liegen mehr als 5 Teilnahmeanträge vor, die alle Mindestanforderungen erfüllen, so wird die Vergabestelle, die in der gebildeten Rangfolge fünf Bewerber mit den höchsten Punktewerten zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Sofern es mehrere Bewerber auf Platz 5 mit der identischen Punktzahl gibt, werden alle „Fünft-Platzierten“ zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind auch im Teilnahmeantrag unter Ziffer 14 (Datei: 01a_bkh-kf_reinigung_teilnahmeantrag.xlsx, Reiter: 01_aufforderung_tnw) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 01a_bkh-kf_reinigung_teilnahmeantrag.xlsx) geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um B-Kriterien. Die B-Kriterien (B) werden bewertet. Hierzu werden nachfolgend die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag berechnet. Die jeweilige volle Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche in den nachfolgenden definierten Anforderungen eines B-Kriteriums erfüllt sind und entsprechende Erklärungen/Erläuterungen im Teilnahmeantrag bestätigt sind. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Referenzangaben: Zum Nachweis der Eignung ist mindestens eine Referenz, die alle nachfolgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllen, anzugeben. Diese Mindestreferenz erhält 5 Bewertungspunkte. Bewerber können darüber hinaus bis zu zwei weiteren Referenzen angeben. Erfüllen diese jeweils die nachfolgenden Mindestanforderungen kumulativ, erhält jede Referenz 5 Bewertungspunkte. Mindestanforderungen: a) Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistungen der Unterhaltsreinigung, b) Der Referenzauftrag umfasste die regelmäßige Unterhaltsreinigung eines Gebäudes mit einer Gesamtgrundfläche von mindestens 17.500 m2, c) Der Referenzauftrag liegt nicht mehr als 36 Monate zurück (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung), d) Die Leistungserbringung beim Referenzauftrag erfolgt seit mindestens 12 Monaten (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung). Bewerber können je Referenz zusätzliche Bewertungspunkte erzielen, indem die Referenz neben den vorstehenden Mindestanforderungen folgende zusätzliche Anforderungen erfüllt (die Punkte für die Art der Einrichtung werden nicht kumuliert, sondern die höchste zutreffende Stufe wird gewertet; die Punkte für die Gesamtgrundfläche werden zusätzlich vergeben, sodass je Referenz maximal 5 Bewertungspunkte für die Grundanforderung zzgl. 3 Bewertungspunkte für die Einrichtungsart zzgl. 2 Bewertungspunkte für die Gesamtgrundfläche, mithin maximal 10 Bewertungspunkte je Referenz und maximal 30 Bewertungspunkte in Summe für bis zu drei Referenzen, erzielt werden können). Zusätzliche Bewertungspunkte je Referenz: 1 Punkt: Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistung in einer Heilanstalt, einem Krankenhaus, Klinikum oder einer Pflegeeinrichtung; 2 Punkte: Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistung in einer Klinik für Psychiatrie; 3 Punkte: Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistung in einer Klinik für Psychiatrie mit einem geschlossenen Pflegeheim/einer geschlossenen Station; zusätzlich 2 Punkte: Der Referenzauftrag umfasste die regelmäßige Unterhaltsreinigung eines Gebäudes mit einer Gesamtgrundfläche von mindestens 20.000 m² ABER maximal 35.000 m². Im Rahmen der Wertung der Teilnahmeanträge verifiziert der Auftraggeber die durch den Bewerber angegebenen Referenzen sowie insbesondere die wertungsrelevanten Referenzangaben. Nach Artikel 5 Absatz 1e DSGVO ist im Ausschreibungs- und Vergabeverfahren die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht. Die Rechtsgrundlage besteht in der Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Gesetze und Verordnungen des Vergaberechts zwingend anzuwenden. Auf die Angaben der Referenzabfrage kann insoweit nicht verzichtet werden. Wichtiger Hinweis: Nur Referenzangaben, die vollständig und innerhalb der nachfolgenden Textfelder eingetragen sind, werden in die Wertung des Teilnahmeantrags einbezogen. Unvollständige oder außerhalb dieser Textfelder befindliche Angaben bleiben unberücksichtigt. Es können pro Teilnahmeantrag insgesamt maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Auf Grundlage des Gesamtergebnisses erfolgt eine Rangfolgenbildung. Es werden je Los mindestens 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Liegen mehr als 5 Teilnahmeanträge vor, die alle Mindestanforderungen erfüllen, so wird die Vergabestelle, die in der gebildeten Rangfolge fünf Bewerber mit den höchsten Punktewerten zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Sofern es mehrere Bewerber auf Platz 5 mit der identischen Punktzahl gibt, werden alle „Fünft-Platzierten“ zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Alle Informationen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen unter I 2.12 (Datei: 03_bkh-kf_reinigung_vergabebedingungen.pdf) zu entnehmen. Der Preis setzt sich aus den für alle Leistungen kalkulierten Jahressummen. Diese Gesamtsumme ist in der Kalkulationsdatei in der entsprechenden Zelle (U40) des Tabellenblatts (0_uebersicht) enthalten. Die Wertung der Angebote wird nach der Methode der UfAB 2018 vorgenommen. Es kommt die sogenannte einfache Richtwertmethode zur Anwendung. Im ersten Schritt wird zunächst für jedes Angebot das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl „Z“ errechnet. Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert: Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots, L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte) des zu bewertenden Angebotes, P = Preis (in EUR) des zu bewertenden Angebotes. Bei der Ermittlung der Kennzahl wird diese mit 10.000.000 skaliert. Es gewinnt das Angebot mit der höchsten Kennzahl „Z“.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Alle Informationen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen unter I 2.12 (Datei: 03_bkh-kf_reinigung_vergabebedingungen.pdf) zu entnehmen. Das Kriterium Leistung unterteilt sich in die nachfolgenden drei Unterkriterien: 300 Punkte für Arbeitseinsatz, 400 Punkte für Leistungswert und 300 Punkte für Ausführungen zur Leistungserbringung. Leistungs-Unterkriterium Arbeitseinsatz: Der Arbeitseinsatz setzt sich aus den für alle Leistungen kalkulierten produktiven Stunden zusammen. Diese Stunden sind in der Kalkulationsdatei in der entsprechenden Zelle U65 des Tabellenblatts (0_uebersicht) enthalten. Leistungs-Unterkriterium Leistungswert: Der durchschnittliche m²- Leistungswert ist in der Kalkulationsdatei in der entsprechenden Zelle (U75) des Tabellenblatts (0_uebersicht) enthalten. Leistungs-Unterkriterium: Ausführungen zur Leistungserbringung: Für das Unterkriterium sind konkret auf die Liegenschaft bezogene Ausführungen zur Leistungserbringung zu erarbeiten und darzustellen. Erläuterung für das Leistungs- Unterkriterium Arbeitseinsatz: Der Arbeitseinsatz setzt sich aus den für alle Leistungen kalkulierten produktiven Stunden zusammen. Diese Stunden sind in der Kalkulationsdatei in der entsprechenden Zelle U65 des Tabellenblatts (0_uebersicht) enthalten. Das Angebot mit dem höchsten Arbeitseinsatz erhält die maximalen 300 Punkte. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit 50 % des höchsten Arbeitseinsatzes. Alle Angebote mit darunterliegendem Arbeitseinsatz erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für dazwischenliegende Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Erläuterung für das Leistungs-Unterkriterium Leistungswert: Der durchschnittliche m²-Leistungswert ist in der Kalkulationsdatei in der entsprechenden Zelle (U75) des Tabellenblatts (0_uebersicht) enthalten. Der durchschnittliche m²-Leistungswert wird unter Zugrundelegung der gesamten Jahresreinigungsfläche und dem kalkulierten Arbeitseinsatz ermittelt. Es wird kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet. Bei der Ermittlung des Gesamtdurchschnittswert wird jeweils das Angebot mit dem niedrigsten m²-Leistungswert sowie das Angebot mit dem höchsten m²-Leistungswert nicht berücksichtigt. Die Abweichungen werden wie nachfolgend bepunktet: 400,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt bis zu 1,50 %, 350,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 1,51 % und 3,00 %, 300,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 3,01 % und 4,50 %, 250,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 4,51 % und 6,00 %, 200,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 6,01 % und 7,50 %, 150,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 7,51 % und 9,00 %, 100,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 9,01 % und 10,50 %, 50,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 10,51 % und 12,00 % und 0 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt ab 12,01 % (In den Vergabeunterlagen unter I 2.12 (Datei: 03_bkh-kf_reinigung_vergabebedingungen.pdf) auf Seite 7 ist ein exemplarisches Berechnungsbeispiel visuell dargestellt.). Erläuterung für das Leistungs-Unterkriterium: Ausführungen zur Leistungserbringung: Für das Unterkriterium sind konkret auf die Liegenschaft bezogene Ausführungen zur Leistungserbringung zu erarbeiten und darzustellen. Für alle Angaben gilt: Aussagen können nur dann mit Punkten bewertet werden, wenn sie innerhalb der beschriebenen Leistungen und Aufgaben sowie den vertraglichen Vorgaben liegen. Fehlende Angaben oder Angaben außerhalb der beschriebenen Leistungen / Aufgaben sowie den vertraglichen Vorgaben führen zwingend zu einem Ausschluss. Jede Fragestellung wird anhand von vier Wertungsstufen bewertet: 45 Punkte: Die Fragestellung ist absolut schlüssig, vollständig, praxisgerecht beantwortet und berücksichtigt vollumfänglich die Anforderungen und Objektgegebenheiten. Insgesamt werden die Erwartungen sehr gut erfüllt. 30 Punkte: Die Fragestellung ist nur teilweise schlüssig, vollständig, praxisgerecht beantwortet und berücksichtigt gerade noch die Anforderungen und Objektgegebenheiten. Insgesamt werden die Erwartungen zufriedenstellend erfüllt. 15 Punkte: Die Fragestellung ist nur in geringem Umfang schlüssig, vollständig, praxisgerecht beantwortet und berücksichtigt sehr lückenhaft die Anforderungen und Objektgegebenheiten. Insgesamt werden die Erwartungen mangelhaft erfüllt. 0 Punkte: Die Fragestellung ist nicht schlüssig, vollständig, praxisgerecht beantwortet und berücksichtigt nicht die Anforderungen und Objektgegebenheiten bzw. enthält keine wertbaren Angaben. Insgesamt werden die Erwartungen ungenügend erfüllt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/09/2026 00:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 08/10/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Eignungsnachweise nachzufordern beziehungsweise ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Von der Nachforderung ausgeschlossen sind die Kalkulationsdatei beziehungsweise das Preisblatt, sämtliche Preisangaben und preisbildenden Bestandteile sowie leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV bleibt unberührt. Nicht fristgerecht vorgelegte nachgeforderte Unterlagen führen nach Maßgabe des § 57 VgV zum Ausschluss.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.