5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die nachfolgend dargestellten Leistungsstufen erfolgen optional in einem stufenweisen Abruf. Projektsteuerung in Leistungsstufen nach AHO: - Leistungsstufe 1: Projektvorbereitung (inkl. Grundlagenermittlung) - Leistungsstufe 2: Planung (Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Ausführungsvorbereitung (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe) - Leistungsstufe 4: Ausführung (Objektüberwachung und Dokumentation) - Leistungsstufe 5: Dokumentation (Objektbetreuung bis Ablauf der Gewährleistungsfrist – entspricht HOAI Leistungsphase 9) Im Zuge der Projektsteuerung wird optional die Bereitstellung des Projektkommunikationssystems sowie die Durchführung von Vergabeverfahren und die Teilnahme an Gremienterminen durch den Projektsteuerer beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Eichthalstraße 5
Stadt: Ebersberg
Postleitzahl: 85560
Land, Gliederung (NUTS): Ebersberg (DE218)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 11/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2036
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister: Soweit nach nationalem Recht vorgesehen, hat der Bewerber einen Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis von jedem Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft vorzulegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers / der Mitglieder der Bewerber bzw. Bietergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbaren Risiken, a) mit einer Deckungssumme in Höhe von • mindestens EUR 3.000.000 für Personenschäden und • mindestens EUR 5.000.000 für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden), b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine Eigenerklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft abzugeben, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Die Bieter haben daher für diese Erklärung Ziffer 2.4 des Formblatts Eignung „Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung" zu verwenden und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind entsprechende Anhaben von jedem Mitglied einzeln vorzulegen. Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen. Geforderte Mindeststandards / Mindestanforderungen an die Eignung: Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung. Jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer haben für diese Erklärung eine Eigenerklärung sowie ggf. eine Anlage (Anlage 2) an das des Formblatts Eignung „Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung" anzufügen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mindestjahresumsatz: Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie den Umsatz des Bewerbers mit Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Projektsteuerung), jeweils bezogen auf die letzten drei (3) Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025). Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz des Bewerbers im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Projektsteuerung) von jeweils mindestens netto 1,5 Mio. EUR in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025). Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Dienstleistungen, die mit den auftragsgegenständlichen Leistungen (Projektsteuerung) vergleichbar sind. Letztere Summe ist bei Bewerbergemeinschaften maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung. Die Bieter haben daher für diese Erklärung Ziffer 2.5 des Formblatts Eignung „Nachweis eines Mindestjahresumsatzes" zu verwenden und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten als Vollzeitäquivalent (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025) ersichtlich ist. Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters von 8 Vollzeitäquivalenten jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025). Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durch-schnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr. Die Bieter haben daher für diese Erklärung Ziffer 2.6 des Formblatts Eignung „Nachweis Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte" zu verwenden und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete Referenzprojekte des Bewerbers (Unternehmensreferenzen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden. Es werden nur die vom Bewerber im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bewerber eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Referenzprojekte – vorgreifende Projektentwicklung: Mit dem Teilnahmeantrag ist mindestens ein (1) und höchstens zwei (2) geeignetes Referenzprojekt über früher ausgeführte und vergleichbare Dienstleistungen in dem Referenzzeitraum seit dem 01.01.2010 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren anzugeben in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Lieferleistungen, jeweils mit Angabe - Projektbezeichnung [über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungen] - Beschreibung der Leistung nach Art und Umfang; - Referenzinhalt Fördermittel; - Angaben ob die erarbeiteten technische und wirtschaftliche Gründe für die Loszusammenfassung im Hinblick auf die Totalunternehmer-/Generalunternehmervergabe mit der zuständigen VOB-Stelle abgestimmt wurden; - Referenzumfang Schule; - des Namens des Auftraggebers; - Angaben zum Auftragswerts [Brutto-Auftragswert der Kostengruppen (KGR) 200 bis einschließlich 700)] - des Erbringungszeitraums; - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Bietergemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: a) Mindestens 1 (eine) und höchstens 2 (zwei) vergleichbare Referenzprojekte des Bewerbers (falls eine Bewerbung als Einzelbewerber erfolgt) oder, im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft, unter Bezeichnung desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches das Referenzprojekt erbracht hat, wobei das Referenzprojekt in dem Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge beendet worden sein muss. b) Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung (Anlage A01) ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang im der vorgreifenden Projektentwicklung sowie Komplexität vergleichbar ist. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den beschriebenen ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist. • Eine Referenz gilt dabei als uneingeschränkt vergleichbar, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der erbrachten Referenzleistung in der vorgreifende Projektentwicklungsleistung, eine Untersuchung einer Totalunternehmer-/Generalunternehmer-Vergabe hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Gründe für eine Loszusammenfassung umfasst. Dabei muss es sich bei dem Referenzprojekt um einen Neubau, einen Erweiterungsbaut oder eine Sanierung mit jeweils mindestens einem Nettowert von 5 Mio. € (Kostengruppen (KGR) 200 bis einschließlich 700) aus den Bereichen Bildung, Gesundheit oder Betreuung handeln. • Eine Referenz gilt dabei als eingeschränkt vergleichbar, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der erbrachten Referenzleistung die vorgreifende Projektentwicklungsleistung umfasst. Dabei muss es sich bei dem Referenzprojekt um einen Neubau, einen Erweiterungsbaut oder eine Sanierung mit jeweils mindestens einen Nettowert von 5 Mio. € (Kostengruppen (KGR) 200 bis einschließlich 700) aus den Bereichen Bildung, Gesundheit oder Betreuung handeln. Kann ein Bieter nicht mindestens ein (1) Referenzprojekt angeben, das diesen Referenzzeitraum und die vorgenannten Mindestanforderungen abdeckt, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Bei Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes Referenzprojekt anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Die Bieter haben daher für diese Erklärung Ziffer 2.7 des Formblatts Eignung „Eigenerklärung über geeignete Referenzen zu vorgreifender Projektentwicklung Anlage 3 a, b" zu verwenden und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Hinweis: Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen eines Bieters kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete Referenzprojekte des Bewerbers (Unternehmensreferenzen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden. Es werden nur die vom Bewerber im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bewerber eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Referenzprojekte – Projektsteuerung: Mit dem Teilnahmeantrag ist mindestens ein (1) und höchstens drei (3) geeignetes Referenzprojekt über früher ausgeführte und vergleichbare Dienstleistungen (das gesamte Leistungsbild der Leistungsstufen 1 bis 5 muss in diesem Zeitraum erbracht worden sein)) in dem Referenzzeitraum seit dem 01.01.2010 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren anzugeben in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Lieferleistungen, jeweils mit Angabe - Projektbezeichnung [über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungen] - Beschreibung der Leistung nach Art und Umfang; - Umfang der Leistungsstufen des Referenzprojekts; - Umfang der erbrachten Leistungsstufe 5 inkl. Objektbetreuung bis Ablauf der Gewährleistungsfrist – entspricht HOAI Leistungsphase 9 - das Vorliegen einer Projektsteuerung im Rahmen eines Totalunternehmer-/Generalunternehmerprojekts; - Referenzinhalt Fördermittel; - Angaben zum Auftragswert - des Namens des Auftraggebers; - des Erbringungszeitraums; - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Bietergemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: a) Mindestens 1 (ein) und höchstens 3 (drei) vergleichbare Referenzprojekte des Bewerbers (falls eine Bewerbung als Einzelbewerber erfolgt) oder, im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft, unter Bezeichnung desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches das Referenzprojekt erbracht hat, wobei das Referenzprojekt in dem Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge beendet worden sein muss. b) Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung (Anlage A01) ausschreibungsgegenständlichen Leistungen (Projektsteuerungsleistung über mindestens Leistungsstufe 1 bis einschließlich 5) nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den beschriebenen ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist. • Eine Referenz gilt dabei als uneingeschränkt vergleichbar, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der erbrachten Referenzleistung die Projektsteuerung über mindestens die Leistungsstufen 1 bis einschließlich 5 einer umfasst. Dabei muss es sich bei dem Referenzprojekt um einen Neubau, einen Erweiterungsbaut oder eine Generalsanierung aus den Bereichen Bildung handeln. • Eine Referenz gilt dabei als eingeschränkt vergleichbar, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der erbrachten Referenzleistung die Projektsteuerung über mindestens die Leistungsstufen 1 bis einschließlich 5 umfasst. Dabei muss es sich bei dem Referenzprojekt um einen Neubau, einen Erweiterungsbaut oder eine Generalsanierung aus den Bereichen, Gesundheit, Verwaltung oder Betreuung handeln. c) Eines der drei (3) Referenzprojekte muss ein Totalunternehmer/Generalunternehmerprojekt darstellen (Mindestanforderung). Kann ein Bieter nicht mindestens ein (1) Referenzprojekt angeben, das diesen Referenzzeitraum und die vorgenannten Mindestanforderungen abdeckt, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Bei Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes Referenzprojekt anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Die Bieter haben daher für diese Erklärung Ziffer 2.8 des Formblatts Eignung „Eigenerklärung über geeignete Referenzen zu Projektsteuerung Anlage 4 a, b, c" zu verwenden und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Hinweis: Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen eines Bieters kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 19,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die Punkteverteilung im Wertungskriterium Preis erfolgt wie nachfolgend dargestellt: P_Angebot=4 × W_niedrigst/W_Angebot PAngebot = Punktzahl zu bewertendes Angebot Wniedrigst = Wertungssumme des Angebots, in dem diese Summe von allen zu wertenden Angeboten im Wettbewerb am niedrigsten ist. WAngebot = Wertungssumme des zu bewertenden Angebots. Dabei entspricht die Wertungssumme dem Bruttogesamtpreis des Preisblatts [Anlage A08]. Die Wertungssumme (brutto) umfasst dabei die Positionen inkl. der optionalen Positionen des Leistungsgegenstandes, die unter Ziffer 1.5 der Anlage A08 dargestellt werden + USt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,3
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Angaben zu Personal/Erfahrung Der Bieter hat eine Eigenerklärung abzugeben. Der Bieter hat zusammen mit dem Angebot Angaben zum eingesetzten Personal und dessen Erfahrung darzustellen und einzureichen. Die formellen und inhaltlichen Anforderungen sowie der diesbezügliche Bewertungsmaßstab sind nachfolgend dargestellt. Im „Formblatt zum Personal“ (Anlage A09) und dem hiermit einzureichenden Anhang hat der Bieter die nachfolgend geforderte Zusicherung abzugeben, das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal zu benennen, und sämtliche Unterlagen zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform einzureichen. Eigenerklärung, dass das vom Auftragnehmer einzusetzende Personal die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt: Berufliche Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (Dipl. Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) der Fachrichtung (Architektur oder Bauingenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen, Betriebswirtschaft oder vergleichbar) oder staatlich geprüfter Bautechniker; Projektleitung: • mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbereich, und • mindestens zwei (2) Referenzprojekte über die Erbringung nach Art, Umfang und Inhalt vergleichbarer Leistungen (vorgreifende Projektentwicklung, Projektsteuerung) für vergleichbare Projekte, als Projektleiter; Stellvertretende Projektleitung: • mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbereich, und • mindestens ein (1) Referenzprojekt über die Erbringung nach Art, Umfang und Inhalt vergleichbarer Leistungen (vorgreifende Projektentwicklung, Projektsteuerung) für vergleichbare Projekte, als stellvertretender Projektleiter oder Projektleiter. Die benannten Personen müssen im Auftragsfall in der Auftragsdurchführung zwingend in diesen Funktionen zum Einsatz kommen. Sie dürfen in der Auftragsdurchführung nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Kündigung) mit Zustimmung des AG und nur durch mindestens gleich qualifizierte Personen mit mindestens gleich langer und inhaltlich gleichwertiger Berufserfahrung ersetzt werden. Ein unberechtigter Austausch einer benannten Person ohne entsprechenden Ersatz berechtigt den AG zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags. Andere Ansprüche, z. B. auf Minderung der Vergütung und Schadensersatz, bleiben vorbehalten. Zur Bewertung der für den Auftragsgegenstand einschlägigen Erfahrung der benannten Personen erwartet der Auftraggeber eine nachvollziehbare Darstellung der anzugebenden persönlichen Referenzprojekte über nach Art, Inhalt und Umfang vergleichbare Leistungen aus dem Zeitraum von 2010 bis 2026, die erkennen lassen, wie die Person jeweils nach Art, Umfang und Inhalt vergleichbare Aufgaben in dieser Funktion in der Vergangenheit erfüllt hat, um prognostisch sicherzustellen, dass die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen bestmöglich erbracht werden. Bewertet werden im Hinblick auf die Vergleichbarkeit Art, Inhalt und Umfang der jeweils erbrachten Leistungen (Leistungsbilder, Leistungsstufen) sowie mit der Aufgabenstellung vergleichbare Anforderungen des Referenzprojekts und wie diese von der jeweiligen Person jeweils im Sinne des Projekterfolgs adressiert worden waren. Die vorgenannten Anforderungen haben bei der Bewertung eine identische Bedeutung. Der Auftraggeber wertet die Angebotsinhalte gesamthaft, auch im Vergleich der Angebote untereinander.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,2
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Auftragsbezogenes Konzept zur Leistungserbringung in der vorgreifenden Projektentwicklung Der Bieter hat eine Eigenerklärung abzugeben. Der Bieter hat zusammen mit dem Angebot das ausgearbeitete auftragsbezogene Konzept zur Leistungserbringung in der vorgreifenden Projektentwicklung einzureichen. Die formellen und inhaltlichen Anforderungen an das Konzept zur Leistungserbringung in der vorgreifenden Projektentwicklung sowie der diesbezügliche Bewertungsmaßstab sind nachfolgend dargestellt. Das Formblatt (Anlage A10) ist mit dem • auftragsbezogenen Konzept zur Leistungserbringung in der vorgreifenden Projektentwicklung des Bieters zusammen mit den übrigen Angebotsbestandteilen bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform einzureichen. Der Auftraggeber erwartet hier eine nachvollziehbare Darstellung, die erkennen lässt, wie der Auftragnehmer die ausschreibungsgegenständlichen Aufgaben der vorgreifenden Projektentwicklungsleitungen auf Basis des Projektstandes (anhand der bereits vorliegenden Leistungsphase 0, die den Vergabeunterlagen als Anlage A02.5 beigefügt ist) ausführen wird, um insbesondere die Ziele im Hinblick auf eine Totalunternehmer-/Generalunternehmer-Vergabe, die Einhaltung des Designbudgets (Ziffer 1.3.2.7 des Projektsteuerungsvertrages), die Einhaltung der Terminvorgaben (Ziffer 1.3.2.6) sowie der unter Ziffer 1.3.2.8 des Projektsteuerungsvertrages genannten besonderen Ziele zu erreichen. Es wird erwartet, dass das Konzept dabei insbesondere auch auf die projektspezifischen Besonderheiten eingeht, wie sie sich auch aus der Leistungsbeschreibung ergeben, vgl. Ziffern 1.2.1, 2 bis einschließlich 2.5 der Leistungsbeschreibung (Anlagen A01). Die vorgenannten Anforderungen haben bei der Bewertung eine identische Bedeutung. Der Auftraggeber wertet die Angebotsinhalte gesamthaft, auch im Vergleich der Angebote den Bieter untereinander.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,5
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, - ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gem. § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.