1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Memmingen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von ÖPNV-Leistungen im Linienbündel Stadverkehr Memmingen auf den Linien 1 - 8
Beschreibung: Beschaffung von gemeinwirtschaftlichen öffentlichen Personennahverkehrsleistungen im Rahmen der Linienverkehrsgenehmigung im Linienbündel Stadtverkehr Memmingen auf den Linien 1 bis 8 vom 01.05.2027 - 30.04.2037
Kennung des Verfahrens: 317bb59c-a3bd-47d8-a5d9-4c69dc37a202
Interne Kennung: 02526/3.2/3
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Memmingen, Kreisfreie Stadt (DE274)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Bietergemeinschaft: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet ist, • dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und • dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 „Bietergemeinschaft“ zu verwenden. Die Anlage ist von dem Bieter / dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter „andere Unternehmen“ sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204 „Eignungsleihe“ auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem hervor-geht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV mit dem Angebot vorlegt. 3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage AN 12 – Erklärung Einsatz Subunternehmen und Nutzung von Anlagen Dritter vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Die Anlage AN 12 – Erklärung Einsatz Subunternehmen und Nutzung von Anlagen Dritter ist rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. Die geforderten Nachweise gemäß Anlage AN 11 – Erklärung des Bieters zur Eignung nebst der geforderten Nachweise sind als Bestandteile des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Betrug:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung von ÖPNV-Leistungen im Linienbündel Stadverkehr Memmingen auf den Linien 1 - 8
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist die Erbringung gemeinwirtschaftlicher öffentlicher Personenverkehrsdienste im Linienbündel Stadtverkehr Memmingen auf den Linien 1 bis 8 durch Abschluss eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Der Auftrag umfasst die Durchführung der vertragsgegenständlichen Verkehrsleistungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einschließlich der Leistungsbeschreibung und des Verkehrsvertrags. Zum Leistungsumfang gehört auch die Verpflichtung des Auftragnehmers, die für die Durchführung der Verkehrsleistungen erforderlichen Linienverkehrsgenehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) rechtzeitig zu beantragen, zu erlangen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Der Auftraggeber beabsichtigt, den öffentlichen Personennahverkehr im Aufgabengebiet der Stadt Memmingen zu sichern und weiterzuentwickeln. Auf Grundlage des vom Stadtrat beschlossenen Nahverkehrsplans soll unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit ein attraktiver, zuverlässiger und den verkehrlichen, sozialen, umweltpolitischen sowie landesplanerischen Anforderungen entsprechender ÖPNV gewährleistet werden. Zu diesem Zweck schließt der Auftraggeber einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen auf den vertragsgegenständlichen Linien. Art, Umfang und Qualität der zu erbringenden Leistungen ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung, dem Verkehrsvertrag sowie den weiteren Vergabeunterlagen. Angaben zu Optionen Der Erwerber (Auftraggeber) behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Betriebsstufe 3 (pauschalierte Jahresleistung) umfasst einzelne Zusatzleistungen je Linie, die bei Bedarf als Option beauftragt werden. Ein Anspruch auf Bestellung erfolgt nicht und steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadt Memmingen, der betroffenen Gemeinden Heimertingen (Linie 2) bzw. Buxheim (Linie 4) sowie der Abstimmung mit dem Landkreis Unterallgäu als zuständiger ÖPNV-Aufgabenträger und soll wie folgt mit angeboten werden: 3.3.1. Linie 1: keine zusätzliche Option 3.3.2. Linie 2: ca. 34.752,00 Nutzwagenkilometer/Jahr Verlängerung Linie 2 von Steinheim nach Heimertingen 3.3.3. Linie 3: keine zusätzliche Option 3.3.4. Linie 4: ca. 044.255,00 Nutzwagenkilometer/Jahr Verlängerung Linie 4 von Klinikum (neu) nach Buxheim 3.3.5. Linie 5: ca. 032.880,00 Nutzwagenkilometer/Jahr Verdichtung Linie 5 auf 30-Minuten-Takt 3.3.6. Linie 6: keine zusätzliche Option 3.3.7. Linie 7: keine zusätzliche Option 3.3.8. Linie 8: keine zusätzliche Option.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Memmingen, Kreisfreie Stadt (DE274)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2037
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Art des (Eignungs-)Kriteriums: Sonstige Eignung oder Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung des Kriteriums: Eigenerklärung zur Eintragung des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass sein Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Außerdem hat der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer das Berufs- oder Handelsregister anzugeben, in dem die Eintragung besteht. Ist das Unternehmen nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft dies zu erklären. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer eine Kopie des aktuellen Registerauszugs (d.h. der Auszugs muss den aktuellen Stand aller Eintragungen enthalten) einzureichen. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 207 – Eigenerklärungen zur Eignung zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Art des (Eignungs-)Kriteriums: Sonstige Eignung oder Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung des Kriteriums: Eigenerklärung über das Vorliegen der Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin/den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) und der Genehmigung nach dem PBefG 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass die Inhaberin / der Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens die Erlaubnis zur Berufsausübung nach der PBZugV innehaben und dass die Genehmigung nach dem PBefG vorliegt. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer einen Nachweis über das Vorliegen der Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin / den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens in Form der Bescheinigungen nach der PBZugV sowie eine Nachweis über das Vorliegen der Genehmigung nach dem PBefG zu erbringen. Dazu ist im Fall des gesonderten Verlangens einzureichen eine Kopie der entsprechenden Bescheinigungen über die fachliche Eignung zum Beruf des Straßenpersonenverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr nach der PBZugV vom 15 Juni 2000 (BGBl. I S. 851) bzw. gemäß Artikel 3 ff der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 207 – Eigenerklärungen zur Eignung zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Art des (Eignungs-)Kriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung des Kriteriums: Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat eine Eigenerklärung einzureichen darüber, dass sein Unternehmen in jedem der letzten drei (3) Geschäftsjahre durchschnittlich je einen Gesamtgeschäftsjahresumsatz inkl. des Geschäftsjahresumsatzes des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (d.h. im Bereich Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG) in Höhe von mindestens 700.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr erwirtschaftet hat. Der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat außerdem eine Eigenerklärung einzureichen darüber, dass auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sein Unternehmen mittels Beleg (Fremderklärung) seines Steuerberaters (bzw. unseres Wirtschaftsprüfers) über den durchschnittlichen Gesamtgeschäftsjahresumsatz inkl. des Geschäftsjahresumsatzes des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (d.h. im Bereich Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG) für die letzten drei (3) Geschäftsjahre seine Angaben entsprechend nachweisen wird, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. „Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind“ meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) von dem Steuerberater oder dem Wirtschaftsprüfer für die letzten drei (3) (abgeschlossenen) Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer des Bieters / der Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. [Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen die Fremderklärung bei dem Bieter / der Bietergemeinschaft angefordert hat.] Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehenden BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bietergemeinschaft ist der durchschnittliche Gesamtgeschäftsjahresumsatz inkl. des Geschäftsjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (d.h. im Bereich Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG) der Mitglieder der Bietergemeinschaft in jedem der letzten drei (3) Geschäftsjahre zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des durchschnittlichen Gesamtgeschäftsjahresumsatz inkl. des Geschäftsjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (d.h. im Bereich Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG) der Mitglieder der Bietergemeinschaft in jedem der letzten drei (3) Geschäftsjahre maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Hinweis: Bei Nichterfüllen der Mindestanforderungen ist die für die Auftragsausführung erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters nicht gegeben. Das Angebot des betroffenen Bieters ist in der Folge vom weiteren Verfahren auszuschließen. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 208 – Jahresumsatz zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Art des (Eignungs-)Kriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung des Kriteriums: Referenzen zu bestimmten Arbeiten 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat eine Eigenerklärung einzureichen zu einer geeigneten Referenz über vergleichbare erbrachte Leistungen im Bereich "Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG". Mindestanforderungen an die Referenz: Es muss mindestens eine (1) geeignete Unternehmensreferenz mit mindestens zwei (2) erhaltenen oder bestehenden Linienverkehrsgenehmigungen nach § 42 PBefG mit dem Angebot vorgelegt werden: a) Die Referenz muss dabei die Ausführung vergleichbarer Leistungen betreffen, d.h. hier die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG mit einer Jahreskilometerleistung von: mindestens 50.000 km/Jahr b) Die Leistungserbringung in der Referenz muss außerdem über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten erfolgt sein, wobei die wesentliche Ausführung der Referenzleistungen in der Zeit zwischen dem 01.01.2023 und zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erfolgte. Zur Beurteilung der Vergleichbarkeit der Referenzen hat der Bieter / die Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer zu der Referenz folgende Angaben vorzunehmen: o Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, das den Referenzauftrag ausgeführt hat) o Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (Ausführender Auftragnehmer oder Ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft oder Ausführender Unterauftragnehmer von) o Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung unter Angabe zu den folgenden Mindestanforderungen: • Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr i.S.d. § 42 PBefG • Anzahl der Linienverkehrsgenehmigungen; mindestens 2 Linienverkehrsgenehmigung • Jahreskilometerleistung; mindestens 50.000 km/Jahr unter Angabe der erbrachten Jahreskilometerleistung (in km/Jahr) • Auftragswert (brutto) • Leistungserbringung über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten, wobei die wesentliche Ausführung der Referenzleistungen in der Zeit zwischen dem 01.01.2023 und zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erfolgte Anzugeben ist das Datum des Leistungsbeginns und das Datum des Leistungsendes (TT.MM.JJJJ). Das Datum des Leistungsbeginns (TT.MM.JJJJ) kann auch vor dem 01.01.2023 liegen. Sollte die Leistungserbringung zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote noch nicht beendet sein, ist bei dem Datum des Leistungsendes anzukreuzen „länger als die hier gegenständliche Angebotsfrist laufend“. o Angabe des Auftraggebers des Referenzprojekts (inkl. Name und Kontaktdaten des Ansprechpartners beim Auftraggeber - soweit datenschutzrechtlich möglich), Hinweise: Es kann auch mehr als eine Referenz genannt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters / der Bietergemeinschaft durch Nachfrage beim früheren Auftraggeber zu überprüfen. Bei Nichterfüllen der Mindestanforderung ist die für die Auftragsausführung erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft nicht gegeben. Das Angebot des betroffenen Bieters / der Bietergemeinschaft ist in der Folge vom weiteren Verfahren auszuschließen. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206 „Unternehmensbezogene Referenzprojekte“ zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Art des (Eignungs-)Kriteriums / Bezeichnung des Kriteriums: Sonstige Eignung oder Eignung zur Berufsausübung 1. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat eine Eigenerklärung einzureichen und dafür die Anlage AN 11 – Erklärung des Bieters zur Eignung nebst der geforderten Nachweise ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Hierbei erklärt der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft / der eignungsverleihende Unterauftragnehmer: Ich/Wir erkläre(n), dass, - die Vergabeunterlagen einschließlich aller Anlagen vollständig zur Kenntnis genommen wurden und diese als verbindliche Grundlage der Angebotsabgabe sowie der späteren Vertragserfüllung anerkenne(n). Der Bieter bestätigt, dass ihm die Anforderungen an die ausgeschriebene Leistung bekannt sind und er diese vollständig erfüllen kann. - über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde - ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinde(n) - ich/wir keine Verfehlung begangen habe(n), die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere ich/wir mich/uns nicht an Preisabsprachen beteiligt habe(n) bzw. werde(n) - ich/wir Steuern, Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß bezahle(n) - entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungen bestehen - ich/wir über die erforderlichen Sachkenntnisse zur Vorbereitung und Durchführung der Verkehrsleistung verfüge(n) - ich/wir über die personellen, kaufmännischen, technischen und finanziellen Mittel verfügen, um den öffentlichen Dienstleistungsauftrag - den Verkehr – fachlich einwandfrei und innerhalb der Dauer der Liniengenehmigung nachhaltig und verbindlich ausführen können - die von mit/uns eingesetzten Personen die für die Leistung erforderlichen Befähigungen haben - ich/wir ein zuverlässiger Vertragspartner sind, der seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt - in den letzten drei Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggebern über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber nicht außerordentlich gekündigt wurden - meinen/unseren Arbeitnehmern und Auszubildenden im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das insgesamt mindestens dem aktuell gültigen Lohntarifvertrag des privaten Omnibusgewerbes in Bayern nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht - mein/unser Unternehmen während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachvollzieht - ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragen Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n) - eine ausreichende Mindestfahrpersonalbesetzung für den Einsatz von Kraftomnibussen im Linienverkehr sichergestellt wird sowie jederzeit eine ausreichende Anzahl an Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis der Klasse D zur Verfügung steht, um den Betrieb unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Lenk- und Ruhezeiten gemäß VO (EG) Nr. 561/2006) sicherzustellen; dabei ist insbesondere zu gewährleisten: • kontinuierlicher Linienbetrieb auch bei üblichen Ausfallzeiten (z. B. Urlaub, Krankheit, Schulung) • Vorhaltung einer angemessenen Personalreserve • Vermeidung betrieblicher Ausfälle aufgrund Fahrpersonalmangel Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass: - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragen Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben - zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird - bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragen Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtung aus dieser Erklärung • den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragen Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat • mein/unser Unternehmen oder die von mit/uns beauftragen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können • der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur firstlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben Zum Nachweis der persönlichen und technischen Leistungsfähigkeit sind nachfolgende Unterlagen beigefügt: - Nachweis der fachlichen Eignung gem. Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 - Nachweis über bereits erhaltene und bestehende Linienverkehrsgenehmigungen, bzw. bei „Neueinsteiger“ Angaben zum Fahrzeugbestand und Betriebshof samt Firmensitz - Nachweis der Nutzungsberechtigung für relevante Anlagen (Eigentum, Miet- oder Nutzungsvertrag oder verbindliche Zusage) - Beschreibung der vorgesehenen Leistungsanteile - Bestätigungsschreiben der Subunternehmer zur Leistungsübernahme im Auftragsfall
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Wertungsrelevanter Angebotsgesamtpreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz „Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen“ ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin — Beschreibung: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe "6.5.3 Bedingungen für den Auftrag" in "Anlage 900 Vergabeleitfaden"
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Memmingen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Memmingen
Registrierungsnummer: 10150
Postanschrift: Marktplatz 1
Stadt: Memmingen
Postleitzahl: 87700
Land, Gliederung (NUTS): Memmingen, Kreisfreie Stadt (DE274)
Land: Deutschland
Telefon: +49 83318501365
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 2427d9dd-8035-4e0b-8c8e-2764d4d22bc1
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 317bb59c-a3bd-47d8-a5d9-4c69dc37a202 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/07/2026 16:39:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 540280-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 148/2026
Datum der Veröffentlichung: 04/08/2026