Abensberg
Adelsdorf
Adelsried
Adelzhausen
Adlkofen
Affing
Ahorn
Ahorntal
Aichach
Aindling
Ainring
Aiterhofen
Albaching
Allersberg
Allershausen
Alling
Altdorf
Alteglofsheim
Altenbuch
Altenkunstadt
Altenmünster
Altenstadt
Altenstadt (Oberbayern)
Altenstadt an der Waldnaab
Altmannstein
Altomünster
Altötting
Alzenau
Amberg
Amerang
Ampfing
Ansbach
Apfeldorf
Aresing
Arnbruck
Arnschwang
Arnstein (Unterfranken)
Arnstorf
Arrach
Arzberg
Asbach-Bäumenheim
Aschaffenburg
Aschau im Chiemgau
Aschheim
Aßling
Au am Inn
Au in der Hallertau
Auerbach in der Oberpfalz
Aufseß
Augsburg
Auhausen
Aurach
Außernzell
Aying
Aystetten
Baar-Ebenhausen
Babenhausen
Bad Abbach
Bad Aibling
Bad Bayersoien
Bad Berneck im Fichtelgebirge
Bad Birnbach
Bad Bocklet
Bad Brückenau
Bad Endorf
Bad Feilnbach
Bad Füssing
Bad Griesbach im Rottal
Bad Grönenbach
Bad Hindelang
Bad Kissingen
Bad Kohlgrub
Bad Königshofen im Grabfeld
Bad Kötzting
Bad Neustadt an der Saale
Bad Reichenhall
Bad Rodach
Bad Staffelstein
Bad Steben
Bad Tölz
Bad Wiessee
Bad Windsheim
Bad Wörishofen
Baierbrunn
Baiersdorf
Balderschwang
Bamberg
Barbing
Bärnau
Baudenbach
Baunach
Bayerisch Eisenstein
Bayerisch Gmain
Bayreuth
Bayrischzell
Bechhofen
Beilngries
Bellenberg
Benediktbeuern
Beratzhausen
Berching
Berg
Berg (Oberfranken)
Berg bei Neumarkt in der Oberpfalz
Bergen (Chiemgau)
Bergkirchen
Bergrheinfeld
Bergtheim
Bernau am Chiemsee
Bernbeuren
Bernhardswald
Bernried
Bessenbach
Betzenstein
Biberbach
Bibertal
Bidingen
Bindlach
Birkenfeld (Unterfranken)
Bischofsheim an der Rhön
Bischofsmais
Bischofswiesen
Bissingen
Blaibach
Blaichach
Bobingen
Bockhorn (Oberbayern)
Bodenkirchen
Bodenmais
Bodenwöhr
Bogen
Brannenburg
Breitengüßbach
Bruck in der Oberpfalz
Bruckberg (Niederbayern)
Bruckmühl
Brunnthal
Bubenreuth
Buch am Erlbach
Buchbach
Büchenbach
Büchlberg
Buchloe
Burgau
Burgberg im Allgäu
Burgbernheim
Burgebrach
Burghaslach
Burghausen
Burgheim
Burgkirchen
Burgkunstadt
Burglengenfeld
Burgthann
Burkardroth
Burtenbach
Buttenwiesen
Bütthard
Buxheim (Oberbayern)
Cadolzburg
Cham
Chamerau
Chieming
Coburg
Colmberg
Creußen
Dachau
Dammbach
Dasing
Deggendorf
Deining
Denkendorf
Dentlein am Forst
Dettelbach
Diedorf
Dießen am Ammersee
Diespeck
Dietenhofen
Dietfurt
Dietmannsried
Dietramszell
Dillingen an der Donau
Dingolfing
Dinkelsbühl
Dinkelscherben
Dittelbrunn
Döhlau
Donaustauf
Donauwörth
Donnersdorf
Dorfen
Dörfles-Esbach
Dorfprozelten
Drachselsried
Durach
Dürrwangen
Ebelsbach
Ebensfeld
Ebermannsdorf
Ebermannstadt
Ebern
Ebersberg
Ebersdorf bei Coburg
Ebrach
Eching
Eching (Landkreis Landshut)
Eckental
Eckersdorf
Ederheim
Eggenfelden
Eggenthal
Eggstätt
Eging am See
Egling
Egmating
Ehekirchen
Eibelstadt
Eichenau
Eichendorf
Eichstätt
Eiselfing
Eitting
Ellingen
Elsenfeld
Eltmann
Emmering
Engelthal
Erbendorf
Erding
Erdweg
Eresing
Ergersheim
Ering
Erkheim
Erlangen
Erlenbach am Main
Eschenbach in der Oberpfalz
Eschlkam
Eslarn
Essenbach
Estenfeld
Euerdorf
Eurasburg
Eußenheim
Fahrenzhausen
Falkenberg
Falkenberg (Niederbayern)
Falkenstein (Oberpfalz)
Farchant
Faulbach
Feilitzsch
Feldafing
Feldkirchen
Feldkirchen-Westerham
Fensterbach
Feucht
Feuchtwangen
Finsing
Fischbachau
Fladungen (Rhön-Grabfeld)
Floß
Forchheim
Frammersbach
Frasdorf
Frauenau
Fraunberg
Freihung
Freilassing
Freising
Fremdingen
Frensdorf
Freudenberg
Freystadt
Freyung
Fridolfing
Friedberg
Friedenfels
Frontenhausen
Fuchstal
Fürstenfeldbruck
Fürstenstein
Fürstenzell
Fürth
Furth im Wald
Füssen
Gablingen
Gaimersheim
Gaißach
Gangkofen
Garching an der Alz
Garching bei München
Garmisch-Partenkirchen
Gars am Inn
Gaukönigshofen
Gauting
Gefrees
Geiselhöring
Geisenfeld
Geisenhausen
Geldersheim
Geltendorf
Gemünden am Main
Georgensgmünd
Gerbrunn
Geretsried
Gerhardshofen
Germaringen
Germering
Geroldsgrün
Gerolzhofen
Gersthofen
Gessertshausen
Giebelstadt
Gilching
Glattbach
Glonn
Gmund am Tegernsee
Gnotzheim
Goldbach (Unterfranken)
Goldkronach
Gößweinstein
Graben
Grabenstätt
Gräfelfing
Grafenau
Gräfenberg
Grafenrheinfeld
Grafenwöhr
Grafing bei München
Grafrath
Grainau
Grainet
Grasbrunn
Grassau
Greding
Greifenberg
Griesstätt
Gröbenzell
Großbardorf
Großkarolinenfeld
Großlangheim
Großmehring
Großostheim
Großwallstadt
Grub am Forst
Grünwald
Gundelfingen an der Donau
Günzburg
Gunzenhausen
Gutenstetten
Haag in Oberbayern
Haar
Haarbach
Hahnbach
Haibach
Haidmühle
Haimhausen
Haiming
Haldenwang
Haldenwang (Günzburg)
Halfing
Hallbergmoos
Hallerndorf
Hallstadt
Hammelburg
Happurg
Harburg (Schwaben)
Haßfurt
Hausen
Hausham
Hauzenberg
Hebertshausen
Heidenheim (Mittelfranken)
Heigenbrücken
Heiligenstadt
Heilsbronn
Heimenkirch
Heldenstein
Helmbrechts
Helmstadt
Hemau
Henfenfeld
Hengersberg
Hepberg
Heroldsbach
Heroldsberg
Herrieden
Herrsching am Ammersee
Hersbruck
Herzogenaurach
Heßdorf
Hilgertshausen-Tandern
Hilpoltstein
Himmelkron
Hirschaid
Hirschau
Höchberg
Höchstadt an der Aisch
Höchstädt an der Donau
Hof
Hofheim in Unterfranken
Hohenbrunn
Hohenburg
Hohenfels (Oberpfalz)
Hohenfurch
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Hohenlinden
Hohenpeißenberg
Hohenroth
Hohenschäftlarn
Hohenthann
Hohenwart
Hollenbach
Hollfeld
Holzkirchen
Horgau
Hösbach
Huglfing
Hunderdorf
Hutthurm
Ichenhausen
Icking
Igensdorf
Ihrlerstein
Illertissen
Illschwang
Immenstadt im Allgäu
Ingenried
Ingolstadt
Inning am Ammersee
Iphofen
Ippesheim
Irchenrieth
Irschenberg
Isen
Ismaning
Jandelsbrunn
Jettingen-Scheppach
Johanniskirchen
Kahl am Main
Kaisheim
Kammeltal
Kammlach
Karlsfeld
Karlshuld
Karlskron
Karlstadt
Karlstein am Main
Kastl (bei Kemnath)
Kaufbeuren
Kaufering
Kelheim
Kemnath
Kempten (Allgäu)
Kiefersfelden
Kinding
Kinsau
Kipfenberg
Kirchanschöring
Kirchberg im Wald
Kirchdorf am Inn
Kirchdorf im Wald
Kirchehrenbach
Kirchenlamitz
Kirchensittenbach
Kirchenthumbach
Kirchheim bei München
Kirchheim in Schwaben
Kirchroth
Kirchseeon
Kirchweidach
Kissing
Kitzingen
Kleinheubach
Kleinlangheim
Kleinostheim
Knetzgau
Kochel am See
Kolbermoor
Kolitzheim
Königsberg in Bayern
Königsbrunn
Königsdorf
Königsmoos
Konnersreuth
Konradsreuth
Konzell
Kösching
Kraftisried
Kraiburg am Inn
Kranzberg
Kronach
Krumbach
Krummennaab
Kühbach
Kulmbach
Kümmersbruck
Künzing
Küps
Kutzenhausen
Laaber
Laberweinting
Lalling
Lam
Landau an der Isar
Landsberg am Lech
Landshut
Langdorf
Langenaltheim
Langenbach
Langquaid
Langweid am Lech
Lappersdorf
Lauben
Lauf an der Pegnitz
Laufach
Laufen an der Salzach
Lauingen
Lautertal (Oberfranken)
Leiblfing
Leidersbach
Leinburg
Leipheim
Lengdorf
Lenggries
Lenting
Leutershausen
Lichtenfels
Lindau am Bodensee
Lindenberg im Allgäu
Lisberg
Litzendorf
Lohr am Main
Lonnerstadt
Ludwigsstadt
Luhe-Wildenau
Mainaschaff
Mainburg
Mainleus
Maisach
Mallersdorf-Pfaffenberg
Mammendorf
Mamming
Manching
Mantel
Margetshöchheim
Marklkofen
Markt Erlbach
Markt Indersdorf
Markt Schwaben
Markt Taschendorf
Marktbreit
Marktheidenfeld
Marktleugast
Marktoberdorf
Marktredwitz
Marktrodach
Marktschorgast
Maroldsweisach
Marquartstein
Marxheim
Maßbach
Massing im Rottal
Mauern
Mauth
Maxhütte-Haidhof
Meeder
Megesheim
Meinheim
Meitingen
Mellrichstadt
Memmelsdorf
Memmingen
Memmingerberg
Mengkofen
Merching
Mering
Mertingen
Mettenheim
Miesbach
Miltenberg
Mindelheim
Mintraching
Missen
Mistelbach
Mistelgau
Mitteleschenbach
Mittelneufnach
Mittenwald
Mitterteich
Mitwitz
Möhrendorf
Mömbris
Mömlingen
Moos (Niederbayern)
Moosach
Moosburg
Moosinning
Moosthenning
Möttingen
Mühldorf am Inn
Mühlhausen (Oberpfalz)
Münchberg
München
München-Flughafen
Münchsmünster
Münnerstadt
Münsing
Murnau am Staffelsee
Nabburg
Nagel
Naila
Nandlstadt
Nassenfels
Nennslingen
Nersingen
Neu-Ulm
Neualbenreuth
Neubeuern
Neubiberg
Neubrunn
Neuburg am Inn
Neuburg an der Donau
Neuendettelsau
Neuendorf
Neufahrn
Neufahrn in Niederbayern
Neuhaus am Inn
Neuhaus an der Pegnitz
Neuherberg
Neuhof an der Zenn
Neuhütten (Unterfranken)
Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
Neukirchen vorm Wald
Neumarkt in der Oberpfalz
Neumarkt-Sankt Veit
Neunburg vorm Wald
Neunkirchen am Brand
Neunkirchen am Sand
Neuötting
Neureichenau
Neuried (bei München)
Neusäss
Neusorg
Neustadt am Kulm
Neustadt an der Aisch
Neustadt an der Donau
Neustadt an der Waldnaab
Neustadt bei Coburg
Neutraubling
Niederaichbach
Niederalteich
Niederschönenfeld
Niederviehbach
Niederwerrn
Niederwinkling
Nittenau
Nittendorf
Nordendorf
Nordhalben
Nordheim vor der Rhön
Nördlingen
Nüdlingen
Nürnberg
Oberammergau
Oberasbach
Oberaudorf
Oberaurach
Oberding
Oberdolling
Oberelsbach
Obergünzburg
Oberhaching
Oberkotzau
Obermichelbach
Obernbreit
Obernburg am Main
Oberneuching
Obernzell
Obernzenn
Oberpöring
Oberreichenbach
Oberschneiding
Oberschönegg
Oberschwarzach
Oberschweinbach
Oberstaufen
Oberstdorf
Oberthulba
Obertraubling
Obertrubach
Oberviechtach
Obing
Ochsenfurt
Odelzhausen
Oerlenbach
Oettingen in Bayern
Offenberg
Offingen
Ohlstadt
Olching
Osterhofen
Ostheim vor der Rhön
Ottobrunn
Oy-Mittelberg
Painten
Palling
Parkstein
Parsberg
Passau
Pastetten
Patersdorf
Pegnitz
Peißenberg
Peiting
Penzberg
Penzing
Perlesreut
Petersaurach
Petersdorf (Schwaben)
Petershausen
Pfaffenhausen
Pfaffenhofen an der Ilm
Pfaffenhofen an der Roth
Pfarrkirchen
Pfatter
Pfeffenhausen
Pförring
Pforzen
Pfreimd
Pfronten
Piding
Pielenhofen
Pilsach
Pinzberg
Planegg
Plattling
Pleinfeld
Pleiskirchen
Pleystein
Pliening
Plößberg
Pocking
Poing
Polling (bei Mühldorf am Inn)
Polling (bei Weilheim)
Poppenhausen
Postbauer-Heng
Postmünster
Pottenstein
Pöttmes
Prackenbach
Prem
Pressath
Presseck
Pressig
Pretzfeld
Prichsenstadt
Prien am Chiemsee
Prittriching
Prutting
Puchheim
Pullach im Isartal
Puschendorf
Putzbrunn
Pyrbaum
Rain
Ramsau bei Berchtesgaden
Rattenberg
Raubling
Rauhenebrach
Regen
Regensburg
Regenstauf
Regnitzlosau
Rehau
Rehling
Reichenberg (Unterfranken)
Reichenschwand
Reichertshausen
Reichertshofen
Reichling
Reisbach
Reischach
Reit im Winkl
Rennertshofen
Ried (bei Mering)
Rieden am Forggensee
Riedenburg
Rieneck
Rimbach (Oberpfalz)
Rimpar
Rimsting
Rinchnach
Rödental
Roding
Roggenburg
Rohr
Rohr in Niederbayern
Rohrbach (Ilm)
Rohrdorf
Röhrmoos
Röhrnbach
Roßbach
Rosenheim
Roßhaupten
Roßtal
Roth
Röthenbach (Allgäu)
Röthenbach an der Pegnitz
Rothenbuch
Rothenburg ob der Tauber
Rothenfels am Main
Röthlein
Rott (Landkreis Landsberg am Lech)
Rott am Inn
Rottach-Egern
Röttenbach (bei Erlangen)
Röttenbach (Landkreis Roth)
Rottenburg an der Laaber
Rottendorf
Rotthalmünster
Röttingen
Rötz
Rückersdorf
Rudelzhausen
Rügland
Ruhmannsfelden
Ruhpolding
Ruhstorf an der Rott
Saaldorf-Surheim
Sachsen bei Ansbach
Sailauf
Saldenburg
Samerberg
Sandberg
Sankt Englmar
Sauerlach
Schauenstein
Schechen
Scheidegg
Scheßlitz
Scheyern
Schierling
Schillingsfürst
Schirnding
Schliersee
Schlüsselfeld
Schmidgaden
Schnaitsee
Schnaittach
Schnaittenbach
Schnelldorf
Schöllkrippen
Schöllnach
Schönau am Königssee
Schönberg
Schondorf am Ammersee
Schongau
Schonungen
Schönwald
Schrobenhausen
Schwabach
Schwabmünchen
Schwabsoien
Schwaig bei Nürnberg
Schwandorf
Schwangau
Schwanstetten
Schwarzach
Schwarzach am Main
Schwarzenbruck
Schwarzenfeld
Schweinfurt
Schweitenkirchen
Schwindegg
Seefeld
Seeg
Seeon-Seebruck
Seeshaupt
Selb
Selbitz
Senden
Siegenburg
Siegsdorf
Sigmarszell
Simbach
Simbach am Inn
Sinzing
Sommerach
Sommerhausen
Sonnefeld
Sonnen
Sonthofen
Spalt
Speichersdorf
Spelle
Spiegelau
Stadtbergen
Stadtlauringen
Stadtprozelten
Stallwang
Starnberg
Stegaurach
Stein
Steinbach am Wald
Steinfeld (Unterfranken)
Steingaden
Steinhöring
Stephanskirchen
Stockheim (Oberfranken)
Stockstadt am Main
Stötten am Auerberg
Straßkirchen
Straßlach
Straubing
Strullendorf
Sugenheim
Sulzbach am Main
Sulzbach-Rosenberg
Sulzberg
Sünching
Tacherting
Tann
Tapfheim
Taufkirchen
Tegernsee
Teisendorf
Teisnach
Tettenweis
Teublitz
Thalmassing
Thannhausen
Thierhaupten
Thiersheim
Thyrnau
Tiefenbach
Tiefenbach (bei Landshut)
Tirschenreuth
Titting
Tittling
Tittmoning
Töging am Inn
Traitsching
Traunreut
Traunstein
Treuchtlingen
Triefenstein
Tröstau
Trostberg
Tuntenhausen
Türkenfeld
Türkheim
Tüßling
Tutzing
Üchtelhausen
Uffenheim
Uffing am Staffelsee
Unterdießen
Unterföhring
Untergriesbach
Unterhaching
Untermerzbach
Unterschleißheim
Unterschwaningen
Ursberg
Ursensollen
Urspringen
Uttenreuth
Valley
Vaterstetten
Veitshöchheim
Viechtach
Vilgertshofen
Vilsbiburg
Vilseck
Vilshofen
Vohburg an der Donau
Vohenstrauß
Vöhringen
Volkach
Wackersdorf
Waging am See
Waidhaus
Waischenfeld
Wald
Waldaschaff
Waldbrunn
Waldbüttelbrunn
Waldershof
Waldkirchen
Waldkraiburg
Waldmünchen
Waldsassen
Waldthurn
Wallenfels
Wallersdorf
Wallerstein
Waltenhofen
Warngau
Wartenberg
Wasserburg (Bodensee)
Wasserburg am Inn
Wasserlosen
Wegscheid
Wehringen
Weichering
Weichs
Weiden in der Oberpfalz
Weidenbach (Mittelfranken)
Weidenberg
Weiherhammer
Weil
Weiler-Simmerberg
Weilheim in Oberbayern
Weißenbrunn
Weißenburg
Weisendorf
Weißenhorn
Weitramsdorf
Welden
Wemding
Wendelstein
Weng (Isar)
Wenzenbach
Wernberg-Köblitz
Werneck
Wertach
Weßling
Westendorf (Ostallgäu)
Wettstetten
Weyarn
Wiesau
Wiesent
Wiesentheid
Wiesenttal
Wiesthal
Wilburgstetten
Wildflecken
Wildsteig
Wilhelmsdorf (Mittelfranken)
Wilhelmsthal
Willanzheim
Windach
Windischeschenbach
Windorf
Windsbach
Winhöring
Winzer
Wittibreut
Wolframs-Eschenbach
Wolfratshausen
Wolnzach
Wörnitz
Wörth
Wörth am Main
Wörth an der Donau
Wörthsee
Wunsiedel
Wurmannsquick
Würzburg
Zeitlarn
Zeitlofs
Zell (Oberpfalz)
Zell am Main
Zellingen
Ziertheim
Zirndorf
Zolling
Zorneding
Zugspitze
Zusmarshausen
Zwiesel

Deutschland – Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für Parkplätze – Parkleitsystem - Dinkelsbühl (PLS)

512319-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für Parkplätze – Parkleitsystem - Dinkelsbühl (PLS)
OJ S 141/2026 24/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferleistungen - Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Dinkelsbühl
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Parkleitsystem - Dinkelsbühl (PLS)
Beschreibung: Umsetzung eines neuen Parkraumkonzeptes mit einem dynamisches Parkleitsystem (PLS) inkl. sämtlichen Tiefbauarbeiten, Fundament und Kabelverlegung
Kennung des Verfahrens: 83ac1617-fea6-4e36-a518-eb4dfc6eca2b
Interne Kennung: RA-2026-001
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34996300 Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für Parkplätze
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45232000 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 250 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach • § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), • § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), • den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), • Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach • § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und • § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach • § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), und • § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach • den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach • § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach • § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn • das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn • das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn • das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn • der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn • das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn • das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder • das Unternehmen o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn • ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn • eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn • das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn • (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder • (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn • (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder • (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn • das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn • über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB).

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 "Tiefbau"
Beschreibung: Die Stadt Dinkelsbühl hat das Ziel, im Zusammenhang mit der Umsetzung ihres neuen Parkraumkonzeptes ein dynamisches Parkleitsystem (PLS) zu errichten, um die Nutzung der Parkierungsanlagen außerhalb der historischen Altstadt zu erhöhen und damit den Parkdruck sowie den Parksuchverkehr innerhalb der Altstadt zu verringern. 2. Rückbau, Demontage bzw. Überkleben der Bestandsbeschilderung: • 18 x Rückbau bestehender Schilderstandorte inkl. Entsorgung 3. Tiefbau, Montage und Inbetriebnahme der Schilderstandorte: • 32 x Herstellen der Fundamente inkl. der erforderlichen Tiefbauarbeiten davon an 1 Schilderstandort Einbau eines Fertigteilfundamentes • 19 x Tiefbauarbeiten für den Energieanschluss der Schilderstandorte via Erdkabel • Verlegen der Energieanschlusskabel bis zu den Standorten (Niederspannungskabel (für Pos. 01.05.0002), Trassenwarnband (für Pos. 01.05.0003) und Abdeckhauben (für Pos. 01.05.0004) müssen bei den Stadtwerken Dinkelsbühl käuflich erworben werden.) Hinweis: Für die Kalkulation ist für den Erwerb der Materialien für diese drei Positionen zusammen von einem Preis von 15 €/m auszugehen. • Herstellen der Erdung der dynamischen Schilderstandorte • Verkehrssicherung 4. Tiefbau, Montage und Inbetriebnahme von Detektionssystemen an acht Parkierungsanlagen • 12 x Herstellen der Fundamente inkl. der Tiefbauarbeiten für Standorte der Kameras und der Gateways • Tiefbauarbeiten für den Energieanschluss der kabelgebundenen Detektionsstandorte via Erdkabel • Verlegen der Energieanschlusskabel bis zu den Standorten • Herstellen der Erdung der Standorte • Verkehrssicherung
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 07/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 22/12/2026
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 520 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Aus technischen Gründen kann nur eine Rechtsgrundlage für beide Lose genannt werden. Vor diesem Hintergrund wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die Rechtsgrundlage in dem Vergabeverfahren für das Los 1 "Tiefbau" die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A-EU) ist. Das Los 1 „Tiefbau“ betrifft die Beschaffung einer Bauleistung, das Los 2 „Parkleitsystem – Telematik“ betrifft die Beschaffung einer Liefer- und Dienstleistung. Für unterschiedliche Leistungsarten existiert kein einheitliches Formblatt 213 „Angebotsschreiben“. Vor diesem Hintergrund hat der Auftraggeber getrennt für das Los 1 „Tiefbau“ und das Los 2 „Parkleitsystem – Telematik“ das Formblatt 213 „Auftragsschreiben ohne Lose“ zur Verfügung gestellt, denn in dem jeweiligen Los 1 „Tiefbau“ und Los 2 „Parkleitsystem – Telematik“ sind weitere Lose nicht vorgesehen. Folglich existiert zu jeder Leistungsart ein (1) Los. Der Bieter hat daher getrennt für das jeweilige Los jeweils das einschlägigen Formblatt 213 „Auftragsschreiben“ zu verwenden, auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in dem Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren, vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Hierfür hat der Bieter zwingend das Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) zu verwenden. In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind von dem Bieter, also von dem Referenznehmer folgende Angaben zu machen: • Firma (Name und vollständige Anschrift) des Bieters oder des vertretungsberechtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft oder Benennung der Bietergemeinschaft. • Angaben zum Referenzgeber: Angabe der juristischen Person des Bauherrn / des Auftraggebers; Anschrift sowie der Name des Vertreters und dessen Anschrift (nur erforderlich, falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird • Bezeichnung des Bauvorhabens • Ankreuzen zur ausgeführten Leistung, ob es sich hier um eine Einzelleistung (Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich) oder um eine Komplettleistung (Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer) handelt • Ort der Ausführung (Ort, Straße) • Ausführungszeit: Baubeginn (Monat/Jahr) und Fertigstellung (Monat/Jahr) • Ankreuzen, wie der Referenznehmer vertraglich gebunden war, ob als Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) • Ankreuzen der Art der Baumaßnahme, ob Neubau oder Umbau oder Denkmal. • Angabe der Leistungsbereiche entsprechend der Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens, auf die sich die Referenz bezieht; hierzu hat der Bieter die Nummer und die Be-zeichnung anzugeben; die Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens liegt den Vergabeunterlagen bei • Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B. m³, m², m St, kg, t) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme • Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer • Oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke • Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen; oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Eventuelle Besonderheiten der Ausführung

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Fortführung: • Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in Euro) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in Euro) • Erklärung des Referenznehmers, dass seine Angaben richtig sind; sowie Erklärung des Referenznehmers, dass ihm bewusst ist, dass falsche Angaben seine Zuverlässigkeit beeinträchtigen; Angabe zu Ort, Datum, Stempel [freiwillig], Name des Verantwortlichen in Druckbuchstaben. • In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind von dem Referenzgeber folgende Angaben zu machen (es sind nur hinreichend belegbare Sachverhalte anzugeben): • Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer auftragsgemäß durchgeführt worden sind; • Ankreuzen, wenn im Ergebnis die Leistungen auftragsgemäß durchgeführt worden sind, folgen-de Feststellungen während der Abwicklung gemacht wurden: • Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B verstoßen hat; • Ankreuzen, wenn die Einhaltung der Vertragsfristen schriftlich angemahnt wurde; • Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer wiederholt zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung aufgefordert wurde; • Ankreuzen, wenn dem Auftragnehmer schriftlich Kündigung angedroht wurde; • Ankreuzen, wenn die Abnahme wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wurde; • Ankreuzen, wenn wiederholt zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen aufgefordert wurde; • Ankreuzen, wenn die Schlussrechnung durch den Auftraggeber erstellt werden musste. • Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer nicht auftragsgemäß ausgeführt worden sind; • Ankreuzen, wenn die Leistungen wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden. • Angaben zu dem Ansprechpartner bei dem Referenzgeber (Name des Ansprechpartners; Abteilung; Telefon des Ansprechpartners; Fax des Ansprechpartners [sofern vorhanden]; E-Mail-Adresse des Ansprechpartners) • Einwilligung des Referenzgebers Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.StB den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Angabe Jahr und Euro). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 1 „Tiefbau“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.StB den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 1 „Tiefbau“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.StB den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ich bin / Wir sind • im Handelsregister eingetragen. • für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. • bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. • zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 1 „Tiefbau“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.StB den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 1 „Tiefbau“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.StB den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), • dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. • keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. • für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 1 „Tiefbau“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.StB den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 1 „Tiefbau“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.StB den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Die Bewertung der Angebote erfolgt zu 100 % nach dem Angebotspreis. Der niedrigste Angebotspreis erhält den Zuschlag. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden wird ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, des evtl. Erstattungsbetrages aus der Lohngleitklausel, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin — Beschreibung: keine öffentliche Submission da E-Vergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Dinkelsbühl
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 "Parkleitsystem - Telematik"
Beschreibung: Die Stadt Dinkelsbühl hat das Ziel, im Zusammenhang mit der Umsetzung ihres neuen Parkraumkonzeptes ein dynamisches Parkleitsystem (PLS) zu errichten, um die Nutzung der Parkierungsanlagen außerhalb der historischen Altstadt zu erhöhen und damit den Parkdruck sowie den Parksuchverkehr innerhalb der Altstadt zu verringern. Folgende Leistungen werden angefragt: 1. Lieferung des Materials für 32 Schilderstandorte, bestehend aus: • 18 x statische Wegweisungsschilder • 37 x Wegweisungsschilder mit einer dynamischen Anzeige in RGB-LED-Technik • 5 x Wegweisungsschilder mit zwei dynamischen Anzeigen in RGB-LED-Technik • 4 x Übersichtstafeln • 4 x Kopfschilder • 19 x Steuerelektronik für dynamische Schilderstandorte • 19 x Mobilfunk-Gateways für dynamische Schilderstandorte • 32 x Aufstellvorrichtungen für Schilderstandorte (Rundrohrmaste, Trimaste bzw. Gabelständer) 2. Rückbau, Demontage bzw. Überkleben der Bestandsbeschilderung: • 8 x Demontage von Bestandsschildern inkl. Entsorgung • 19 x Ersetzen der Bestandsbeschilderung inkl. Entsorgung 3. Tiefbau, Montage und Inbetriebnahme der Schilderstandorte: • Herstellen des Energieanschlusses an den dynamischen Schilderstandorten, z. T. mit Pufferbatterie • Herstellen der Erdung der dynamischen Schilderstandorte • Montage der Aufstellvorrichtungen und Schilder • Inbetriebnahme der dynamischen Schilderstandorte • Verkehrssicherung 4. Tiefbau, Montage und Inbetriebnahme von Detektionssystemen an acht Parkierungsanlagen • 5 x Kameras für die Datenerfassung nach dem Bilanzierungsverfahren • 395 x aufgeklebte Bodensensoren zur Einzelstellplatzerfassung • 14 x Mobilfunk-Gateways für die Detektionssysteme • 6 x Solarmodule und Pufferbatterien für die autarke Energieversorgung von Gateways • 12 x Aufstellvorrichtungen für Standorte der Kameras und der Gateways (Rundrohrmaste; Los 2) • Herstellen des Energieanschlusses an den Standorten • Herstellen der Erdung der Standorte • Montage der Detektionssysteme und der Aufstellvorrichtungen • Inbetriebnahme der Detektionssysteme • Verkehrssicherung 5. Aufbau Datenkommunikation zwischen Detektionssystemen der Parkierungsanlagen und PLS-Zentrale sowie zwischen PLS-Zentrale und Schilderstandorten 6. Einrichten und Inbetriebnahme einer cloudbasierten PLS-Zentrale 7. Betrieb der PLS-Zentrale, der Schilder und Detektionseinrichtungen 8. Wartung und Instandhaltung der PLS-Zentrale, der Schilder und Detektionseinrichtungen
Interne Kennung: 0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34996300 Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für Parkplätze
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 24/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 14/05/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 730 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in dem Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenzen aus dem Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren, mit mindestens folgenden Angaben benennen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Beschreibung der ausgeführten Leistungen. Als vergleichbare Referenzprojekte werden dabei umgesetzte dynamische Parkleitsysteme angesehen mit ▪ einer cloudbasierten PLS-Zentrale; ▪ mind. 5 eingebundenen Parkierungsanlagen und ▪ mind. 10 dynamischen Schilderstandorten. In mindestens einem der Referenzprojekte müssen Detektionseinrichtungen (Kameraerfassung und/oder Einzelplatzdetektion) durch den Bieter installiert und in das PLS integriert worden sein. Die Anzahl und Art der Detektionseinrichtungen sind zu benennen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 2 „Parkleitsystem Telematik“:Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Angabe Jahr und Euro). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Telematik“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt L213 den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens (Angabe in Euro), für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens (Angabe in Euro), abschließen werde(n). Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen übersenden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Telematik“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt L213 den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Durchschnitt der letzten drei Jahre über folgende Anzahl von Beschäftigten und Führungskräfte verfügte(n): (Angabe Jahr, Anzahl der Beschäftigten, Anzahl Führungspersonal). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Telematik“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt L213 den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet oder Ich bin/Wir sind eingetragen bei (Angabe des Berufsregister). Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Telematik“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt L213 den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Telematik“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt L213 den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass • für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen • zwar ist zu meinem/unseren Unternehmen ein Eintrag im Wettbewerbsregister gespeichert, jedoch hat mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen, die jederzeit nachprüfbar sind und der Registerbehörde zur Prüfung vorgelegt werden. Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Telematik“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt L213 den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung zwingend das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ für das Los 2 „Parkleitsystem Telematik“ ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt L213 den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung über das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 2 „Parkleitsystem Telematik“: RAL-Gütesiegel oder gleichwertig Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zum Führen des RAL-Gütesiegels für Verkehrszeichen (oder gleichwertig) berechtigt sind. Der Bieter hat eine Erklärung des Herstellers über die Zulässigkeit zum Führen des RAL-Gütesiegels für Verkehrszeichen (oder gleichwertig) dem Angebot beizufügen. Der Bieter hat die Hersteller-Kennziffer anzugeben sowie ein Prüfzeugnis (z.B. vom Bundesamt für Materialprüfung oder gleichwertig) des Herstellers über die Verarbeitung von retroreflektierenden Folien mit dem Angebot einzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Energieverbrauch der LED-Anzeigen Zuschlagskriterium 2 ist der Energieverbrauch der LED-Anzeigen. Für dieses Zuschlagskriterium werden maximal 20 Punkte vergeben (qualitative Punkte). In die Wertung geht der Energieverbrauch [kWh] für den Dauerbetrieb über 365 Tage (jeweils 14 h pro Tag) von einer LED-Anzeige für den Belegungsstatus ein. Für die Berechnung des Energieverbrauchs ist von einer Displayhelligkeit von 3.000 cd/m² auszugehen. Es ist der Anzeigetext „belegt“ bei einer Schrifthöhe von 140 mm mit gelber Schriftfarbe anzusetzen. Der Rechenweg zur Ermittlung des Energieverbrauches ist nachvollziehbar darzulegen und mit dem Angebot von dem Bieter einzureichen (vgl. hierfür auch Dokument „DKB-PLS – Hinweise_Vergabeverfahren – Los 2_v4-0“). Die erreichte qualitative Punktzahl des Bieters XY ermittelt sich gemäß nachfolgender Berechnungsmethode: Das Angebot mit dem niedrigsten Energieverbrauch wird durch den Energieverbrauch des Bieters XY geteilt und mit der maximal erreichbaren Punktzahl (20 Punkte) multipliziert. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Zuschlagskriterium 1 ist der Angebotspreis. Für dieses Zuschlagskriterium werden maximal 80 Punkte vergeben (preisliche Punkte). Die vom Bieter XY errichte preisliche Punktzahl ermittelt sich gemäß nachfolgender Berechnungsmethode: Das preislich günstigste Angebot wird durch den Angebotspreis des Bieters XY geteilt und mit der maximal erreichbaren Punktzahl (80 Punkte) multipliziert. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 80
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin — Beschreibung: keine öffentliche Submission da E-Vergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Dinkelsbühl

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Dinkelsbühl
Registrierungsnummer: 4900
Postanschrift: Segringer Straße 30
Stadt: Dinkelsbühl
Postleitzahl: 91550
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis (DE256)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9851902333
Profil des Erwerbers: https://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 98153-1277
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d848fc49-f77d-458e-b717-efc8e6fbcd4b-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Änderung der Sektionen 5.1.6, 5.1.9, 5.1.10 und 8.1

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 47917a22-680d-417e-9794-1ee521a6a9bc - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/07/2026 11:16:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 512319-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 141/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/07/2026