1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen
2.1.
Verfahren
Titel: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume - LPH 1-4 - stufenweise für den Erweiterungsbau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule
Beschreibung: Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 4, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle
Kennung des Verfahrens: ea8362af-2cb4-43d6-b560-30c9a4c48b6d
Interne Kennung: DMO111.0007
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Von-Kahl-Straße 13
Stadt: Peiting-Herzogsägmühle
Postleitzahl: 86971
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 510 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMU22# 1. Bewerber- / Bietergemeinschaft: Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bewerber-_Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. 3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume - LPH 1-4 - stufenweise für den Erweiterungsbau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI") für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe A: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) - Vorplanung (Leistungsphase 2) Leistungsstufe B: - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe A. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen der Leistungsstufe B zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B zu beauftragen, wenn die Planung mit Blick auf die urheberrechtlichen sowie fördermittelrechtlichen Belange fortgeführt werden kann. Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule. Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen. Ziel des Projekts ist: - die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - die funktionale Optimierung und Umstrukturierung der Raumaufteilung (inkl. Differenzierungs- und Fachräume), - sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Verwaltung und sonderpädagogische Angebote. Bei dem zu sanierenden Bestandsgebäude handelt es sich gegebenenfalls um ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Im Rahmen der Planung sind etwaige urheberrechtliche Belange zu berücksichtigen. Nach Abstimmung mit dem Auftraggeber hat die Planung dergestalt zu erfolgen, dass die architektonische Gestaltung des Bestands möglichst erhalten bleibt oder gestalterisch so weiterentwickelt wird, dass eine Beeinträchtigung etwaiger Urheberrechte möglichst ausgeschlossen ist Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme während des laufenden Schulbetriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger, energieeffizienter und barrierefreier Bauweise gemäß den geltenden technischen und schulbaulichen Standards. Eine Kombination aus Umnutzung, Modernisierung und Neubau soll eine zukunftsfähige Lernumgebung schaffen. Die Maßnahme ist nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 6. August 2025 (GVBl. S. 442) geändert worden ist sowie nach Maßgabe der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) vom 23. Januar 1997 (GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 50) geändert worden ist öffentlich gefördert. Die Vorgaben der fördermittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Beauftragung und bei der Erbringung der Leistungen zwingend zu berücksichtigen. Für weitere Detailierung wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) verwiesen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 807 - Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG); - Anlage 808 - Sanierungskonzept (Stand: 20.12.2021) ; - Anlage 809 - Planunterlagen (Bestandsplan BA 01 - EG; Bestandsplan BA 01 - KG; Bestandsplan BA 01 - OG; Bestandsplan BA 02 - KG & EG; Bestandsplan BA 02 - OG); - Anlage 906 - Vertrag.
Interne Kennung: DMO111.0007
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Von-Kahl-Straße 13
Stadt: Peiting-Herzogsägmühle
Postleitzahl: 86971
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Ausschlussgründe: Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB: Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB: Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben, - das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 VgV). Dem Bieter / der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem Projektleiter, und - einem stellvertretenden Projektleiter anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume. Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: (i) Das persönliche Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI 2021 für die Planung eines Gebäudes (Neubau oder Erweiterungsbau) umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Neubau oder Erweiterungsbau; - die Planungsleistungen umfassten mindestens die Leistungsphasen 1-4 im Sinne der HOAI; - Beginn der Leistungsphase 1 nicht vor dem 01.01.2015 und Abschluss der Leistungsphase 4 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren, jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ); Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 1 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 4. - Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1-4, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von o mindestens 200.000,- EUR (netto). Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des jeweils in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters; - Rolle des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt; - Bezeichnung des von dem Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter jeweils persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts; - Name des Unternehmens, welches die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter jeweils in der angegebenen Rolle geleitet hat, ausgeführt hat; - Gegenstand der Leistungen waren Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI 2021 für die Planung eines Gebäudes (Neubau oder Erweiterungsbau) mit mindestens folgendem Inhalt: o Neubau oder Erweiterungsbau; o die Planungsleistungen umfassten die Leistungsphasen 1 bis 4 im Sinne der HOAI; - Beginn der Leistungsphase 1 nicht vor dem 01.01.2015 und Abschluss der Leistungsphase 4 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren, jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ); Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 1 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 4. o Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1-4, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] o von mindestens 200.000,- EUR (netto). - Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277:2021-08) des persönlichen Referenzprojekts in m² - Art der Nutzung des persönlichen Referenzprojekts. (ii) Die Bewertungssystematik ist sowohl für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als auch für die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: 1. Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts >= 510.000 EUR (netto) 4 Punkte = 200.000 EUR (netto) 0 Punkte < 200.000 EUR (netto) Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit der Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 200.000 EUR (netto) und 510.000 EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einem Auftragswert des persönlichen Referenzprojekts von 355.000 EUR (netto) erhält der Bieter 2,00 Punkte. 2. Art der Nutzung Schul- oder Hochschulgebäude [Ein Schul- oder Hochschulgebäude (teilweise auch Bildungsanstalt oder Lehranstalt genannt) ist ein Gebäude in dem Kindern und Jugendlichen und / oder Erwachsenen durch planmäßigen Unterricht Wissen und Bildung vermittelt wird: 1 Punkt; kein Schul- oder Hochschulgebäude: 0 Punkte Die erzielten Punkte für den Auftragswert (1.) und die Art der Nutzung (2.) des jeweiligen persönlichen Referenzprojekts des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters werden addiert. Siehe Weiterführung in "Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fortführung Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Fortführung des Zuschlagskriteriums: "Persönliche Erfahrung des Projektteams": Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 5,00 Punkte und für die zwei eingereichten persönlichen Referenzprojekte insgesamt maximal 10,00 (5,00 + 5,00) Punkte erzielt werden. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte die Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Zusätzlich eingereichte Projektblätter werden bei der Bewertung der persönlichen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams". Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten Projektleiter und stellvertretender Projektleiter zu erbringen. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre. HINWEIS: Die Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 10,00. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Projektleitung" 100,00 Leistungspunkte erzielt werden. HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausführungskonzept
Beschreibung: Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die nachfolgenden Ziele bestmöglich zu erreichen: - Verfügbarkeit des Projektteams (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 15 %): Der Bieter hat anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass die verbindlichen Vertragstermine eingehalten werden, insbesondere hat der Bieter die Verfügbarkeit des einzusetzenden Projektteams während der Dauer des gegenständlichen Auftrags darzustellen. (Unterkriterium 2.1: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Hinweis: Für das Unterkriterium 2.1 "Verfügbarkeit des Projektteams" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 6,00 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.1 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 30,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Umgang mit laufendem Schulbetrieb (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 15 %): Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass der laufende Schulbetrieb durch die Generalsanierung und den Erweiterungsbau des Hauptgebäudes möglichst geringfügig beeinträchtigt wird; (Unterkriterium 2.2: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Hinweis: Für das Unterkriterium 2.2 "Umgang mit laufendem Schulbetrieb" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 6,00 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.2 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 30,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Berücksichtigung der Urheberrechte (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 15 %) Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass durch die Generalsanierung und den Erweiterungsbau eine möglichst geringfügige Beeinträchtigung der architektonischen Gestaltung des Bestands erfolgt; dafür können Handskizzen eingereicht werden, die nicht das Niveau einer Grundleistung erreichen sollen; es wird darauf hingewiesenweisen, dass die Ausarbeitungen nicht vergütet werden; (Unterkriterium 2.3: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Hinweis: Für das Unterkriterium 2.3 "Berücksichtigung der Urheberrechte" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 6,00 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.3 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 30,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 27,5 %) Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass die Zielvorgaben an eine nachhaltige Sanierung und ein nachhaltiges Bauen des Hauptgebäudes im Sinne der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) erreicht werden. (Unterkriterium 2.4: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Hinweis: Für das Unterkriterium 2.4 "Erreichen der Nachhaltigkeitsziele" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 11,00 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.4 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 55,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Kostenkontrolle (Gewichtung der qualitativen Leistungspunkte für das "Ausführungskonzept": 27,5 %) Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er bestmöglich sicherstellen wird, dass die vertraglichen Kostenobergrenzen eingehalten werden, insbesondere hat der Bieter Möglichkeiten von Kosteneinsparungen darzustellen; (Unterkriterium 2.5: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Hinweis: Für das Unterkriterium 2.5 "Kostenkontrolle" können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 11,00 multipliziert; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für das Unterkriterium 2.5 des "Ausführungskonzeptes" kann ein Bieter maximal 55,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Das Ausführungskonzept darf - für die Unterkriterien 2.1 "Verfügbarkeit des Projektteams", 2.2 "Umgang mit laufendem Schulbetrieb" und 2.3 "Berücksichtigung der Urheberrechte" einen Umfang von maximal zwei (2) DIN A4-Seite nicht überschreiten. Angaben je Unterkriterium ab jeweils der Seite 3 bleiben bei der Bewertung der Ausführungskonzepte unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite und die Handskizzen bleiben bei der Bewertung der zulässigen Seitenanzahl der eingereichten Ausführungskonzepte unberücksichtigt. - für die Unterkriterien 2.4 "Erreichen der Nachhaltigkeitsziele", und 2.5 "Kostenkontrolle" einen Umfang von maximal vier (4) DIN A4-Seite nicht überschreiten. Angaben je Unterkriterium ab jeweils der Seite 5 bleiben bei der Bewertung der Ausführungskonzepte unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite bleibt bei der Bewertung der zulässigen Seitenanzahl der eingereichten Ausführungskonzepte unberücksichtigt. - für alle Unterkriterien 2.1 bis 2.5 in seinen Ausführungen die Schriftgröße 8 nicht unterschreiten. Ausführungen je Unterkriterium, welche die Schriftgröße 8 unterschreiten, werden bei der Bewertung der Ausführungskonzepte nicht berücksichtigt. Siehe Weiterführung in "Fortführung Ausführungskonzept".
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fortführung Ausführungskonzept
Beschreibung: Dabei hat der Bieter in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 2.1" und "Angaben zu Unterkriterium 2.2" usw.). Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Zuerst Unterkriterium 2.1, anschließend Unterkriterium 2.2 usw.). Mit der Abgabe des Ausführungskonzepts ist die Anlage 602 "Konzept(e)" zwingend zu verwenden. Diese Anlage ist vollständig auszufüllen und mit dem Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Insgesamt kann der Bieter in dem Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" maximal 200,00 qualitative Leistungspunkte (maximal 30,00 qualitative Leistungspunkte für das Unterkriterium 2.1 addiert mit maximal 30,00 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.2 addiert mit maximal 30,00 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.3 addiert mit maximal 55,00 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.4 addiert mit maximal 55,00 qualitativen Leistungspunkten für das Unterkriterium 2.5) erzielen. HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis
Beschreibung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801]. HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angebotspreise unterliegen sowohl dem Datenschutz als auch der besonderen Vertraulichkeit im Geschäftsverkehr.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Leiter der anbietenden Partei: Kottermair Rebholz Architekten und Stadtplaner PartG mbB (1. Mitglied der Bietergemeinschaft)
Offizielle Bezeichnung: RAUM und BAU Planungsgesellschaft mbH (2. Mitglied der Bietergemeinschaft)
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angebotspreise unterliegen sowohl dem Datenschutz als auch der besonderen Vertraulichkeit im Geschäftsverkehr.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angebotspreise unterliegen sowohl dem Datenschutz als auch der besonderen Vertraulichkeit im Geschäftsverkehr.
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Architektenvertrag
Datum der Auswahl des Gewinners: 10/07/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 21/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 35
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angebotspreise unterliegen sowohl dem Datenschutz als auch der besonderen Vertraulichkeit im Geschäftsverkehr.
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Angebotspreise unterliegen sowohl dem Datenschutz als auch der besonderen Vertraulichkeit im Geschäftsverkehr.
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.
Registrierungsnummer: DE 129522908
Postanschrift: Von-Kahl-Straße 4
Stadt: Peiting
Postleitzahl: 86971
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich Herzogsägmühle
Telefon: +49 8861 219-0
Fax: +49 8861 219-201
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Kottermair Rebholz Architekten und Stadtplaner PartG mbB (1. Mitglied der Bietergemeinschaft)
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE275662481
Postanschrift: Kemmelallee 8
Stadt: Murnau am Staffelsee
Postleitzahl: 82418
Land, Gliederung (NUTS): Garmisch-Partenkirchen (DE21D)
Land: Deutschland
Telefon: 088414874251
Fax: 088414874247
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: RAUM und BAU Planungsgesellschaft mbH (2. Mitglied der Bietergemeinschaft)
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE295475776
Postanschrift: Kirchenstraße 88
Stadt: München
Postleitzahl: 81675
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 215250510
Fax: +49 89 215250599
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d51d45c2-91b8-44fa-bd36-78b9d7425bbe - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/07/2026 09:48:45 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 513996-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 141/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/07/2026