1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rödental
Rechtsform der zuständigen Behörde: Einrichtung des öffentlichen Rechts
2.1.
Verfahren
Titel: Personenbeförderungsleistungen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Rödental (VGN Linien 1481 und 1482)
Beschreibung: Die Stadt Rödental als Aufgabenträger und damit zugleich zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste in einem Los für die Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Rödental vorzunehmen. Diese Vorabbekanntmachung umfasst die folgenden Linien (VGN-Linien): 1481: Mönchröden – Zentrum – Bahnhof – Waldsachen – Rothenhof (Stadtbus Rödental Süd), 1482: Rosenau – Bahnhof – Zentrum – Unter-/Oberwohlsbach (Stadtbus Rödental Nord).
Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Personenbeförderungsleistungen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Rödental (VGN-Linien 1481 und 1482)
Beschreibung: Die Stadt Rödental als Aufgabenträger und damit zugleich zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste in einem Los für die Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Rödental vorzunehmen. Diese Vorabbekanntmachung umfasst die folgenden Linien (VGN-Linien): 1481: Mönchröden – Zentrum – Bahnhof – Waldsachen – Rothenhof (Stadtbus Rödental Süd), 1482: Rosenau – Bahnhof – Zentrum – Unter-/Oberwohlsbach (Stadtbus Rödental Nord). Ein Antrag auf Erteilung einer gebündelten Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 8 Abs. 4 S.2 PBefG ist für die gesamte Laufzeit innerhalb der 3 Monatsfrist nach § 12 Abs. 4 S. 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre ausgelöst. Gem. § 8a Abs. 2 S. 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an die umfassten Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind in dem ergänzenden Dokument „Ergänzendes Dokument im Rahmen der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz“ einschließlich seiner Anlagen angegeben (vgl. § 8a Abs. 2 S. 5 PBefG). Das ergänzende Dokument einschließlich seiner Anlagen steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.roedental.de/aktuell/stellenausschreibungen. Das ergänzende Dokument enthält verbindliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge. Sie führen nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags; entsprechendes gilt für sich nur auf Teilleistungen beziehende eigenwirtschaftliche Anträge. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der in den voranstehend benannten Dokumenten angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. Enthält der Genehmigungsantrag des Verkehrsunternehmens Zusagen bzgl. Überschreitungen der Anforderungen oder zur Erfüllung weiterer, in diesem Dokument nicht aufgelisteter Standards, so sind diese ebenfalls verbindlich zuzusichern. Die Zusicherungen sind mit dem Antrag auf Genehmigungserteilung in Schriftform unter Bezugnahme auf dieses Dokument bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Die zuständige Behörde will in diesem Fall in die Kontrolle dieser Auflagen eingebunden werden.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Landkreis (DE247)
Land: Deutschland
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Rödental
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rödental
Registrierungsnummer: 09473159-Roedental-98
Stadt: Stadt Rödental
Postleitzahl: 96472
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Landkreis (DE247)
Land: Deutschland
Telefon: 09563 96-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 29e31e9b-4dcd-4a9c-8f6e-efc4ea7249a2 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/06/2026 13:33:29 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 445303-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 122/2026
Datum der Veröffentlichung: 29/06/2026