5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34121000 Busse
Menge: 15 Stück
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Turmstraße 47
Stadt: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land, Gliederung (NUTS): Neu-Ulm (DE279)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 000 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 6 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Die Beschaffung berücksichtigt umweltbezogene Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge. Ziel ist die Beschaffung wirtschaftlicher, betrieblich geeigneter und möglichst emissionsarmer bzw. emissionsfreier Kraftomnibusse unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen und förderrechtlichen Vorgaben. Die konkreten technischen und umweltbezogenen Anforderungen ergeben sich aus den jeweiligen Vergabeunterlagen und technischen Lastenheften der einzelnen Lose.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Klimaschutz, Sonstiges
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen über vergleichbare Fahrzeuglieferungen nachzuweisen. Gefordert werden mindestens drei Referenzen über die Lieferung vergleichbarer Kraftomnibusse innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbar sind insbesondere Lieferungen von Linienbussen, Überlandlinienbussen, Gelenkbussen oder batterieelektrischen Omnibussen an Verkehrsunternehmen, kommunale Auftraggeber oder sonstige Betreiber des öffentlichen Personenverkehrs. Zu jeder Referenz sind mindestens anzugeben: Auftraggeber, Lieferjahr, Anzahl und Art der gelieferten Fahrzeuge, kurzer Leistungsumfang sowie ein Ansprechpartner oder eine geeignete Bestätigung des Auftraggebers, sofern verfügbar. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Zur zweiten Phase des Verfahrens (Aufforderung zur Angebotsabgabe) werden nur Bewerber zugelassen, die sämtliche nachfolgend genannten Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Bewerber, die eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllen oder die geforderten Nachweise nicht nachvollziehbar vorlegen, werden nicht zur zweiten Phase des Verfahrens zugelassen. Die nachfolgende Punktewertung dient ausschließlich der Auswahl und Rangfolge geeigneter Bewerber, sofern mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Referenzen vergleichbarer Omnibuslieferungen – maximal 30 Punkte Mindestanforderung: Der Bewerber muss mindestens drei Referenzen über die Lieferung vergleichbarer Kraftomnibusse innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachweisen. Vergleichbar sind insbesondere Lieferungen von Linienbussen, Überlandlinienbussen, Gelenkbussen oder batterieelektrischen Omnibussen an Verkehrsunternehmen, kommunale Auftraggeber oder sonstige Betreiber des öffentlichen Personenverkehrs. Zu jeder Referenz sind mindestens anzugeben: Auftraggeber, Lieferjahr, Anzahl und Art der gelieferten Fahrzeuge sowie eine kurze Beschreibung des Leistungsumfangs. Wertung: 30 Punkte: Mehr als fünf sehr gut vergleichbare Referenzen, insbesondere mit mehreren Fahrzeugen je Lieferung, vergleichbaren Fahrzeugarten und vergleichbarem Einsatz im öffentlichen Personenverkehr. 20 Punkte: Vier bis fünf gut vergleichbare Referenzen mit nachvollziehbarem Bezug zu den ausgeschriebenen Fahrzeugarten und zum Einsatz im öffentlichen Personenverkehr. 10 Punkte: Drei vergleichbare Referenzen, welche die Mindestanforderung erfüllen. 0 Punkte / Ausschluss: Weniger als drei geeignete Referenzen oder Referenzen, die nicht ausreichend vergleichbar oder nicht nachvollziehbar sind.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10,00
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber hat darzustellen, wie die technische Betreuung, Wartung, Instandsetzung und Ersatzteilversorgung der angebotenen Fahrzeuge während der Vertragslaufzeit und der Garantiezeit sichergestellt wird. Hierzu sind insbesondere Angaben zum zuständigen Service- und Werkstattnetz, zu erreichbaren Servicepartnern, zur technischen Unterstützung, zur Ersatzteilversorgung sowie zu Reaktions- und Bearbeitungszeiten im Servicefall zu machen. Der Bewerber hat mindestens eine für die angebotenen Fahrzeuge autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt zu benennen, die sich innerhalb eines Umkreises von maximal 50 km Straßenentfernung zu den Standorten der abrufberechtigten Unternehmen befindet. Maßgeblich ist die Entfernung auf öffentlichen Straßen. Die benannte Werkstatt muss zur Durchführung von Wartungs-, Diagnose-, Garantie- und Instandsetzungsarbeiten an den angebotenen Fahrzeugen berechtigt und fachlich geeignet sein. Die Autorisierung ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Der Bewerber hat die relevanten Servicepartner mit Anschrift, Entfernung zu den Standorten der abrufberechtigten Unternehmen, Leistungsumfang und Nachweis der Autorisierung anzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsfähigkeit und Autorisierung des angegebenen Service- und Werkstattnetzes im Rahmen der Eignungsprüfung zu überprüfen. Zur zweiten Phase des Verfahrens (Aufforderung zur Angebotsabgabe) werden nur Bewerber zugelassen, die sämtliche nachfolgend genannten Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Bewerber, die eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllen oder die geforderten Nachweise nicht nachvollziehbar vorlegen, werden nicht zur zweiten Phase des Verfahrens zugelassen. Die nachfolgende Punktewertung dient ausschließlich der Auswahl und Rangfolge geeigneter Bewerber, sofern mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Wertung: 45 Punkte: Autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt innerhalb von 25 km Straßenentfernung sowie umfassende Darstellung von Wartung, Diagnose, Garantieabwicklung, Instandsetzung, technischer Unterstützung und Ersatzteilversorgung. 30 Punkte: Autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt innerhalb von 50 km Straßenentfernung sowie nachvollziehbare Darstellung von Wartung, Diagnose, Garantieabwicklung, Instandsetzung und Ersatzteilversorgung. 15 Punkte: Mindestanforderung erfüllt, jedoch nur eingeschränkte oder knapp dargestellte Angaben zum Serviceumfang, zur technischen Unterstützung oder zur Ersatzteilversorgung. 0 Punkte / Ausschluss: Keine autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt innerhalb von maximal 50 km Straßenentfernung oder fehlender bzw. nicht nachvollziehbarer Nachweis der Autorisierung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 15,00
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er zur Lieferung der angebotenen Fahrzeuge fachlich, organisatorisch und rechtlich in der Lage ist. Mindestanforderung: Der Bewerber muss Hersteller der angebotenen Fahrzeuge, offizieller Importeur, autorisierter Vertriebspartner oder anderweitig nachweislich zur Lieferung der angebotenen Fahrzeuge berechtigt sein. Der Bewerber hat darzustellen, wie die Lieferfähigkeit während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung sichergestellt wird. Hierzu sind insbesondere Angaben zur Herstellerbindung, Vertriebsberechtigung, Lieferkette, Produktions- oder Beschaffungsmöglichkeit, Ersatzteilversorgung sowie zur Abwicklung von Garantie- und Gewährleistungsfällen zu machen. Geeignete Nachweise können insbesondere Herstellerbestätigungen, Vertriebs- oder Importeursnachweise, Autorisierungsschreiben, Händlerverträge oder vergleichbare Unterlagen sein. Zur zweiten Phase des Verfahrens (Aufforderung zur Angebotsabgabe) werden nur Bewerber zugelassen, die sämtliche nachfolgend genannten Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Bewerber, die eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllen oder die geforderten Nachweise nicht nachvollziehbar vorlegen, werden nicht zur zweiten Phase des Verfahrens zugelassen. Die nachfolgende Punktewertung dient ausschließlich der Auswahl und Rangfolge geeigneter Bewerber, sofern mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Wertung: 25 Punkte: Sehr gut nachvollziehbarer Nachweis als Hersteller, offizieller Importeur oder autorisierter Vertriebspartner mit belastbarer Darstellung der Lieferfähigkeit, Lieferkette, Ersatzteilversorgung sowie Garantie- und Gewährleistungsabwicklung. 15 Punkte: Nachweis der Liefer- oder Vertriebsberechtigung liegt vor; die Lieferfähigkeit und Abwicklung sind nachvollziehbar dargestellt. 5 Punkte: Mindestanforderung erfüllt, jedoch nur knapp oder eingeschränkt nachvollziehbar dargestellt. 0 Punkte / Ausschluss: Keine ausreichende Lieferberechtigung, keine nachvollziehbare Hersteller- oder Vertriebsbindung oder keine plausible Darstellung der Lieferfähigkeit. Gesamtwertung: Referenzen: maximal 30 Punkte Service- und Werkstattnetz: maximal 45 Punkte Lieferfähigkeit / Hersteller- oder Vertriebsberechtigung: maximal 25 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 5,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertet wird der angebotene Gesamtpreis je Los nach Maßgabe des Preisblatts.
Beschreibung: Bewertet wird der angebotene Gesamtpreis je Los nach Maßgabe des Preisblatts.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertet werden die Qualität und Wirtschaftlichkeit des angebotenen Fahrzeugs sowie die Erfüllung der technischen Anforderungen, Liefer- und Servicekonzept, Garantiebedingungen und sonstige in der Bewertungsmatrix dargestellte qualitative Kriterien.
Beschreibung: Bewertet werden die Qualität und Wirtschaftlichkeit des angebotenen Fahrzeugs sowie die Erfüllung der technischen Anforderungen, Liefer- und Servicekonzept, Garantiebedingungen und sonstige in der Bewertungsmatrix dargestellte qualitative Kriterien.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 27/07/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, Erklärungen oder Nachweise gemäß § 51 SektVO nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer hat die Leistung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, des jeweiligen technischen Lastenheftes, des kommerziellen Lastenheftes, des Rahmenvertrages sowie der jeweiligen Einzelabrufe auszuführen. Die gelieferten Fahrzeuge müssen bei Übergabe zulassungsfähig, betriebssicher und für den vorgesehenen Einsatz im öffentlichen Personenverkehr geeignet sein. Sämtliche gesetzlichen, technischen, arbeits-, sozial-, umwelt- und datenschutzrechtlichen Anforderungen sind einzuhalten. Der Auftragnehmer hat während der Vertragslaufzeit eine ordnungsgemäße Lieferung, Dokumentation, Gewährleistung, Garantieabwicklung, Ersatzteilversorgung sowie technische Unterstützung sicherzustellen.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung: Vor Zugang zu vertraulichen oder technisch detaillierten Vergabeunterlagen kann die Abgabe einer Geheimhaltungsvereinbarung verlangt werden. Die Bewerber und Bieter sind verpflichtet, sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens erhaltenen vertraulichen Informationen ausschließlich zur Bearbeitung des Verfahrens zu verwenden und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Finanzierung erfolgt durch das jeweils abrufende Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt je Einzelabruf gegenüber dem jeweils abrufenden Unternehmen. Zahlungen erfolgen nach ordnungsgemäßer Lieferung, Übergabe, Abnahme und prüffähiger Rechnungstellung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, des Rahmenvertrages und des jeweiligen Einzelabrufs. Die tatsächlichen Abrufe können von Verkehrsvergaben, Förderentscheidungen sowie Fördermitteln von Kommunen, Land, Bund oder Europäischer Union abhängig sein.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Zusätzlich erfasste Erwerber: Abrufberechtigt sind neben der Gairing Omnibusverkehr GmbH & Co. KG die Omnibus Weidachstein GmbH & Co. KG, Weidachstraße 9, 89233 Neu-Ulm, sowie die Probst Bus GmbH & Co. KG, Alois-Probst-Straße 2, 89335 Ichenhausen.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der jeweiligen Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist ein Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gairing Omnibusverkehr GmbH & Co. KG
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gairing Omnibusverkehr GmbH & Co. KG
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern.