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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Starnberg
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verpflegungsleistungen für Grundschulen und Kindergärten der Stadt Starnberg
Beschreibung: LOS 1: Vollumfängliche Speisenversorgung (inklusive der Bereitstellung von Personal und Eindecken von Geschirr, Besteck, Wasser und Wasserkaraffen, sowie Bereitstellung eines internetbasierten Bestellsystems) der Grundschule Söcking (Mensa) LOS 2: Speisenbelieferung von vorproduzierten Speisen zu festgelegten Zeiten an folgende Einrichtungen: Kindergarten Hirschanger Kinderhaus Irmg.-Stadler, Kinderhaus Spielinsel Mittagsbetreuung Grundschule Starnberg, Schlossbergstr.
Kennung des Verfahrens: cc2f557b-84c7-424a-8a0d-1a94ce2dc6d9
Interne Kennung: EU-3-2-vw-26-166
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen, 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/xxxxxx Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/xxxxxx Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/xxxxxx Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt. Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben.html
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Es gelten rein innerstaatliche Ausschlussgründe. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen. Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB, §§ 125,126 GWB vorliegen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Die Eigenerklärung zur Eignung ist ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Speisenversorgung GS Söcking
Beschreibung: LOS 1: Vollumfängliche Speisenversorgung (inklusive der Bereitstellung von Personal und Eindecken von Geschirr, Besteck, Wasser und Wasserkaraffen, sowie Bereitstellung eines internetbasierten Bestellsystems) der Grundschule Söcking (Mensa) LOS 2: Speisenbelieferung von vorproduzierten Speisen zu festgelegten Zeiten an folgende Einrichtungen: Kindergarten Hirschanger Kinderhaus Irmg.-Stadler, Kinderhaus Spielinsel Mittagsbetreuung Grundschule Starnberg, Schlossbergstr.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Preis wird mit 60% Hauptentscheidungsträger in der Vergabe. Bei insgesamt 100 möglichen Punkten werden 60 Punkte analog 60% Gewichtung in der Vergabeentscheidung für den besten angebotenen Preis vergeben, alle anderen Bieter erhalten ihre Preispunkte umgekehrt proportional zum Bestpreis. Die Berechnung erfolgt wie folgt: Preis des günstigsten Bieters multipliziert mit der maximalen Punktzahl, dividiert durch den eigenen angebotenen Preis = rechnerisch ermittelte Punktzahl Die ermittelten Punkte werden auf zwei Dezimalstellen hinterm Komma gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Warmhaltezeiten und Konzept
Beschreibung: Konzept zur Bewerkstelligung von kurzen Stand- / Warmhaltezeiten von Warmspeisen 40 Punkte analog 40 % Gewichtung in der Vergabeentscheidung werden erreicht, wenn das Konzept zur Einhaltung kurzen Stand- / Warmhaltezeit vom Warmspeisen transparent, durchgängig plausibel und nachvollziehbar beschrieben werden. Der Auftraggeber will nachvollziehen können, wie der Auftragnehmer den konkret anstehenden Auftrag plant und im Regelbetrieb auszuführen gedenkt. Weil der Stadt Starnberg die explizite Beantwortung jedes einzelnen Punktes wichtig ist, wurden die für den Auftrag wichtigen Gegebenheiten gegliedert. Für eine transparente, nachvollziehbare Vergleichbarkeit der Bieterantworten hat sich jeder Bieter an die vorgegebene Struktur zu halten. Jede(r) Antwort / Beschreibung ist die zugehörige Kriteriennummer zuzuordnen. Hält sich der Bieter nicht an die vorgegebene Kriterienstruktur, werden seine Antworten nicht bepunktet! Maximal 20 erreichbare Punkte auf die Beschreibung der Maßnahmen: Definition der produktions- / regenerationstechnischen & organisatori-schen Abläufe, inkl. Uhrzeiten. 20 – 18 Punkte: Das eingereichte Konzept beschreibt auf trans-parente und nachvollziehbare Art und Weise die Vorgänge und Maßnahmen 17 – 13 Punkte: Das eingereichte Konzept beschreibt die Gege-benheiten nur in bedingt nachvollziehbare Art und Weise 12 – 8 Punkte: Das eingereichte Konzept beschreibt die Gege-benheiten nur auf rudimentäre Art und Weise 7 – 3 Punkte: Das eingereichte Konzept beschreibt die Gege-benheiten insgesamt nur mangelhaft 2 - 0 Punkte: Das eingereichte Konzept ist in allen Belangen oberflächlich, unschlüssig und nicht nachvollziehbar Maximal 20 erreichbare Punkte auf die Beschreibung der geplanten durchschnittlichen Warmhaltezeit, unter Berücksichtigung der Schichtzeiten gemäß Vorgaben des Leistungs-verzeichnisses (Punkt 2.4.1. Essenszeiten) Dabei erfolgt die Punkteverteilung gemäß nachfolgender Berechnung: Kürzeste Warmhaltezeit in Minuten multipliziert mit maximal erreichbarer Punktzahl, dividiert durch die eigene angebotene Warmhaltezeit in Minuten = rechnerisch ermittelte Punktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadt Starnberg
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Speisenlieferung Kitas und GS Schlossbergstr
Beschreibung: LOS 1: Vollumfängliche Speisenversorgung (inklusive der Bereitstellung von Personal und Eindecken von Geschirr, Besteck, Wasser und Wasserkaraffen, sowie Bereitstellung eines internetbasierten Bestellsystems) der Grundschule Söcking (Mensa) LOS 2: Speisenbelieferung von vorproduzierten Speisen zu festgelegten Zeiten an folgende Einrichtungen: Kindergarten Hirschanger Kinderhaus Irmg.-Stadler, Kinderhaus Spielinsel Mittagsbetreuung Grundschule Starnberg, Schlossbergstr.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Der Preis wird mit 60% Hauptentscheidungsträger in der Vergabe. Bei insgesamt 100 möglichen Punkten werden 60 Punkte analog 60% Gewichtung in der Vergabeentscheidung für den besten angebotenen Preis vergeben, alle anderen Bieter erhalten ihre Preispunkte umgekehrt proportional zum Bestpreis. Die Berechnung erfolgt wie folgt: Preis des günstigsten Bieters multipliziert mit der maximalen Punktzahl, dividiert durch den eigenen angebotenen Preis = rechnerisch ermittelte Punktzahl Die ermittelten Punkte werden auf zwei Dezimalstellen hinterm Komma gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Warmhaltezeiten und Konzept
Beschreibung: Konzept zur Bewerkstelligung von kurzen Stand- / Warmhaltezeiten von Warmspeisen 40 Punkte analog 40 % Gewichtung in der Vergabeentscheidung werden erreicht, wenn das Konzept zur Einhaltung kurzen Stand- / Warmhaltezeit vom Warmspeisen transparent, durchgängig plausibel und nachvollziehbar beschrieben werden. Der Auftraggeber will nachvollziehen können, wie der Auftragnehmer den konkret anstehenden Auftrag plant und im Regelbetrieb auszuführen gedenkt. Weil der Stadt Starnberg die explizite Beantwortung jedes einzelnen Punktes wichtig ist, wurden die für den Auftrag wichtigen Gegebenheiten gegliedert. Für eine transparente, nachvollziehbare Vergleichbarkeit der Bieterantworten hat sich jeder Bieter an die vorgegebene Struktur zu halten. Jede(r) Antwort / Beschreibung ist die zugehörige Kriteriennummer zuzuordnen. Hält sich der Bieter nicht an die vorgegebene Kriterienstruktur, werden seine Antworten nicht bepunktet! Maximal 20 erreichbare Punkte auf die Beschreibung der Maßnahmen: Definition der produktions- / regenerationstechnischen & organisatori-schen Abläufe, inkl. Uhrzeiten. 20 – 18 Punkte: Das eingereichte Konzept beschreibt auf trans-parente und nachvollziehbare Art und Weise die Vorgänge und Maßnahmen 17 – 13 Punkte: Das eingereichte Konzept beschreibt die Gege-benheiten nur in bedingt nachvollziehbare Art und Weise 12 – 8 Punkte: Das eingereichte Konzept beschreibt die Gege-benheiten nur auf rudimentäre Art und Weise 7 – 3 Punkte: Das eingereichte Konzept beschreibt die Gege-benheiten insgesamt nur mangelhaft 2 - 0 Punkte: Das eingereichte Konzept ist in allen Belangen oberflächlich, unschlüssig und nicht nachvollziehbar Maximal 20 erreichbare Punkte auf die Beschreibung der geplanten durchschnittlichen Warmhaltezeit, unter Berücksichtigung der Schichtzeiten gemäß Vorgaben des Leistungs-verzeichnisses (Punkt 2.4.1. Essenszeiten) Dabei erfolgt die Punkteverteilung gemäß nachfolgender Berechnung: Kürzeste Warmhaltezeit in Minuten multipliziert mit maximal erreichbarer Punktzahl, dividiert durch die eigene angebotene Warmhaltezeit in Minuten = rechnerisch ermittelte Punktzahl.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Kommunale Dienste Oberland
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1 404 011,35 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: AP. Mittagstisch
Angebot:
Kennung des Angebots: AP. Mittagstisch
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 416 143,70 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: LOS_1_EU-3-2-vw-26-166
Titel: Verpflegungsleistungen für Grundschulen und Kindergärten der Stadt Starnberg
Datum des Vertragsabschlusses: 16/06/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadt Starnberg
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: AP. Mittagstisch
Angebot:
Kennung des Angebots: AP. Mittagstisch
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 987 867,65 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: LOS_2_EU-3-2-vw-26-166
Titel: Verpflegungsleistungen für Grundschulen und Kindergärten der Stadt Starnberg
Datum des Vertragsabschlusses: 16/06/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Kommunale Dienste Oberland
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Kommunale Dienste Oberland
Registrierungsnummer: 173793
Postanschrift: Prof.-Max-Lange-Platz 9
Stadt: DE216
Postleitzahl: 83646
Land, Gliederung (NUTS): Bad Tölz-Wolfratshausen (DE216)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ZV KD Oberland-Zentrale Beschaffungsstelle
Telefon: +4980414417700
Fax: +4980414417999
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80534
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49892176-2411
Fax: +49892176-2847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Registrierungsnummer: t:080414417700
Abteilung: Verfahrensstelle gem. § 120 Absatz 4 GWB
Postanschrift: Prof.-Max-Lange-Platz 9
Stadt: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land, Gliederung (NUTS): Bad Tölz-Wolfratshausen (DE216)
Land: Deutschland
Telefon: +4980414417700
Fax: +4980414417999
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0066
Offizielle Bezeichnung: Stadt Starnberg
Registrierungsnummer: 09188139
Postanschrift: Vogelanger 2
Stadt: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ZV KD Oberland-Zentrale-Beschaffungsstelle
Telefon: +4980414417700
Fax: +498041441999
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-9000
Offizielle Bezeichnung: AP. Mittagstisch
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE327797941
Postanschrift: Hanfelder Str. 82
Stadt: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: AP. Mittagstisch
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Postanschrift: Hanfelder Str. 82
Stadt: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-9001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fb6cd8cf-faa6-4652-9f98-19b089a26f08 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/06/2026 10:38:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 424401-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 117/2026
Datum der Veröffentlichung: 19/06/2026