5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Landsberg am Lech (DE21E)
Land: Deutschland
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 510 700,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung: Nachweis eines gemittelten spezifischen Jahresumsatzes des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024, 2025 (netto) von mindestens 1.000.000,00 € Das Kriterium „Gemittelter spezifischer Jahresumsatz des Bewerbers“ wird mit maximal 10 Punkten bewertet. Maßgeblich ist der im Bewerberbogen (vgl. Ziff. 4.2.2) angegebene spezifische Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025, jeweils netto). Die Punktevergabe erfolgt anhand dieses Durchschnittswertes wie folgt: Beträgt der gemittelte spezifische Jahresumsatz Zwischen 1.000.000 € und 1.999.999,99 € werden 5 Punkte vergeben. Ab einem durchschnittlichen spezifischen Jahresumsatz von mindestens 2.000.000,00 € werden 10 Punkte vergeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Siehe Dokument Eignung_Auswahlmatrix Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzen vorzulegen, deren Fertigstellung nicht länger als acht Jahre zurückliegt. Jede Referenz kann aus max. zwei Referenzprojekten bestehen. Werden pro Referenz des Unternehmens mehr als zwei Referenzprojekte aufgelistet, dann werden nur die ersten zwei berücksichtigt. Es werden nur Referenzprojekte berücksichtigt, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Alle angegebenen Referenzen müssen die aufgeführten Mindestkriterien erfüllen, um bei der Bewertung/Bepunktung berücksichtigt zu werden. Bei der Aufteilung der jeweiligen Referenz auf mehrere Referenzprojekte werden die Punkte für die Kriterien vergeben, wenn für jeweils mind. eines der Referenzprojekte die geforderten Leistungsinhalte nachgewiesen werden können. Bei Vorlage von mehr als 2 Referenzen, werden nur die besten zwei Referenzen gewertet. Kann ein Kriterium nicht nachgewiesen werden, wird es mit 0 Punkten bewertet. Hinweis: Bereits eine Bewertung mit 0 Punkten führt zum Ausschluss des Bieters. Die Ausschlusskriterien sind jeweils in der Anmerkungsspalte des Dokuments Eignung_Auswahlmatrix explizit gekennzeichnet. ___ Mindestkriterien: Die nachfolgend genannten Mindestanforderungen müssen durch die beiden Referenzen insgesamt erfüllt werden, d.h. die einzelnen Anforderungen können sich auf beide Referenzen verteilen; Nachzuweisen sind in Summe: - Vollständige Erbringung mindestens der Leistungsphasen 2, 3, 5, 6, 8 der Planung von Verkehrsanlagen gemäß §45 HOAI für höchstfrequentierte Verkehrsanlagen öffentlicher Auftraggeber unter Aufrechterhaltung des Verkehrs mit Baukosten von mindestens 3 Mio. € (netto) - Vollständige Erbringung mindestens der Leistungsphasen 2, 3, 5, 6, 8 der Planung von Ingenieurbauwerken gemäß §41 HOAI (z.B. Ingenieurbauwerke/Stützwände) für öffentliche Auftraggeber mit Baukosten von mindestens 1 Mio. € (netto) ___ Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt anhand mehrerer Kriterien, denen jeweils eine maximale Punktzahl zugeordnet ist. Im Kriterium „Vergleichbarkeit der Maßnahme“ können maximal 5 Punkte erreicht werden. Bewertet wird, ob es sich um eine innerstädtische Straßenbaumaßnahme sowie um eine Maßnahme mit hoher Verkehrsbelastung zum Zeitpunkt der Bauausführung (≥ 20.000 Kfz/24h oder Funktion als Ausweichroute, ausgenommen Autobahnen) handelt. Werden beide Kriterien erfüllt, werden 5 Punkte vergeben; bei Erfüllung eines Kriteriums 3 Punkte, bei Nichterfüllung 0 Punkte. Das Kriterium „Rad- und Fußverkehrsplanung nach Regelwerk“ wird ebenfalls mit maximal 5 Punkten bewertet. Maßgeblich ist dabei, ob die Planung regelkonformer Radverkehrsanlagen gemäß ERA/RASt sowie eine Konfliktlösung zwischen Radverkehr, motorisiertem Individualverkehr und Fußverkehr Bestandteil der Referenz ist. Bei Erfüllung beider Kriterien werden 5 Punkte vergeben, bei einem erfüllten Kriterium 3 Punkte und bei keinem erfüllten Kriterium 0 Punkte. Für das Kriterium „Umgang mit besonderen Rahmenbedingungen“ können ebenfalls maximal 5 Punkte erzielt werden. Bewertet wird, ob besondere Randbedingungen, wie beispielsweise Bauen im denkmalgeschützten Umfeld, Maßnahmen im Bereich von ÖPNV-Linienverkehr oder enge räumliche Verhältnisse bzw. Bestandszwänge vorlagen, sowie ob bei den zu planenden Ingenieurbauwerken oder Stützwänden Umbauten oder Anpassungen an Bestandsbauwerken erfolgt sind. Werden beide Kriterien erfüllt, werden 5 Punkte vergeben, bei Erfüllung eines Kriteriums 3 Punkte, andernfalls 0 Punkte. Das Kriterium „Durchführung unter Aufrechterhaltung des Verkehrs“ wird mit maximal 10 Punkten bewertet. Eine durchgehende Aufrechterhaltung des Verkehrs in beide Richtungen, beispielsweise unter Nutzung von Verkehrsführungen mit Spurverengung oder Spurwegnahme, wird mit 10 Punkten bewertet. Erfolgt die Aufrechterhaltung des Verkehrs lediglich zeitweise (z. B. im Rahmen von Nachtbaustellen) oder eingeschränkt auf eine Fahrtrichtung, werden 5 Punkte vergeben. Wird die Maßnahme unter Vollsperrung durchgeführt, erfolgt keine Punktevergabe. Im Kriterium „Baukosten“ können maximal 5 Punkte erreicht werden. 5 Punkte werden vergeben, wenn die Baukosten der Verkehrsanlage über 5 Mio. € netto oder die Baukosten der Ingenieurbauwerke über 3 Mio. € netto liegen. 3 Punkte werden vergeben bei Baukosten der Verkehrsanlage zwischen 3 Mio. € und 5 Mio. € netto oder bei Baukosten der Ingenieurbauwerke zwischen 1 Mio. € und 3 Mio. € netto. Liegen die Baukosten der Verkehrsanlage unter 3 Mio. € netto oder die Baukosten der Ingenieurbauwerke unter 1 Mio. € netto, werden 0 Punkte vergeben. Die jeweilige Punktzahl wird bereits dann vergeben, wenn eine der genannten Alternativen erfüllt ist. Das Kriterium „Leistungsumfang“ wird mit maximal 10 Punkten bewertet. Wurden die Leistungsphasen 2,3,5,6,8 gemäß §§ 41 oder 45 HOAI vollständig erbracht, werden 10 Punkte vergeben. Wurden nicht alle der Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 erbracht, erfolgt keine Punktevergabe.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Siehe Dokument Eignung_Auswahlmatrix Das Unternehmen kann auf folgende technische Ausstattung und Geräte zurückgreifen: Das Unternehmen hat darzulegen, dass er über die für die Projektabwicklung erforderliche technische Infrastruktur verfügt. Hierzu zählen insbesondere: • CAD-gestützte Planungssysteme, • AVA-Software, • digitale Planübergabeformate, • Fähigkeit zur digitalen Projektkommunikation." Hinweis zur Bewertung: Das Unternehmen legt dar, dass es über die genannte Ausstattung verfügt = 5 Punkte Das Unternehmen kann nicht darlegen, dass es über die genannte Ausstattung verfügt = 0 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Siehe Dokument Eignung_Auswahlmatrix Das Unternehmen wendet folgende technische Ausrüstungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung an: Das Unternehmen hat seine internen Qualitätssicherungsmaßnahmen darzustellen. Hierzu zählen insbesondere: • interne Prüf- und Freigabeprozesse, • Maßnahmen zur Kosten- und Terminüberwachung, • Sicherstellung der Einhaltung technischer Regelwerke." Hinweis zur Bewertung: Das Unternehmen stellt die Maßnahmen zur Qualitätssicherung sehr überzeugend, projektspezifisch und in sich schlüssig dar. = 15 Punkte Das Unternehmen stellt die Maßnahmen zur Qualitätssicherung überwiegend schlüssig dar. = 10 Punkte Das Unternehmen stellt die Maßnahmen zur Qualitätssicherung nur teilweise nachvollziehbar oder überwiegend allgemein dar. = 5 Punkte Das Unternehmen kann die Maßnahmen zur Qualitätssicherung nicht belastbar darstellen oder die dargestellten Maßnahmen sind nicht erkennbar geeignet, um eine ordnungsgemäße Projektabwicklung sicherzustellen. = 0 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Siehe Dokument Eignung_Auswahlmatrix ___ Studien- und Ausbildungsnachweise ___ Anforderungen an die Qualifikation des Personals: Planungsphase (LPH1-7) Für die Projektleitung wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bauingenieurwesen oder in einem vergleichbaren bautechnischen Studiengang vorausgesetzt. Für die Fachplanung und Sachbearbeitung sind ein abgeschlossenes bautechnisches Studium, eine abgeschlossene Ausbildung zum staatlich geprüften Bautechniker oder eine gleichwertige bautechnische Qualifikation mit entsprechender Planungserfahrung nachzuweisen. Hinweis zur Bewertung: Das Unternehmen weist für die Fachplanung und Sachbearbeitung ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium nach = 10 Punkte Das Unternehmen weist für die Fachplanung und Sachbearbeitung eine abgeschlossene Ausbildung zum staatlich geprüften Bautechniker oder eine gleichwertige bautechnische Qualifikation mit entsprechender Planungserfahrung nach = 5 Punkte Das Unternehmen kann die geforderten Abschlüsse nicht vollumfänglich nachweisen = 0 Punkte. ___ Anforderungen an die Qualifikation des Personals: Ausführungsphase (LPH8) Ein abgeschlossenes bautechnisches Studium für die Bauoberleitung bzw. ein abgeschlossenes bautechnisches Studium, eine abgeschlossene Ausbildung zum staatlich geprüften Bautechniker oder eine gleichwertige bautechnische Ausbildung sowie eine angemessene Baustellenpraxis für die örtliche Bauüberwachung werden vorausgesetzt. Hinweis zur Bewertung: Das Unternehmen weist für die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium nach = 10 Punkte Das Unternehmen weist für die Bauoberleitung ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium, für die örtliche Bauüberwachung eine abgeschlossene Ausbildung zum staatlich geprüften Bautechniker oder eine gleichwertige bautechnische Ausbildung sowie eine angemessene Baustellenpraxis nach = 5 Punkte Das Unternehmen kann die geforderten Abschlüsse nicht vollumfänglich nachweisen = 0 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden sowie von mindestens 2.000.000 € für Personenschäden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis Handelsregister/ Berufsregistereintragung
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Auftragsbezogenes Organisationkonzepte (siehe III.16.1 Zuschlagskriterien)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Auftragsbezogene Erfahrung und Befähigung der Projektmitarbeiter (siehe III.16.1 Zuschlagskriterien)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Methodische Herangehensweise zur Sicherstellung des Projekterfolgs (siehe III.16.1 Zuschlagskriterien)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Angebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/07/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/07/2026 15:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Landsberg am Lech
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Landsberg am Lech