5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79700000 Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Dieser Vertrag beginnt am 01.06.2026 und endet am 28.02.2027, sodass es keiner weiteren Kündigung bedarf. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag einmal um weitere 12 Monate und sodann letztmalig um 24 Monate zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Steinbacherweg 25
Stadt: Antdorf
Postleitzahl: 82387
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 36
Weitere Informationen zur Verlängerung: Zwei Monate vor Ablauf der Vertragszeit teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit, ob er von diesem Optionsrecht Gebrauch macht. Soweit der Mietvertag das in dieser Ausschreibung genannte Objekt vor Ende der in Satz 1 und 2 genannten Frist aufgelöst oder gekündigt wird, endet insoweit au-tomatisch auch der Vertrag zur Erbringung der Sicherheitsdienstleistung zu dem Zeitpunkt der in der/des Kündigung/Auflösungsvertrages genannten Frist.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die Zuschlagserteilung erfolgt in einem gemischtwirtschaftlichen Verfahren. Die Zuschlagskriterien sind der Preis zu 40 % und einer Leistungsbewertung zu 60 % gemäß der Leistungsbeschreibung. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 400 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten Punkte gemäß folgender Berechnungsformel: (Geringster Preis / eigener Preis) x 400. Die Leistung des Bieters wird anhand von Leistungspunkten ermittelt. Es können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Die Bieter erhalten Punkte gemäß der Bewertung des Organisationskonzepts. Insgesamt können maximal 1000 Punkte erreicht werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 400
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 400
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Die Zuschlagserteilung erfolgt in einem gemischtwirtschaftlichen Verfahren. Die Zuschlagskriterien sind der Preis zu 40 % und einer Leistungsbewertung zu 60 % gemäß der Leistungsbeschreibung. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 400 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten Punkte gemäß folgender Berechnungsformel: (Geringster Preis / eigener Preis) x 400. Die Leistung des Bieters wird anhand von Leistungspunkten ermittelt. Es können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Die Bieter erhalten Punkte gemäß der Bewertung des Organisationskonzepts. Insgesamt können maximal 1000 Punkte erreicht werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 600
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 600
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Weilheim-Schongau, Sb. 10.4 - Vergabe- und Beschaffungswesen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landratsamt Weilheim-Schongau, Sb. 10.4 - Vergabe- und Beschaffungswesen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landratsamt Weilheim-Schongau, Sb. 10.4 - Vergabe- und Beschaffungswesen
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Landratsamt Weilheim-Schongau, Sb. 10.4 - Vergabe- und Beschaffungswesen
Organisation, die die Zahlung ausführt: Landratsamt Weilheim-Schongau, Sb. 10.4 - Vergabe- und Beschaffungswesen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Landratsamt Weilheim-Schongau, Sb. 10.4 - Vergabe- und Beschaffungswesen