5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 44212224 Freileitungsmasten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 44212200 Türme, Gittermasten, Derrickkräne und Leitungsmasten, 44212221 Masten (für Leitungen), 44212222 Elektrizitätsmasten, 44212226 Strommasten
Menge: 10 Kilometer
Optionen:
Beschreibung der Optionen: - Option zur Lieferung weiterer 2,5 km Havariegestänge - Optionen zur weiteren Unterstützung im Havariefall (Stunden- / Tagessätze)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Siehe Angaben in Mercell
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2037
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 6 350 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Bewerber / zum Mitglied der Bewerbergemeinschaft / des Konsortiums (vom Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft / des Konsortiums auszufüllen) Hinweis zur Konsortialbildung: Eine Unterzeichnung des Formblatts ist lediglich erforderlich, wenn es sich bei dem Bewerber um eine Bewerbergemeinschaft/ein Konsortium handelt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bildung einer Bewerbergemeinschaft/eines Konsortiums Im Falle einer Konsortialbildung ist der Konsortialführer als Kontaktstelle für den Auftraggeber und als Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Auch nach evtl. Auftragsvergabe wird nur der einmal benannte Konsortialführer als Kontaktstelle und Vertreter des Konsortiums akzeptiert. Ein Wechsel des Konsortialführers wird nicht akzeptiert. Im Falle, dass sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird seitens des Auftraggebers nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Es ist eine gemeinsame Erklärung aller Konsortialmitglieder abzugeben, aus der hervorgeht, dass alle Mitglieder des Konsortiums als Gesamtschuldner haften. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt. Wird beabsichtigt als Bewerbergemeinschaft/Konsortium anzubieten? Wenn ja: Bitte laden Sie das entsprechende Formblatt zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft/eines Konsortiums hoch.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister oder bei ausländischen Unternehmen vergleichbare Informationen (nicht älter als 3 Monate bezogen auf das Datum der Einreichung des Teilnahmeantrags). Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied den entsprechenden Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister einzureichen. Für den Fall, dass der Bieter nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister seines Sitzstaates verpflichtet ist, ist die Berufsausübung anderweitig nachzuweisen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unternehmensorganisation Bitte laden Sie eine Darstellung der Unternehmensorganisation mit den relevanten Eckpunkten Ihres Unternehmens hoch. Folgende Informationen sollten dabei mindestens enthalten sein: Anzahl Mitarbeiter relevante Produktionsstätten und Verwaltungsstandorte Unternehmensorganigramm (Sparten, Verbundene Unternehmen, relevante Abteilungen etc.) Nähere Bezeichnung des internen Engineerings einschließlich Größe / Anzahl Mitarbeiter Die Organisation muss durch folgende Eigenschaften gekennzeichnet sein: Engineering mit mindestens 3 Mitarbeitern Hinweis zur Konsortialbildung: Bei einer Bewerbergemeinschaft bezieht sich diese Darstellung nicht auf jedes einzelne Unternehmen, sondern auf die Organisation innerhalb des entsprechenden Konsortiums.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Hinweis des Auftraggebers: An dem Auftrag interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben sich zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu erklären. Es sind folgende vergaberechtliche Ausschussregelungen zu beachten: - § 123 GWB - § 124 GWB ☐ keiner der in den vorstehend genannten Regelungen enthaltenen Ausschlussgründe trifft auf mich / auf uns zu; ☐ insbesondere wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt. Ebenfalls wurde kein entsprechender Antrag mangels Masse abgelehnt. Weiterhin liegt keine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans (§ 258 InsO) vor; ☐ Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation. Vorliegende Ausschlüssgründe Folgende in den §§ 123, 124 GWB enthaltenen Ausschlussgründe treffen auf uns zu: (Diese Frage muss lediglich bei vorliegenden Ausschlussgründen beantwortet werden.) Erklärung zu Maßnahmen der Selbstreinigung und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit Ich habe / Wir haben Maßnahmen zur Selbstreinigung oder zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit gemäß § 125 GWB ergriffen. Zu weiteren Einzelheiten beziehen wir uns auf das mit hochzuladende Dokument, in dem wir die entsprechenden Hintergründe erklären. (Diese Frage muss lediglich beantwortet werden, wenn entsprechende Ausschlussgründe vorliegen und Maßnahmen zur Selbstreinigung durchgeführt wurden.) Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen bei Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Ich habe / Wir haben Selbstreinigungsmaßnahmen vorgenommen. Wir beziehen uns auf das mit hochzuladende Dokument, in dem wir die entsprechenden Hintergründe erklären. Konkret weisen wir nach, dass den Verpflichtungen dadurch nachgekommen wurde, dass die säumigen Zahlungen vorgenommen worden sind oder wir uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben. (Diese Frage muss lediglich beantwortet werden, wenn entsprechende Ausschlussgründe vorliegen und Maßnahmen zur Selbstreinigung durchgeführt wurden.) Erklärung zum Nichtvorliegen von Geldbußen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG Mit der Markierung der verschiedenen Aussagen bestätigen Sie, dass keine entsprechenden Verstöße oder Geldbußen vorliegen. Ich erkläre / Wir erklären, dass ☐ Ich/Wir wurde/n nicht rechtskräftig wegen eines Verstoßes gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße von 175.000 € oder mehr belegt. ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von 1.500.000 € oder mehr belegt. ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von 2.000.000 € oder mehr belegt. ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 3 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes belegt Vorliegende Geldbußen Folgende Geldbußen wurden rechtskräftig gegen uns festgestellt. (Diese Frage muss lediglich bei vorliegenden Verstößen beantwortet werden.)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung Russland-Sanktionspaket 1. Der Bieter ist mit der Verordnung EU/833/2014 und geändert durch EU/2022/576 vertraut. Diese Verordnung verhängt unter anderem Sanktionen gegen Russland, russische Unternehmen, russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen und aus Russland stammende Produkte und Materialien. 2. Der Bieter gehört nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen, die mit Russland verbunden sind im Sinne von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung EU/2014/833 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung EU/2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren: Der Bieter ist kein(e) russische(r) Staatsangehörige(r) oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung; Nicht mehr als 50 % der Eigentumsrechte/Anteilen des Bieters befinden sich direkt oder indirekt im Besitz eines russischen Staatsangehörigen oder einer in Russland niedergelassenen natürlichen oder juristischen Person oder eines Unternehmens auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft; Der Bieter handelt nicht im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen. Die Personen oder Unternehmen die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen beteiligt sind und auf deren Leistungserbringung mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in dieser Erklärung genannten Personenkreis oder stehen in einem Bezug zu Russland im Sinne dieser Erklärung. 4. Der Bieter bestätigt und stellt sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen eingesetzt werden, auf deren Leistungserbringung mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht dem Personen/ Unternehmenskreis gemäß Nr. 3 dieser Erklärung zuzuordnen sind. 3. Der Bieter stimmt zu, dass, wenn sich (zu einem späteren Zeitpunkt) herausstellt, dass unrichtige und/oder unvollständige Angaben gemacht wurden, der Bieter von der weiteren Teilnahme am Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen und/oder eine (möglicherweise) bereits aus diesem Grund geschlossene Vereinbarung ohne finanzielle Folgen für TenneT aufgehoben bzw. aufgelöst werden kann.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz Der Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch den Nachweis der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre zu erbringen. Dabei ist insbesondere der Nachweis zu erbringen, dass der Jahresumsatz jeweils mindestens EUR 10.000.000 betrug. Die vorgenannten Umsätze sind im Fall einer Konsortialbildung auf die kumulierten Umsätze der Konsortialpartner bezogen, wobei für jeden einzelnen Bieter oder Konsortialpartner im Fall einer Konzerneinbindung der Gesamtumsatz des Konzerns unter der Voraussetzung gilt, dass der Bieter oder Konsortialpartner sich zu 100% im Eigentum der Konzernobergesellschaft befindet. Die Nachweise für die genannten Umsätze sind mit entsprechenden Dokumenten (Bspw. Jahresabschlüssen) zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Betriebshaftpflichtversicherung Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 3.000.000,00 ist im Auftragsfall erforderlich. Der Bewerber hat zwei Optionen seine Eignung in diesem Bereich nachzuweisen: Option 1: Der Bieter hat bereits eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen. Der Nachweis erfolgt durch Upload einer entsprechenden Versicherungsbestätigung. Option 2: Der Bieter hat bisher noch keine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen. Er verpflichtet sich jedoch, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung unaufgefordert zu, Beginn der Vertragslaufzeit vorzulegen. Als Sicherheit weist der Bieter, soweit möglich, mit einer Absichtserklärung seines Versicherers nach, dass dieser ihn mit der geforderten Versicherung und Deckungssumme (im Falle des Zuschlages) ausstatten wird. Die Absichtserklärung wird hochgeladen. Hinweis zur Konsortialbildung: Bei einer Bewerbergemeinschaft/einem Konsortium muss jeweils mind. eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/des Konsortiums die jeweils geforderten Versicherungsanforderungen erfüllen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers in Anspruch nimmt (z. B. Konzernunternehmen), ist nachzuweisen, dass der andere Wirtschaftsteilnehmer im Auftragsfall entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch haften wird. Durch den Dritten sind dabei die entsprechenden in der EU-Bekanntmachung geforderten Mindestkriterien in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu erfüllen. Darüber hinaus sind durch den Dritten die Anforderungen in Bezug auf die Befähigung zur Berufsausübung zu erfüllen und nachzuweisen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzprojekte Es müssen mindestens 3 Referenzen nachgewiesen werden, die durch folgende Eigenschaften gekennzeichnet sein müssen: - Ausführung von Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre - Auftragswert von mehr als EUR 1.000.000 aufweisen - Lieferung von Freileitungsprovisorien - Referenz innerhalb der EU oder außerhalb der EU mit vergleichbarem Schutzniveau
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erweiterte Referenz - Proof of Concept Der Proof of Concept des anzubietenden Systems muss durch eine Referenz belegt werden und durch folgende Eigenschaften gekennzeichnet sein: - Das System ist bis 525kV DC oder 380-kV AC geeignet - Das System wurde vollständig ausgeliefert - Das System wurde erfolgreich in Betrieb genommen - Das System wurde über einen Zeitraum von min. 1 Monaten unter Last betrieben - Referenz innerhalb der EU oder außerhalb der EU mit vergleichbarem Schutzniveau
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zu Subunternehmern Erklärung bzw. Auflistung der aus Sicht des Bewerbers vorhandenen Hauptleistungen bei denen beabsichtigt wird, Subunternehmer einzusetzen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: HSE-Bedingungen und Sprachanforderungen Bestätigung der TenneT HSE-Anforderungen Onshore und landseitiger Offshore-Bereich Deutschland. Bestätigung der kompletten Auftragsabwicklung im Auftragsfall in Deutsch oder Englisch und der gesamten Dokumentation und anderer Unterlagen in Deutsch.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Engineering - Software: Seilmeachanische Berechnungen TenneT fordert die Prüfung folgender Parameter: - Lastfälle nach Norm DIN EN 50341-2-4 - Hochzug an Trag- und Abspannketten - max. Kettenausschwingwinkel von Tragketten - Lastwinkel bei V-Ketten - innere Abstände (räumliche Mehtode und empirische Methode gem. DIN EN 50341-1: 2023-11, Anhang F) - Berücksichtigung asom-Kriterium - Sonderlastfälle für TAL-Leiter (Durchhang bei 60 °C und festem Staudruck 320 N/mm²) Mit der genannten Software sind sämtliche seilmechanischen Berechnungen (seilmechanische Zustände, Durchhangsrückrechnung, Kriechdehnung, innere und äußere Zustände) sowie Berechnungen zur Prüfung der genannten Parameter technisch und fachlich möglich. Die fachkundige Bedienung erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter. Bitte geben Sie das Softwareprodukt, den Hersteller, die Version und die Anzahl der aktuell im Unternehmen verfügbaren Lizenzen an.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eignungsleihe (technisch) Im Fall, dass sich der Bewerber auf die Eignung eines Subunternehmers (eines Dritten) bezieht, sind die Unterlagen entsprechend durch den Subunternehmer zu erstellen und zu unterschreiben. Eine Bestätigung des Subunternehmers, dass er seine technische Leistungsfähigkeit im Auftragsfall zur Verfügung stellt, ist einzureichen. Detaillierte Informationen zum Subunternehmer wie vollständiger Name, Adresse, Kontaktperson und dessen Kontaktdaten sind dabei mit anzugeben (Das Formblatt "Angaben zum Bewerber" kann verwendet werden). Außerdem ist durch den jeweiligen Dritten eine Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB nicht vorliegen, abzugeben. Die technische Eignungsleihe kann für die Erfüllung der Teilnahmekriterien auch durch mehrere potentielle Subunternehmen erfolgen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Bewertung des Kriteriums "Preis" erfolgt in einer vergleichenden Bewertung des jeweils angebotenen Gesamtpreises zwischen allen Anbietern. Das Angebot mit dem niedrigsten Bewertungspreis erhält die volle Punktzahl von 100% (=Höchstpunktzahl). Der niedrigste Preis – multipliziert mit dem Faktor 1,5 – bildet die Schwelle, ab welcher eine Bewertung mit 0 % erfolgt. Die Bewertung der übrigen Angebotspreise erfolgt durch lineare Interpolation. Die Vergabe von 0% führt zum Ausschluss des Anbieters.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technisches Konzept
Beschreibung: Technisches Konzept Im eingereichten Konzept muss nachvollziehbar und projektspezifisch beschrieben werden, wie der Bieter die Aufgabenstellung zu erfüllen beabsichtigt. Weiterführende Anforderungen und Bestimmungen zur Gestaltung Ihres Technischen Konzept entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Kapitel 4 Angebotsabgabe. Insbesondere - aber nicht abschließend - sind folgende Unterlagen abzugeben: - Technisches Konzept einschließlich Nachweis über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (s. Leistungsbeschreibung Kapitel 2.1) - Ein Profilplan für eine Strecke von 1km mit einem Endmast als Startpunkt und einem Abspannmast am Ende mit einem Winkel von 140° inklusive der elektromagnetischen Felder bei den Anforderungen aus Kapitel „Trassierung und Statik. Die Berechnungsergebnisse der Trassierung sind ebenfalls beizulegen. - Nachweis des Blitzschutzes durch das vom AG gestellte OPGW - Die Lasteinleitung in den Boden muss mit einem passenden Konzept nachgewiesen sein. - Darstellung des Software-Pakets - Liste der Materiallieferanten - Liste aller Bauteile mit Preisen für eine Nachbestellung - Aufbaukonzept und exemplarische Aufbauzeiten - Dokumentation: Bedienungshandbuch mit Aufbauanleitung (Englisch ist hier in der Angebotsphase ausreichend) - Logistikkonzept inklusive eines Beispiels für einen gepackten Container - Darstellung des Schulungskonzepts - Ressourcen und Reaktionszeit des Engineerings im Havariefall (Störfallkonzept) - Ressourcen inklusive Anreisezeiten für einen Experten als Baustellenunterstützung - Ein Beispiel für ein Engineering für ein Projekt – welche Unterlagen und Berechnungen werden erstellt Bewertet werden: Technisches Konzept (Bewertung Gesamt 30%) System Komplexität und Flexibilität (Bewertung Unterkriterium: 7,50%) Aufbaukonzept und -zeiten (Bewertung Unterkriterium: 15%) Logistikkonzept (Bewertung Unterkriterium: 2,50%) Dokumentations- und Schulungskonzept (Bewertung Unterkriterium: 2,50%) Störfallkonzept und -dienstleistungen (Bewertung Unterkriterium: 2,50%) Für alle fünf Unterkriterien gilt folgende Bewertungsstrategie: 100% Die Anforderungen des AG werden übererfüllt. Im vergleichenden Verhältnis zu den anderen Bietern wird das Kriterium überdurchschnittlich erfüllt. 75% Die Anforderungen des AG werden erfüllt. Im vergleichenden Verhältnis zu den anderen Bietern wird das Kriterium durchschnittlich erfüllt. 50% Die Anforderungen des AG werden eingeschränkt erfüllt. Im vergleichenden Verhältnis zu den anderen Bietern wird das Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt. 25% Die Anforderungen des AG werden sehr eingeschränkt erfüllt. Im vergleichenden Verhältnis zu den anderen Bietern wird das Kriterium weit unterdurchschnittlich erfüllt. 0% Die Anforderungen des AG werden gänzlich nicht erfüllt bzw. die Aufgabenstellung wurde verfehlt. Die Vergabe von 0% führt zum Ausschluss des Anbieters.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vertragsbedingungen
Beschreibung: Die Bewertung des Kriteriums "Vertragsbedingungen" erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der Abweichungen zu den von TenneT vorgegebenen Bedingungen im veröffentlichten Vertragsentwurf, in die auch der anzugebende Liefertermin mit einfließt. Bewertet wird auf einer Punkteskala von 0-4 Punkten, wobei 4 Punkte die beste und 0 Punkte die schlechteste Bewertung darstellen. Die Vergabe von 0% führt zum Ausschluss des Anbieters.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 13
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: HSE Anforderungen
Beschreibung: Bewertet werden: HSE Anforderungen (Bewertung Gesamt 7%) HSE-Selbstauskunftsbogen II (Bewertung Unterkriterium: 1%) Project Safety Plan (Bewertung Unterkriterium: 3%) Arbeitsablaufbeschreibungen (Bewertung Unterkriterium: 3%)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch, Englisch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/06/2026 10:00:00 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vor Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist eine Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Leistung
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung: Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung (siehe Ziffer 2.1 dieses Verfahrensleitfadens – NDA) geschlossen werden. In diesem Zusammenhang behält sich der Auftraggeber vor, die Bewerber dahingehend zu prüfen, ob diese ein berechtigtes Interesse an der Auftragsausführung darlegen können.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Im Falle, dass sich verschiedene Bieter zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen, wird seitens des Auftraggebers nur eine gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaft akzeptiert. Ferner ist ein eindeutiger und vertretungsberechtigter Führer der Gemeinschaft zu benennen.
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Angaben in Mercell
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der unter Ziffer 8.2 des Verfahrensleitfaden genannten Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber über die unter Ziffer 8.2 des Verfahrensleitfaden genannte Kontaktstelle gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB. Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: TenneT TSO GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: TenneT TSO GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: TenneT TSO GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: TenneT TSO GmbH