5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79418000 Beschaffungsberatung, 85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Einseitige Option der Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber, dreifach, jeweils um 1 Jahr (siehe Vertragsverlängerung).
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Klinikum Landshut-Mitte, Robert-Koch-Str.1
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84034
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Klinik Landshut-Achdorf, Achdorfer Weg 3
Stadt: Lanshut
Postleitzahl: 84036
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kinderklinik St. Marien gGmbH, Grillparzerstraße 9
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84036
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 690 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Eigenreferenz über die Erfahrung mit der Durchführung von EU-Vergabeverfahren, nachzuweisen durch Abgabe einer formlosen Auflistung von mindestens 10 EU-Vergabeverfahren für medizinische Verbrauchsgüter, Investitionsgüter oder Dienstleistungen, die im Jahr 2025 mit einem Zuschlag abgeschlossen worden sind, jeweils inklusive Angabe der TED-Bekanntmachungsnummern.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Abschluss einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung für Personen- und/oder Sachschäden sowie eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zur Abdeckung sämtlicher Schäden, die unter diesem Auftrag entstehen können. Die Höhe der Mindestdeckungssumme muss dabei 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall betragen (Formular: Eigenerklärungen zur Eignung").
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Darstellung mindestens 10 geeigneter Referenzen über vergleichbare, in den letzten drei Kalenderjahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erbrachten Dienstleistungsaufträge mit öffentlichen Auftraggebern mit Angabe des Wertes, des Auftragsgegenstands, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen Empfängers (vgl. Formblatt "Referenzen"). Es sind nur Referenzen anzugeben, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Referenzprojekte im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Zwingende Voraussetzung für die Vergleichbarkeit ist, dass der Bewerber im Rahmen des Referenzauftrags für die abrufberechtigten Krankenhäuser EU-weit Rahmenvereinbarungen ausgeschrieben hat. Vergleichbar sind Referenzleistungen bereits dann, wenn sie nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind, dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, dass der Bieter über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde verfügt.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auswahlkriterium 1: Angabe des durchschnittlichen Einkaufsumsatzes in 2023, 2024 und 2025 Jahre inklusive Umsatzsteuer. Bei der differenzierten Eignungsprüfung erhält der Bieter mit dem höchsten Wert der kumulierten Umsätze aus den Jahren 2023, 2024 und 2025 200 Punkte. Bei niedrigeren Werten als der höchste Wert erfolgt ein Punkteabzug prozentual zum Höchstwert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 200,00
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auswahlkriterium 2: Angabe der Anzahl der Kunden, die zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages öffentliche Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB sind. Bei der Erklärung über die Anzahl der Kunden, ist die Anzahl der juristischen Personen zu benennen und nicht die Anzahl der einzelnen Einrichtungen (Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Altenheime, MVZ´s, etc.), die von diesen juristischen Personen betrieben werden.(Nachzuweisen durch eine formlose Auflistung). Bei der differenzierten Eignungsprüfung erhält der Bieter mit dem höchsten Wert 100 Punkte. Bei niedrigeren Werten als der höchste Wert erfolgt ein Punkteabzug prozentual zum Höchstwert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 100,00
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auswahlkriterium 3: Angabe der Anzahl der Fachkräfte (Vollzeitäquivalente) des Bewerbers am Stichtag 01.01.2026, die im Rahmen deren Tätigkeit mindestens 80 % der Jahresarbeitszeit mit Beschaffung von Verbrauchsgüter, Investitionsgüter oder Diensleitungen beschäftigt waren. Als Fachpersonal gelten nicht: Geschäftsführer, Mitarbeiter der Sekretariate, Buchhaltung, Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten, studentische Aushilfskräfte o.ä. Bei der differenzierten Eignungsprüfung erhält der Bieter mit dem höchsten Wert 100 Punkte. Bei niedrigeren Werten als der höchste Wert erfolgt ein Punkteabzug prozentual zum Höchstwert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 100,00
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auswahlkriterium 4: Angabe über die Gesamtzahl an Krankenhäusern (IK-Nummern) am Stichtag 01.01.2026. Gewertet wird der Quotient aus der Anzahl der Vollzeitäquivalente und der Anzahl der Krankenhäuser, kaufmännisch gerundet auf 3 Nachkommastellen. Bei der differenzierten Eignungsprüfung erhält der Bieter mit dem höchsten Wert 100 Punkte. Bei niedrigeren Werten als der höchste Wert erfolgt ein Punkteabzug prozentual zum Höchstwert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 100,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auswahlkriterium 5: Anzahl der in Jahren 2023 bis 2025 abgeschlossenen Vergabeverfahren nach VgV/GWB/VOB zum Abschluss einer oder mehrerer Rahmenvereinbarungen zugunsten Dritter für die Lieferung von Verbrauchsgütern und/oder Lieferung von Bauleistungen/Medizintechnik/IT inklusive Angabe der TED-Bekanntmachungsnummer. (Nachzuweisen durch eine formlose Auflistung). Bei der differenzierten Eignungsprüfung erhält der Bieter mit dem höchsten Wert 200 Punkte. Bei niedrigeren Werten als der höchste Wert erfolgt ein Punkteabzug prozentual zum Höchstwert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, Mittelwert): 200,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auswahlkriterium 6: Vorlage der Selbstreferenz "Warenkorb" gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit Angabe von Preisen zum Stichtag 01.01.2026. Der Bieter mit dem niedrigsten Wert 300 Punkte. Bei höheren Werten als der niedrigster Wert erfolgt ein Punkteabzug prozentual zum Niedrigswert. ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ GESAMTWERTUNG ALLER AUSWAHLKRITERIEN: Die Auswahlkriterien 1 bis 6 sind objektive und nicht-diskriminierende Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenen Bewerber gemäß § 51 VgV. Die drei Bieter mit den höchsten Punktwerten der Gesamtbewertung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Bei gleicher Punkteanzahl auf Platz drei wird der Bieter zugelassen, der beim Kriterium "Warenkorb" den höheren Punktwert erreicht hat. ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 300,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Gemäß Vergabeunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 05/06/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: gemäß vergaberechtlichen Regelungen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: POT Project on time GmbH & Co. KG
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: POT Project on time GmbH & Co. KG
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Südbayern