1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Kelheim
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Linienvergabe Linie 6010
Beschreibung: Der Landkreis Kelheim beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG im Wettbewerb zu vergeben.Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind künftige öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Freizeitbuslinie 6010 auf dem Gebiet des Landkreises Kelheim. Die zum Betriebsbeginn (01.05.2027) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt VI) beschrieben.In Summe beläuft sich der zu vergebende Verkehrsdienst als sog. Saisonverkehr nach derzeitigem Planungsstand auf etwa 53 Tsd. Nutzkilometer pro Jahr, jeweils für die Zeit vom 01.05. bis zum 03.10. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG als Linienverkehr i. S. v. § 42 PBefG.Der Landkreis Kelheim kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.Diese Vorabbekanntmachung stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar.Gegen die geplante wettwerbliche Vergabe kann bis zur Erteilung des Zuschlags ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern (Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Tel.: +49 89 2176 2411, Fax.: +49 89 2176 2847) eingereicht werden.Der ÖDA kann nach Ablauf eines Jahres vergeben werden (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007); damit wird zugleich die Frist des § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB eingehalten.Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Donaupark 12
Stadt: Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land, Gliederung (NUTS): Kelheim (DE226)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 600 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Rechtsgrundlage:
Andere
vgv - Diese Bekanntmachung erfolgt im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
3.1.
Teil: PAR-0001
Titel: Linienvergabe Linie 6010
Beschreibung: Der Landkreis Kelheim beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG im Wettbewerb zu vergeben.Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind künftige öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Freizeitbuslinie 6010 auf dem Gebiet des Landkreises Kelheim. Die zum Betriebsbeginn (01.05.2027) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt VI) beschrieben.In Summe beläuft sich der zu vergebende Verkehrsdienst als sog. Saisonverkehr nach derzeitigem Planungsstand auf etwa 53 Tsd. Nutzkilometer pro Jahr, jeweils für die Zeit vom 01.05. bis zum 03.10. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG als Linienverkehr i. S. v. § 42 PBefG.Der Landkreis Kelheim kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.Diese Vorabbekanntmachung stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar.Gegen die geplante wettwerbliche Vergabe kann bis zur Erteilung des Zuschlags ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern (Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Tel.: +49 89 2176 2411, Fax.: +49 89 2176 2847) eingereicht werden.Der ÖDA kann nach Ablauf eines Jahres vergeben werden (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007); damit wird zugleich die Frist des § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB eingehalten.Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Interne Kennung: Linienvergabe Linie 6010
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Donaupark 12
Stadt: Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land, Gliederung (NUTS): Kelheim (DE226)
Land: Deutschland
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2027
Enddatum der Laufzeit: 03/10/2029
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: A. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 S. 2 PBefGEin Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 8a Abs. 4 S. 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation für den von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehr (siehe Abschnitt II.2.4) ausgelöst. Der Betrieb der o. g. Linie ist zu dem in Abschnitt II.2.7 genannten Betriebsbeginn aufzunehmen.Nach der Rechtsprechung zählt die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i. S. d. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen.Die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten Verkehrsdienste war zuletzt nicht kostendeckend möglich. Der Landkreis Kelheim geht aus sachlichen Gründen davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb nach objektiven Maßstäben nicht zuverlässig unter Einhaltung der Anforderungen des Landkreises Kelheim möglich ist. Aus Sicht des Landkreises Kelheim bestehen daher begründete Zweifel daran, dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb der Verkehrsdienste dauerhaft gesichert wäre.B. Vergabe als GesamtleistungDie Vergabe der in Abschnitt II.2.4 genannten Verkehrsdienste ist gemäß § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG als Gesamtleistung beabsichtigt.Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.C. Anforderungen an die VerkehrsdiensteGemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an den umfassten Verkehrsdienst hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind in dem Ergänzenden Dokument des Landkreises Kelheim (einschließlich Anlagen) zu dieser Vorinformation angegeben.Das Ergänzende Dokument (einschließlich seiner Anlagen) steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://meinvlk.de/VAB/2026_04_20_-_Ergaenzende_Vorinformation_Linie_6010_-_ANLAGEN.pdf .Das ergänzende Dokument enthält verbindliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge bzw. führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s.o.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der in dem Ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden.
3.1.8.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Kelheim
Registrierungsnummer: 09273137-12-47
Postanschrift: Donaupark 12
Stadt: Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land, Gliederung (NUTS): Kelheim (DE226)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Landkreis Kelheim S5 - Mobilität
Telefon: +49 94412073523
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 26f51cfd-9d95-4914-b685-c160aad7d993 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/04/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 283104-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 80/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/04/2026
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 01/08/2026