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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Finanzen - Dienststelle Regensburg
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von Softwarepflege für Oracle Lizenzen bzw. Software
Beschreibung: Verlängerung der Softwarepflege der im Einsatz befindlichen Oracle Lizenzen ab Mai 2026. Die Vertragslaufzeit soll drei Jahre umfassen.
Kennung des Verfahrens: e4dac32a-93c9-4424-b782-bd6ac574855e
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung von Softwarepflege für Oracle Lizenzen bzw. Software
Beschreibung: Verlängerung der Softwarepflege der im Einsatz befindlichen Oracle Lizenzen ab Mai 2026. Die Vertragslaufzeit soll drei Jahre umfassen.
Interne Kennung: O 1080/2026.34-1-11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Die FinanzIT Bayern setzt zum Betrieb von OBIWAN und IHV Oracle Datenbanken ein. Für OBIWAN wird zudem Oracle-Analytics-Software zum Reporting von SAP-Systemen eingesetzt. Die Vertragslaufzeiten für die Softwarepflege enden zum 29.04., 30.04. und 31.05.2026 und sind entsprechend zu verlängern. Die o.a. Systeme werden mit Oracle Software betrieben, ein Systemwechsel ist daher nicht durchführbar. Für die im Einsatz befindlichen Lizenzen ist die Verlängerung der Leistungen für Softwarepflege und Support notwendig. Für den derzeitigen Aufbau der K-Fall Zelle wird für den Bereich IHV zudem eine Lizenzerweiterung inkl. Softwarepflege benötigt. Der Auftraggeber wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchführen, da nach sorgfältiger Abwägung und in der Gesamtschau betrachtet die Regelungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV aus den nachfolgend festgehaltenen Gründen als erfüllt anzusehen sind. Die Systeme der o.a. aufgeführten Anwendungen werden mit Oracle Software (Analytics und Datenbanken) betrieben. Der weitere Einsatz von Oracle ist alternativlos, da dies die Basis für den gesamten Anwendungsbetrieb bzw. Anwendungsbetrieb im Datenbankbereich der vorgenannten Produkte ist und diese ohne die Oracle Applikationen nicht mehr betrieben werden könnten. Aus technischen und fachlichen Gründen ist der weitere Einsatz der Oracle Software somit unerlässlich. Analog trifft dies für die Beschaffung der hier zusätzlich benötigten Lizenzen für die K-Fall Zelle zu. Dem LfF liegt ein Angebot zur notwendigen Verlängerung der Softwarepflege um drei Jahre durch den Hersteller der Software der Firma Oracle Deutschland B.V. & Co. KG vor.Zudem können Updates, Upgrades und neue Versionen naturgemäß ohnehin nur vom Hersteller der Software selbst bereitgestellt werden.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Finanzen - Dienststelle Regensburg
Registrierungsnummer: 09-0615500-75
Abteilung: 3G Geschäftsstelle - Haushalt und Vergabe
Postanschrift: Bahnhofstraße 7
Stadt: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
Telefon: +49 941 5044 3506
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Oracle Deutschland B.V. & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE129430206
Postanschrift: Riesstr. 25
Stadt: München
Postleitzahl: 80992
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: DE 811 335 517
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8107fbf8-3e80-4291-9139-f5b6a9c59741 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/04/2026 09:54:02 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 232029-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 66/2026
Datum der Veröffentlichung: 03/04/2026