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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Starnberg
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: ELT Starkstrom, Neubau Gymnasium Herrsching
Beschreibung: Elektroinstallationsarbeiten für den Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums mit Sporthalle und Freianalagen. Im Titel 01.04 MSR sind nach Ausführung der Verkabelung des Auftragnehmers Massenmehrungen aufgetreten. Diese Mehrungen entstanden durch Vorgaben der Kabelliste des Gewerkes Gebäudeautomation MSR. Die Verkabelung wurde durch den Auftragnehmer ausgeführt. Für den Werkerfolg waren hier Mehrmassen erforderlich.
Kennung des Verfahrens: ed44a7a1-3d80-41e9-bd70-f00743245f25
Interne Kennung: NGH_EU_38/22
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45311000 Installation von Elektroanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Mühlfeld
Stadt: Herrsching am Ammersee
Postleitzahl: 82211
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: ELT Starkstrom, Neubau Gymnasium Herrsching
Beschreibung: Elektroinstallationsarbeiten für den Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums mit Sporthalle und Freianalagen. Im Titel 01.04 MSR sind nach Ausführung der Verkabelung des Auftragnehmers Massenmehrungen aufgetreten. Diese Mehrungen entstanden durch Vorgaben der Kabelliste des Gewerkes Gebäudeautomation MSR. Die Verkabelung wurde durch den Auftragnehmer ausgeführt. Für den Werkerfolg waren hier Mehrmassen erforderlich.
Interne Kennung: NGH_EU_38/22
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45311000 Installation von Elektroanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Mühlfeld
Stadt: Herrsching am Ammersee
Postleitzahl: 82211
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Klaus Schöffmann GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: NGH_EU_38/22_2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 192 569,06 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: NGH_EU_38/22
Datum des Vertragsabschlusses: 25/08/2022
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 261153-2022
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Im Titel 01.04 MSR sind nach Ausführung der Verkabelung des Auftragnehmers Massenmehrungen aufgetreten. Diese Mehrungen entstanden durch Vorgaben der Kabelliste des Gewerkes Gebäudeautomation MSR. Die Verkabelung wurde durch den Auftragnehmer ausgeführt. Für den Werkerfolg waren hier Mehrmassen erforderlich. Diese angefallenen Massenmehrungen können einerseits als zusätzliche oder geänderte Leistung definiert werden. Diese sind für den Betrieb der Gebäudeautomation MSR technisch erforderlich. Im Hinblick auf die geplante Inbetriebnahme der Schule ist dies der wirtschaftlichste Weg. Bei den zu erbringenden Leistungen durch die Entscheidung der Inbetriebnahme der Schule handelt es sich teilweise um solche, die ursprünglich nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen waren. Die Erbringung der Zusatzleistung muss entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistung stehen, führen (Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 132 GWB Rn. 49). Ein weiterer Auftragnehmer auf der Baustelle hätte weitere Containerfläche für Container als Aufenthaltsräume für das Personal benötigt. Gleichzeitig wäre dadurch ein erhöhter Koordinierungs- und Überwachungsaufwand auf der Baustelle für den Auftraggeber entstanden. Dadurch wären Bauzeitverzögerungen auch in anderen Gewerken entstanden, die wiederum zu Anpassungswünschen bei den Vertragsfristen von anderen Auftragnehmern geführt hätten, besonders in Bezug auf die Ausführung des Gewerkes Gebäudeautomation MSR. Daneben hätten Ersatzansprüchen von Auftragnehmern in anderen Gewerken zum Ausgleich von Materialpreissteigerungen während des Verzögerungszeitraumes gedroht. Hierdurch wären erhebliche Mehrkosten bei dem Auftraggeber entstanden. Diese hätten - zusammen mit den Kosten für den gesteigerten Koordinierungs- und Überwachungsaufwand - zu Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen gestanden hätten, geführt. Folglich wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden gewesen. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann auch aus technischen Gründen nicht erfolgen, da der Auftragnehmer die bestehende Verkabelung errichtet hat und diese nun erweitert werden muss. Diese zusätzliche Leistung ist somit für die weitere Ausführung der Firma und des anderen Gewerkes erforderlich. Um Probleme, Schwierigkeiten und dadurch Folgekosten zu vermeiden, ist die Leistung durch den Auftragnehmer auszuführen. Wann der öffentliche Auftraggeber die die Änderung erforderlich machenden Umstände nicht vorhersehen konnte, definiert Erwgr. 109 der VRL folgendermaßen: Es handelt sich um „Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der diesem zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können“. Dass Planungsanpassungen vorgenommen werden müssen, konnte vom Auftraggeber nicht vorhergesehen werden, da die Planung im Aufgabenbereich der Planungsbüros lag und der Auftraggeber auf die fachlich richtige Planung des Planungsbüros vertrauen kann. Der Auftraggeber hat im Rahmen seines Wissens diese Planung überprüft. Zudem liegt die Koordination der Planung im Leistungsbild eines anderen Planungsbüros, welches der Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten überprüft hatte. Die Anpassungen waren aufgrund von Planungsmängeln erforderlich, welche nicht vorhergesehen werden konnten. Die Prüfung der Planung des Planungsbüros war Aufgabe eines anderen Planungsbüros. Es kann vom Auftraggeber nicht erkannt werden, dass ein Planungsfehler vorlag. Genau dafür hat der Auftraggeber das prüfende Planungsbüros beauftragt. Die Änderung ist notwendig, um die technischen Anforderungen zu erfüllen und eine Umsetzung der Leistung zu ermöglichen. Die Leistungen sind für den Werkerfolg notwendig. Die zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt unverändert, da weiterhin Leistungen für ELT Starkstrom erbracht werden. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 4.833.212,89 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 192.569,06 EUR (brutto).
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Im Titel 01.04 MSR sind nach Ausführung der Verkabelung des Auftragnehmers Massenmehrungen aufgetreten. Diese Mehrungen entstanden durch Vorgaben der Kabelliste des Gewerkes Gebäudeautomation MSR. Die Verkabelung wurde durch den Auftragnehmer ausgeführt. Für den Werkerfolg waren hier Mehrmassen erforderlich.
Geschäftseinheitskennzeichnung in der vorherigen Bekanntmachung: TEN-0000
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Starnberg
Registrierungsnummer: 11711450175
Abteilung: Team 12.21
Postanschrift: Strandbadstraße 2
Stadt: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8151 14877985
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Klaus Schöffmann GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: DE131665649
Stadt: Weilheim in Oberbayern
Postleitzahl: 82362
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1807b648-3957-473b-9663-3d382daafdc8 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/03/2026 10:53:13 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 213382-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 61/2026
Datum der Veröffentlichung: 27/03/2026