2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung zur strategischen Planung und Umsetzung hinsichtlich Marke und Design inklusive weiterführender Kommunikations- und Kampagnenbereichen kanal- und medienübergreifend. Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung von Ideen und Konzepten im Sinne einer ganzheitlichen Kommunikationsstrategie, die das Unternehmen und seine Marke positiv nach innen und außen trägt.
Beschreibung: Leistungsumfang 1. Beratung & Markenpflege • Beratung und Begleitung bei der Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung der externen und internen Kommunikation • Hüten und Pflegen der Marke: Corporate Design Konsistenz-Check von Produkten und Konzepten anderer Agenturen und Dienstleister auf Basis der bestehenden Corporate-Design-Vorgaben • Weiterentwicklung der Markenidentität und des Corporate Design nach Bedarf (z. B. Bildsprache, Leitbild) • Pflege, Aktualisierung und Erweiterung des Markenportals (Frontify) inkl. Templates und Styleguide-Richtlinien 2. Publikationen & Printmedien • Konzeption, Layout und Produktion zielgruppenorientierter Publikationen (z. B. Broschüren, Flyer, Plakate, Anzeigen, Karten, Einladungen, Mieterinformationen, Formulare), inklusive Texterstellung und Lektorat • Erstellung von Kartendarstellungen • Qualitätssicherung, Reinzeichnung und finale Freigabe aller Druck- und Publikationsmittel 3. Digitale Kommunikation • Erweiterung, Anpassung und gestalterischer Support bzw. Erstellung von Assets für Website und Intranet • Template-Erstellung für verschiedene Anzeigenformate für die Social-Media-Kanäle • Erstellung von Office-Vorlagen, Präsentationsfolien und Vorlagen (z. B. PowerPoint) • Konzeption und Umsetzung bewegter digitaler Formate wie z.B. Intro-/Outro-Animationen, Header, Teaser, Bauchbinden • Erstellung von Informationsgrafiken und grafischen Elementen für digitale Anwendungen • Sicherstellung barrierefreier digitaler Medien und Publikationen (PDF, Web, Intranet) 4. Marke im Raum • Konzeption und Ausbau des Design-Systems „Marke im Raum“ (Leitsysteme, Gebäudemarkierung, Raumkonzepte, Signaletik) sowie dessen kontinuierliche Weiterführung und Erweiterung • Gestaltung und Umsetzung des Brandings in allen Betriebsstätten des Konzerns (z. B. Unternehmenszentrale, Hausverwaltungen, Nachbarschaftstreffs) in verschiedenen Stufen der Markenwahrnehmung (Tonalität, Präsenz, Raumgestaltung) • Rebranding bestehender Mobilitätsstationen und der Fahrzeuge des Fuhrparks. • Erstellung und Umsetzung von Raumkonzepten inkl. Visualisierung in 2D-/3D-Darstellungen, sowie deren Umsetzung in Planungen (Innenarchitektur/Architektur) • Gestaltung von Beschilderungen (z. B. Bautafeln, Bauzaunbanner, Gebäudeschilder, Türschilder, Parkplatzschilder, Bodenmarkierungen) sowie temporärer und dauerhafter Markenelemente (z. B. Messestand, Rednerpulte, Paketstationen) • Bestandsaufnahmen und Vor-Ort-Begehungen sowie Planung und Abstimmung der Umsetzung inkl. Koordination mit Architekten, Produzenten und weiteren Dienstleistern sowie baunahen Gewerken in Abstimmung mit unserem Rahmenvereinbarungspartner für Beschilderungen 5. Merchandise & Sonderprodukte • Gestaltung und Steuerung der Produktion von Merchandise-Artikeln, u. a. Give-aways, Mitarbeiter- und Eventartikel, in Abstimmung mit unserem Rahmenvereinbarungspartner für Werbemittel • Sicherstellung konsistenter Umsetzung im Corporate Design 6. Veranstaltungen & Kampagnen • Erstellung von Materialien für interne und externe Veranstaltungen • Entwicklung von Event-Kommunikationsmitteln, u. a. Roll-Ups, Plakate, Programme, Messestände, digitale Begleitformate • Unterstützung bei der Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Events, Veranstaltungen im städtischen Kontext, Aktionen und Kampagnen. • Umsetzung von Imagekampagnen und Medienkooperationen (z. B. Out-of-Home-Platzierungen, digitale Anzeigen) 7. Projektmanagement & Koordination • Projektsteuerung und eigenverantwortliche Abwicklung aller Kommunikations- und Produktionsprozesse • Schnittstellenmanagement mit internen Abteilungen sowie externen Partnern (Druckereien, Architekten, Produzenten, Medienpartner) • Organisation und Moderation regelmäßiger Status-Meetings und Freigabeprozesse • Dokumentation aller Projektfortschritte. Nutzungsrechte Die Auftraggeberin erwirbt ausschließlich und unwiderruflich die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den im Rahmen der Beauftragung erstellten Güter und Dienstleistungen (Konzepte, Ideen, Entwürfen, Vorlagen etc.). Die Münchner Wohnen GmbH (einschließlich den mit ihr verbundenen Unternehmen) kann diese Leistungen in sämtlichen internen und externen Medien und Formaten ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkung nutzen. Dies schließt das Recht zur öffentlichen Wiedergabe, zur Änderung und Weiterverarbeitung der Entwürfe, Vorlagen, Konzepte etc. in jeglicher Form (z. B. Verwendung in Ausschnitten, Montagen und fototechnische Verfremdungen, Kolorierung oder schwarz-weiß-Darstellung), sowie der entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung der Nutzungs- und Verwertungsrechte an Dritte (insbesondere an Medien sowie Kooperationspartner*innen) ein. Dabei schließt es die Zustimmung des*der Auftragnehmers*in zur Umgestaltung und Weiterverarbeitung gemäß § 23 UrhG sowie zur freien Benutzung gemäß § 24 ausdrücklich ein. Ebenso erhält die Münchner Wohnen das Recht zur unbeschränkten Vervielfältigung der Produkte. Der*die Auftragnehmer*in sichert zu, dass er*sie über alle zur Erbringung der Dienstleistungen etc. verwendeten Materialien und gelieferten Vorlagen, Entwürfe und Konzepte frei verfügen darf und dass sie frei von Rechten Dritter sind. Sämtliche vorgenannte Ansprüche sind mit der Vergütung abgegolten. Nach Abschluss der einzelnen Aufträge sind vom*von der Auftragnehmer*in unaufgefordert sämtliche Daten der Auftraggeberin in geeigneter Weise zu übergeben, so dass die Auftraggeberin die erbrachte Leistung uneingeschränkt nutzen, verändern und ausbauen kann. Sollten Namen bzw. Marken entwickelt werden, so sind der Münchner Wohnen auch die Namensrechte zu übertragen. Die Kosten für die Exklusivrechte und die Übertragung der vollständigen, ausschließlichen, dauerhaften, räumlich und zeitlich unbeschränkten und übertragbaren Nutzungs- und Verwertungsrechte der zu erbringenden urheberrechtsfähigen Teil- bzw. Gesamtleistungen müssen bereits im Kostenvoranschlag/Angebot enthalten sein. Sollten Fotos erstellt bzw. gekauft (Stockfotos) wer
Kennung des Verfahrens: d3263db2-1de5-4083-8f75-c19a8e5ef18c
Interne Kennung: 2026_427_sts_RV_Kreativagentur
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 200 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Verfahren: Die Vergabe der oben genannten Leistung erfolgt im Wege eines mehrstufigen Verfahrens, das wie folgt durchgeführt wird: Stufe 1: Teilnahmewettbewerb Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung. Stufe 2: Verhandlungsverfahren Gemäß § 51 VgV wird die Auftraggeberin eine begrenzte Zahl an geeigneten Bewerbern, maximal fünf, zur Abgabe eines Angebots auffordern. Diejenigen Unternehmen, die nach Auswertung der Teilnahmeanträge zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, haben ein Erstangebot auf Basis der Rahmenvereinbarung nebst weiterer geforderter Erklärungen und Unterlagen einzureichen, das Grundlage des weiteren Verfahrens wird, vgl. Bewertungsmatrix. Nach Abgabe des Angebots ist beabsichtigt, die Bieter zu einem Präsentationsgespräch mit einer Präsentation ihres Angebots einzuladen. Wir planen für die jeweiligen Präsentationsgespräche in dem sie ein kreatives Konzept zu einem vorgegebenen Thema präsentieren. Der Termin ist auf eine Dauer von 1,5 Stunden (Präsentation max. 30 Minuten) inkl. Fragen & Antworten begrenzt. Die Kreativleistung wird anhand dieser Präsentation bewertet. Die Präsentationsunterlagen sind mit den Angebotsunterlagen fristgerecht in digitaler Form einzureichen. Der Zeitpunkt der etwaigen Präsentation wird von der Vergabestelle mit der entsprechenden Einladung an die teilnehmenden Bieter mitgeteilt, Voraussichtliche Termine 20. und 21.05.2026. Die Beauftragung erfolgt nach Durchführung des Präsentationsgesprächs an diejenige Firma, deren Angebote nach Auswertung aller vergaberelevanten Gesichtspunkte am wirtschaftlichsten sind. Durch die Teilnahme am Wettbewerb entsteht kein Anspruch auf Beauftragung. Die Kosten für die Teilnahme am Wettbewerb werden nicht erstattet. Der Auftraggeber behält sich vor, auf die Durchführung von Verhandlungen zu verzichten und auf der Grundlage der eingereichten Erstangebote eine Vergabeentscheidung zu treffen. Sollten die Bieter im Anschluss an ein mögliches Verhandlungssgespräch zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert werden, behält sich der Auftraggeber vor, das finale Angebot ausschließlich auf den Preis zu beschränken. Hinweis: Die bereits jetzt bereitgestellten, jedoch erst im Rahmen einer möglichen Angebotsabgabe (Stufe 2 - Verhandlungsverfahren) einzureichenden Unterlagen dienen gegenwärtig lediglich der Information und sind noch nicht auszufüllen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Betrug: gemäß GWB § 123, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: gemäß GWB § 123, § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: gemäß GWB § 123, § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: gemäß GWB § 123, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: gemäß GWB § 124, es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: gemäß GWB § 123, §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: gemäß GWB § 124, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Vergabeverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: gemäß GWB § 124, der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: gemäß GWB § 124, es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Zahlungsunfähigkeit: gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvereinbarung zur strategischen Planung und Umsetzung hinsichtlich Marke und Design inklusive weiterführender Kommunikations- und Kampagnenbereichen kanal- und medienübergreifend. Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung von Ideen und Konzepten im Sinne einer ganzheitlichen Kommunikationsstrategie, die das Unternehmen und seine Marke positiv nach innen und außen trägt.
Beschreibung: Leistungsumfang 1. Beratung & Markenpflege • Beratung und Begleitung bei der Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung der externen und internen Kommunikation • Hüten und Pflegen der Marke: Corporate Design Konsistenz-Check von Produkten und Konzepten anderer Agenturen und Dienstleister auf Basis der bestehenden Corporate-Design-Vorgaben • Weiterentwicklung der Markenidentität und des Corporate Design nach Bedarf (z. B. Bildsprache, Leitbild) • Pflege, Aktualisierung und Erweiterung des Markenportals (Frontify) inkl. Templates und Styleguide-Richtlinien 2. Publikationen & Printmedien • Konzeption, Layout und Produktion zielgruppenorientierter Publikationen (z. B. Broschüren, Flyer, Plakate, Anzeigen, Karten, Einladungen, Mieterinformationen, Formulare), inklusive Texterstellung und Lektorat • Erstellung von Kartendarstellungen • Qualitätssicherung, Reinzeichnung und finale Freigabe aller Druck- und Publikationsmittel 3. Digitale Kommunikation • Erweiterung, Anpassung und gestalterischer Support bzw. Erstellung von Assets für Website und Intranet • Template-Erstellung für verschiedene Anzeigenformate für die Social-Media-Kanäle • Erstellung von Office-Vorlagen, Präsentationsfolien und Vorlagen (z. B. PowerPoint) • Konzeption und Umsetzung bewegter digitaler Formate wie z.B. Intro-/Outro-Animationen, Header, Teaser, Bauchbinden • Erstellung von Informationsgrafiken und grafischen Elementen für digitale Anwendungen • Sicherstellung barrierefreier digitaler Medien und Publikationen (PDF, Web, Intranet) 4. Marke im Raum • Konzeption und Ausbau des Design-Systems „Marke im Raum“ (Leitsysteme, Gebäudemarkierung, Raumkonzepte, Signaletik) sowie dessen kontinuierliche Weiterführung und Erweiterung • Gestaltung und Umsetzung des Brandings in allen Betriebsstätten des Konzerns (z. B. Unternehmenszentrale, Hausverwaltungen, Nachbarschaftstreffs) in verschiedenen Stufen der Markenwahrnehmung (Tonalität, Präsenz, Raumgestaltung) • Rebranding bestehender Mobilitätsstationen und der Fahrzeuge des Fuhrparks. • Erstellung und Umsetzung von Raumkonzepten inkl. Visualisierung in 2D-/3D-Darstellungen, sowie deren Umsetzung in Planungen (Innenarchitektur/Architektur) • Gestaltung von Beschilderungen (z. B. Bautafeln, Bauzaunbanner, Gebäudeschilder, Türschilder, Parkplatzschilder, Bodenmarkierungen) sowie temporärer und dauerhafter Markenelemente (z. B. Messestand, Rednerpulte, Paketstationen) • Bestandsaufnahmen und Vor-Ort-Begehungen sowie Planung und Abstimmung der Umsetzung inkl. Koordination mit Architekten, Produzenten und weiteren Dienstleistern sowie baunahen Gewerken in Abstimmung mit unserem Rahmenvereinbarungspartner für Beschilderungen 5. Merchandise & Sonderprodukte • Gestaltung und Steuerung der Produktion von Merchandise-Artikeln, u. a. Give-aways, Mitarbeiter- und Eventartikel, in Abstimmung mit unserem Rahmenvereinbarungspartner für Werbemittel • Sicherstellung konsistenter Umsetzung im Corporate Design 6. Veranstaltungen & Kampagnen • Erstellung von Materialien für interne und externe Veranstaltungen • Entwicklung von Event-Kommunikationsmitteln, u. a. Roll-Ups, Plakate, Programme, Messestände, digitale Begleitformate • Unterstützung bei der Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Events, Veranstaltungen im städtischen Kontext, Aktionen und Kampagnen. • Umsetzung von Imagekampagnen und Medienkooperationen (z. B. Out-of-Home-Platzierungen, digitale Anzeigen) 7. Projektmanagement & Koordination • Projektsteuerung und eigenverantwortliche Abwicklung aller Kommunikations- und Produktionsprozesse • Schnittstellenmanagement mit internen Abteilungen sowie externen Partnern (Druckereien, Architekten, Produzenten, Medienpartner) • Organisation und Moderation regelmäßiger Status-Meetings und Freigabeprozesse • Dokumentation aller Projektfortschritte.
Interne Kennung: 0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Laufzeit der Rahmenvereinbarungen a. Die Laufzeit des Rahmenvertragsverhältnisses beginnt am 01.07.2026. b. Dieses Vertragsverhältnis wird zunächst für 1 Jahr geschlossen (Festlaufzeit). Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre. c. Sollte die Auftraggeberin nicht bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklären, dass die Laufzeit des Vertrages nicht verlängert werden soll, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um ein Jahr. Jede weitere Verlängerung bis zur Erreichung der maximalen Laufzeit von vier Jahren erfolgt, wenn die Auftraggeberin nicht bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Festlaufzeitjahres, um das sich die Laufzeit des Vertrages verlängert hat, erklärt, dass eine weitere Verlängerung nicht gewollt ist. d. Die Erklärung der Auftraggeberin im Sinne von Ziffer 2.4 c. dieser Vereinbarung hat schriftlich zu erfolgen. e. Bei Erreichung der maximalen Laufzeit des Vertragsverhältnisses von vier Jahren en det der Vertrag ohne Erklärung der Auftraggeberin. Also spätestens am 30.06.2030.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Ggf. werden Referenzarbeiten als Druckstück eingereicht (unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Rücksendeaufklebers!). Bitte beachten Sie dass diese nicht zurückgesendet werden. Bei Punktgleichheit im Teilnahmewettbewerb wird ein Losverfahren gemäß § 75 Abs. 6 VgV durchgeführt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage von mindestens 4 vergleichbaren Referenzen Legt der Bewerber nicht vier vergleichbare Referenzen vor, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn folgende Kriterien erfüllt werden: I. es sich um eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit von mind. zwei Jahren gehandelt hat, die innerhalb der letzten fünf Jahre bearbeitet wurde oder noch besteht II. mindestens eine Referenz oder mehrere eines kommunalen Auftraggebers oder eines Auftraggebers aus der Immobilienbranche, wobei die Unternehmensgröße des Referenzauftraggebers mit der Unternehmensgröße des Auftraggebers vergleichbar sein muss, d.h. die Unternehmensgröße des Referenzauftraggebers liegt zwischen 600 und 2.000 Mitarbeitenden III. mindestens eine Referenz oder mehrere aus den Bereichen Print und Online IV. mindestens eine Referenz oder mehrere über ein Kommunikationsformat, welches die Anforderungen an die Barrierefreiheit (s. Leistungsbeschreibung) erfüllt Zur Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben zu machen: 1. Nennung des Auftraggebers 2. Nennung der Branche des Auftraggebers 3. Nennung der Unternehmensgröße des Auftraggebers 4. Nennung des Auftragsumfangs (Bausteine) 5. Nennung des Auftragsvolumens 6. Leistungszeitraum 7. Einreichung der Referenzarbeiten als Druckstück, barrierefreie PDF-Datei und ggf. Angabe der URL für ein einzureichendes digitales Format 1.1 Bewertung Anzahl Referenzen: 5 oder mehr Referenzen: 5 Punkte 4 Referenzen: 1 Punkt Weniger als 4 Referenzen: 0 Punkte – der Bewerber wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte 2026_427_sts_RV_Kreativagentur Seite 2 von 3 1.2 Bewertung Kreativität und Gestaltung: weit überdurchschnittlich: 5 Punkte überdurchschnittlich: 3 Punkte durchschnittlich: 1 Punkt unterdurchschnittlich: 0 Punkte Wertungsfaktor 2, d.h. maximal erreichbar: 10 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zertifizierung klimaneutraler Druckerzeugnisse Der Bieter bzw. dessen Druckerei-Partner soll zur Herstellung von klimaneutralen Druckerzeugnissen zertifiziert sein. Bewertung Zertifizierung: min. 1 Zertifikat vorhanden: 5 Punkte Wertungsfaktor 1, d.h. maximal erreichbar: 5 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bewertung der Fachexpertise Der Nachweis kann durch eine Auflistung der entsprechenden Personen mit abgeschlossener Berufsqualifikation des Bewerbers erbracht werden. 3.1 Bewertung Anzahl Berufsjahre der für die Auftraggeberin zuständigen Projektleitung/Art Direction: mehr als 15 Jahre: 5 Punkte 10 bis 15 Jahre: 4 Punkte >7 bis 10 Jahre: 3 Punkte 7 Jahre und weniger: 0 Punkte – der Bewerber wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen Wertungsfaktor 2, d. h. maximal erreichbar: 10 Punkte 3.2 Bewertung Anzahl Berufsjahre der für die Auftraggeberin zuständigen Expert*in Design/Layout: 2026_427_sts_RV_Kreativagentur Seite 3 von 3 mehr als 15 Jahre: 5 Punkte 11 bis 15 Jahre: 4 Punkte >7 bis 10 Jahre: 3 Punkte 7 Jahre und weniger: 0 Punkte – der Bewerber wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen Wertungsfaktor 2, d. h. maximal erreichbar: 10 Punkte 3.3 Bewertung Anzahl Berufsjahre der für die Auftraggeberin zuständigen Projektmanager*in: mehr als 15 Jahre: 5 Punkte 12 bis 15 Jahre: 4 Punkte >7 bis 10 Jahre: 3 Punkte 7 Jahre und weniger: 0 Punkte – der Bewerber wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen Wertungsfaktor 2, d. h. maximal erreichbar: 10 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 15/04/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 09/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag gem. § 160 GWB auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ad743e96-cce5-4411-96ad-a66aff2ed83b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/03/2026 16:34:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 173745-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 50/2026
Datum der Veröffentlichung: 12/03/2026