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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Starnberg
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Auftragsänderung 14: Neubau Gymnasium Herrsching - Holzausbauarbeiten Innenausbau
Beschreibung: Der Landkreis Starnberg errichtet in Herrsching am Ammersee ein Gymnasium mit Dreifachturnhalle. Im Zuge der Bauausführung werden Holzausbauarbeiten Innenausbauarbeiten benötigt.
Kennung des Verfahrens: 3a1a0022-bc1d-4300-8b8e-95d45709d545
Interne Kennung: NGH_EU_30/24
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45422100 Holzarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Mühlfeld
Stadt: Herrsching
Postleitzahl: 82211
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4DEWM0NR#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Auftragsänderung 14: Neubau Gymnasium Herrsching - Holzausbauarbeiten Innenausbau
Beschreibung: Der Landkreis Starnberg errichtet in Herrsching am Ammersee ein Gymnasium mit Dreifachturnhalle. Im Zuge der Bauausführung werden Holzbauarbeiten Innenausbau benötigt. Es sind zusätzliche Leistungen notwendig. Es wurden diverse Regieleistungen angeordnet. Der Auftragnehmer hat ersatzweise Mängel beseitigt. Konkret waren folgende Leistungen für den weiteren Bauablauf erforderlich: Die Schutzfolie vor den Fenstern musste demontiert und wieder montiert werden, um die Blendleisten LV Pos. 01.06.10 zu montieren. Zusätzliche Dosenbohrungen an den Mediensäulen, an den Trinkbrunnen und neben den Türen waren notwendig aufgrund unkoordinierter Ausführung der Planung durch andere Gewerke. Für die Leistung der Fensterbrett-Montage musste zur Ausführung Beton weggeschnitten werden. Für den weiteren Bauablauf war bei der Fensterbrett-Montage eine Bohrung für ein zusätzliches Leerrohr nötig und das Wegstemmen des Beton nötig. Eine Montage einer fehlenden Unterkonstruktion für aufrechte Blendleisten hinter den Stützen war notwendig. Zusätzlich musste der Arbeitsbereich geräumt, Material verschoben werden für ein anderes Gewerk. Die Verkleidung der Fensterbänke im Treppenhaus war technisch erforderlich (Sicherheit). Die Deckenleisten in der Hausmeisterwohnung mussten wegen der Kabelverlegung wieder montiert werden. Nachträgliche Bohrungen für Elektro und Telefon bei den Mediensäulen waren erforderlich aufgrund unkoordinierter Ausführung anderer Gewerke. Aufgrund unkoordinierter Ausführung und nachträglicher Änderung der Abhangdecke wegen Aufputzinstallationen musste die Montage angepasst werden und die Unterkonstruktion der Decke ab geflext werden. Beschädigungen bzw. Verschmutzungen von anderen Gewerken mussten behoben werden. Diverse Leisten mussten angeordnet werden und Kleinarbeiten (Handlauf schleifen und streichen, Platte einpassen und kleben, div. Löcher ausfüllen) waren für den Werkerfolg und zur Sicherheit im Schulbetrieb erforderlich. Die Demontage der Deckenleisten und die Montage der Deckenleisten nach Druckprüfung waren erforderlich. Im Bereich der Windfänge waren Sockelleisten erforderlich und eine Leiste im Aufzug war erforderlich.
Interne Kennung: NGH_EU_30/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45422100 Holzarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Mühlfeld
Stadt: Herrsching
Postleitzahl: 82211
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 06/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 29/06/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Starnberg
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1 152 337,70 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Schreinerei Merz GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: NGH_EU_30/24
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 1 007 643,60 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: NGH_3215_HI_78
Titel: Holzausbauarbeiten, Innenausbau
Datum der Auswahl des Gewinners: 17/12/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 03/01/2025
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 8812a949-3e94-4b51-9e65-8c5671d426e0-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Es sind zusätzliche Leistungen notwendig. Der Auftragnehmer hat ersatzweise Mängel beseitigt. Die Schutzfolie vor den Fenstern musste demontiert und wieder montiert werden, um die Blendleisten LV Pos. 01.06.10 zu montieren. Zusätzliche Dosenbohrungen an den Mediensäulen, an den Trinkbrunnen und neben den Türen waren notwendig aufgrund unkoordinierter Ausführung der Planung durch andere Gewerke. Für die Leistung der Fensterbrett-Montage musste zur Ausführung Beton weggeschnitten werden. Für den weiteren Bauablauf war bei der Fensterbrett-Montage eine Bohrung für ein zusätzliches Leerrohr nötig und das Wegstemmen des Beton nötig. Eine Montage einer fehlenden Unterkonstruktion für aufrechte Blendleisten hinter den Stützen war notwendig. Zusätzlich musste der Arbeitsbereich geräumt, Material verschoben werden für ein anderes Gewerk. Die Verkleidung der Fensterbänke im Treppenhaus war technisch erforderlich (Sicherheit). Die Deckenleisten in der Hausmeisterwohnung mussten wegen der Kabelverlegung wieder montiert werden. Nachträgliche Bohrungen für Elektro und Telefon bei den Mediensäulen waren erforderlich aufgrund unkoordinierter Ausführung anderer Gewerke. Aufgrund unkoordinierter Ausführung und nachträglicher Änderung der Abhangdecke wegen Aufputzinstallationen musste die Montage angepasst werden und die Unterkonstruktion der Decke ab geflext werden. Beschädigungen bzw. Verschmutzungen von anderen Gewerken mussten behoben werden. Diverse Leisten mussten angeordnet werden und Kleinarbeiten (Handlauf schleifen und streichen, Platte einpassen und kleben, div. Löcher ausfüllen) waren für den Werkerfolg und zur Sicherheit im Schulbetrieb erforderlich. Die Demontage der Deckenleisten und die Montage der Deckenleisten nach Druckprüfung waren erforderlich. Im Bereich der Windfänge waren Sockelleisten erforderlich und eine Leiste im Aufzug war erforderlich. Die Leistungen fallen zur Ausführung in den Leistungsbereich des Auftragnehmers. Die Leistungen sind für den weiteren Bauablauf wichtig und stören somit den Bauablauf nicht. Diese zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Im Hinblick auf die geplante Inbetriebnahme der Schule ist dies der wirtschaftlichste Weg. Bei den zu erbringenden Leistungen durch die Entscheidung und Umsetzung der Inbetriebnahme handelt es sich um solche, die ursprünglich nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen waren. Die Erbringung der Zusatzleistung muss entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistung stehen, führen (Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 132 GWB Rn. 49). Ein weiterer Auftragnehmer auf der Baustelle hätte weitere Containerfläche für Container als Aufenthaltsräume für das Personal benötigt. Gleichzeitig wäre dadurch ein erhöhter Koordinierungs- und Überwachungsaufwand auf der Baustelle für den Auftraggeber entstanden. Dadurch wären Verzögerungen entstanden. Dies wiederum hätte zu Anpassungswünschen bei den Vertragsfristen von anderen Auftragnehmern geführt. Ohne die kurzfristige Leistung, wäre eine Inbetriebnahme schwerer möglich gewesen, was zu zusätzlichen Kosten geführt hätte. Eine anderweitige Umsetzung wäre unwirtschaftlicher gewesen. Daneben hätten Ersatzansprüchen von Auftragnehmern in anderen Gewerken zum Ausgleich von Materialpreissteigerungen während des Verzögerungszeitraumes gedroht. Hierdurch wären erhebliche Mehrkosten bei dem Auftraggeber entstanden. Diese hätten - zusammen mit den Kosten für den gesteigerten Koordinierungs- und Überwachungsaufwand - zu Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen gestanden hätten, geführt. Folglich wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden gewesen. Eine andere Umsetzung hätte zu erheblichen Schwierigkeiten in der Organisation der Inbetriebnahme geführt. Die Ausführung der Leistung liegt auch im Aufgabenbereich des Auftragnehmers. Die Leistungen sind, wie oben beschrieben, technisch notwendig. Mit Blick auf die Inbetriebnahme der Schule hätte es zeitlich den Auftraggeber zu erheblichen Schwierigkeiten geführt, da die Inbetriebnahme bei einer Neuausschreibung und der Kürze der Zeit schwerer umsetzbar gewesen wäre, auch in Bezug auf ein EU-Verfahren. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 1.199.095,88 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 9.406,95 EUR (brutto).
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Es sind zusätzliche Leistungen notwendig. Es wurden diverse Regieleistungen angeordnet. Der Auftragnehmer hat ersatzweise Mängel beseitigt. Konkret waren folgende Leistungen für den weiteren Bauablauf erforderlich: Die Schutzfolie vor den Fenstern musste demontiert und wieder montiert werden, um die Blendleisten LV Pos. 01.06.10 zu montieren. Zusätzliche Dosenbohrungen an den Mediensäulen, an den Trinkbrunnen und neben den Türen waren notwendig aufgrund unkoordinierter Ausführung der Planung durch andere Gewerke. Für die Leistung der Fensterbrett-Montage musste zur Ausführung Beton weggeschnitten werden. Für den weiteren Bauablauf war bei der Fensterbrett-Montage eine Bohrung für ein zusätzliches Leerrohr nötig und das Wegstemmen des Beton nötig. Eine Montage einer fehlenden Unterkonstruktion für aufrechte Blendleisten hinter den Stützen war notwendig. Zusätzlich musste der Arbeitsbereich geräumt, Material verschoben werden für ein anderes Gewerk. Die Verkleidung der Fensterbänke im Treppenhaus war technisch erforderlich (Sicherheit). Die Deckenleisten in der Hausmeisterwohnung mussten wegen der Kabelverlegung wieder montiert werden. Nachträgliche Bohrungen für Elektro und Telefon bei den Mediensäulen waren erforderlich aufgrund unkoordinierter Ausführung anderer Gewerke. Aufgrund unkoordinierter Ausführung und nachträglicher Änderung der Abhangdecke wegen Aufputzinstallationen musste die Montage angepasst werden und die Unterkonstruktion der Decke ab geflext werden. Beschädigungen bzw. Verschmutzungen von anderen Gewerken mussten behoben werden. Diverse Leisten mussten angeordnet werden und Kleinarbeiten (Handlauf schleifen und streichen, Platte einpassen und kleben, div. Löcher ausfüllen) waren für den Werkerfolg und zur Sicherheit im Schulbetrieb erforderlich. Die Demontage der Deckenleisten und die Montage der Deckenleisten nach Druckprüfung waren erforderlich. Im Bereich der Windfänge waren Sockelleisten erforderlich und eine Leiste im Aufzug war erforderlich.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Starnberg
Registrierungsnummer: 11711450175
Postanschrift: Strandbadstraße 2
Stadt: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Team 12.21
Telefon: 0815114877985
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +498921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Schreinerei Merz GmbH
Registrierungsnummer: DE813849950
Postanschrift: Tassiloring 7
Stadt: Raisting
Postleitzahl: 82399
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
Telefon: 08807-9462270
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 81fcb614-a003-4723-9583-e237421814c9 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/03/2026 10:53:53 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 168920-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 49/2026
Datum der Veröffentlichung: 11/03/2026