2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 39160000 Schulmöbel
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39160000 Schulmöbel
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Postleitzahl: 80335
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Den Zuschlag erhält das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot. Wertungsanteile: 70 % Preis 30 % Qualität
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWG
Korruption: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWG
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWG
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWG
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWG
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWG
Betrug: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWG
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWG
Zahlungsunfähigkeit: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWG
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWG
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWG
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWG
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWG
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWG
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWG
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWG
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWG
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWG
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWG
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWG
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWG
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWG