1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kommunalunternehmen Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb CEB
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung eines neuen SAT-TV-Fahrzeuges
Beschreibung: Zur Untersuchung von Hausanschlusskanälen, aus dem Hauptkanal heraus, soll ein neues Fahrzeug mit SAT-Kameratechnik angeschafft werden. Lieferung komplett, incl. Trägerfahrzeug, Kameratechnik und Einbau. Lieferung/Erstellung eines komplett aufgebauten und einsatzbereiten SAT-TV-Fahrzeuges incl. aller notwendigen Einbauten. Im Zuge einer Unterweisung wird das Fahrzeug vom AG beim AN abgeholt. Kanal-TV Technik zur Inspektion von Kanalhausanschlüssen bestehend aus Bedienstand, einer Kabeltrommel mit mindestens 300m Videokabel, einer Kabeltrommel für die Kanalanschlusskamera mit mindestens 150m Videokabel und mind. 30m Schubkabel, ein Trägerfahrwagen für die Inspektionskamera sowie die Inspektionskamera selbst. Der Bedienstand muss den Vorgaben der Ergonomie sowie Arbeitssicherheit entsprechen. Zusätzlich zu der festen Belegung von Funktionstasten zur generellen Steuerung der Anlage, müssen mindestens 8 frei belegbare Funktionstasten vorhanden sein, um eine effiziente Bedienung sicherzustellen. Zudem soll die freie Belegung für mindestens zwei Mitarbeiter individuell belegbar sein. Die Anzeige wichtiger Systemparameter (Innendruck, Neigung, Kippgefahr, Geschwindigkeit, sowie zur Trommel und Kamerasteuerung sollen jederzeit sichtbar auf einem separaten Statusmonitor erkennbar sein). Die beiden Kabeltrommeln müssen synchron laufen, um eine störungsfreie und punktgenaue Positionierung der Kamera zu gewährleisten. Beide Kabeltrommeln sollen über eine Funk-Fernbedienung steuerbar sein. Sämtliche Anbauteile am Trägerfahrwagen müssen werkzeugfrei montierbar sein. Insbesondere gilt dies für Räder, Zusatzbeleuchtung sowie das Anbringen der Inspektionskamera. Das an und abstecken der Inspektionskamera bzw. des Trägerfahrwagens vom jeweiligen Videokabel, darf nicht zum Verlust des Innendrucks führen. Die Inspektionskamera muss endlos rotierbar, schwenkbar und abbiegefähig sein. Ein aufrechtes HD-Bild ist Grundvoraussetzung, ebenso wie eine integrierte Ortungsspule mit 512Hz, 640Hz und 33kHz. Zur Vermessung von Schäden ist ein integrierter Doppellaser erforderlich. Die Inspektionskamera und die Anwendersoftware muss eine 3D Verlaufsmessung für die Hausanschlusskanäle ermöglichen. Damit das Kamerasystem möglichst wenig Stillstandzeiten hat, muss es möglich sein, das Schubkabel der Inspektionskamera ohne externe Unterstützung neu anzusetzen.
Kennung des Verfahrens: a5a51d8b-c577-4339-baae-ff392fef7d8a
Interne Kennung: VI-2026-0003
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144000 Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34114000 Spezialfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, und bekundet mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union die Absicht, den Vertrag abzuschließen. Begründung der Entscheidung des Auftraggebers: Das Kommunalunternehmen Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb (kurz: KU CEB) vertritt die Auffassung, dass die Ehle-HD Entwicklungs- und Vertriebs GmbH der einzige Anbieter am Markt ist, der die Leistung anbieten kann. Zum objektiven Nachweis, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist, wurde im Vorfeld eine europaweite Marktsondierung durchgeführt. Hierzu wurde im Amtsblatt der Europäischen Union eine Markterkundung veröffentlicht (Az. 96390-2026; OJ S 28/2026 10/02/2026). Das KU CEB nutzte die Markerkundung, um zu erkunden, ob es einen für die zu beschaffende Leistung relevanten Markt gibt und ob neben der Fa. Ehle-HD Entwicklungs- und Vertriebs GmbH weitere Unternehmen die Leistung mit den genannten Anforderungen anbieten können. Interessierte Unternehmen wurden gebeten, der ausschreibenden Stelle mit der Interessensbekundung aussagekräftig Unterlagen über die angebotenen Produkte zuzusenden. Weiterhin wurde um Mitteilung gebeten, ob bzw. inwieweit die dargestellten Anforderungen an die Leistung mit dem angebotenen Produkt erfüllt werden können. Damit kam das KU CEB seiner Beweislast nach, dass die Voraussetzungen einer Direktvergabe erfüllt sind. Dazu mussten "ernsthafte Nachforschungen auf europäischer Ebene" angestellt werden, um Unternehmen zu ermitteln, die zur Lieferung in der Lage gewesen wären (EuGH v. 15.10.2009 - C-275/08 - Tz. 61). Auf Grundlage der Markterkundung meldeten sich weitere Marktteilnehmer bei der ausschreibenden Stelle. Im Ergebnis musste jedoch festgestellt werden, dass die jeweils angebotenen Produkt leider nicht die vorgegebenen Kriterien / Anforderungen erfüllen konnten: Der Trägerfahrwagen muss den Anforderungen des Coburger Kanalsystems gerecht werden. Durch das Trennsystem sind die Rohrquerschnitte zum großen Teil <=250mm. Der regelmäßige Einsatzbereich der Technik beginnt bei DN150 - hierfür muss der Trägerfahrwagen zwingend geeignet sein. Die Rohre bestehen zum größten Teil aus Steinzeug (Ton). Damit die Inspektionskamera samt Trägerfahrwagen punktgenau positioniert werden kann, und keine durch Rohrversätze erzwungenen Inspektionsabbrüche vorkommen können, muss der Achsabstand mit der kleinsten Bereifung (DN150-DN200) ein Aufsetzen des Trägerfahrwagens auch an größeren Versätzen wirksam verhindern und über mindestens 4 angetriebene Achsen in kurzem Abstand verfügen. Um die Traktion an einem größeren Versatz nicht zu verlieren, sollte der Trägerfahrwagen ein Knick-Gelenk haben. So bleibt der hintere Teil stets stabil in der Rohrsohle stehen. Ein Knickgelenk ermöglicht den Mitarbeitern ein variables Einsetzen der Anlage, auch in beengten Verhältnissen und/oder nicht sohlgleich ankommenden Rohren. Da in Coburg Hausanschlusskanäle mit Nennweiten <DN150 weit verbreitet sind (z.B. DN125 Guss), muss die Inspektionskamera möglichst klein und bogengängig sein. Erwartet wird, dass auch in verkrusteten oder sanierten DN125 Guss-Rohren eine Bogengängigkeit von mind. zwei aufeinanderfolgenden 87° Bögen erreicht wird. • Die Inspektionskamera und die Anwendersoftware muss eine 3D Verlaufsmessung für die Hausanschlusskanäle ermöglichen • Damit das Kamerasystem möglichst wenig Stillstandzeiten hat, muss es möglich sein, das Schubkabel der Inspektionskamera ohne externe Unterstützung neu anzusetzen. • Um möglichst wenig Verschleiß am Schubkabel zu erzeugen, soll der Vortrieb über ein Bandsystem erfolgen. Ein Vortrieb über Zahnräder ist nicht zweckmäßig. Insbesondere die Anforderung "Mindestens vier angetriebene Achsen in kurzem Abstand" konnte von keinem anderen Marktteilnehmer erfüllt werden. In den in Coburg üblichen Nennweiten <DN250 führen weniger als vier Achsen und ein großer Achsabstand unweigerlich zum "Aufsetzen" des Fahrwagens an nicht sohlgleichen Rohrverbindungen. Aufgrund der Baulänge des Fahrwagens wiegt dieses Problem umso schwerer, je kleiner die Rohrdimension ist. In DN200 STZ Rohren reicht ein Rohrversatz von wenigen Zentimetern, um ein wirksames Positionieren des Trägerfahrzeugs zu verhindern. Es ist nicht Ziel und Zweck der anzuschaffenden Technik, durch "rangieren im Rohr" an das Inspektionsziel zu gelangen. Der Einsatz eines zusätzlichen Fahrwagens ist nicht Ziel der Anschaffung. Ebenfalls konnten die anderen Marktteilnehmer keine "integrierte Ortungsspule mit 512Hz, 640Hz und 33kHz" nachweisen. Aufgrund der unterschiedlichen Rohrmaterialien, gerade im Hausanschlussbereich, sowie der teilweise erheblichen Verlegetiefen und Störungseinflüssen anderer Sparten, musste das KU CEB bereits regelmäßig auf andere Ortungsfrequenzen (512 und 640Hz) zurückgreifen. Die durchgeführte Markterkundung und die damit verbundenen ernsthaften Ermittlungen auf europäischer Ebene lassen den sicheren Schluss zu, dass andere Anbieter die nachgefragte Leistung nicht erbringen können. Die durchgeführte Markterkundung lässt insoweit auf Basis des genutzten Datenmaterials den sicheren Schluss auf ein aktuelles Alleinstellungsmerkmal zu.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung eines neuen SAT-TV-Fahrzeuges
Beschreibung: Lieferung / Erstellung eines komplett aufgebauten und einsatzbereiten SAT-TV-Fahrzeuges incl. aller notwendigen Einbauten
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144000 Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34114000 Spezialfahrzeuge
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 70235f24-16e5-4efb-b345-4f2896a98f44-01
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist (§ 135 Abs. 1 GWB). Die Unwirksamkeit tritt nicht ein, wenn - der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, - der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und - der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kommunalunternehmen Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb CEB
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Ehle-HD Entwicklungs- und Vertriebs GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 280 000,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Kommunalunternehmen Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb CEB
Registrierungsnummer: t:95617495555
Postanschrift: Bamberger Straße 2 - 6
Stadt: Coburg
Postleitzahl: 96450
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Kreisfreie Stadt (DE243)
Land: Deutschland
Telefon: +49 95617495555
Fax: +49 9561-8963159
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ehle-HD Entwicklungs- und Vertriebs GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE812121572
Postanschrift: Gewerbestraße 2
Stadt: Machern OT Gerichshain
Postleitzahl: 04827
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d228ba4f-9fb8-47a6-86f0-7cad150cc56c - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/03/2026 17:15:36 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 159353-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 46/2026
Datum der Veröffentlichung: 06/03/2026