See the notice on TED website
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Starnberg
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Auftragsänderung 11: Neubau Gymnasium Herrsching - Holzausbauarbeiten Innenausbau
Beschreibung: Der Landkreis Starnberg errichtet in Herrsching am Ammersee ein Gymnasium mit Dreifachturnhalle. Im Zuge der Bauausführung werden Holzausbauarbeiten Innenausbauarbeiten benötigt.
Kennung des Verfahrens: 3a1a0022-bc1d-4300-8b8e-95d45709d545
Interne Kennung: NGH_EU_30/24
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45422100 Holzarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Mühlfeld
Stadt: Herrsching
Postleitzahl: 82211
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4DEWM0Y4#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Auftragsänderung 11: Neubau Gymnasium Herrsching - Holzausbauarbeiten Innenausbau
Beschreibung: Der Landkreis Starnberg errichtet in Herrsching am Ammersee ein Gymnasium mit Dreifachturnhalle. Im Zuge der Bauausführung werden Holzbauarbeiten Innenausbau benötigt. Bei der Ausführung der Leistungen waren viele kleinere Regieleistungen notwendig. Es waren diverse Zusatzleistungen (Regieleistungen) auszuführen, welche im Zuge der Baumaßnahme angeordnet wurden. Eine Wanddurchdringung der Verkleidung war nicht vorgesehen, musste aber nachträglich hergestellt werden. Da sich die Durchdringung im Bereich des Auftragnehmers befindet, war die Ausführung durch denselben erforderlich. Nach Begehung wurde ein Spalt als zu groß bemängelt. Dieser musste ausgebessert werden. Ein anderes Gewerk hat die Rombusleisten beschädigt, daher mussten diese ausgetauscht werden. Es waren bei den Nischen Materiallager Griffmuscheln notwendig. Die Ausführung befindet sich im Bereich des Auftragnehmers. Aufgrund einer Kollision zwischen Möblierung und Drehtüren lässt sich die Türe zur Revision nicht öffnen und musste deswegen nachträglich geändert werden.
Interne Kennung: NGH_EU_30/24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45422100 Holzarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Mühlfeld
Stadt: Herrsching
Postleitzahl: 82211
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 06/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 29/06/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Starnberg
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1 147 660,69 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Schreinerei Merz GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: NGH_EU_30/24
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 1 007 643,60 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: NGH_3215_HI_78
Titel: Holzausbauarbeiten, Innenausbau
Datum der Auswahl des Gewinners: 17/12/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 03/01/2025
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 8812a949-3e94-4b51-9e65-8c5671d426e0-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Es ist eine zusätzliche Leistung notwendig. Bei der Ausführung der Leistungen waren viele kleinere Regieleistungen notwendig. Es waren diverse Zusatzleistungen (Regieleistungen) auszuführen, welche im Zuge der Baumaßnahme angeordnet wurden. Eine Wanddurchdringung der Verkleidung war nicht vorgesehen, musste aber nachträglich hergestellt werden. Da sich die Durchdringung im Bereich des Auftragnehmers befindet, war die Ausführung durch denselben erforderlich. Nach Begehung wurde ein Spalt als zu groß bemängelt. Dieser musste ausgebessert werden. Ein anderes Gewerk hat die Rombusleisten beschädigt, daher mussten diese ausgetauscht werden. Es waren bei den Nischen Materiallager Griffmuscheln notwendig. Die Ausführung befindet sich im Bereich des Auftragnehmers. Aufgrund einer Kollision zwischen Möblierung und Drehtüren lässt sich die Türe zur Revision nicht öffnen und musste deswegen nachträglich geändert werden. Die Leistungen sind für den weiteren Bauablauf wichtig und stören somit den Baufortschritt nicht. Diese zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Im Hinblick auf die geplante Inbetriebnahme der Schule ist dies der wirtschaftlichste Weg. Bei den zu erbringenden Leistungen durch die Entscheidung und Umsetzung der Inbetriebnahme handelt es sich um solche, die ursprünglich nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen waren. Die Erbringung der Zusatzleistung muss entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistung stehen, führen (Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 132 GWB Rn. 49). Ein weiterer Auftragnehmer auf der Baustelle hätte weitere Containerfläche für Container als Aufenthaltsräume für das Personal benötigt. Gleichzeitig wäre dadurch ein erhöhter Koordinierungs- und Überwachungsaufwand auf der Baustelle für den Auftraggeber entstanden. Dadurch wären Bauzeitverzögerungen auch in anderen Gewerken entstanden, die wiederum zu Anpassungswünschen bei den Vertragsfristen von anderen Auftragnehmern geführt hätten. Daneben hätten Ersatzansprüchen von Auftragnehmern in anderen Gewerken zum Ausgleich von Materialpreissteigerungen während des Verzögerungszeitraumes gedroht. Hierdurch wären erhebliche Mehrkosten bei dem Auftraggeber entstanden. Diese hätten - zusammen mit den Kosten für den gesteigerten Koordinierungs- und Überwachungsaufwand - zu Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen gestanden hätten, geführt. Folglich wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden gewesen. Die Ausführung der Leistung liegt auch teilweise im Aufgabenbereich des Auftragnehmers. Daher sind die Leistungen teilweise technisch zum Werkerfolg notwendig. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 1.199.095,88 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 1.792,14 EUR (brutto).
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Bei der Ausführung der Leistungen waren viele kleinere Regieleistungen notwendig. Es waren diverse Zusatzleistungen (Regieleistungen) auszuführen, welche im Zuge der Baumaßnahme angeordnet wurden. Eine Wanddurchdringung der Verkleidung war nicht vorgesehen, musste aber nachträglich hergestellt werden. Da sich die Durchdringung im Bereich des Auftragnehmers befindet, war die Ausführung durch denselben erforderlich. Nach Begehung wurde ein Spalt als zu groß bemängelt. Dieser musste ausgebessert werden. Ein anderes Gewerk hat die Rombusleisten beschädigt, daher mussten diese ausgetauscht werden. Es waren bei den Nischen Materiallager Griffmuscheln notwendig. Die Ausführung befindet sich im Bereich des Auftragnehmers. Aufgrund einer Kollision zwischen Möblierung und Drehtüren lässt sich die Türe zur Revision nicht öffnen und musste deswegen nachträglich geändert werden.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Starnberg
Registrierungsnummer: 11711450175
Postanschrift: Strandbadstraße 2
Stadt: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Team 12.21
Telefon: 0815114877985
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +498921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Schreinerei Merz GmbH
Registrierungsnummer: DE813849950
Postanschrift: Tassiloring 7
Stadt: Raisting
Postleitzahl: 82399
Land, Gliederung (NUTS): Weilheim-Schongau (DE21N)
Land: Deutschland
Telefon: 08807-9462270
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1e57357b-d534-4abd-9613-b1c6c4f9c975 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/03/2026 12:02:10 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 154255-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 45/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/03/2026