5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45232422 Schlammbehandlungsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Gattingerstraße 31
Stadt: Würzburg
Postleitzahl: 97076
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 26/02/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Schriftliches Konzept zur Einschätzung und Analyse der ausgeschriebenen Leistungen Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehens-weise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei - konkret sein, - sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und - oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hin-blick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen zu den oben dargestellten Kriterien werden jeweils mit Punkten von 0 bis 3 bewertet und wie oben dargestellt faktorisiert. Die einzelnen Punktwerte werden vom AG auf Basis der folgenden Matrix vergeben: (Zuschlags)Kriterium Nr. 1a) bis c) wird nicht behandelt - 0 Punkte - unterdurchschnittliche Ausführungen: 1 Punkt - durchschnittliche Ausführungen: 2 Punkte - überdurchschnittliche Ausführungen: 3 Punkte Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 a) "die Herangehensweise bei der Umsetzung der Machbarkeitsstudie" Die Darstellung der Bieter zu diesem Zuschlagskriterium soll den Auftraggeber in die Lage versetzen, zu bewerten, auf welche Art und Weise der Bieter die Planungs- und Bauaufgabe auf Grundlage der erstellen Machbarkeitsstudie technisch lösen und somit eine gesetzes- und vertragsgerechte Planung und Errichtung sicherstellen will. Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 b) "die Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Klärschlammtrocknungsanlage am MHKW" Aus Sicht des Auftraggebers werden als Herausforderungen bei dem ausgeschriebenen Projekt insbesondere die folgenden Aspekte angesehen, welche jeder Bieter bei der Ausarbeitung seines Konzepts entsprechend zu berücksichtigen hat: - Die beengten Platzverhältnisse am Standort; - aufgrund der hohen Kapazitätsnachfrage hat der Auftraggeber die Plankapazität gegenüber der Machbarkeitsstudie (50.000 t KS entwässert/a) auf 60.000 t KS entwässert/a erhöht; - Energieeffizienz durch maximale Abwärmenutzung (d.h. Trocknungstemperatur ca. 60 ° C); - Vermeidung von Brüden und jedweder Geruchsentwicklung (Standort liegt im bebauten Gebiet, Entfernung zu reiner Wohnbebauung in Nachbargemeinden ca. 1,5 km); - die geplante Vorfinanzierung der Baumaßnahme, etwaige Umschuldungen sowie die Honorarvorstellungen sind im Gesamtrahmen der Vorgaben des kommunalen Wirtschaftsrechts darzustellen; dabei sind insbesondere Aspekte der Gebühren- und Umlagefähigkeit zu beleuchten. Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Auflistung als nicht abschließend, sondern als „Mindestinhalt“ anzusehen ist. Die Bieter sollen mit ihren eigenen Analysen und Ausarbeitungen zu diesem Punkt nachweisen, dass sie sich mit dem verfahrensgegenständlichen Projekt in ausreichendem Maße beschäftigt haben und für den Auftraggeber damit eine Beurteilung dahingehend möglich ist, dass der Bieter den Auftraggeber bei der Umsetzung des Projekts auch tatsächlich erfolgreich unterstützen kann. Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 c) "die Qualitätssicherung im Rahmen der Planung" sowie 1 d) "die Herangehensweise bei der Verfolgung und Steuerung der Kosten und Termine" Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter in seinem Planungsbereich sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ hochwertige Projektrealisierung möglich ist. Vor diesem Hintergrund werden insbesondere Ausführungen im Hinblick auf - die Effektivität und Transparenz (methodische Klarheit) - die konkrete Herangehensweise und Organisation im Auftragsfall, z.B. Projektanalyse, Bestandsaufnahme, Entwicklung der Planung unter Berücksichtigung verschiedener konzeptioneller Ansätze, die Kosten- und Terminplanung einschl. Fortschreibung und Kontrolle etc., - die Berücksichtigung von Schnittstellen zu weiteren Projektbeteiligten, - die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und die Abstimmung mit dem Nutzer, - Bedienungs- und Wartungskosten, - die Präsenz und Verfügbarkeit / Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer einschl. Kapazitätsplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung etc.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 450,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Berufserfahrung des Projektleiters (in Jahren) Bieter haben Angaben zur Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters im Projektmanagement, d.h. Projektsteuerung, -leitung und / oder technische Bauherrnvertretung, oder in der Planung von Projekten der thermischen Behandlung von Klärschlamm oder sonstigen Abfällen. Die Angaben zur Erfahrung werden bei einer Berufserfahrung des Projektleiters von - bis einschließlich 3 Jahren mit 0 Punkten - mehr als 3 Jahre bis einschließlich 4 Jahren mit 1 Punkt - mehr als 4 Jahren bis einschließlich 6 Jahren mit 2 Punkten - mehr als 6 Jahren bis einschließlich 8 Jahren mit 3 Punkten - mehr als 8 Jahren bis einschließlich 10 Jahren mit 4 Punkten - mehr als 10 Jahren mit 5 Punkten bewertet. Die erzielte Punktzahl wird – je Angebot – mit dem 20 multipliziert, sodass der Bieter maximal 100 Punkte erzielen kann.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Personenbezogene Referenzen Bieter haben jeweils drei persönliche Referenzen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters anzugeben. Es werden nur Referenzen gewertet, die Leistungen zum Gegenstand haben, die mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind (thermische Behandlungsanlagen für Schlämme oder vergleichbar). Eine Referenz wird nur dann gewertet (Mindestkriterien), wenn 1. die Projektleitung / -steuerung und / oder technische Bauherrnvertretung oder die Planung im Bereich der thermischen Behandlung von Klärschlamm oder sonstigen Abfällen mit Anlagenstandort in einem EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz und 2. die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 in dem Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen wurden, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeit-raum erfolgt ist und alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht wurden. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Wertbare Referenzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet: - Neubau-, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme: 1 Teilpunkt - im Bereich der thermischen Behandlung von Klärschlamm oder sonstigen Abfällen mit Anlagenstandort in einem EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz: 1 Teilpunkt - mit Baukosten (KG 200 - 700) von mind. EUR 20 Mio. (brutto): 1 Teilpunkt - für einen öffentlichen Auftraggeber: 1 Teilpunkt - im laufenden Betrieb: 1 Teilpunkt In das Gesamtergebnis der Wertung des Zuschlagkriteriums „Personenbezogene Referenzen“ fließen die Einzelwertungen von maximal drei wertbaren Referenzen des Projektleiters ein. Dies bedeutet im Einzelnen: Sofern jeweils genau drei oder weniger wertbare Referenzen des Projektleiters angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern für den Projektleiter mehr als drei Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben. Erfüllen danach alle drei Referenzen, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung ein-fließen können, alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet: - 0 bis 2 Teilpunkte 0 Punkte - 3 bis 4 Teilpunkte 1 Punkt - 5 bis 7 Teilpunkte 2 Punkte - 8 bis 10 Teilpunkte 3 Punkte - 11 bis 13 Teilpunkte 4 Punkte - 14 bis 15 Teilpunkte 5 Punkte Die erzielte Punktzahl wird – je Angebot – mit dem 40 multipliziert, sodass der Bieter maximal 200 Punkte erzielen kann.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 200,00
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis / Honorarangebot Generalübernehmer Das niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte. Jedes weitere zu wertende Honorarangebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem zu wertenden Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 75 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 375 Punkte. Die Angaben des Bieters im Preis- / Honorarangebot werden wie folgt bewertet: (a) Pauschale EUR netto Pauschale EUR netto als Grundhonorar (§ 6 Ziff. 1 lit. a Generalübernehmervertrag). (b) Zuschlag in % Zuschlag in % auf tatsächlich anfallende Brutto-Kosten (§ 6 Ziff. 1 lit. c Generalübernehmervertrages), wobei zu Wertungszwecken fiktive Brutto-Kosten in Höhe von 40 Mio. EUR Brutto zu Grunde gelegt werden (Wertungsbetrag = % von 40 Mio. EUR brutto). (c) Stundensatz EUR netto Stundensatz EUR netto für nachlaufende Projektarbeit (§ 6 Ziff. 1 lit. d Generalüber-nehmervertrages), wobei zu Wertungszwecken eine fiktive Stundenanzahl von 30 Stunden zu Grunde gelegt wird (Wertungsbetrag = Stundensatz EUR netto x 30). (d) Konditionen zur Projektfinanzierung über die vereinbarte Laufzeit gem. § 5.2 Generalübernehmervertrages, wobei darauf hingewiesen wird, dass ein vom Bieter angegebener Referenz-Zinssatz (z.B. 3-Monats-Euribor etc.) zu Wertungszwecken in der bei Angebotsabgabe gültigen Höhe eine fiktive vertragliche Laufzeit (vgl. § 11.1 Generalübernehmervertrages) zugrunde gelegt wird. Für die Angebotswertung wird dabei der Referenzzinssatz in der am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist gültigen Höhe zu Grunde gelegt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 375,00
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis / Honorarangebot Generalplaner Das niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte. Jedes weitere zu wertende Honorarangebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem zu wertenden Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 75 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 375 Punkte. Die Angaben des Bieters im Preis- / Honorarangebot werden wie folgt bewertet: - Nettohonorar gemäß § 44 HOAI, welches sich aus der angebotenen Honorarzone, dem angebotenen Honorarsatz und fiktiv anrechenbaren Kosten (im Folgenden: „Grundhonorar“) errechnet - Nettohonorar gemäß § 52 HOAI, welches sich aus der angebotenen Honorarzone, dem angebotenen Honorarsatz und fiktiv anrechenbaren Kosten (im Folgenden: „Grundhonorar“) errechnet. - Nettohonorar gemäß § 56 HOAI, welches sich aus der angebotenen Honorarzone, dem angebotenen Honorarsatz und fiktiven anrechenbaren Kosten (im Folgenden: „Grundhonorar“) errechnet. - Betrag, welcher sich aus dem Umbau- und Substanzzuschlag auf das Grundhonorar ergibt; - Summe der angebotenen Teilpauschalen für etwaige abgefragten Besonderen Leistungen; - Summe der angebotenen Stundensätze jeweils mit 50 multipliziert; - Betrag, welcher sich aus dem angebotenen Prozentsatz für die Nebenkosten auf die Summe der vorgenannten Honorarbestandteile ergibt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 375,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag ist auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg