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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: IKbit - Interkommunales Breitbandnetz Eigenbetrieb der Gemeinde Fürth
Rechtsform des Erwerbers: Gruppe öffentlicher Stellen
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung des vergebenen Auftrags. ==================================== Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten im Landkreis Bergstraße im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Beschreibung: Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten im Landkreis Bergstraße im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. ============================================== Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus im Landkreis Bergstraße zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabitbreitbandnetzes (Gigabitnetz), um eine flächendeckende Versorgung zu erreichen. Der Eigenbetrieb IKbit - Interkommunales Breitbandnetz (nachfolgend auch "Konzessionsgeber) hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabitförderung 2.0) einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in endgültiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt. Bei dem Eigenbetrieb IKbit - Interkommunales Breitbandnetz handelt es sich um einen Eigenbetrieb der Gemeinde Fürth im Landkreis Bergstraße. Der Eigenbetrieb wurde im Jahr 2011 als abwickelnde Stelle der interkommunalen Kooperation der Gemeinden Abtsteinach, Birkenau, Fürth, Gorxheimertal, Grasellenbach, Mörlenbach, Rimbach und Wald-Michelbach sowie der Städte Heppenheim und Lindenfels, unter Federführung der Gemeinde Fürth, mit dem Zweck der Schaffung einer guten Breitbandversorgung gegründet. Der Eigenbetrieb errichtete ein passives Telekommunikationsnetz in dem Gebiet der o.g. 10 Kommunen des Landkreises Bergstraße, das im sog. Betreibermodell in 2014 in Betrieb ging. Das gemeindeeigene, bestehende Netz, das im Wesentlichen in der FTTC-Ausbauvariante errichtet wurde, wurde im Jahr 2022 an ein Telekommunikationsunternehmen veräußert. Künftige erforderliche geförderte Ausbaumaßnahmen sollen daher nicht mehr als Betreibermodell, sondern als Wirtschaftlichkeitslückenmodell gemäß Ziff. 3.1. Gigabit-Richtlinie 2.0 durchgeführt werden. Der Eigenbetrieb IKbit - Interkommunales Breitbandnetz handelt auch im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Auftrag der genannten Kommunen.
Kennung des Verfahrens: 744c0416-11f2-47f9-9cf7-1de043b8c39e
Interne Kennung: 24826 II 22
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bergstraße (DE715)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: LOT-0001
Beschreibung: Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1
Interne Kennung: LOT-001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bergstraße (DE715)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (65). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,5 Punkte weniger in der Bewertung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 65,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden zwei Endkundenprodukte jeweils 7,5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 7,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 0,75 Punkte weniger in der Bewertung. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: - Privatkundenprodukt mit ≥ 200 Mbit/s im Download (max. 7,5 Punkte) - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 250 Mbit/s symmetrisch (max. 7,5 Punkte)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Beschreibung: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann. (5 Punkte) - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (2,5 Punkte) - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (0 Punkte)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. und 2. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt auf der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: IKbit - Interkommunales Breitbandnetz Eigenbetrieb der Gemeinde Fürth
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 44 313 811,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: PEB Breitband GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 44 313 811,00 EUR
Konzession – Wert:
Schätzung der Einnahmen, die von den Nutzern der Konzession stammen: 14 402 745,00 EUR
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat: 0,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Konzessionswerts: Vorliegend handelt es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession im Bundesförderprogramm Breitband. Der Konzessionswert wird hierbei aus der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke und den Einnahmen aus Endkundenprodukten, Vorleistungsprodukten sowie der Nutzungsüberlassung an Dritte für die Vertragsdauer berechnet.
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag
Datum des Vertragsabschlusses: 26/02/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: IKbit - Interkommunales Breitbandnetz Eigenbetrieb der Gemeinde Fürth
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Hautpstr. 19
Stadt: Fürth
Postleitzahl: 64658
Land, Gliederung (NUTS): Bergstraße (DE715)
Land: Deutschland
Telefon: +496253200126
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frau Beate Kamba
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: PEB Breitband GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE 235 710 483
Postanschrift: Frankfurter Str. 100
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 65c64af6-ea1d-42b1-bdb7-0cd23e324e20 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 32
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/02/2026 10:36:41 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 139824-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 41/2026
Datum der Veröffentlichung: 27/02/2026