5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34134100 Pritschenlastwagen
Menge: 2
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 75
Stadt: Treysa
Postleitzahl: 34613
Land, Gliederung (NUTS): Schwalm-Eder-Kreis (DE735)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: See documentation in Mercell
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 200 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Bewerber / zum Mitglied der Bewerbergemeinschaft / des Konsortiums (vom Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft / des Konsortiums auszufüllen und hier hochzuladen) Hinweis zur Konsortialbildung: Eine Unterzeichnung des Formblatts ist lediglich erforderlich, wenn es sich bei dem Bewerber um eine Bewerbergemeinschaft/ein Konsortium handelt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bildung einer Bewerbergemeinschaft/eines Konsortiums Im Falle einer Konsortialbildung ist der Konsortialführer als Kontaktstelle für den Auftraggeber und als Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Auch nach evtl. Auftragsvergabe wird nur der einmal benannte Konsortialführer als Kontaktstelle und Vertreter des Konsortiums akzeptiert. Ein Wechsel des Konsortialführers wird nicht akzeptiert. Im Falle, dass sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird seitens des Auftraggebers nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Es ist eine gemeinsame Erklärung aller Konsortialmitglieder abzugeben, aus der hervorgeht, dass alle Mitglieder des Konsortiums als Gesamtschuldner haften. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt. Wird beabsichtigt als Bewerbergemeinschaft/Konsortium anzubieten? Wenn ja: Bitte laden Sie das entsprechende Formblatt zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft/eines Konsortiums hoch.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister oder bei ausländischen Unternehmen vergleichbare Informationen (nicht älter als 3 Monate bezogen auf das Datum der Einreichung des Teilnahmeantrags). Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied den entsprechenden Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister einzureichen. Für den Fall, dass der Bieter nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister / Gesellschaftsregister / Partnerschaftsregister seines Sitzstaates verpflichtet ist, ist die Berufsausübung anderweitig nachzuweisen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Darstellung der Unternehmensorganisation mit mindestens den folgenden relevanten Eckpunkten des Unternehmens: Anzahl Mitarbeiter relevante Produktionsstätten und Verwaltungsstandorte Unternehmensorganigramm (Sparten, Verbundene Unternehmen, relevante Abteilungen etc.)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Hinweis des Auftraggebers: An dem Auftrag interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben sich zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu erklären. Es sind folgende vergaberechtliche Ausschussregelungen zu beachten: - § 123 GWB - § 124 GWB ☐ keiner der in den vorstehend genannten Regelungen enthaltenen Ausschlussgründe trifft auf mich / auf uns zu; ☐ insbesondere wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt. Ebenfalls wurde kein entsprechender Antrag mangels Masse abgelehnt. Weiterhin liegt keine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans (§ 258 InsO) vor; ☐ Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation. Vorliegende Ausschlüssgründe Folgende in den §§ 123, 124 GWB enthaltenen Ausschlussgründe treffen auf uns zu: (Diese Frage muss lediglich bei vorliegenden Ausschlussgründen beantwortet werden.) Erklärung zu Maßnahmen der Selbstreinigung und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit Ich habe / Wir haben Maßnahmen zur Selbstreinigung oder zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit gemäß § 125 GWB ergriffen. Zu weiteren Einzelheiten beziehen wir uns auf das mit hochzuladende Dokument, in dem wir die entsprechenden Hintergründe erklären. (Diese Frage muss lediglich beantwortet werden, wenn entsprechende Ausschlussgründe vorliegen und Maßnahmen zur Selbstreinigung durchgeführt wurden.) Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen bei Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Ich habe / Wir haben Selbstreinigungsmaßnahmen vorgenommen. Wir beziehen uns auf das mit hochzuladende Dokument, in dem wir die entsprechenden Hintergründe erklären. Konkret weisen wir nach, dass den Verpflichtungen dadurch nachgekommen wurde, dass die säumigen Zahlungen vorgenommen worden sind oder wir uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben. (Diese Frage muss lediglich beantwortet werden, wenn entsprechende Ausschlussgründe vorliegen und Maßnahmen zur Selbstreinigung durchgeführt wurden.) Erklärung zum Nichtvorliegen von Geldbußen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG Mit der Markierung der verschiedenen Aussagen bestätigen Sie, dass keine entsprechenden Verstöße oder Geldbußen vorliegen. Ich erkläre / Wir erklären, dass ☐ Ich/Wir wurde/n nicht rechtskräftig wegen eines Verstoßes gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße von 175.000 € oder mehr belegt. ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von 1.500.000 € oder mehr belegt. ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von 2.000.000 € oder mehr belegt. ☐ Ich/Wir wurde/n nicht in einem Fall des § 24 Abs. 3 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes belegt Vorliegende Geldbußen Folgende Geldbußen wurden rechtskräftig gegen uns festgestellt. (Diese Frage muss lediglich bei vorliegenden Verstößen beantwortet werden.)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung Russland-Sanktionspaket 1. Der Bieter ist mit der Verordnung EU/833/2014 und geändert durch EU/2022/576 vertraut. Diese Verordnung verhängt unter anderem Sanktionen gegen Russland, russische Unternehmen, russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen und aus Russland stammende Produkte und Materialien. 2. Der Bieter gehört nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen, die mit Russland verbunden sind im Sinne von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung EU/2014/833 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung EU/2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren: Der Bieter ist kein(e) russische(r) Staatsangehörige(r) oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung; Nicht mehr als 50 % der Eigentumsrechte/Anteilen des Bieters befinden sich direkt oder indirekt im Besitz eines russischen Staatsangehörigen oder einer in Russland niedergelassenen natürlichen oder juristischen Person oder eines Unternehmens auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft; Der Bieter handelt nicht im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen. Die Personen oder Unternehmen die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen beteiligt sind und auf deren Leistungserbringung mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in dieser Erklärung genannten Personenkreis oder stehen in einem Bezug zu Russland im Sinne dieser Erklärung. 4. Der Bieter bestätigt und stellt sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen eingesetzt werden, auf deren Leistungserbringung mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht dem Personen/ Unternehmenskreis gemäß Nr. 3 dieser Erklärung zuzuordnen sind. 3. Der Bieter stimmt zu, dass, wenn sich (zu einem späteren Zeitpunkt) herausstellt, dass unrichtige und/oder unvollständige Angaben gemacht wurden, der Bieter von der weiteren Teilnahme am Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen und/oder eine (möglicherweise) bereits aus diesem Grund geschlossene Vereinbarung ohne finanzielle Folgen für TenneT aufgehoben bzw. aufgelöst werden kann.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz Der Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch den Nachweis der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre zu erbringen. Dabei ist insbesondere der Nachweis zu erbringen, dass der Jahresumsatz jeweils mindestens EUR 2.000.000,00 betrug. Der Umsatz muss aus Leistungen stammen, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind. Die vorgenannten Umsätze sind im Fall einer Konsortialbildung auf die kumulierten Umsätze der Konsortialpartner bezogen, wobei für jeden einzelnen Bieter oder Konsortialpartner im Fall einer Konzerneinbindung der Gesamtumsatz des Konzerns unter der Voraussetzung gilt, dass der Bieter oder Konsortialpartner sich zu 100% im Eigentum der Konzernobergesellschaft befindet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Versicherungen Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 3.000.000,00.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers in Anspruch nimmt (z. B. Konzernunternehmen), ist nachzuweisen, dass der andere Wirtschaftsteilnehmer im Auftragsfall entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch haften wird. Durch den Dritten sind dabei die entsprechenden in der EU-Bekanntmachung geforderten Mindestkriterien in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu erfüllen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen Es müssen mindestens 3 Referenzen nachgewiesen werden, die durch folgende Eigenschaften gekennzeichnet sein müssen: Ausführung von Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre Auftragswert von mehr als EUR 250.000,00 aufweisen Auftragsinhalt: Verbau eines LKW-Aufbaus einschließlich Ladekran
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zu Subunternehmern Erklärung bzw. Auflistung der aus Sicht des Bewerbers vorhandenen Hauptleistungen bei denen beabsichtigt wird, Subunternehmer einzusetzen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: HSE-Bedingungen und Sprachanforderungen Bestätigung der Functional Directive HSE. Bestätigung der kompletten Auftragsabwicklung und Dokumentation in Deutsch.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eignungsleihe (technisch) Im Fall, dass sich der Bewerber auf die Eignung eines Subunternehmers (eines Dritten) bezieht, sind die Unterlagen entsprechend durch den Subunternehmer zu erstellen und zu unterschreiben. Eine Bestätigung des Subunternehmers, dass er seine technische Leistungsfähigkeit im Auftragsfall zur Verfügung stellt, ist einzureichen. Detaillierte Informationen zum Subunternehmer wie vollständiger Name, Adresse, Kontaktperson und dessen Kontaktdaten sind dabei mit anzugeben (Das Formblatt "Angaben zum Bewerber" kann verwendet werden). Außerdem ist durch den jeweiligen Dritten eine Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB nicht vorliegen, abzugeben. Die technische Eignungsleihe kann für die Erfüllung der Teilnahmekriterien auch durch mehrere potentielle Subunternehmen erfolgen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Bewertung des Kriteriums "Preis" erfolgt in einer vergleichenden Bewertung des jeweils angebotenen Gesamtpreises zwischen allen Anbietern. Das Angebot mit dem niedrigsten Bewertungspreis erhält die volle Punktzahl von 100% (=Höchstpunktzahl). Der niedrigste Preis – multipliziert mit dem Faktor 2 – bildet die Schwelle, ab welcher eine Bewertung mit 0 % erfolgt. Die Bewertung der übrigen Angebotspreise erfolgt durch lineare Interpolation. Die Vergabe von 0% führt zum Ausschluss des Anbieters.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 45,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technisches Konzept
Beschreibung: Das Technische Konzept des Angebots wird anhand der Unterkriterien Fahrgestell (12%), Kran (10%), Aufbau (10%) sowie Termin (8%) hinsichtlich der Erfüllung der in Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis gestellten Anforderungen des Auftraggebers bewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vertragsbedingungen
Beschreibung: Die Bewertung des Kriteriums "Vertragsbedingungen" erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der Abweichungen zu den von TenneT vorgegebenen Bedingungen im veröffentlichten Vertragsentwurf. Bewertet wird auf einer Punkteskala von 0-4 Punkten, wobei 4 Punkte die beste und 0 Punkte die schlechteste Bewertung darstellen. Die Vergabe von 0% führt zum Ausschluss des Anbieters.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/03/2026 11:00:00 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vor Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist eine Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Leistung
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung: Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung (siehe Ziffer 2.1 dieses Verfahrensleitfadens – NDA) geschlossen werden. In diesem Zusammenhang behält sich der Auftraggeber vor, die Bewerber dahingehend zu prüfen, ob diese ein berechtigtes Interesse an der Auftragsausführung darlegen können.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Im Falle, dass sich verschiedene Bieter zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen, wird seitens des Auftraggebers nur eine gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaft akzeptiert. Ferner ist ein eindeutiger und vertretungsberechtigter Führer der Gemeinschaft zu benennen.
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Angaben in Mercell
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der unter Ziffer 8.2 des Verfahrensleitfaden genannten Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber über die unter Ziffer 8.2 des Verfahrensleitfaden genannte Kontaktstelle gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB. Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: TenneT TSO GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: TenneT TSO GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: TenneT TSO GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: TenneT TSO GmbH