1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Staatliches Bauamt Ansbach
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Verkehrsanlagen mit plbgl Vermessung
Beschreibung: Allgemeines: WUG 1 Ausbau Dornhausen – Gundelsheim WUG1_180_0,500 bis ca. 180_3,130 WUG 1 Dornhausen – Alesheim Der Planungsumgriff der Baumaßnahme umfasst den bestandsorientierten Ausbau der Kreisstraße WUG 1 zwischen Dornhausen und Gundelsheim. Der Ausbaubereich beginnt kurz nach dem Ortsausgang von Dornhausen und endet am Ortseingang von Gundelsheim. Die neue Kreisstraße wird in die zukünftige Ortsumfahrung von Dornhausen übergehen. Es ist ein straßenbegleitender Geh- und Radweg (b = 2,5 m), in Teilen auch Rad- und Wirtschaftsweg (b = 3,5 m), geplant. Im Bereich der Einmündung nach Wachstein befindet sich eine Bushaltestelle. Bei der Kreisstraße WUG 1 handelt es sich um eine Straße mit regionaler Bedeutung. Die Straße liegt im Gemeindebereich von Theilenhofen (Landkreis Weißenburg–Gunzenhausen). Planerische Aufgabenstellung: Baudurchführung Straßenbau: 2028 Voraussichtliche Bauzeit: 6 Monate Voraussichtliche Kosten Straßenbau: ca. 4.550.000,-€ brutto Es ist eine sinnvolle Anbindung der Kreisstraße WUG 1 in die zukünftig geplante Ortsumfahrung der WUG 1 von Dornhausen zu planen. Die Neutrassierung des gesamten Streckenabschnittes ist nach RAL 2012 bestandsorientiert zu planen. Die dazugehörende Entwässerung ist an die Planung anzupassen. Ein entsprechendes Wasserrechtsverfahren ist mit dem WWA abzustimmen und durchzuführen. Ein straßenbegleitender Geh- und Radweg, bzw. in Teilbereichen ein Rad- und Wirtschaftsweg ist zu planen. Der Geh- und Radweg ist an die vorhandenen Radwege bzw. die Ortschaften sinnvoll anzubinden. Am Ortseingang von Gundelsheim ist eine Querungsinsel vorzusehen. Breite neue Fahrbahn: 6,50 m Breite Geh- und Radweg: 2,50 m Breite Rad- und Wirtschaftsweg: 3,50 m Im Einmündungsbereich nach Wachstein ist für die Kreisstraße eine Linksabbiegespur vorzusehen. Ein Flurneuordnung- und Dorferneuerungsverfahren ist derzeit durch das ALE bzw. die TG in Dornhausen in Planung. Diese Planung beinhaltet im Zeitraum von 2029 / 2023 für die WUG 1 eine Ortsumfahrung, westlich von Dornhausen. Der Übergangsbereich (Bauanfang) in die zukünftige Ortsumfahrung WUG1, kurz vor dem Ortseingang von Dornhausen, ist bei der Planung entsprechend abzustimmen und zu berücksichtigen. Für die Planung und den Entwurf der Verkehrsanlagen sind Vermessungsleistungen durchzuführen. Profilhafte Aufnahme im Längsabstand 10 m und Querabstand von ca. 10 - 25 m rechts und links der Fahrbahn. Hierbei ist die neue Trassierung zu berücksichtigen. Bei der Vermessung sind die Punktspezifikationen des AG anzuwenden. Die Anschlussbereiche an den Bestand sind mit 250 m Länge über den Baubereich aufzunehmen und bei der Planung zu berücksichtigen. Erfassung sämtlicher Einzelpunkte (z.B. Schächte, Schieber, Einläufe, Hydranten, etc.) Tachymetrische Aufnahme Digitale Flurkarte mit Luftbild stellt der AG zur Verfügung hohe Genauigkeit erforderlich Datenaustausch mit OKSTRA-Austauschformat geringe Behinderung durch Bebauung und Bewuchs geringe Behinderung durch Verkehrsaufkommen auf der Kreisstraße Für die vorliegende Maßnahme sind die Unterlagen für den Zuwendungsantrag bis spätestens Anfang Juli 2027 nach RZ-Stra vorzulegen und einzureichen. Alle dafür notwendigen Abstimmungen, Untersuchungen, Vermessungen und Planungen sind durchzuführen. Im Zuge des Zuwendungsantrages ist ein Erläuterungsbericht zu erstellen. Der Antrag ist für die Genehmigung zusammenzustellen.
Kennung des Verfahrens: 2399011a-efe6-4b68-a441-2132b2948bcf
Interne Kennung: 25-093647
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Theilenhofen
Postleitzahl: 91741
Land, Gliederung (NUTS): Weißenburg-Gunzenhausen (DE25C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Verkehrsanlagen mit plbgl Vermessung
Beschreibung: Allgemeines: WUG 1 Ausbau Dornhausen – Gundelsheim WUG1_180_0,500 bis ca. 180_3,130 WUG 1 Dornhausen – Alesheim Der Planungsumgriff der Baumaßnahme umfasst den bestandsorientierten Ausbau der Kreisstraße WUG 1 zwischen Dornhausen und Gundelsheim. Der Ausbaubereich beginnt kurz nach dem Ortsausgang von Dornhausen und endet am Ortseingang von Gundelsheim. Die neue Kreisstraße wird in die zukünftige Ortsumfahrung von Dornhausen übergehen. Es ist ein straßenbegleitender Geh- und Radweg (b = 2,5 m), in Teilen auch Rad- und Wirtschaftsweg (b = 3,5 m), geplant. Im Bereich der Einmündung nach Wachstein befindet sich eine Bushaltestelle. Bei der Kreisstraße WUG 1 handelt es sich um eine Straße mit regionaler Bedeutung. Die Straße liegt im Gemeindebereich von Theilenhofen (Landkreis Weißenburg–Gunzenhausen). Planerische Aufgabenstellung: Baudurchführung Straßenbau: 2028 Voraussichtliche Bauzeit: 6 Monate Voraussichtliche Kosten Straßenbau: ca. 4.550.000,-€ brutto Es ist eine sinnvolle Anbindung der Kreisstraße WUG 1 in die zukünftig geplante Ortsumfahrung der WUG 1 von Dornhausen zu planen. Die Neutrassierung des gesamten Streckenabschnittes ist nach RAL 2012 bestandsorientiert zu planen. Die dazugehörende Entwässerung ist an die Planung anzupassen. Ein entsprechendes Wasserrechtsverfahren ist mit dem WWA abzustimmen und durchzuführen. Ein straßenbegleitender Geh- und Radweg, bzw. in Teilbereichen ein Rad- und Wirtschaftsweg ist zu planen. Der Geh- und Radweg ist an die vorhandenen Radwege bzw. die Ortschaften sinnvoll anzubinden. Am Ortseingang von Gundelsheim ist eine Querungsinsel vorzusehen. Breite neue Fahrbahn: 6,50 m Breite Geh- und Radweg: 2,50 m Breite Rad- und Wirtschaftsweg: 3,50 m Im Einmündungsbereich nach Wachstein ist für die Kreisstraße eine Linksabbiegespur vorzusehen. Ein Flurneuordnung- und Dorferneuerungsverfahren ist derzeit durch das ALE bzw. die TG in Dornhausen in Planung. Diese Planung beinhaltet im Zeitraum von 2029 / 2023 für die WUG 1 eine Ortsumfahrung, westlich von Dornhausen. Der Übergangsbereich (Bauanfang) in die zukünftige Ortsumfahrung WUG1, kurz vor dem Ortseingang von Dornhausen, ist bei der Planung entsprechend abzustimmen und zu berücksichtigen. Für die Planung und den Entwurf der Verkehrsanlagen sind Vermessungsleistungen durchzuführen. Profilhafte Aufnahme im Längsabstand 10 m und Querabstand von ca. 10 - 25 m rechts und links der Fahrbahn. Hierbei ist die neue Trassierung zu berücksichtigen. Bei der Vermessung sind die Punktspezifikationen des AG anzuwenden. Die Anschlussbereiche an den Bestand sind mit 250 m Länge über den Baubereich aufzunehmen und bei der Planung zu berücksichtigen. Erfassung sämtlicher Einzelpunkte (z.B. Schächte, Schieber, Einläufe, Hydranten, etc.) Tachymetrische Aufnahme Digitale Flurkarte mit Luftbild stellt der AG zur Verfügung hohe Genauigkeit erforderlich Datenaustausch mit OKSTRA-Austauschformat geringe Behinderung durch Bebauung und Bewuchs geringe Behinderung durch Verkehrsaufkommen auf der Kreisstraße Für die vorliegende Maßnahme sind die Unterlagen für den Zuwendungsantrag bis spätestens Anfang Juli 2027 nach RZ-Stra vorzulegen und einzureichen. Alle dafür notwendigen Abstimmungen, Untersuchungen, Vermessungen und Planungen sind durchzuführen. Im Zuge des Zuwendungsantrages ist ein Erläuterungsbericht zu erstellen. Der Antrag ist für die Genehmigung zusammenzustellen.
Interne Kennung: 0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Theilenhofen
Postleitzahl: 91741
Land, Gliederung (NUTS): Weißenburg-Gunzenhausen (DE25C)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Bewertung des Preises erfolgt gemäß nachstehender Regelung: Das wirtschaftlichste Angebot, welches den Zuschlag erhalten soll, wird in Anlehnung an die Erweiterte Richtwertmethode nach „UfAB V 2.0“ ermittelt. Berücksichtigt wird die Höhe des Honorars (netto) einschließlich Zuschlägen, Besonderen Leistungen, Nebenkosten (=Wertungssumme). Die Wertungssumme (P) wird zu den vergebenen Leistungspunkten (mind. ... % der Gesamtpunkte) in Relation gesetzt, um das beste PreisLeistungsverhältnis zu erhalten. Siehe hierzu auch Vergabeunterlagen, Formblatt III.16.1 Nr. C
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Staatliches Bauamt Ansbach
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Staatliches Bauamt Ansbach
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 227 987,66 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaf
Angebot:
Kennung des Angebots: Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaf
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 227 987,66 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 25-000.718.760
Titel: Verkehrsanlagen mit plbgl Vermessung
Datum der Auswahl des Gewinners: 10/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 10/12/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Staatliches Bauamt Ansbach
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 13
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Staatliches Bauamt Ansbach
Registrierungsnummer: 09-0995100-55
Postanschrift: Würzburger Landstr. 22
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Staatliches Bauamt Ansbach
Telefon: +4998189050
Fax: +4998189052130
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
Telefon: +49981531277
Fax: +49981531837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-9000
Offizielle Bezeichnung: Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaf
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE814285722
Postanschrift: Richard-Wagner-Str. 6
Stadt: Neusäß
Postleitzahl: 86356
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Steinbacher-Consult Ingenieurgesellschaf
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Postanschrift: Richard-Wagner-Str. 6
Stadt: Neusäß
Postleitzahl: 86356
Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Landkreis (DE276)
Land: Deutschland
Telefon: +49 821 46059 66
Fax: +49 821 46059 99
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-9001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7263905e-5835-47f0-badc-6cb14ceae4ad - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/01/2026 16:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 31960-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 11/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/01/2026