1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Waldkraiburg
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Abrollbehälter Gefahrgut
Beschreibung: Abrollbehälter Gefahrgut
Kennung des Verfahrens: 2ab37493-ce59-4691-b6b2-4604e6bc287a
Interne Kennung: AB-G Waldkraiburg
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PM51B#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Abrollbehälter Gefahrgut
Beschreibung: Die Stadt Waldkraiburg, als Träger der Freiwilligen Feuerwehr Waldkraiburg, beabsichtigt einen Abrollbehälter Gefahrgut (AB-G) zu beschaffen. Dabei soll es sich nach Norm um einen Abrollbehälter nach DIN 14505:2015-01 und DIN 14555-12:2023-03 handeln. Aus Abstimmungs-, Wartungs-, und einsatztaktischen Gründen sowie der Komplexität der Beladung wird der AB-G samt Beladung in einem Los ausgeschrieben. Es wird vorausgesetzt, dass der Bieter bei Aufbau und Beladung sachkundig ist.
Interne Kennung: AB-G Waldkraiburg
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Optionen:
Beschreibung der Optionen: In der Leistungsbeschreibung wird im Bereich Beladung ein Wartungsvertrag über einen Zeitraum von 48 Monaten beschrieben. Diese Option muss für eine gültige Angebotsabgabe angeboten werden und wird bei der Angebotswertung berücksichtigt. Die jährlichen Kosten dieses Wartungsvertrags sind im entsprechenden Feld anzugeben. Der Mehrpreis ist nicht in den Angebotspreis einzurechnen. Bei der Zuschlagserteilung wird der AN darüber informiert, ob der angebotene Wartungsvertrag abgeschlossen wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 32 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Bewertungskriterien gem. Leistungsbeschreibung
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Angebotspreis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Zuschlagserteilung erfolgt auf das wirtschaftlichste der wertbaren Angebote. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die erweiterte Richtwertmethode angewendet. Mit der einfachen Richtwertmethode wird zunächst für jedes Angebot die Kennzahl Z ermittelt. Die Kennzahl Z ist der einfache Quotient aus der Gesamtleistungspunktzahl L aller Bewertungskriterien und dem Netto-Angebotspreis P. Die Gesamtleistungspunktzahl L ist die Summe aus allen Bewertungskriterien (gekennzeichnet in der Leistungsbeschreibung mit einem "B"). Z = L/P Die somit ermittelte Kennzahl Z wird anschließend dem Faktor 10.000 multipliziert. Die Rundung erfolgt kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Alle Angebote, die im Schwankungsbereich von 8 % unterhalb des Angebots mit der höchsten skalierten Kennzahl Z liegen, werden für die weitere Angebotswertung berücksichtigt. Das Angebot, im Schwankungsbereich, mit der höchsten Gesamtleistungspunktzahl erhält den Zuschlag. s. ergänzend Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen An-gebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksich-tigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses un-verzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absen-dung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Informati-on nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalen-dertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftrag-geber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Be-kanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Waldkraiburg
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Waldkraiburg
Registrierungsnummer: UST-ID: DE 129270496
Postanschrift: Stadtplatz 26
Stadt: Waldkraiburg
Postleitzahl: 84478
Land, Gliederung (NUTS): Mühldorf a. Inn (DE21G)
Land: Deutschland
Telefon: 08638 959-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5c2838e7-6fc4-47ed-81a2-f93a50ba770d - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/01/2026 11:23:10 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 22310-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 8/2026
Datum der Veröffentlichung: 13/01/2026