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1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Regensburg
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 115 Wenzenbach - Bernhardswald - Seibersdorf - Hackenberg - Wulkersdorf - Nittenau
Beschreibung: Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch. Aufgrund einer bestehenden Delegationsvereinbarung mit dem Landkreis Schwandorf ist der Landkreis Regensburg für die Linie 115 insgesamt zuständig. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben aus der Delegationsvereinbarung der GFN. Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linie 115 Wenzenbach - Bernhardswald - Seibersdorf - Hackenberg - Wulkersdorf - Nittenau im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die jährliche Betriebsleistung beträgt 37.640 km. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf 2.1.4 verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV. Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Eigenwirtschaftliche Anträge müssen die in dieser Vorinformation genannten Vorgaben je Los erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags beabsichtigt die GFN den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem Verkehrsunternehmen. Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung der verbindlichen Zusicherungen). Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs und Anpassung auf aktuelle Bedürfnisse der Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Interne Kennung: VAB_RVV_Linie_115
Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch die vorliegende Bekanntmachung für sämtlich von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Teil 3.1) ausgelöst. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument "Ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntmachung der Vergabe für die Linie 115 zum 15.09.2026" (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen zur Sicherung der ausreichenden Verkehrsbedienung. Die Genehmigung ist nach § 13 Abs. 2a Sätze 2 - 5 PBefG zu versagen, wenn der beantragte und in seinen Bestandteilen verbindlich zugesicherte Verkehr nicht mindestens dem bisherigen Verkehrsangebot entspricht und darüber hinaus von den in der Vorabbekanntmachung beschriebenen weitergehenden Anforderungen zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nicht nur unwesentlich abweicht. Das oben genannte ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.kcw-online.de/gfn-vorabbekanntmachung-l115
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 115 Wenzenbach - Bernhardswald - Seibersdorf - Hackenberg - Wulkersdorf - Nittenau - Los 1
Beschreibung: Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch. Aufgrund einer bestehenden Delegationsvereinbarung mit dem Landkreis Schwandorf ist der Landkreis Regensburg für die Linie 115 insgesamt zuständig. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben aus der Delegationsvereinbarung der GFN. Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linie 115 Wenzenbach - Bernhardswald - Seibersdorf - Hackenberg - Wulkersdorf - Nittenau im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die jährliche Betriebsleistung des Loses 1 beträgt 29.415 km. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf 2.1.4 verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV. Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Eigenwirtschaftliche Anträge müssen die in dieser Vorinformation genannten Vorgaben je Los erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags beabsichtigt die GFN den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem Verkehrsunternehmen. Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung der verbindlichen Zusicherungen). Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs und Anpassung auf aktuelle Bedürfnisse der Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Interne Kennung: VAB_RVV_Linie_115_L1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge: 20 528 Kilometer
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Landkreis (DE238)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwandorf (DE239)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 15/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2036
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 115 Wenzenbach - Bernhardswald - Seibersdorf - Hackenberg - Wulkersdorf - Nittenau - Los 2
Beschreibung: Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch. Aufgrund einer bestehenden Delegationsvereinbarung mit dem Landkreis Schwandorf ist der Landkreis Regensburg für die Linie 115 insgesamt zuständig. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben aus der Delegationsvereinbarung der GFN. Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linie 115 Wenzenbach - Bernhardswald - Seibersdorf - Hackenberg - Wulkersdorf - Nittenau im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die jährliche Betriebsleistung des Loses 2 beträgt 8.225 km. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf 2.1.4 verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV. Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Eigenwirtschaftliche Anträge müssen die in dieser Vorinformation genannten Vorgaben je Los erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags beabsichtigt die GFN den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem Verkehrsunternehmen. Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung der verbindlichen Zusicherungen). Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs und Anpassung auf aktuelle Bedürfnisse der Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Interne Kennung: VAB_RVV_Linie_115_L2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge: 20 528 Kilometer
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Landkreis (DE238)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwandorf (DE239)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 15/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2036
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Regensburg
Registrierungsnummer: 09375
Postanschrift: Landkreis Regensburg Altmühlstraße 3
Stadt: Regensburg
Postleitzahl: 93059
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vertrags- und Vergabemanagement
Telefon: +49 941 46319-0
Fax: +49 941 46319-21
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN)
Registrierungsnummer: DE133701250
Postanschrift: Landkreis Regensburg Donaustaufer Str. 115
Stadt: Regensburg
Postleitzahl: 93059
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vertrags- und Vergabemanagement
Telefon: +49 941 46319-0
Fax: +49 941 46319-21
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0ad552df-1220-4d32-93a2-2147899ac074 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/12/2025 13:39:31 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 847842-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 245/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/12/2025