5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Garmisch-Partenkirchen (DE21D)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: A.) Projekteinschätzung und -analyse sowie projektbezogene Herangehensweise im Hinblick auf die Besonderheiten und Schwierigkeiten der Maßnahme (1 bis 5 Punkte)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 28,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: B) Erläuterung einzelner Schwerpunkte der Projektrealisierung a) Vorgehen/Verfahren zur Erfassung und Erfüllung der Anforderung der Nutzung in der Planung (1 bis 5 Punkte)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: B) Erläuterung einzelner Schwerpunkte der Projektrealisierung b) Vorgehen/Verfahren zur Flächenoptimierung in der Planung (1 bis 5 Punkte)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: B) Erläuterung einzelner Schwerpunkte der Projektrealisierung c) Vorgehen/Verfahren zur Qualitätssicherung, Koordination und Umgang mit Schnittstellen in der Planung (1 bis 5 Punkte)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: B) Erläuterung einzelner Schwerpunkte der Projektrealisierung d) Vorgehen/Verfahren zur Kostenoptimierung/— sicherung (1 bis 5 Punkte)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Erläuterung einzelner Schwerpunkte der Projektrealisierung e) Vorgehen/Verfahren zur Terminoptimierung/— sicherung (1 bis 5 Punkte)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: B) Erläuterung einzelner Schwerpunkte der Projektrealisierung f) Vorgehen/Verfahren zur besonderen Berücksichtigung der regionalen Baukultur und der Nachhaltigkeit, besonders bei Materialien und Konstruktionen (1 bis 5 Punkte)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Honorar (1 bis 5 Punkte, der günstigste Bieter erhält die volle Punktzahl von 5 Punkten, 30 % oder mehr darüber 1 Punkt, dazwischen wird interpoliert)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: LongLeif GaPa gemeinnützige GmbH