1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Starnberg
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Auftragsänderung 1: Vergabebekanntmachung - Präsentationstechnik, Neubau Gymnasium Herrsching
Beschreibung: Der Landkreis Starnberg errichtet in Herrsching am Ammersee ein Gymnasium mit Dreifachturnhalle. Im Zuge der Inbetriebnahme der Schule werden IT-Ausstattungen benötigt. Hierbei soll Präsentationtechnik beschafft werden. Liefern und betriebsfertig montieren von ca. 15 St. Beamer mit Deckenhalterung ca. 2 St. motorische Leinwand. ca. 17 St. Digitales schwarzes Brett 55 Zoll ca. 6 St. Digitales schwarzes Brett 63 Zoll ca. 5 St. Digitales schwarzes Brett 86 Zoll ca. 2 St. Bluetooth-/(W)LAN-Receiver mit Niederohm Lautsprechern und Patchkabel, Montage, Inbetriebnahme, Einweisung, Dokumentation etc.
Kennung des Verfahrens: 51387bea-436a-4b0b-9834-26f90af78105
Interne Kennung: NGH_EU_19/25
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38652120 Videoprojektoren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32350000 Teile für Ton- und Videoanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Mühlfeld
Stadt: Herrsching
Postleitzahl: 82211
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4DEWMDNM#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Auftragsänderung 1: Vergabebekanntmachung - Präsentationstechnik, Neubau Gymnasium Herrsching
Beschreibung: Der Landkreis Starnberg errichtet in Herrsching am Ammersee ein Gymnasium mit Dreifachturnhalle. Im Zuge der Inbetriebnahme der Schule werden IT-Ausstattungen benötigt. Hierbei soll Präsentationtechnik beschafft werden. Liefern und betriebsfertig montieren von ca. 15 St. Beamer mit Deckenhalterung ca. 2 St. motorische Leinwand. ca. 17 St. Digitales schwarzes Brett 55 Zoll ca. 6 St. Digitales schwarzes Brett 63 Zoll ca. 5 St. Digitales schwarzes Brett 86 Zoll ca. 2 St. Bluetooth-/(W)LAN-Receiver mit Niederohm Lautsprechern und Patchkabel, Montage, Inbetriebnahme, Einweisung, Dokumentation etc.
Interne Kennung: NGH_EU_19/25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38652120 Videoprojektoren
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32350000 Teile für Ton- und Videoanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Mühlfeld
Stadt: Herrsching
Postleitzahl: 82211
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 07/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Starnberg
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 87 937,28 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DERBIEBAU
Angebot:
Kennung des Angebots: NGH_EU_19/25_3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 87 937,28 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: IT_LRASTA25_0165
Titel: Neubau Gymnasium Herrsching - Präsentationstechnik
Datum der Auswahl des Gewinners: 27/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 08/07/2025
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 8a526206-3260-41c2-a16d-dd794965cd3f-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Es ist eine zusätzliche Leistung notwendig. Es sind aufgrund von einer Nichtleistung eines anderen Auftragnehmers zusätzliche Leistungen notwendig, die für die vollständige Inbetriebnahme der Schule benötigt werden. Diese zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der Inbetriebnahme nicht zu belasten. Im Hinblick auf die geplante Inbetriebnahme der Schule ist dies der wirtschaftlichste Weg. Die Soundbars sind erforderlich um die angebrachten Beamer für den Unterricht benutzen zu können. Mit Blick auf die Inbetriebnahme der Schule sind die Soundbars i.V.m. den Beamer notwendig. Bei den zu erbringenden Leistungen durch die Entscheidung und Umsetzung der Inbetriebnahme der Schule handelt es sich um solche, die ursprünglich nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen waren. Die Erbringung der Zusatzleistung muss entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistung stehen, führen (Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 132 GWB Rn. 49). Es entsteht dadurch ein erhöhter Koordinierungs- und Überwachungsaufwand auf der Baustelle für den Auftraggeber. Diese führen zu Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen gestanden hätten. Zudem ist ein Wechsel des Auftragnehmers auch nicht aus technischen Gründen sinnvoll und wirtschaftlich, da die beauftragte Firma die Beamer bereits installiert hat und die technischen Gegebenheiten vor Ort bestens kennt. Eine Ausschreibung der Soundbars hätte zur Folge, dass die Beamer zum vollständigen Schulbeginn nicht voll genutzt werden können, da bei z.B. das Abspielen eines Videos nicht möglich wäre. Der Unterricht wäre nur eingeschränkt möglich. Folglich wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden gewesen. Im Vergleich zu einer Neuausschreibung mit den vorhandenen Mehrkosten ist somit die Beauftragung des Auftragnehmers als Auftragsänderung am wirtschaftlichsten. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 104.645,36 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 3.937,81 EUR (brutto).
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Es werden Soundbars benötigt. Diese sollen bei den Beamern an der Decke montiert werden und über den vorhandenen Auftragnehmer beauftragt und installiert werden. Der ursprüngliche Auftragnehmer liefert die Leistung nicht, wie vereinbart.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Starnberg
Registrierungsnummer: 11711450175
Postanschrift: Strandbadstraße 2
Stadt: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L)
Land: Deutschland
Kontaktperson: 12.21
Telefon: 0815114877985
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +498921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: DERBIEBAU
Registrierungsnummer: DE227253481
Postanschrift: Memminger Str. 8
Stadt: Berkheim
Postleitzahl: 88450
Land, Gliederung (NUTS): Biberach (DE146)
Land: Deutschland
Telefon: 08395936023
Fax: 08395936024
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f990f587-ebad-4c8d-94cb-59594a3eed3c - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/11/2025 15:59:18 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 760153-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 221/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/11/2025