1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Neu-Ulm
Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von ÖPNV-Leistungen des Linienbündels Süd-Ost im Landkreis Neu-Ulm
Beschreibung: Der Landkreis Neu-Ulm ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er beabsichtigt die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien im Linienbündel Süd-Ost einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2036: Los 1: Regionalverkehr I: 711 Weißenhorn – Roggenburg – Ingstetten/Meßhofen 713 Weißenhorn – Obenhausen – Buch 719 Weißenhorn – Illertissen Pfiffibus 1/2 Gemeinden Pfaffenhofen, Weißenhorn und Roggenburg mit Gemeindeteilen sowie Abschnitt Gannertshofen – Obenhausen im Markt Buch Los 2: Regionalverkehr II: 703 Illertissen (Schülerverkehr Schulzentrum Illertissen) 704 Illertissen – Dietenheim 706 Illertissen – Altenstadt 920* Babenhausen – Buch – Illertissen 925 Osterberg – Kellmünz – Altenstadt – Illertissen 929 Buch – Ritzisried – Rennertshofen – Buch (nach Auslaufen der Konzession bzw. zum 01. Jan 2029) 712R Rufbus Altenstadt – Kellmünz – Osterberg (entfällt) Pfiffibus 3/4 Märkte Altenstadt, Buch (ohne den Abschnitt Gannertshofen – Obenhausen), Kellmünz a.d.Iller und Gemeinden Unterroth, Oberroth, Osterberg mit Gemeindeteilen sowie die Verbindungen bis Illertissen Bahnhof * Derzeit läuft ein Rechtsbehelfsverfahren gegen den von der Genehmigungsbehörde abgelehnten eigenwirtschaftlichen Antrag. Los 3 (optional): Stadtverkehr: 701 Stadtbus Illertissen 702 Stadtbus Illertissen Die vorgenannten Linien werden als drei Teillose im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG vergeben. Einzelne Linien dürfen nicht über einen eigenwirtschaftlichen Antrag aus einem der Lose herausgelöst werden. Die Linienverläufe können dem aktuellen Nahverkehrsplan (Anhang 1; siehe Link unten) entnommen werden. Die heutige Verkehrsleistung auf den genannten Linien beträgt rund 770.000 Fahrplan-km pro Jahr im Linienverkehr zuzüglich der in Anspruch genommenen Leistungen im Bedarfsverkehr beim Pfiffibus (bisher rund 635.000 km pro Jahr 2024; die tatsächliche Nachfrage kann schwanken). Sämtliche quantitativen und qualitativen Mindestanforderungen an die zukünftige Verkehrsbedienung (insbesondere Linienwege, Beförderungsentgelte, aktuelle Bedienungsstandards und zukünftige Anforderungen) ergeben sich aus einer ergänzenden Information, welche unter https://www.landkreis-nu.de/oePNV/Informationen-fuer-Vorabbekanntmachungen abrufbar ist. Unter dem genannten Link sind auch die ebenfalls zu beachtenden Nahverkehrspläne der benachbarten Aufgabenträger hinterlegt. Dem zukünftigen Betreiber wird im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG für die Bedienung der benannten Linien erteilt werden. Der Landkreis Neu-Ulm behält sich vor, weitergehende Anforderungen und Standards in das hier angekündigte Vergabeverfahren aufzunehmen. Während der Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge können sich Änderungen des Inhaltes, des Umfangs, der definierten und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z.B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen wird der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Anschlüsse von und zur Bahn sind (nach Möglichkeit auch im Schülerverkehr) in Illertissen und Weißenhorn herzustellen. Anschlüsse zwischen den Bussen sind in Weißenhorn, Pfaffenhofen (Knoten) und Obenhausen (Relation Weißenhorn <-> Illertissen) anzubieten und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Verspätungen sind dabei im Rahmen der Möglichkeiten abzuwarten. Die Fahrten der Linien 711 und 713 sind außerhalb des Schülerverkehrs in Weißenhorn durchzubinden. An den Bahnhöfen Weißenhorn bzw. Illertissen wartet der Pfiffibus außerhalb der Verkehrszeiten der Linienbusse mindestens stündlich auf die Zugankunft, so dass ankommende Fahrgäste ohne Anmeldung im Bedienungsgebiet nach Hause gefahren werden. Andere Fahrgäste können Pfiffibusfahrten im Bedienungsgebiet telefonisch oder per App buchen. Die Schüler im Bedienungsgebiet sind zu den Schulen zu befördern. Die heutigen Fahrpläne und heute bedienten Schulstandorte sind unter https://www.landkreis-nu.de/oePNV/Informationen-fuer-Vorabbekanntmachungen zu finden Es sind Fahrzeuge des Typs „Bn“ (Niederflur-Solobus) einzusetzen. Dabei handelt es sich um eine Mindestgröße. Es können auch größere Fahrzeuge eingesetzt werden, sofern (städte-)bauliche Gegebenheiten und verkehrsrechtliche Anforderungen dies zulassen und der Einsatz größerer Fahrzeuge vom Verkehrsunternehmen als unbedenklich angesehen wird. Im Bedarfsverkehr des Pfiffibus können der Nachfrage angepasste Fahrzeuggrößen (z.B. 8-Sitzer mit Rollstuhlplatz) eingesetzt werden. Abweichend sind für die Taktfahrten auf den Linien 701 und 702 Fahrzeuge des Typs „Mn“ (Niederflur-Midibus mit 18 Sitzplätzen) einzusetzen. Eine auf die Linienwege angepasste Fahrzeugbreite (max. 2,30m) ist erforderlich. Für alle Fahrzeuge (Linienbusse) gelten Mindestausstattungsmerkmale, die detailliert dem Anhang des Nahverkehrsplans zu entnehmen sind. Unabhängig davon sind die Vorgaben durch das SaubFahrzeugBeschG umzusetzen, wie im Nahverkehrsplan beschrieben. Der Betreiber ist verpflichtet, den Verbundtarif der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH (DING) in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der gemeinsamen Richtlinie über die Allgemeinen Vorschrift der Landkreise Alb-Donau-Kreis, Biberach, Neu-Ulm und der Stadt Ulm über die Festsetzung des Gemeinschaftstarifs für den DING als Höchsttarif anzuwenden bzw. Fahrscheine anderer Verbundunternehmen einschließlich des Deutschlandtickets anzuerkennen und an der Einnahmenaufteilung im DING Verkehrsverbund teilzunehmen. Download unter: https://ding.eu/Richtlinie-Hoechsttarif Text wird fortgeführt unter 2.1.4.
Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Art der Transportdienstleistungen: Sonstige Beförderungsdienste
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Fortführung von 2.1. Verfahren Der DING-Tarif gilt auf der Linie 920 nur für Fahrten innerhalb des DING. Bei Fahrten von und nach Babenhausen gilt ggf. ein abweichender Tarif, dieser ist zu berücksichtigen (heute Verbundtarif der VVM Verkehrsverbund Mittelschwaben GmbH). Für die Anwendung des VVM-Tarifes sind die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen jenen Verbundes zu berücksichtigen. Das Verkehrsunternehmen hat zur Anwendung des Tarifes und der Teilnahme an der Einnahmenaufteilung geeignete Kooperationsverträge mit der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH und ggf. der VVM Verkehrsverbund Mittelschwaben GmbH abzuschließen, sofern diese nicht bereits geschlossen sind. Zusätzliche Informationen: 1) Informationen zum personenbeförderungsrechtlichen Erteilungsverfahren und zur Möglichkeit der Beantragung eines eigenwirtschaftlichen Genehmigungsantrages bei der Genehmigungsbehörde: Für die von dieser Bekanntmachung erfassten Verkehrsdienste kann gemäß § 12 Abs. 6 PBefG innerhalb einer Frist von 3 Monaten (Ausschlussfrist) ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung im TED ein eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag gestellt werden. Eine Definition, welche Voraussetzungen eine Verkehrsleistung aufweisen muss, damit sie als eigenwirtschaftlich gilt, findet sich in § 8 Abs. 4 PBefG. Der Antrag ist nicht bei dem Landkreis Neu-Ulm, sondern bei der Genehmigungsbehörde im Sinne des PBefG zu stellen. Genehmigungsbehörde für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen ist die Regierung von Schwaben, Fronhof 10, 86152 Augsburg Tel: +49 (0)821 327-01, www.reg-schw.bayern.de Eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge, die erst nach Ablauf der oben genannten Ausschlussfrist bei der Genehmigungsbehörde eingehen, müssen versagt werden. Genehmigungsanträge, die nicht die in der vorliegenden Vorabbekanntmachung einschließlich in der ergänzenden Information beschriebenen wesentlichen Anforderungen an die ausreichende Verkehrsbedienung erfüllen oder sich nur auf Teilleistungen dieser Veröffentlichung beziehen, können nach § 13 Abs. 2a PBefG versagt werden. 2) Informationen zum Rechtsschutz: Die Vergabe der öffentlichen Dienstleistungsaufträge unterliegt der Nachprüfung nach Teil 4 Kapitel 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zuständig für das Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de, Tel. 0 89 2176-2411 Ein Antrag auf Rechtsschutz ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 160 Abs. 2 GWB). 3) Änderungen und Berichtigungen dieser Vorabbekanntmachung. Sollten sich die dieser Vorabinformation zugrundeliegenden Informationen wesentlich ändern, so wird so rasch wie möglich eine Berichtigung veröffentlicht.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Regionalverkehr I
Beschreibung: Das Los 1 umfasst die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2036: 711 Weißenhorn – Roggenburg – Ingstetten/Meßhofen 713 Weißenhorn – Obenhausen – Buch 719 Weißenhorn – Illertissen Pfiffibus 1/2 Gemeinden Pfaffenhofen, Weißenhorn und Roggenburg mit Gemeindeteilen sowie Abschnitt Gannertshofen – Obenhausen im Markt Buch Die heutige Verkehrsleistung auf den genannten Linien beträgt rund 345.000 Fahrplan-km pro Jahr im Linienverkehr zuzüglich der in Anspruch genommenen Leistungen im Bedarfsverkehr beim Pfiffibus (bisher rund 285.000 km pro Jahr 2024; die tatsächliche Nachfrage kann schwanken). Es gelten die in Ziffer 2.1 genannten verbindlichen Anforderungen und Standards für die Durchführung der Personenbeförderungsleistung.
Interne Kennung: 26-41-01-EU-L1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neu-Ulm (DE279)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisverwaltung des Landkreis Neu-Ulm
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2036
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Neu-Ulm
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Regionalverkehr II
Beschreibung: Das Los 2 umfasst die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2036: 703 Illertissen (Schülerverkehr Schulzentrum Illertissen) 704 Illertissen – Dietenheim 706 Illertissen – Altenstadt 920 * Babenhausen – Buch – Illertissen 925 Osterberg – Kellmünz – Altenstadt – Illertissen 929 Buch – Ritzisried – Rennertshofen – Buch (nach Auslaufen der Konzession bzw. zum 01. Jan 2029) 712R Rufbus Altenstadt – Kellmünz – Osterberg (entfällt) Pfiffibus 3/4 Märkte Altenstadt, Buch (ohne den Abschnitt Gannertshofen – Obenhausen), Kellmünz a.d.Iller und Gemeinden Unterroth, Oberroth, Osterberg mit Gemeindeteilen sowie die Verbindungen bis Illertissen Bahnhof * Derzeit läuft ein Rechtsbehelfsverfahren gegen den von der Genehmigungsbehörde abgelehnten eigenwirtschaftlichen Antrag. Die heutige Verkehrsleistung auf den genannten Linien beträgt rund 215.000 Fahrplan-km pro Jahr im Linienverkehr zuzüglich der in Anspruch genommenen Leistungen im Bedarfsverkehr beim Pfiffibus (bisher rund 350.000 km pro Jahr 2024; die tatsächliche Nachfrage kann schwanken) Es gelten die in Ziffer 2.1 genannten verbindlichen Anforderungen und Standards für die Durchführung der Personenbeförderungsleistung.
Interne Kennung: 26-41-01-EU-L2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neu-Ulm (DE279)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisverwaltung des Landkreis Neu-Ulm
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2036
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Neu-Ulm
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Stadtverkehr (optional)
Beschreibung: Das Los 3 umfasst die optionale Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgende Linie einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2036: 701 Stadtbus Illertissen 702 Stadtbus Illertissen Die heutige Verkehrsleistung auf den genannten Linien beträgt rund 210.000 Fahrplan-km pro Jahr. Es gelten die in Ziffer 2.1 genannten verbindlichen Anforderungen und Standards für die Durchführung der Personenbeförderungsleistung.
Interne Kennung: 26-41-01-EU-L3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neu-Ulm (DE279)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisverwaltung des Landkreis Neu-Ulm
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2036
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Neu-Ulm
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Neu-Ulm
Registrierungsnummer: 09-0378174-73
Abteilung: Vergabestelle
Stadt: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land, Gliederung (NUTS): Neu-Ulm (DE279)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 731704031201
Fax: +49 731 704031998
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0f1ba3d8-ad8b-4c61-932f-f2ba7b54205d - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/11/2025 16:49:29 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 745485-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 217/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/11/2025